VCDS und SFD
Ich bin nun auch stolzer Besitzer eines Superb 4 mit Bj. 2024.
Wie inzwischen üblich bimmelt das Ding, wenn man zu schnell fährt oder der Spurhalteassistent greift ein, wenn man vermeintlich neben der Spur ist.
Ich habe mir von einem Bekannten ein VCDS Diagnosse und Auslesegerät besorgt um das Ganze zu deaktivieren. Nun die Überraschung, die Steuergeräte sind mit SFD gesperrt.
Hat jemand schonmal damit seine Erfahrung gemacht oder gibt es eine andere Lösung um das gebimmel abzustellen außer natürlich er bei jedem Start wieder zu deaktivieren?
25 Antworten
Im Škoda und VW Forum ist überall geschrieben das es nicht mehr möglich ist dies dauerhaft zu ändern. Die Steuergeräte sind gesperrt…
Da bekomm ich jetzt schon einen Vogel?? Bei der Probefahrt im Juli war alles normal.
Sollte dem so sein, dann wird das Auto seine 24 Monate als Post- und Transportauto fristen und auf der Langstrecke gibt es doch wieder einen Bayern mit R6.
Zitat:
@rusenpeter schrieb am 24. Sept. 2024 um 11:29:59 Uhr:
Wie inzwischen üblich bimmelt das Ding, wenn man zu schnell fährt oder der Spurhalteassistent greift ein, wenn man vermeintlich neben der Spur ist.
Es ist keine freie Entscheidung von VW, dass diese Assistenten nach jedem Start wieder aktiv sein müssen, das ist für neue Fahrzeuge jetzt so vorgeschrieben...
Zitat:
@RAAS schrieb am 27. Sept. 2024 um 23:52:23 Uhr:
Da bekomm ich jetzt schon einen Vogel?? Bei der Probefahrt im Juli war alles normal.
Was heißt denn "normal"?
Zitat:
@rusenpeter schrieb am 24. Sept. 2024 um 11:29:59 Uhr:
Nun die Überraschung, die Steuergeräte sind mit SFD gesperrt.
Sollte eigentlich keine Überraschung sein. SFD hatten schon die ersten MQBevo, also Golf 8 und Ableger.
OBD11 hatte in kürzester Zeit eine Lösung dazu, VCDS AFAIK bis heute keine direkte ohne Toolwechsel...
Die neueren Autos, zB Passat und Superb, haben meines Wissens jetzt SFD2, dafür kenne ich noch kein Tool außer ODIS, mit dem das geht.
Du kannst mir deine Anfragestruktur zusenden mit der Vin. Dann schick ich dir deine Freischaltung zu.
Hi, nur um einmal geschrieben zu sehen, Ihr wisst, dass damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt...
Gruß
Zitat:
@recom9 schrieb am 30. Oktober 2024 um 15:44:16 Uhr:
Du kannst mir deine Anfragestruktur zusenden mit der Vin. Dann schick ich dir deine Freischaltung zu.
Du weißt, dass dann bei VW hinterlegt ist, dass mit deinem Account diese Freischaltung erfolgt ist? Sollte es dann mit dem Fahrzeug einen Vorfall geben, bei dem das relevant ist und geprüft wird (auch beim späteren Besitzer), hängst du mit drin. Ich würde keine SFD-Freischaltung für andere machen, ohne genau zu wissen, was am Fahrzeug manipuliert wurde...
Habe heute bei meinem Kodiaq FL 2,0 TSI RS die Rückleuchten anpassen lassen. Bei der Unterhaltung in der Werkstatt hat mir der Meister erzählt, er hat die Berechtigung von VW in den Steuergeräten vom S 4 einzugreifen. Wenn mein S4 SL 2,0 TSI im März kommt wird er mir so einige Sachen deaktivieren. und jetzt nicht wieder die Diskussion vom erlöschen der Garantie. Ich habe schon immer meine Skodas so codieren lassen wie ich es haben wollte und habe bei Garantieansprüche Schwierigkeiten gehabt
Fehlt da eventuell ein "nie"?
Ja es fehlt das ,, nie"
Dann mal hier die Aussage von einem BMW/Hunday- Servicleiter: Sobald die vorgesehen Programmierung (und dazu gehören die von der EU vorgeschiebenen Assistenten) geändert wird, verliert das Fahrzeug die Betriebserlaubnis und die Garantie. Ich glaube nicht, dass das bei VAG anders ist.
Wir sind nicht mehr in den 90iger oder 0er Jahren, wo man über OBD und einer Software aus dem Netz den Tempomaten freischaltet und danach den Blinkerhebel getauscht hat.
Gruß
Karl
Zitat:
@Karl_ schrieb am 29. November 2024 um 13:49:45 Uhr:
Dann mal hier die Aussage von einem BMW/Hunday- Servicleiter: Sobald die vorgesehen Programmierung (und dazu gehören die von der EU vorgeschiebenen Assistenten) geändert wird, verliert das Fahrzeug die Betriebserlaubnis und die Garantie. Ich glaube nicht, dass das bei VAG anders ist.
Wir sind nicht mehr in den 90iger oder 0er Jahren, wo man über OBD und einer Software aus dem Netz den Tempomaten freischaltet und danach den Blinkerhebel getauscht hat.
Gruß
Karl
Ich finde deine Aussage zu allgemein. Es bleibt weiterhin viel Spielraum.
Z.B. eine Softwareanpassung der Motorsteuerung bei entsprechenden Unternehmen, die Leistungssteigerungen anbieten, lässt ja schließlich auch nicht die Betriebserlaubnis erlöschen. Und sowas hat der Hersteller ja ursprünglich auch nicht eingeplant. Und dort wurden auch Sachen verändert, die nicht mehr dem Auslieferungszustand / der originalen ABE entsprechen.
Solange du / dein Auto sich weiterhin im gesetzlichen Rahmen bewegen, wird wohl kaum jemand klagen.
Und ein Serviceleiter sollte bzw. muss das sagen. Schließlich unterliegt er ja dem Hersteller.
Zudem sind auch Serviceleiter nur Menschen, die auch z.T. nur einen begrenzten Wissenstand haben. Ich meine damit natürlich nicht jeden.
Ich hab nur die Erfahrung gemacht, dass Schwarmwissen teilweise tiefer reicht, als das Wissen von Mitarbeitern großer Autohausgruppen.
Stichwort hier: DSG-Thermostat, dass wohl nicht in jeder Vertragswerkstatt bekannt ist.
Zitat:
@JB275 schrieb am 29. Nov. 2024 um 21:8:29 Uhr:
Solange du / dein Auto sich weiterhin im gesetzlichen Rahmen bewegen, wird wohl kaum jemand klagen.
Wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Assistenten aus programmiert sind, bewegt sich das Auto nunmal nicht mehr im gesetzlichen Rahmen.
Und Extrembeispiel: Fährst du jetzt mit dem Auto mit ausprogrammiertem ISA zu schnell und baust einen Unfall mit Personenschaden, dann wird ermittelt. Kommt im Rahmen dieser Ermittlungen auf, dass an dem Fahrzeug ISA ausprogrammiert wurde, wird die Ermittlungsbehörde bei VW ausgeben lassen, wer diese Änderung durchgeführt hat. Und auf einmal ist der Werkstattmitarbeiter (oder auch der Forennutzer, der hier mit seinen Zugangsdaten solche Änderungen für andere Forennutzer autorisiert) in diesen Personenschaden involviert. Wieso sollte irgendeine Werkstatt dieses Risiko eingehen?
Ich liebe Leute die vor Fachwissen überquellen , die nur belehren wollen jeder muss doch selber wissen was er mit seinem Auto macht. Ich habe noch nie gehört, das zum Beispiel bei einem normalen Unfall ein Auto überprüft wird ob alle Assis vorhanden sind oder nicht. Solange wie ich die Assis selber deaktivieren kann
Zitat:
@wedelstein schrieb am 29. Nov. 2024 um 22:52:38 Uhr:
jeder muss doch selber wissen was er mit seinem Auto macht.
Ja, solange er keine anderen gefährdet, muss das jeder selbst wissen. Hier ging es aber um Änderungen, die andere vornehmen sollen, weil man es selbst nicht kann und um die Gründe, wieso andere das nicht für einen tun wollen...