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Vectra GTS 2.2 DTI - Lenkgetriebe Defekt uvm

Themenstarteram 26. Mai 2009 um 14:20

Einen schönen Tag wünsche ich.

Ich weiss das dieses Thema hier schon desöfteren aufgetreten ist aber soeinen Fall wie ich nun habe, habe ich hier nicht gefunden.

Ich habe dieses Auto vor ca 1,5 Monaten gekauft.

Opel Vectra GTS 2.2 DTI 125 PS

147.000 Km gelaufen

Frisch Tüv wurde vor kaufabschluss auch gemacht (eine Bedingung vor Kauf)

Ich war ziemlich zufrieden mit den Wagen bis nach ca 2 Wochen die Kontrolllampe aufleuchtete, die mir signalisiert das eine Lampe defekt wäre. Gut kann mal passieren aber leider bemerkte ich nach dem überprüfen das keine Lampe defekt ist was mir dann auch die Werkstatt bestätigte.

Naja die Lampe kam und ging wie sie lustig war ich fand mich damit ab.

2 Woche später kam die nächste Warnleuchte. "Sofort eine Opel Werkstatt aufsuchen - Notschaltung"

Dies tat ich auch und beim auslesen sagte man mir dann "Ladedruckregelung defekt"

Dies könnte aber auch einmalig gewesen sein also sollte iich dies beobachten und weiterfahren.

Leider bekam ich am nächsten Tag auf dem weg zur Arbeit zu spüren das dies nicht so war.

Es kam immer und immer wieder was ziemlich nervig ist denn man hat plötzlich keine leistung mehr. Notprogramm dh nur die halbe Leistung. Son Anstieg wird dann schon zur Tortur.

Naja nach gründlichem 2 Tages Check in der Werkstatt wurde nichts gefunden. Der Fehler trat auchnicht wieder auf.

Leider sollte dies nicht das Ende meines schlechten laufes sein.

Gestern leuchtete "Lenkgetriebe" auf und die grausige Nachricht der Werkstatt: Lenkgetriebe kaputt!

Kostenpunkt 1100 Euro...

Nun frage ich mich... das Auto war vor nichteinmal 2000 Km beim Tüv! Wie kann soetwas passieren..

Alles war vollkommen in Ordnung und nun komplett defekt..

Woran kann das liegen..

Kann ich irgentwie von Opel erwarten dort was zu bekommen? Immerhin ist dieses Auto Checkheft gepflegt.

Wäre froh über Antworten.

Besonders würde mich mal interessieren ob jemand auch solche Erfahrungen gemacht hat. Besonders bzgl des vielfältigen Lichterspieles bzgl der ganzen Verschiedenen Fehler auf einmal.

Danke fürs lesen im Vorraus.

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10 Antworten

Wenn du das Auto bei einem Händler gekauft hast, übernimmt dieser die Reperatur.

Hast du es Privat gekauft, dann bleiben die Kosten an dir hängen. Würde aber mal Kulanzantrag stellen, vielleicht und mit etwas glück übernimmt Opel ja einen Teil der Kosten

Themenstarteram 26. Mai 2009 um 16:57

Beim Händler gekauft

Der Händler übernimmt aus Kulanz einen Teil...

Gilt dieses Teil eigentlich als Verschleisteil?

Weil theoretisch habe ich ja 12 Monate Gewährleistung

Ist aber halt schwierig zu beweisen das es nicht meine Schuld ist...

 

Ich bin überfordert was das ganze angeht.

Wie soll ich vorgehen?

Wäre froh über Hilfe..

am 27. Mai 2009 um 8:21

Moment mal, der Händler soll zuerst mal beweisen dass dieses Problem beim Kauf nicht schon bestand. Und das kann er nicht.

Du hast nicht nur theoretisch Gewährleistung, du hast sie auf alle Fälle, und erst nach 6 Monate gilt die Beweislastumkehr, sprich erst nach 6 Monaten musst du beweisen dass es beim Kauf bereits kaputt war. In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen dass dem nicht so war.

Ich würde darauf bestehen dass er ALLES übernimmt, und nicht nur ein Teil. Und wenn er daraufg nicht eingeht, würde ich doch glatt mal die Rechtschutzversicherung einschalten und nen Anwalt an die Hand nehmen. Nach 2 Wochen hat das Auto schon Macken gezeigt, jeder Richter würde deinen Händler mit Arschtritt aus dem Gerichtssaal treten wenn er versucht dass auf Dich abzuwälzen. Das hat nix mit "Kulanz" zu tun, auf die Tour versucht er nur sich vor seiner gesetzlichen Pflicht zu drücken und spekuliert auf deine Unwissenheit.

Und lass' Dich nicht auf einen Verweis auf eine Garantieversicherung ein, falss du eine mit abgeschlossen hast. Erstens übernehmen die nur Material bei der Laufleistung (und das oft auch nur bis zu einem gewissen Prozentsatz) und auch die werden versuchen sich davor zu drücken. Diesen Fehler habe ich bei meinem vorigen Auto gemacht. Nie wieder, der Händler soll gefälligst für seine Gewährleistung einstehen! Mein Fehler hat mich 24 Wochen ohne Auto gebracht und 1,5 Jahre Rennerei mit Anwalt und Gericht bis ich mein Geld für die Reparatur wieder hatte.

Themenstarteram 27. Mai 2009 um 9:05

So habe ich auch gedacht.

ABER der Wagen bekam vor Verkauf TÜV + AU

Und da war nichts vorhanden. Somit muss der Schaden nach dem Verkauf aufgetreten sein...

Oder sehe ich das Falsch?

am 27. Mai 2009 um 10:44

Zitat:

Original geschrieben von Squidion

So habe ich auch gedacht.

ABER der Wagen bekam vor Verkauf TÜV + AU

Und da war nichts vorhanden. Somit muss der Schaden nach dem Verkauf aufgetreten sein...

Oder sehe ich das Falsch?

Der TÜV KANN gar nicht alles sehen. Eine TÜV Prüfung prüft doch nur die Fahrtauglichkeit des Autos gem. StVO. Mein Vectra B damals hat auch TÜV und AU neu bekommen UND einen DEKRA Gebrauchtwagencheck. Trotzdem hatte er schon einen Zylinderschaden beim Kauf.

TÜV ist kein Beweis. Ruf einen fähigen Anwalt an, der kann Dir das erklären.

Themenstarteram 27. Mai 2009 um 13:02

Danke für die Antwort.

Leider schreckst du mich nun ein wenig ab. 24 Wochen ohne Auto und lange aufs Geld warten ist zu hart.

Ich selbst habe das Auto nur halb bezahlt und die andere hälfte meine Eltern.

Ich habe nicht die finanziellen Mittel solange auf das Geld zu warten und die 24 WOchen ohne Auto überbrücken würde auch sehr teuer werden da ich 6 Tage die Woche beruflich darauf angewiesen bin.

Selbst wenn ich anspruch hätte, die Kosten würden glaub ich das was ich nun zahlen müsste übertreffen.

Nun ist die Frage 400 Euro zahlen oder es wirklich auf ein Gericht ankommen lassen? Alleine die Zeit ohne Auto zu überbrücken würde mich eine Menge kosten, da ich in einer Ländlichen gegend wohne öffentliche Verlehrmittel sogut wie nicht vorhanden sind.

Ich denke da muss ich die 400 Zahlen - besser als 1500 fürs Getriebe + Einbau.

Oder sehe ich das Falsch?

am 27. Mai 2009 um 14:37

Es ist jedem selbst überlassen was er macht. Aber dass der Händler Dich über den Tisch zieht mit sein "Kulanz" sollte Dir klar sein. Ich kann Dir nicht sagen was du tun sollst, nur aufzeigen was du tun kannst. Und klar, 2 Wochen ohne Auto ist hart, aber auch nur weil ich damals den Fehler gemacht habe und nicht direkt den Händler belangt habe.

Und wer sagt Dir dass das wirklich das einzige ist?

Aber klar, 400€ klingen besser als 1500€ oder mehrere Wochen ohne Auto.

Ich kann da nicht in deine Geldbörse schauen.

Themenstarteram 27. Mai 2009 um 16:42

Die ist im Minus ^^

Azubi sein ist nicht gerade gut xD

Naja hatte noch vom AUtokauf nen 50 Euro Gutschein bekommen für ne Reparatur.

Habs nun also für 350 machen lassen. Nützt ja nix :/

Ich bedanke mich für die Komplette Hilfe von euch.

Thread kann geschlossen werden

hi

ich muss mich doch mal da meinen senf dazu geben.

du hast ein auto bei einem autohändler gekauft??!! war es ein reiner opel händler?

dann ist der händler in der gewährleistung pflicht, darüber hinaus gibt es eine gebrauchtwagen garantie die jeder händler mit abschliessen muss.

zwichen einer gewährleistung und einer garantie gibt es einen unterschied.

kulanz ist nochmal was anderes!

ich würde draf bestehen das der händeler dir die kosten erstattet ansonsten gehe zum anwalt und fordere über ihn das geld zurück, dein auto hast du ja wieder und das heile!

noch was wenn du eine gebrauchtwagen garantie in anspruch nehmen willst, dann lass dir erst eine schriftliche rep. freigabe geben ehe du dir rep. in auftrag gibst.

die kommen nachher an und sagen wir haben keine freigabe erteilt und zahlen nicht!

am 28. Mai 2009 um 8:32

Zitat:

Original geschrieben von reimann1

darüber hinaus gibt es eine gebrauchtwagen garantie die jeder händler mit abschliessen muss.

Falsch. Der Händler muss die gar nicht abschliessen (der Käufer schliesst die nämlich ab ;)), er KANN die dem Käufer aber anbieten, aber ich bin nicht verpflichtet sie abzuschliessen. Ich habe ja eh Gewährleistung.

Denn bei einem Auto mit einer Laufleistung von 147.000KM lohnt eine Gebrauchtwagengarantie gar nicht, da nur die Lohnkosten und vielleicht 20% vom Material ersetzt werden. Und in einer Gebrauchtwagengarantie sind Verschleißteile eh komplett ausgenommen.

Bei einer Gebrauchtwagengarantie wäre der Threadersteller in diesem Fall noch teurer weggekommen als bei der "Kulanz" des Händlers.

Sonst würde ich auch empfehlen jetzt noch einen Anwalt aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Aber da Threadersteller Azubi ist, gehe ich mal davon aus dass keine Rechtschutzversicherung besteht. Und da bei einer Rechtschutz meist 150€ SB drin ist, wären also max. 200€ noch raus zu holen. Ohne Versicherung wären 350€ drin, aber wenn man verliert ist's um einiges teurer.

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