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V10, 5,0 LTurbolader defekt, Rep.a. Kulanz?!
Hallo, mich würde interesieren ob jemand schon eine Panne bezgl. defektem Turbolader hatte und wie Rep und Kostenübernahme von VW gehandhabt wurden? Mein V10, 5 Ltr. ist Bj 04 und hat jetzt 1120456 km gelaufen und der Turbol. gab letzte Woche den Geist auf.
In der Werkstatt sagte mir der Meister, das Problem ist bei VW bekannt und sollte eigentlich auf Kulanz abgerechnet werden. Nur leider konnte man es dort nicht reparieren und ich wurde in eine andere VW Werkstatt verwiesen. Hier wurde mir eine Kostenübernahme von VW nicht bestätigt d.h. ich müsse selbst zahlen ca. 2000,00 €. Weiterhin habe ich dann in Erfahrung bringen können ( ...Mitarbeiter von VW ) das diese Probleme mit den Turboladern bei VW bekannt sind und sollten schon 2004 mir einer Rückrufaktion gestartet werden. Aus Kostengründen hat man sich aber bei VW entschieden zunächst nichts zu unternehmen und erstmal abzuwarten wieviele Kunden das Problem überhaupt anmelden. Jetzt wo die Garantie wohl ausgelaufen ist, sollte ich die gesamte Rep.Kosten selbst zahlen ? Zumal war ich schon vor Monaten mit dem bekannten Pfeifgeräuchen bei VW, hier wurde alles auf den Auspuff abgewiesen, bla bla bla....
Würde mich freuen, wenn sich jemand hierzu melden / äussern könnte, Danke und bis Bald,
Gruss Joerg04
schwaan1@freenet.de
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von joerg04
.......ist Bj 04 und hat jetzt 1120456 km gelaufen ..........
Ich glaube nach über 1Mio Km Laufleistung nach Kulanz zu fragen wird nicht sonderlich erfolgreich werden. Aber vielleicht bekommst Du eine eigene Dauertest-Rubrik in der nächsten Autobild.
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10 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von joerg04
.......ist Bj 04 und hat jetzt 1120456 km gelaufen ..........
Ich glaube nach über 1Mio Km Laufleistung nach Kulanz zu fragen wird nicht sonderlich erfolgreich werden. Aber vielleicht bekommst Du eine eigene Dauertest-Rubrik in der nächsten Autobild.
Hallo,
bei meinem 1. V-10 wurden die beiden Turbolader 2005 in einer kostenlosen Aktion getauscht obwohl keine Beschwerden vorlagen. Die Kosten wurden komplett von VW übernommen.
Bei einem 5 jahre alten V10 bei VW auf Kulanz zu hoffen ist wohl eher aussichtslos.
Bei den ganzen Mängeln wäre VW sonst binnen Monatsfrist pleite.
Ich habe bei VW noch bei keiner Reparatur jemals etwas auf Kulanz bekommen, selbst bei Mängeln, die während der Garantiezeit schon 5 x auftraten, habe ich beim 6. Mal außerhalb der Garantie zahlen dürfen.
Seitdem VW die Anschlussgarantie vermarktet, ist Kulanz so gut wie nicht mehr drin.
Probieren würde ich es auf jeden Fall. Telefon 0800-VOLKSWAGEN.
Da kriegste dann nach einer Woche einen schriftlichen Bescheid.
Ich hatte das bei meinem (damaligen) Sharan mehrfach versucht. Sieht aber so aus, als ob die nach Aktenlage entscheiden. Sprich 5 Jahre alt - keine Chance.
Probiers aber auf jeden Fall. Kostet ja nur die Zeit für den Anruf.
Gruß,
Carsten
Hallo Jörg
ich hatte auch einen Turboschaden bei rd 100.000 km, auch V10 und bei gleichem BJ. Der Turbowechsel hat dann rd. 4 teuronen gekosten. Tatsächlich gab es im August 2005 (meine ich) eine Rückrufaktion, aber abhängig von der Fahrwerknummer (findest Du hier auch irgendwo...) haben einige den vollen Service inkl. Turboladerwechsel erhalten, andere eben nicht. Der Turbo-Japanschrott wurde auf jeden Fall bei späteren Modellen nicht mehr verbaut (Infos findest Du auch hier...). Meine Fahrwerknummer lag 5(!!) Ziffern außerhalb des Bereiches der Glückseligen mit "vollem" Service im August 2008. Ich denke, dass diese Tatsache auch bei dem Kulanzantrag geholfen hat. Geholfen bei der Teilkulanz (war aber nicht üppig...) hat vielleicht auch, dass das mein 2. Treg ist.
Ein Anruf allein wird nicht auf keinen Fall reichen.
Trotzdem viel Erfolg!
Zitat:
Original geschrieben von Bernd Müller
Bei einem 5 jahre alten V10 bei VW auf Kulanz zu hoffen ist wohl eher aussichtslos.
Bei den ganzen Mängeln wäre VW sonst binnen Monatsfrist pleite.
Ich habe bei VW noch bei keiner Reparatur jemals etwas auf Kulanz bekommen, selbst bei Mängeln, die während der Garantiezeit schon 5 x auftraten, habe ich beim 6. Mal außerhalb der Garantie zahlen dürfen.
Was so ja auch korrekt ist.
Zitat:
Original geschrieben von immerda
Ein Anruf allein wird nicht auf keinen Fall reichen.
Hä ?
Abgesehen davon: Was wird dann reichen ?
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Zitat:
Original geschrieben von Bernd Müller
Bei einem 5 jahre alten V10 bei VW auf Kulanz zu hoffen ist wohl eher aussichtslos.
Bei den ganzen Mängeln wäre VW sonst binnen Monatsfrist pleite.
Ich habe bei VW noch bei keiner Reparatur jemals etwas auf Kulanz bekommen, selbst bei Mängeln, die während der Garantiezeit schon 5 x auftraten, habe ich beim 6. Mal außerhalb der Garantie zahlen dürfen.
Was so ja auch korrekt ist.
Nöö, irgendwie nicht. Wenn in 4 Jahren in einem Abstand von ca. 6-9 Monaten immer wieder die Fehlermeldung "Bremsassistent Werkstatt" aufleuchtet. Die Hirnies das nicht dauerhaft abgestellt bekommen und mich beim 6. Mal außerhalb der Garantie abkassieren, ist das einfach nur frech.
Zitat:
Original geschrieben von Bernd Müller
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Was so ja auch korrekt ist.
Nöö, irgendwie nicht. Wenn in 4 Jahren in einem Abstand von ca. 6-9 Monaten immer wieder die Fehlermeldung "Bremsassistent Werkstatt" aufleuchtet. Die Hirnies das nicht dauerhaft abgestellt bekommen und mich beim 6. Mal außerhalb der Garantie abkassieren, ist das einfach nur frech.
seh ich ganz genau so,
wenn sie es nicht hinbekommen einen gemeldetet fehler zu beseitigen ist das die sache der werkstatt bzw von vw....
Zitat:
Original geschrieben von Bernd Müller
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Was so ja auch korrekt ist.
Nöö, irgendwie nicht. Wenn in 4 Jahren in einem Abstand von ca. 6-9 Monaten immer wieder die Fehlermeldung "Bremsassistent Werkstatt" aufleuchtet. Die Hirnies das nicht dauerhaft abgestellt bekommen und mich beim 6. Mal außerhalb der Garantie abkassieren, ist das einfach nur frech.
Innerhalb der Garantiezeit kostelose Instandsetzung für den Kunden.
Instandsetzung erfolgreich, da System nach Instandsetzung funktioniert.
Garantiezeitraum verlängert sich NICHT, wenn innerhalb des Garantiezeitraumes Teile ersetzt werden.
Somit ist es logisch und korrekt, wenn nach Ablauf der Garantiezeit ein Defekt für den Kunden kostenpflichtig instandgesetzt wird, da Instandsetzungsauftrag vom Kunden erteilt wurde.
Weiterhin bleibt die Frage, ob während des Garantiezeitraumes und danach das gleiche Bauteil fehlerauslösend war / ist.