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US Tiguan 2.0 TSI 2014 - DATENBLATT

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 12. September 2014 um 9:36

Hallo,

muss jetzt doch noch mal fragen, ob nicht inzwischen jemand ein Datenblatt fuer den US Tiguan 2014 besitzt und zur Verfuegung stellen koennte? Unser Umzugsgut-VW kommt demnaechst in Bremerhaven an und ich wuerde gerne mit dem Blatt zum TUEV gehen. Kann jemand bitte helfen??? DANKE

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12 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Pauljulius

Hallo,

muss jetzt doch noch mal fragen, ob nicht inzwischen jemand ein Datenblatt fuer den US Tiguan 2014 besitzt und zur Verfuegung stellen koennte? Unser Umzugsgut-VW kommt demnaechst in Bremerhaven an und ich wuerde gerne mit dem Blatt zum TUEV gehen. Kann jemand bitte helfen??? DANKE

Es gibt viele versch. Tiguan. Du müsstest schon ausführlicher schildern, was für einen Tiguan du fährst ! :)

Themenstarteram 12. September 2014 um 9:46

OK, Sorry, es ist das 14-ner Modell R-Line (2.0T 4-cylinder TSI® engine)

Danke!

Der mit 180 oder der mit 211 PS.

Themenstarteram 13. September 2014 um 18:22

Unser US Modell hat 147 KW und 200 PS, ist aber kein 4 Motion.

Danke!

Würde ich in Deutschland gleich die Software beim Händler updaten lassen, dann hat er seine 211PS, da in den USA der Sprit etwas anders ist hat er dort nämlich nur 200PS.

In Deutschland gibts auch den 2.0TSI nicht ohne 4motion.

Da gibt es bei VW im Werk eine ganz eigene Abteilung, die sich nur mit solchen "Reimporten" beschäftigt, und welche weiß, was bei welchem Fahrzeug zu tun ist!

Um so ein Fahrzeug aus den USA zu importieren, braucht es etwas mehr an Angaben, als hier bisher zu lesen waren!!

Ein Profi erkennt das aus dem sogenannten Fahrzeug-Datenträger. Da sind alle Ausstattungsmerkmale dokumentiert.

So funken z.B. die Amis auf Frequenzen, die in Deutschland verboten sind! (Schlüssel, Standheizung, etc.)

Die Amis benutzen mitunter auch andere Frequenzen für Handys, wie die Deutschen (TriBand).

Die Voraussetzungen für die Beleuchtungs-Einrichtungen sind da sogar gravierend anders!

Manche Beleuchtungs-Einrichtungen, die in Deutschland vorgeschrieben sind, sind bei den Amis noch nicht mal verbaut!

Das Ganze basiert daher oft auch auf ganz anderen Steuergeräten (z.B. was die Funkfrequenzen anbelangt: Die kann man nicht einfach so mal umstellen, sondern man benötigt ein definitiv anderes Steuergerät!).

Auch, wenn diese ganzen Hürden genommen sein sollten, so stößt man da dann doch immer wieder an folgende Grenzen: Der Händler kann das Fahrzeug nicht eindeutig identifizieren, und bekommt tierische Probleme bei der Ersatzteilbeschaffung!

Fahrzeug-FIN: USA, Ausstattung: teilweise Europa....

Da ist immer wieder Ärger vorprogrammiert!!

Auch der Wiederverkaufswert sinkt da enorm!!

Naja, und die Frachtkosten für den Transport über den Teich sind da noch gar nicht drin...

Daher sollte man es sich gründlich überlegen, ob es nicht vielleicht doch deutlich günstiger ist, ein Fahrzeug, das man in den USA gekauft hat, dort lieber gut verkauft, und sich in Europa ein gleichwertiges wieder beschafft!!??

Der eigentliche Aufwand beziffert sich ja nicht nur aus dem Preis der Austauschteile, sondern der Hauptaufwand steckt da ja in dem persönlichen Aufwand: Klärungen in der Zulassungsstelle, Klärungen beim TÜV, langwierige, wiederkehrende Klärungen bei jedem Service und jeder HU...

Da muss man natürlich auch seinen eigenen Aufwand richtig in Rechnung stellen können!

Doch wir reden hier ja nicht von einem Fahrzeug, das es so in Europa nicht zu kaufen gibt, wie etwa einen exotischen Mustang, einen Reimport eines historischen Karman Ghia aus Kalifornien, oder eines Porsche 356! In dem Fall würde man schon einiges in Kauf nehmen, um so ein Fahrzeug hier fahren zu dürfen.

Die deutschen Pendants dazu sind heute hier schon oft zu Staub verfallen...

Aber nicht für ein Serien-Auto des globalisierten Markts, das es um die Ecke, ganz ohne alle diese Probleme, auch zu haben gibt....

so mal meine Meinung...

So long...

Themenstarteram 25. September 2014 um 5:44

Danke fuer die ausfuehrliche Antwort, die mich jetzt aber ueberhaupt nicht weiterbirngt, da mein Tiguan - wie auch der Rest meines Umzugsgutes - bereits in D ist. Die erwaehnte Abteilung bei VW kann ich nicht nachvollziehen, da der offizielle VW-Haendler aus Wolfsburg keinerlei Informationen fuer den noetigen Umbau bekommt, es ihm sogar untersagt wurde, sich meinem Tiguan anzunehmen! Es geht uebrigens ganz konkret nur um gelbe statt roter Blinker und eine Nebelschlussleuchte. Alles andere ist auf EU Standard laut TUEV und Fahrzeugdatenblatt, das ich inzwischen kaufen konnte.

Es stimmt, Nerven, Zeit und Geld gehen drauf, aber dass es unmoeglich sein soll, mein Auto umzuruesten (wie VW sagt) das glaube ich einfach nicht. Und im nachhinein ist man immer schlauer. Wissend um die ganzen Probleme, wuerde ich mein Auto jetzt lieber zuhause in US verkauft haben. Ist aber nicht an dem und deshalb brauche ich jetzt Hilfe!

Hallo Pauljulius

Bei der Änderung der Blinker sollten keine Probleme entstehen.

Es werden die europäischen Rückleuchten benötigt und das Kabel für die Nebelschlussleuchte

muss nachgerüstet werden. Ebenfalls ist der Lichtschalter auszuwechseln.

Das kann jeder Bosch-service.

Gruß

suedwest

Themenstarteram 25. September 2014 um 19:09

Danke Suedwest, der Tiger steht gerade beim Bosch-Dienst und der Meister ist auch sehr bemueht. Allerdings holt er sich auch gerade Rat, weil er nicht auf Anhieb eine Idee hatte, wie man den Umbau vornehmen koennte. Die Nebelschlussleuchte ist da das kleinere Problem. Die Blinker und die Boardsteuerung sind's. Drueck mir die Daumen, dass mein Auto bald auf deutschen Strasse rollt :-)

@Suedwest:

Wie wird das denn bei einem Auto hier gehandhabt, wenn jemand seine Schließanlage mit 315 MHz betreibt?

Diese Frequenz ist in Europa ja ausschließlich militärischen Zwecken vorbehalten...

Was machen die dann: Sagen die nur "DuDu", und lassen es sein, oder kommt da was Schwerwiegendes nach, wenn man erwischt wird?? Das dafür entscheidende Bauteil ist da ja meines Wissens das Bordnetz-Steuergerät! Da gibt es halt eines für 315 MHz, und eines für 433 MHz...

Dazu kommen natürlich auch noch andere Handsender, die die jeweilige Frequenz können...

Ich war sehr lange CB- und auch Amateur-Funker, und bin mir daher recht sicher, dass die das nicht so einfach hinnehmen werden.

Vor 20 Jahren haben die noch Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, um sogenannte "Störer" zu ermitteln:

Da waren dann Fahrzeuge mit einem Antennenwald auf dem Dach unterwegs, um so einen "Störer" zu triangulieren.

Hat man so einen dann erwischt, wurde der gnadenlos hingerichtet!!! (Nicht im wahrsten Sinne des Wortes, aber finanziell oft schon!)

Ein durchschnittlicher TÜV-Prüfer kann das ja auch gar nicht erkennen...

Insofern ist die TÜV-Plakette da nur Schall und Rauch!

Man hat dieses Feature nur an dem vorbeigemogelt!

Wenn heute jemand in Deutschland auf 315 MHz sein Auto öffnet, dann ist das oft schon vorbei, bis die Militärs überhaupt etwas bemerken (lediglich eine kurze Störung). Bei einer Standheizung, die z.B. permanent die aktuelle Temperatur auf das Bedienteil sendet, sieht das dann schon anders aus: Das können die dann sehr genau anpeilen, so denn sie darauf aufmerksam wurden...!

Werden die dann auch noch fündig, dann kann man für die Strafe gleich zwei neue Tiguans kaufen...

So Long...

 

Hallo Triumph BGH 125

Grundsätzlich ist das richtig. Nur für alles gibt es die Ausnahmeregelungen.

Da die Zentralverriegelung/Funksteuerung ein LPD ist wird es keine Schwierigkeiten geben.

Ganz nebenbei ist dafür der TÜV gar nicht zuständig.

Die Zuständigkeit liegt beim Kraftfahrtbundesamt und damit in der Regel bei der Zulassungsstelle.

Als Beispiel: Nordamerikafahrzeuge heben bei Xenonscheinwerfern keine Reinigungsanlage.

Dafür wird problemlos eine Ausnahme bewilligt.

Gruß

suedwest

am 2. Oktober 2014 um 1:16

Zitat:

Original geschrieben von suedwest

Hallo Triumph BGH 125

Grundsätzlich ist das richtig. Nur für alles gibt es die Ausnahmeregelungen.

Da die Zentralverriegelung/Funksteuerung ein LPD ist wird es keine Schwierigkeiten geben.

Ganz nebenbei ist dafür der TÜV gar nicht zuständig.

Die Zuständigkeit liegt beim Kraftfahrtbundesamt und damit in der Regel bei der Zulassungsstelle.

Als Beispiel: Nordamerikafahrzeuge heben bei Xenonscheinwerfern keine Reinigungsanlage.

Dafür wird problemlos eine Ausnahme bewilligt.

Gruß

suedwest

Die Deutungshoheit liegt da sogar definitiv bei der Bundesnetzagentur!

Sorry!

Doch der private Betrieb von Funkeinrichtungen im 315 MHZ-Band ist in der EU definitiv verboten! Dieses Band ist hierzulande ausschließlich militärischen Zwecken vorbehalten...

Wenn Du da andere Informationen hast, poste sie doch bitte... Ich konnte da, nach nochmaligem Nachlesen, nichts von Ausnahmegenehmigungen finden.

Vielleicht habe ich es aber auch wirklich nicht gefunden...

Wenn man nicht erwischt wird, heißt das noch lange nicht, dass es legal ist!

Sollte man jedoch erwischt werden, kann das so richtig heftig teuer werden! Da verstehen die auch absolut keinen Spaß! (gerade, wenn es um militärisch genutzte Frequenzen geht!)

Wer ein Fahrzeug aus Amerika importiert, sollte als erste Ausgabe zumindest mal den Tausch des Bordnetzsteuergeräts ins Auge fassen, denn das für Amerika, und die EU ist definitiv nicht dasselbe!

Der Betrieb des Steuergeräts für Amerika ist in Deutschland verboten (eben wegen der grundsätzlich verschiedenen Funk-Frequenzen).

Wohnt so ein "Umzügler" in der Nähe eines Truppenstützpunkts in Deutschland, so kann er mit dem amerikanischen Steuergerät ganz schnell sein blaues Wunder erleben...

So Long...

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