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V klasse Diesel-Abgasskandal Klage...

Mercedes V-Klasse 447
Themenstarteram 21. April 2021 um 19:08

mein Auto ist 11.2015 Baujahr Vklasse 250 wurde vom Diesel Skandal betroffen

2017 hat Mercedes update gemacht, habe das Auto letztes Jahr im November gekauft

wenn ich klagen würde, hätte ich Chancen es zu gewinnen bzw. hat es jemand schon gemacht?

Nach dem update verbraucht er mehr Sprit und der Performance ist gesunken

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12 Antworten

Keine Chance, da das Auto mit dem Wissen gekauft wurde, dass dieser Typus unter den „Dieselskandal“ fällt. Wurde ja schon in den Jahren davor durch die Presse geprügelt

Update 2017 durchgeführt, das führt also ab 2017 zu etwas Mehrverbrauch. Gekauft 11.2020 und dann Klagen?

Wenn ein Richter so etwas positiv bescheidet, dann zweifle ich an unserem Rechtsstaat.

O.K., wir sind auch nur eine Bananenrepublik (mit allerdings sehr schönen und geraden Bananen), aber sorry, für so ein Urteil hätte ich absolut kein Verständnis.

Du kannst ja auch Lotto Samstags um 20:01 Spielen. Die Zahlen kennst du ja schon.

Wenn das Auto 2017 ein Update erhalten hat und Du es erst 2020 gekauft hast wie kannst Du dann beurteilen das es vor dem Update eine bessere Performance bzw. einen geringeren Verbrauch hatte ? Du kennst das Fahrzeug iim „alten Zustand“ doch garnicht . Das kann ja auch durchaus an Deiner Fahrweise liegen.

Lieber TE

Allein schon die Frage finde ich absurd.

Du hast ganz genau gewusst, was Du kaufst.

Jetzt hinterher Kasse machen zu wollen ist erbärmlich.

Der TE ist eben sehr empfänglich für die vielen unseriösen Anzeigen im Internet, wo grinsende Rentner vor ihrem alten 211er Mercedes Benz stehen und ein Bündel Banknoten in der Hand halten!

Darunter der Verweis zu einer windigen Anwaltskanzlei...

Wer wegen ausgeprägter Naivität auf so was reinfällt, der wird auch Opfer vom Enkeltrick...

Gruss

forsyth1

Immer diese Klage-Hanseln! Mein Gott, fahrt Euren genialen Bus und freut Euch daran.......!!!

Was würdest Du denn einklagen wollen? Du hast doch gar keinen Schaden.

Er hat doch gar keine Grundlage für eine Klage:

Er hat keinen materiellen Schaden.

Das Fahrzeug hat 1:1 die Funktion wie am Tag des Kaufes durch ihn selbst.

Zum Zeitpunkt des Kaufes waren die Abgasthemen längst bekannt, er hätte demnach garnicht kaufen dürfen.

Oder ist der Klagegrund „ich probiere mal Kasse zu machen“? Das kann gehörig schief gehen und teuer werden. Jeder, der dir was anderes erzählt, zieht dich mit über den Tisch.

Rechtliche Hinweise sind in welche Richtung auch immer wenig sinnvoll, wenn nicht mal bekannt ist, wer der Verkäufer des Fahrzeuges war. Im übrigen gehen die erfolgreichen Diesel-Klagen weniger auf Schadenersatz, sondern greifen den Kauf- oder Finanzierungsvorgang direkt an.

 

Im Gebrauchtmarkt könnte man in zeitlich begrenzten Einzelfällen durchaus eine Informationspflicht professioneller Marktteilnehmer gegenüber dem Käufer hinsichtlich Betroffenheit vom Dieselskandal fordern.

Ich finde die Entwicklung dieser Mentalität langsam besorgniserregend.

 

Zitat:

@hasok schrieb am 23. April 2021 um 09:03:05 Uhr:

Ich finde die Entwicklung dieser Mentalität langsam besorgniserregend.

Ich finde eher den Nickname des TE besorgniserregend.. :D

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