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Vario-Finanzierung Hilfe!!
Hallo liebe Leute,
ich habe 2018 die 3-Wege-Finanzierung (Vario) in Anspruch genommen.
Eckdaten: Laufzeit 4 Jahre, Kilometerstand 2022 100.000km, Anzahlung, verbrieftes Rückgaberecht.
Damals wollte ich den Wagen nach 4 Jahren Laufzeit kaufen, hätte also eine Restsumme/Schlussrate von 24000€ bedeutet.
Ich hatte damals eine Anzahlung von 10000€ getätigt und die monatlichen Raten relativ hoch gesetzt, damit die Restsumme/Abschlussrate nicht so hoch ist.
Nach gut 3 Jahren habe ich mir überlegt, den Wagen aber nicht behalten zu wollen, da mich einiges stört.
Nach meiner Logik waren im Nachhinein dann die hohen Raten wie auch die prächtige Anzahlung ein Fehler, ich hätte auch viel günstiger monatlich wegkommen können. Ist meine Logik richtig?
Was ist, wenn der Restwert des Fahrzeugs bei Rückgabe nicht mit der Abschlussrate übereinstimmt? Nehmen wir an, das Auto ist nicht 24000€, sondern noch 28000€ wert. Müsste ich etwas nachzahlen oder bekäme ich sogar Geld zurück? Bin da gerade echt am Grübeln.
Habe ich sonst noch irgendwas vergessen, was wichtig zu wissen wäre?
Gruß,
wealth
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30 Antworten
Natürlich bekommst du Geld zurück. Der Händler macht dir ein Angebot das du annehmen kannst oder nicht. Der Restwert wird vom Händler meistens etwas niedriger angesetzt um sein Risiko zu minimieren. Daher sind die Raten bei Händler meist etwas höher als was der konfigurator ausspuckt. Meine Eltern haben ihren tiguan im Juli abgegeben. Bei der Bank waren noch 18.000 offen. Wert war der Wagen knapp 24.000€. Man hätte privat vielleicht noch etwas mehr bekommen können aber sie haben ihn unkompliziert an den Händler vorzeitig abgegeben. 6000 Euro aufs Konto und fall erledigt.
Ohne jetzt genau zu wissen, was für einen Passat mit welcher Ausstattung du fährst und wie hoch der Listenpreis 2018 war, ist es schwer da eine Aussage zu treffen.
Für einen 4 Jahre alten Passat mit 100.000km auf der Uhr würde ich jedenfalls keine 25-28.000€ zahlen.
Isses net vielmehr so, dass der Restkaufpreis bzw. Rückkaufwert bereits zu Vertragsbeginn feststeht und im Falle der Rückgabe nur bei nicht vertragsgemäßem Zustand davon abgewichen werden kann?
So kannte es meiner einer vom Tiger 5N und Passat B7.
Gesetz den Fall, dass dem nach wie so sein würde, dann gäbe das mit der mittels Überzahlung und überproportionaler laufender Finanzierungsraten (hier: lediglich Tilgungsanteil) diesen Schlusswert rechnerisch heruntersetzen zu lassen, Stoff für eine spannende Wirtschaftslektüre.
Denn wie sollte man jetzt ehrlicherweise den Restwert bezogen auf die Verhältnisse zu Vertragsbeginn zurückprojezieren?
Vermutlich droht hier noch Ungemach, weil es zweifelsohne eines S,achverständigen zu dessen Klärung und Wertermittlung bedarf. Und wer bestellt, der bezahlt und bestimmt ("Wes Brot ich eß, des Lied ich sing".
Und das ist schlechterdings des Öfteren im Weiteren ob des Interessengegensatzes und aktuell wirtschaftlichen unsicheren Verhältnissen in der Automobilwirtschat dann tendenziell streitbewährt.
All diese Fragen kann dir nur die Bank beantworten. Diese kann dir ein Angebot machen, zu welchem Kurs eine vorzeitige Vertragsbeendigung möglich ist. Bei hohen Raten und hoher Anzahlung ist es durchaus möglich, dass Du Geld rausbekommst. Muss allerdings nicht sein, da der Wertverlust bei Autos nicht linear ist.
Einen genauen aktuellen Wert wird letztlich der Händler ermitteln, der die Schäden (Dellen etc.) am Fahrzeug in den Restwert einrechen wird (bzw.: den Restwert reduzieren wird).
Erstelle dann eine Rechnung:
- Wie viel Geld hast Du bisher an Raten bezahlt?
- Wie sind die Konditionen bei vorzeitiger Auflösung?
- Wie teuer oder billig werden vergleichbare Fahrzeuge gehandelt?
-> Das Angebot von Bank und Händler kann attraktiv sein, oder katastrophal.
Wenn es katastrophal ist: Ggf. komplett auf eigene Rechnung aus der Finanzierung herauslösen und privat verkaufen, oder den Händler nach einem Ankaufspreis fragen (der vermutlich eher unspannend ist).
Wenn es schnell gehen muss, können Online-Gebrauchtwagenankaufsplattformen einen Indikator für erzielbare Preise liefern.
Hallo,
da das Fahrzeug dein Eigentum ist und Du nur den Kaufpreis+Zinsen finanziert hast und kei Leasing,liegt das Risiko des Wertverlustes
bzw.Wertverbesserung bei dir.
Anzahlung+Schlussrate+ggf.Zinsen+monatl.Raten= Kaufpreis.
Wenn Du das Fzg. vorzeitig verkaufen willst ,musst du die ausstehenden Raten zur Schlussrate hinzurechnen+
ggf anfallende Gebühren für die vorzeitliche Ablösung des Kredites.
Aber dein Händler kann dir sicherlich,mit dem abzulösenden Betrag,weiterhelfen.
Der Rest über den Wert des Fzgs.(Liste)ist Verhandlungssache zb.Ankauf vom Händler oder Privatverkauf.
So in etwa war es damals bei meinem Fzg.
@Alex1089
Du hast ein verbrieftes Rückgaberecht. Sprich, die letzte Rate entspricht dem kalkulierten Fahrzeugwert.
Durch die 10.000€ Anzahlung hast du die Rate über die 48 Monate festgelegt. Hättest du mehr angezahlt, wäre die Schlussrate ähnlich gewesen, nur die normale Rate etwas geringer.
Einzig Fahrzeugzustand und Kilometerlaufleistung ergeben einen Minder-oder Mehrwert. Bei Mehrkilometern zahlst du mehr Cent pro Kilomter, bei Minderkilometern bekommst du weniger Cent pro Kilometer, was ich dann im Restbetrag erkenntlich zeigt.
Jedoch finden Händler immer was am Fahrzeug. Reifen, Bremsen, Dellen usw. Das ist wie beim Leasing. Ich will dir da keine Angst machen.
Im Idealfall gibtst du den Wagen ab und kannst adé sagen. Bessere Chancen hast du natürlich, wenn du dich für ein neuen Wagen entscheidest.
Viel Glück und viele Grüße
Zitat:
@mattes91 schrieb am 14. Januar 2021 um 10:18:10 Uhr:
Ohne jetzt genau zu wissen, was für einen Passat mit welcher Ausstattung du fährst und wie hoch der Listenpreis 2018 war, ist es schwer da eine Aussage zu treffen.
Für einen 4 Jahre alten Passat mit 100.000km auf der Uhr würde ich jedenfalls keine 25-28.000€ zahlen.
Das ist ein Arteon (240PS BiTu), wurde mir als Gebrauchtwagen (250km) für 56.000€ angeboten. Listenpreis bei absoluter Vollausstattung (einzig fehlt Area View und HuD) bei etwa 70.000€.
Zitat:
@Alex1089 schrieb am 14. Januar 2021 um 12:19:58 Uhr:
Zitat:
@mattes91 schrieb am 14. Januar 2021 um 10:18:10 Uhr:
Ohne jetzt genau zu wissen, was für einen Passat mit welcher Ausstattung du fährst und wie hoch der Listenpreis 2018 war, ist es schwer da eine Aussage zu treffen.
Für einen 4 Jahre alten Passat mit 100.000km auf der Uhr würde ich jedenfalls keine 25-28.000€ zahlen.
Das ist ein Arteon (240PS BiTu), wurde mir als Gebrauchtwagen (250km) für 56.000€ angeboten. Listenpreis bei absoluter Vollausstattung (einzig fehlt Area View und HuD) bei etwa 68000€.
Wie erwähnt, du hast ein verbrieftes Rückgaberecht. Der Händler verpflichtet sich, den Wagen zum entsprechend festgelegten Preis zurück zu kaufen.
Guck am Besten mal in deine Unterlagen, da sollte alles eigentlich drin stehen.
Hallo zusammen,
Ich starte hier mal, da mein Thema recht ähnlich ist.
Habe im August 2019 einen Audi TTS Coupé mit EZ 04/2018 und 5990km auf Finanzierung erworben.
Habe 10k angezahlt und monatlich 330€ Rate bezahlt.
Somit 11880€ + 10k Anzahlung.
Die Schlussrate sind ca. 21k.
Habe mir damals offen gelassen ob ich ihn nach 36 Monaten weiter finanziere, Schlussrate begleiche oder das Fahrzeug zurückgebe.
Nun steht fest, das ich ihn nächsten Freitag abgebe.
Meine Frage ist nun, da ich 10k angezahlt habe und die Schlussrate mit 21k übrig bleibt, wie verhält sich das mit dem Restwert?
Wenn ich auf mobile nach vergleichbaren Modellen schaue, haben die einen deutlich höheren Preis (bspw. 38.990€)
Wie genau verhält sich das ganze bei Rückgabe? Liege ich falsch mit der Annahme, das ich Geld zurück bekomme?
Ich meine, ich habe 21880€ bezahlt und die 21k wären ja, wenn ich das Auto übernehme.
Der Wert ist ja deutlich höher als 21k und somit kann ich ja nicht Null auf Null rauslaufen.
Oder habe ich einen großen Gedankenfehler?
Danke vorab für eure Antworten.
Wie schon in dem Beitrag direkt vor deinem zu lesen: die Bedingungen für den Rückkauf müssen in deinen Unterlagen stehen. Keiner kann hier wissen, was du vor 3 Jahren unterschrieben hast...
Also bei verbrieftem Rückgaberecht war es damals die festgesetzte Summe.
Einer gewinnt, einer verliert. Beim Wertverfall der Diesel im Zuge von Dieselgate waren die Händler die Looser.
Müsstest schauen, was da unterschrieben wurde.
Schlauer wäre es so oder so gewesen, den Wagen marktüblich selbst zu verkaufen und dann die Schlussrate zu begleichen. Dann hättest die Kohle gehabt.
dazu muss man aber vorher den brief haben, bzw in vorkasse gehen...Du musst nur den tagesaktuellen restwert Deiner finanzierung begleichen...wenn Dein händler mehr gibt, zahlt er es Dir theoretisch aus...mein gerade zurückgegebener passat wurde vom händler mit 3000€ mehr als restrate angekauft, die 3000€ sind mit in die anzahlung vom neuen gegangen.. meld Dich hier an und Du siehst den rückkaufwert, sofern über audi bzw vw leasing finanziert...
Die 3 - Wege - Finanzierung / Vario läuft immer gleich seit einigen Jahren.
Man hat ein Beitrag und eine Laufzeit mit Fahrleistung: z.b. 19.200€ für 48 Monate / 15.000 km.
Dieser Betrag ist über die Laufzeit zu bezahlen. Die Rate ist entsprechend niedriger wenn die Anzahlung höher ist. Einfache Mathematik. Manchmal wird das auch mit Hersteller und Inzahlungsnahme-Aktion verknüpft, wobei die Sonder-Zahlungen dann als Anzahlung eingepreist werden.
Am Ende der Laufzeit ist der Vertrag zu Ende und es gibt drei Möglichkeiten:
- Restzahlung des Darlehensbetrages, der sich in der Regel an dem Restwert orientiert, aber nichts mit dem Restwert zu tun haben muss bzw. die Restzahlung i.d.R. nicht mit Restwertrisiko verknpüft wird.
- Weiterfinanzierung
- Rückgabe.
Wenn man also Gewinne aus den derzeit erhöhten Restwerten realisieren will, muss man optieren den Rest-Darlehensbetrag an die Bank zu zahlen. Man bekommt dann, wenn alles richtig läuft, die Kraftloserklärung aus der Sicherungs-Übereignung (das Fahrzeug gehört über die Laufzeit der Bank) und den Fahrzeugbrief ausgehändigt.
Wenn man dann natürlich wegen erhöhten Fahrzeugpreisen sich ein neues Fahrzeug wieder deutlich teurer kaufen muss, kann das eine sehr dumme Idee werden.
Vertragspartner ist die VW-Bank nicht der Händler.
Der Händler hat schon längst den Kaufpreis bekommen.
Er ist nur "Handlanger", wenn man zur Rückgabe optiert.
Ausmachen und im Zweifel ausverhandeln muss man mit der Bank oder über den Händler mit der Bank.
vG
Ergänzend muss man aber sagen, dass der Händler das Auto zu dem Rückkaufwert kaufen muss. Da ist die Bank außen vor. Die möchte am Ende der Finanzierung nur noch den offenen Betrag sehen. Wie der „reinkommt“ kann über die 3 Möglichkeiten kommen:
1. Der Händler bekommt das Auto und zahlt den Betrag
2. Der Kunde zahlt den Betrag und bekommt das Auto
3. Der Kunde macht über den Betrag eine neue Finanzierung und das Auto bleibt weiter bei der Bank finanziert.
Somit hat der Restbetrag erst einmal nichts mit dem Wert des Autos zu tun: Der wurde mit der Finanzierung festgelegt.
Wenn der Händler dem Kunden ein gutes Angebot für ein neues Fahrzeug macht, kann er es statt Rabatt natürlich auch als erhöhte Zahlung für den alten darstellen.
Oder der Kunde löst das Auto selbst aus und kann es dann frei verkaufen. Dazu muss natürlich der Betrag zwischendurch aufgebracht werden.