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Vandalismus
Hallo,
Ein Ausländer hat mein Auto und noch ein Paar Autos absichtlich beschädigt.
Die Polizei hat ihn gefangen, gewarnt und freigelassen.
Die Schäden kosten etwa 400 Euro.
Wie bekomme ich das Geld vom Täter?
Der Täter ist bekannt und das ist nicht der erster Fall.
Bekomme ich einen Polizeibericht und mache ich eine Klage?
Danke schön.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Juli 2019 um 17:53:25 Uhr:
Der örtliche Abgeordnete einer Partei mit einfachen Antworten hat bestimmt einen alternativen Ausländerschadensfonds aus dem das patriotisch erstattet wird ...
Wenn man selbst nicht betroffen ist, dann fallen solche Stammtischweisheiten leicht, oder?
Ich finde es schlecht, wenn Asyl- also Hilfesuchende in ihrem Gastland Stunk machen. Findest Du es gut? Wenn ja, wieso?
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27 Antworten
Zitat:
@vehicle_dynamics schrieb am 13. Juli 2019 um 17:21:43 Uhr:
Wie bekomme ich das Geld vom Täter?
Mit Hilfe einer Schadenersatzklage gegen den Täter.
Da stellt sich die Frage ob man gutes Geld dem Schlechten hinterherwerfen will.
Welchen Aufenthaltsstatus hat diese Person? Zahlungspflichtig wird diese Person erst wenn Sie ein Einkommen über der Pfändungsgrenze hat und das ist bei Vielen nicht gegeben und da sie wissen das Ihnen nichts passiert...
hat diese Person kein Einkommen über der Pfändungsgrenze kann man eine Schadenersatzklage vergessen da eh nie Geld rüberkommen wird.
War aber nicht zufällig in der Region Donauwörth?
Einen Vollstreckungstitel sollte man sich aber in jedem Fall beschaffen. Der ist nämlich 30 (!) Jahre lang gültig.
ob dir der aber in Afgahnistan, Syrien, Kosovo oder sonst wo hilft, wage ich zu bezweifeln, leider.
Klar, aber dazu hat der TE ja auch noch keine weitergehenden Angaben gemacht.
Der örtliche Abgeordnete einer Partei mit einfachen Antworten hat bestimmt einen alternativen Ausländerschadensfonds aus dem das patriotisch erstattet wird ...
Die Angaben des TE sind als Diskussionsgrundlage reichlich dünn.
Vielleicht nennt er uns ja noch ein paar mehr Details.
Rechtschutzversicherung wäre gut, dann läuft es von alleine.
Auch mir wurde bei einem solchen Fall schon selbst vom RA gesagt, da gibt es nichts zu holen, dann plötzlich hatte ich doch alles ersetzt bekommem.
Zitat:
@manvo schrieb am 13. Juli 2019 um 17:56:45 Uhr:
Rechtschutzversicherung wäre gut, dann läuft es von alleine.
Die RSV deckt aber auch nur das Prozeßrisiko ab, nicht den Schaden selbst.
Hierzu benötigt der TE dann schon eine eigene Vollkaskoversicherung für sein Fahrzeug.
Das ist klar, aber der RA weiss wie es geht, Ansprüche geltend zu machen.
Näheres auf Seite 8 bis dahin....
(Bei 400 Euro? - lächeln... - das rentiert sich nicht zu ärgern!)
Ich habe nichts zu verschenken, Kleinvieh macht auch Mist.
Dann weiter auf S.9
Zitat:
@vehicle_dynamics schrieb am 13. Juli 2019 um 17:21:43 Uhr:
Die Polizei hat ihn gefangen, gewarnt und freigelassen.
Donauwörth ?
Hierzu wurde in aller gebotenen Ausführlichkeit berichtet, es einen die Fahrzeuge der Mitarbeiter der Asylbewerberunterkunft betroffen gewesen ?
In dem Fall solltest du eigentlich wissen wie es weitergeht.
Ansonsten ist es recht simpel:
Da der Zugewanderte ja möglicheweise demnächst eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen wird wäre sein Einkommen oberhalb der Pfändungshrenze pfändbar, einen Titel vorausgesetzt.
Sollte der Zugewanderte für die Dauer seines Aufenthaltes Sozialleistungen beziehen ist der Titel schön anzuschauen, sonst aber nicht viel wert.
Zitat:
@manvo schrieb am 13. Juli 2019 um 18:35:27 Uhr:
Ich habe nichts zu verschenken, Kleinvieh macht auch Mist.
Dann weiter auf S.9
Einfacher Rechnung - du hast 400 Euro Schaden und brauchst 5000Euro um dann einen Bescheid zu erwirken der dir 5400 Euro garantiert....
Leider bekommst du die 400 Euro nicht - die 5400 Euro erst Recht nicht...
aber Versuch macht kluch....
Am besten lernt der Mensch immer noch durch Schmerzen!
400 Euro war ein Angebot- ab dann wird es teuer - aber wohl an.....
PS Der Zugewanderte wollte so schnell wie möglich ausgewiesen werden´!
Wird jetzt nix - aber mit Tätigkeit - und dann über der Pfändbaren Grenze? - ja da kannst du 5 jahre warten oder 10 oder