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V5 4motion auf Duplex - Abschleppösen Problem

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 15. April 2023 um 11:02

Guten Tag,

 

ich fahre einen 02'er Golf 4 AQN 4motion und würde gerne auf eine Duplex Abgasanlage umbauen (oder wenn möglich auch original R32)

 

Vorab Information: Ich habe schon einen Weg gefunden meine Umbaumaßnahmen legal durchzuführen, jedoch sind wir dort bei Kosten, wo ich wirklich am Überlegen bin, ob sich das Ganze dann überhaupt noch lohnt.

 

Aber nun zum Wesentlichen:

 

Ich habe in den letzten Wochen schon unzählige Foren durchforstet, Unterhaltungen geführt und auch Fahrzeuge (V5/V6) mit Umbau auf Duplex-Abgasanlagen gesehen, bekam jedoch nie eine vernümftige und aussagekräftige Information.

 

Folgendes Problem:

 

Baue ich auf eine Duplex-Anlage um MUSS die Abschleppöse hinten rechts entfernt werden.

Habe darüber schon mit einem TÜV-Prüfer gesprochen und wir sind jetzt an dem Punkt, dass ich die Abschleppöse inklusive Anhängelast komplett austragen lassen müsste via Einzelabnahme (minimum 300€).

Wäre soweit kein Problem, wenn man es vorher weiß.

 

In Foren stieß ich immer wieder darauf, dass der TÜV-Prüfer davon nichts wissen wollte und ihm das egal war sobald die neue Abgasanlage eingetragen wird oder eine ABE hat.

 

Doch es gab auch Fälle, wo die TÜV-Prüfer dann gesagt haben, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt (was auch vollkommen korrekt ist) wenn man einfach irgendwelche Bauteile abtrennt.

 

Widerum andere behaupteten, dass der R32 original gar keine Abschleppöse hinten besitzt und deswegen das Austragen der Abschleppöse nicht notwendig sei und diese bedenkenlos abgetrennt werden könne.

 

Ich habe vom TÜV-Prüfer schwarz auf weiß, dass beim Entfernen einer hinteren Abschleppeinrichtung die Anhängelast ausgetragen werden muss. Es ist also kein "ich hab da was gehört" sondern ein Fakt.

 

Was meine Verwirrung aber dann komplett machte war, dass ich mit der Firma Friedrich Motorsport in Kontakt getreten bin, da diese eine Duplex-Abgasanlage für meinen VR5 mit ABE anbieten.

Klingt bis jetzt unproblematisch - einbauen und fertig.

 

ABER neben dem Hinweis "passend für original R32 Heck" stand darunter "Abschleppöse muss entfernt werden".

 

Da hatte ich die letzte Hoffnung, dass die ABE der Abgasanlage von Friedrich Motorsport die ganze Thematik mit der Abschleppöse beinhaltet, doch nach Einsicht in die ABE der Abgasanlage, steht darin kein Wort darüber.

 

Ist das jetzt ein Fehler von Friedrich Motorsport, dass nicht detailierter darauf hingewiesen wird, welche Probleme ein Entfernen der Abschleppöse mit sich bringt oder ist es wirklich nur Auslegungssache des TÜV-Prüfers?

 

Mit anderen Worten, TÜV-Prüfer abklappern, bis es einer ohne Austragung/Einzelabnahme absegnet und dann den Umbau beginnen?

 

Auch stellt sich mir die Frage, ob ich das ganze Thema nicht einfach verkompliziere, wie sonst könnte Friedrich Motorsport eine ABE für eine Abgasanlage bekommen/vertreiben, für die eine solch gravierende Änderung vorgenommen werden MUSS?

 

Und ich betone nochmal: Das Entfernen der Abschleppöse muss durchgeführt werden, ansonsten kann die Abgasanlage nicht montiert werden.

 

Wie verhält es sich beim Montieren einer originalen R32 Abgasanlage (was deutlich billiger wäre)?

Diese haben auch einige bei den V5/V6 verbaut, wie verhält sich das mit der originalen Klappensteuerung?

 

Habt Ihr dazu Erfahrungen, oder selbst Umbauten?

Wie ist eure Meinung dazu?

 

Vielen Dank schonmal vorab

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22 Antworten

Hallo

Ist die "hintere Abschleppeinrichtung" die Abschleppoese, oder ist es eine Anhängerkupplung die du gar nicht hast?

Theo

Es ist die Abschleppöse gemeint

Hallo

Dass es sich um die Abschleppoese handelt, habe sogar ich verstanden. Aber der schwarz auf weiss vorhandene Tüvschrieb spricht von AbschleppEINRICHTUNG. Es ist also möglich, dass er sich auf eine Hängerkupplung bezieht. Ausserdem würde ich mal nachsehen, ob irgendwo steht, wo genau die Schleppoese angebracht ist. Wenn sie fachgerecht angebracht an anderer Stelle sitzt, und nicht zu sehen ist, dass sie mal woanders gesessen hat, möchte ich wetten, dass ein neuer Tüvprüfer das gar nicht bemerkt.

Theo

Themenstarteram 16. April 2023 um 10:46

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.

 

Das steht unter §43 der StVZO

 

 

Es muss laut StVZO also auch hinten eine "leicht zugängliche Einrichtigung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils" vorhanden sein.

Daher ergibt sich wohl auch die Einzelabnahme und die Austragung der Anhängelast im Fahrzeugschein, denn ebenso wird geschrieben "Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist"

 

Wie Sie schon richtig meinen, könnte man die Abschleppöse auch umsetzen, jedoch meinte der TÜV-Prüfer darauf hin, dass man dann eine ganz andere Problematik hat, die dann darauf hinaus laufen würde, dass man eine weitere Einzelabnahme mit Gutachten über Verwindungssteifigkeit bräuchte (ich hoffe ich habe das einigermaßen richtig wiedergegeben).

Kurz gesagt, kann man eine Abschleppöse nicht mal eben so hinsetzen, wo man möchte. Da geht es dann auch um die ganze Rahmenkonstruktion des Fahrgestells.

 

 

Also wie gesagt, es ist auf jeden Fall möglich, aber teuer, deshalb frage ich mich, wie es sonst gehandhabt wurde.

 

 

Es gibt ja auch diese Fälle, wo Leute sich etwas einbauen und sagen dann beim TÜV-Prüfer "gab es serienmäßig beim R32" und alles ist gut.

StvZO §43

Absatz 2

Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen – ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist – auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben.

 

Daher ist nun die Frage: Ist eine Anhängelast eingetragen?

Wenn Ja, dann muss eine Ösen-Aufnahme hinten vorhanden sein.

Dann würde sich mir die Frage stellen, ob man sie ggf. austragen lassen kann. :)

Themenstarteram 17. April 2023 um 9:29

Ja, es ist austragbar, habe ich mehrfach erwähnt.

Zitat:

@b4s714n schrieb am 17. April 2023 um 11:29:35 Uhr:

Ja, es ist austragbar, habe ich mehrfach erwähnt.

Na das klingt doch super. Dann kann die hintere Abschleppöse weg.

Themenstarteram 17. April 2023 um 11:51

Das war doch überhaupt nicht meine Fragestellung.

Bitte noch einmal meinen ersten Beitrag lesen, danke.

Ist beim 4motion wirklich kein Platz, um die Öse zu erhalten?

Ich hab damals vor über 20Jahren mal eine Duplex von Remus gehabt....allerdings

an der 1.6er Nähmaschine:cool:

Pict0197

Wenn die Kosten so hoch sind, dass du überlegst, ob es "sich lohnt", wozu der Thread?

 

Sorry

Zitat:

@b4s714n schrieb am 17. April 2023 um 13:51:18 Uhr:

Das war doch überhaupt nicht meine Fragestellung.

Bitte noch einmal meinen ersten Beitrag lesen, danke.

Dann würde ich evtl. einen anderen Prüfer aufsuchen.

Wozu 300EUR für die Austragung einer Anhängerlast ausgeben? Das sollte nicht mehr als 40EUR wie bei einer Felgeneintragung kosten. Schließlich braucht man kein Festigkeitsgutachten und solches Gedöns, da eben nichts mehr mit dem Auto gezogen werden soll / darf.

Und zum Thema "ob sich die Aktion lohnt":

Wie soll sich eine Auspuffanlage lohnen? Es gibt keinen Amortisationspunkt. Lohnen tut sich kein einziger Euro dieser Aktion.

Du Duplex dient dem Klang und Optik, daher wird sie wahrscheinlich gekauft

Ähnlich wie große Räder

 

Wenn die Aktion aber ein Fass ohne Boden wird, würde ich von dem Abstand nehmen.

Moin

Zitat:

@b4s714n schrieb am 15. April 2023 um 13:02:58 Uhr:

Duplex Abgasanlage

Folgendes Problem:

Baue ich auf eine Duplex-Anlage um MUSS die Abschleppöse hinten rechts entfernt werden.

Habe darüber schon mit einem TÜV-Prüfer gesprochen und wir sind jetzt an dem Punkt, dass ich die Abschleppöse inklusive Anhängelast komplett austragen lassen müsste via Einzelabnahme (minimum 300€).

Und ich betone nochmal: Das Entfernen der Abschleppöse muss durchgeführt werden, ansonsten kann die Abgasanlage nicht montiert werden.

ich stelle jetzt mal eine dumme Frage und nähere mich dem Problem aus einer anderen, hier bisher nicht diskutierten Richtung.

Was wäre wenn Du Dir eine gebrauchte abnehmbare AZV besorgst und montierst?

Dann legste den Haken in den Kofferraum oder in den Keller.

Von hinten dürfte man nix sehen.

Weiß nicht, ob eine solche AZV mit den Einbaumaßen der Duplex-Anlage kollidiert.

Wenn nicht und also beides montierbar, dann wäre ein Austragen der Anhängelast nicht nötig.

(Die Anhängekupplungen gibt es gebraucht für 'nen schmalen Taler)

jm2c

viel Erfolg!

Hey bummelgolf,

da wäre meine Frage, ob eine AHK die Abschleppöse ersatzen kann/darf ?

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