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US-Standlicht

Themenstarteram 15. Oktober 2005 um 16:49

Servus Leute, ich bin mal letztens bei ebay ein bisschen rumgesurft und hab da so Sets entdeckt damit die Blinker wie bei den amis immer so schön glimmen.

z. B.

die hier

falls die jemand von euch verbaut hat.....

wie reagieren da die Polizei und der TÜV drauf? Hat jemand erfahrung? :)

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42 Antworten
am 7. April 2003 um 7:16

ich bräuchte mal eine Auskunft!!

Ich möchte mal gerne wissen ob man oranges Standlicht eintragen lassen kann?? es gibt ja Standlichtkappen in dieser farbe.

Ich seh es ja ein wenn man kein blaues oder rotes standlicht haben darf. aber was is mit orange??

Also ich hoffe ihr habt einen hilfreichen Beitrag !

Bis dann.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Oranges Standlicht - ERLAUBT?' überführt.]

nö darf man net. höchstens seitenbegrenzungsleuchten :)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Oranges Standlicht - ERLAUBT?' überführt.]

am 7. April 2003 um 8:50

Re: Oranges Standlicht - ERLAUBT????

 

Zitat:

Original geschrieben von Matze@golf3

ich bräuchte mal eine Auskunft!!

Ich möchte mal gerne wissen ob man oranges Standlicht eintragen lassen kann?? es gibt ja Standlichtkappen in dieser farbe.

Nein, und Kappen schon gleich gar nicht.

Machs wie ich: ich hab amerikanische Lampen in orange (Glas) eingesetzt, die haben eine Typennummer.

Das ermöglicht war nicht die Eintragung - aber Du kommst um die Punktekelle rum :D

orangene Grüße

da Kubi

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Oranges Standlicht - ERLAUBT?' überführt.]

lasst die finger davon, wenn ich euch reinfahren würde, weil dein fahrzeug KEINE WEIßEn standlicht birnen hat, dann bist du schuld, zu 100% an dem unfall!

 

also, ich meine es gibt leute, die legen es darauf an...!

lasst die finger davon und haltet euch ans reglement... du auch kubi...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Oranges Standlicht - ERLAUBT?' überführt.]

am 7. April 2003 um 11:13

genau... man kann dann immer sehr leicht sagen, dass es aussah wie rücklichter! Rot oder Orange ist da Problematisch, bei Blau kommst Du vielleicht um das schlimmste herum!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Oranges Standlicht - ERLAUBT?' überführt.]

blau is genauso... da fällt "mir" dann auch noch was ein ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Oranges Standlicht - ERLAUBT?' überführt.]

am 7. April 2003 um 11:57

Zitat:

Original geschrieben von Theresias

lasst die finger davon, wenn ich euch reinfahren würde, weil dein fahrzeug KEINE WEIßEn standlicht birnen hat, dann bist du schuld, zu 100% an dem unfall!

Das ist Blödsinn von der feinsten Sorte.

Wer in ein stehendes Fahrzeug reinfährt, bekommt wegen pinker, violetter oder RGB-Standlicht bei weitem keinen Schuldabspruch.

Wer mit Standlicht fährt hat auch bei weißen Lichtern ein Problem.

Hier geht es um die Verwendung einer "nicht genehmigten Beleuchtungseinrichtung", kostet grad mal 30 EUR und 1 Point. That's it.

Die BE erlischt deswegen NICHT.

da Kubi

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Oranges Standlicht - ERLAUBT?' überführt.]

gut, dann andersrum wenn du auf der falschen straßenmseite parkst, und jemand fährt dir rein, weil er deine roten reflektoren hinten nicht gesehn hat, da er ja deine frontseite angestrahlt hat, bekommst du die volle schuld an dem unfall! weil du dann fahrzeug unvorschriftsmäßig geparkt hast!

mit standlichtbirnen verhält es sich ähnlich!

falsche farbe bringt dir sofern an beim unfall zumindest einen teil der schuld, wenn nicht sogar die ganze schuld!

gut, ok, was die BE angeht, da geb ich mich geschlagen, da bin ich mir nicht sicher! aber eine unvorschriftsmäßige beleuchtung ist irgendwie schon ein grund warum die BE erlischen könnte! schließlich erlischt sie auch wenn du nicht zertifizierte rück/frontlichter hast!

mal davon abgesehn find ichs nicht schön, wenn du hier indirekt zu einer straftat anstiftest! denn das ist es!

nimms nicht persönlich, das würde ich jedem anderen auch sagen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Oranges Standlicht - ERLAUBT?' überführt.]

am 7. April 2003 um 12:21

> gut, dann andersrum wenn du auf der falschen

> straßenmseite parkst, und jemand fährt dir rein,

> weil er deine roten reflektoren hinten nicht gesehn hat,

> da er ja deine frontseite angestrahlt hat, bekommst du

> die volle schuld an dem unfall! weil du dann fahrzeug

> unvorschriftsmäßig geparkt hast!

Auch falsch :)

Zum einen würde das Kennzeichen reflektieren, zum anderen darf an bestimmten Orten und in bestimmten Situationen auch entgegen der Fahrtrichtung geparkt werden (Frankfurt-Oberrad, Nähe P-Haus).

> falsche farbe bringt dir sofern an beim unfall zumindest

> einen teil der schuld, wenn nicht sogar die ganze schuld!

Ich sags nochmal: es ist Unsinn.

> mal davon abgesehn find ichs nicht schön, wenn du hier

> indirekt zu einer straftat anstiftest! denn das ist es!

Nein, zwischen einem Vergehen und einem Verbrechen besteht ein Unterschied.

Wie genau ein Verbrechen nach der StVo definiert ist suche ich Dir gerne raus und poste das mal, jedenfalls handelt es sich bei einer n.g. Beleuchtungseinrichtung um ein Vergehen nach §35 StVo, welches mit Bußgeld, u.U. sogar nur Verwarnungsgeld belegt ist.

Grüße

da Kubi

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Oranges Standlicht - ERLAUBT?' überführt.]

patt...

ok... parken mag an sehr wenigen stellen auf der anderen straßenseite genehmigt sein... aber das beschränkt sich auf sehr wenige ausnahmen... (mal davon abgesehn, is die stelle die du meinst ne einbahnstrasse ?! *g*)

was das ganze allgemein angeht, ich habe zur zeit ein gerichtsverfahren anhängig, wegen meinem unfall, bzw. ich habe angeklagt... und zar geht es darum das der andere auf meine straßenseite gewechselt hat, mit der absicht auf meiner seite zu parken, entgegen der fahrtrichtung...

meine chance zu gewinnen steht bei ca. 90% die 10% sind nur deßhalb etwas wachlig, weil es am nachweis hapert...

das aber nur nebenbei...

was die kennzeichenreflektion angeht, so reflektiert auch die rückseite, aber anhand des rückstrahleffekts des nummernschildes lässt sich nict die stand bzw. fahrtrichtung ermitteln... ich gebe allerdings zu das die überlegung nicht blöd ist ;)

nur leider gibt es in der realität gerichtsurteile die bereits entschieden haben, das ein falschherum geparktes fahrzeug bzw. dessen fahrer/halter die schuld trägt, oftmals nur eine teilschuld, aber es gibt unter gewissen umständen auch vollschuld fälle für den falschparker...

basierend auf diesen urteilen basiert meine auslegung, das dir die falsche farbe eine mitschuld bringt... da dadurch die beleuchtungsanlage mit unfallfolge verändert wurde...

es mag sein das es ein vergehen und kein verbrechen ist, aber für mich ist es ein verbrechen, weil du damit dein leben und das leben anderer gefährdest! und DANN ist es ein verbechen!

ich finde tuning muss sein, ob nun real sinnvoll oder ncht sei mal dahingestellt, aber ich respektiere keinerlei änderungen die irgendwie andere gefährden können, ich meine, baut NOS oder ähnliches ein, baut fahrwerke ein, oder was auch immer... ABER haltet euch ans reglement und lasst den tüv entscheiden ob es ok ist.

mag sein, das solche lampen stylisch aussehen, und ich muss ehrlich sagen, ich habe auch schon drüber nachgedacht...

nur ist es numal einfach nicht erlaubt.

ganz simpel eigentlich...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Oranges Standlicht - ERLAUBT?' überführt.]

http://www.circus-luna.net/golf/anleitung/index.htm

Themenstarteram 15. Oktober 2005 um 17:26

danke!

und haste da schon mal probleme mit poluei oder tüv gehabt?

Tach,

ich habe mir da was selber gebaut! Und zwar mit alten Standlichtfassungen aus den Original Scheinwerfern!

Das funktioniert danz gut! Zumal man ja oft auch Wasser in den Blinkern hat habe ich unten ein Loch reingeschnitten sodas das Wasser immer raus kann.

Damit war ich letztens bei der DEKRA und der musste auch erstmal in seinen Unterlagen nachschauen!!

Der sagte das mindestens zwei standlichter da sein müssen und maximal vier!!

ABER da deine blinker nicht das zeichen haben was sie als Standlicherter auszeichnet sondern als blinker kann es sein das der Prüfer da sagt nein! ICh hatte glück!! ;) Zumal es ja auch nur 5W standlichter sind uund nicht mehr!!

Die Polizei hat es schon oft bei mir gesehn aber nichts gemacht!!

Versuch es vieleicht hast du auch glück!!

FOTOS folgen!!

Die Frage stellt sich erst garnicht da nach vorne nur weisses Licht erlaubt

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