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Velomobile im Straßenverkehr -> rechtliche Situation?!

Themenstarteram 17. Januar 2020 um 8:13

Mich würde mal interessieren wie Velomobile (diese Seifenkistenartigen Vehikel) im Straßenverkehr rechtlich eigentlich behandelt werden!? Wie Fahrräder? Wo genau müssen bzw. dürfen die eigentlich fahren?

Auf unserem Weg zur Arbeit in die Fahrradhauptstadt Münster treibt schon seit Jahren ein Velomobilfahrer, der aus dem Umland seine 20 Kilometer zur Arbeit zurücklegt sein Unwesen, weil dieser leider eine absolut rücksichtslose, egoistische und unkooperative Fahrweise an den Tag legt :(.

Heute morgen ergab sich wieder die Situation, dass sich vor einer roten Ampel wartende Autos angesammelt hatten. Bei Grünlicht zog der Velomobilfahrer frech und rücksichtslos rechts an den Fahrzeugen vorbei. Keine Ahnung wie die Übersetzung dieser Gefährte ausgelegt ist. Jedenfalls ist der vom Stand weg superschnell in Fahrt, schneller als eine loszuckelnde Autokolonne allemal.

Ebenso hier im Stadtgebiet in Münster. Mal fährt der Experte auf der Straße (45 km/h schafft er schon, von daher bei dichtem Verkehr eigentlich kein Problem). Man trifft ihn aber durchaus auch auf dem Radweg an. Geht so was überhaupt von Rechts wegen? Ich meine sowohl als auch? Darf man als Velomobilfahrer tatsächlich frei wählen wo man fährt?! Kann ich nicht glauben... vor allem nicht bei dem Tempo... :confused:.

Das gleiche gilt für die Versicherungssituation im Schadenfall. Ein Pedelec trägt doch auch ein Versicherungskennzeichen. Der besagte Velomobilfahrer fährt jedenfalls ohne Kennzeichen. Oder ist ein Kennzeichen nicht zwingend erforderlich sondern nur die Versicherungspolice? Bei seiner Harakiri-Fahrweise möchte ich im Schadenfall lieber nicht wissen wie das dann laufen wird, falls das Ding nicht versichert sein sollte... - rechts eine anfahrende PKW-Kolonne überholen ist ganz einfach grob fahrlässig und rücksichtslos. Aus meiner Sicht ist das vollkommen egoistisch und der Situation völlig unangepasst. Man sieht den auch extrem schlecht (vor allem jetzt Morgens früh bei Dunkelheit) weil das Ding ja auch ziemlich flach gebaut ist... gerade die heutigen hoch bauenden Fahrzeuge mit kleinen Heckscheiben erhöhen das Risiko so einen Spezi der sich seine Verkehrsregeln selbst macht, mal zu übersehen enorm...

Wie seht ihr das?

Beste Antwort im Thema

Das kann doch nicht sein! Dass so einer in einer billigen Seifenkiste im Verkehr schneller voran kommt als ich mit meiner Tonne Stahl! Fahrrad-Steuern! Helmpflicht! Kennzeichenpflicht! Hauptsache Radfahrer kaputtregulieren!

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Mit oder ohne Elektromotor?

Mit max. 25km/h und Versicherungskennzeichen nötig.

Ohne ist es ein Fahrrad.

Themenstarteram 17. Januar 2020 um 8:32

Keine Ahnung ob mit oder ohne Motor...

Wenn in der Ebene ca. 45 km/h erreicht werden wahrscheinlich mit Motor tippe ich mal.

Ein Versicherungskennzeichen ist jedenfalls nicht dran...

Zitat:

@Schubbie schrieb am 17. Januar 2020 um 09:23:56 Uhr:

Mit oder ohne Elektromotor?

Mit max. 25km/h und Versicherungskennzeichen nötig.

Ohne ist es ein Fahrrad.

Wieso 25 km/h? Mit Versicherungskennzeichen wären doch auch 45 km/h möglich. Wie ein S-Pedelec? Ohne gingen 25 km/h mit Elektromotor.

Zitat:

@DPLounge schrieb am 17. Januar 2020 um 09:32:13 Uhr:

Keine Ahnung ob mit oder ohne Motor...

Wenn in der Ebene ca. 45 km/h erreicht werden wahrscheinlich mit Motor tippe ich mal.

Ein Versicherungskennzeichen ist jedenfalls nicht dran...

Es fahren auch einige mit Motor und haben nur kein Kennzeichen dran da es ja wie

ein Fahrrad aussieht.

Mit den Teilen erreicht man dank der windschnittigen Karosse auch ohne Hilfsmotor 45km/h. Rechtlich ist es ein Fahrrad. Er darf auf der Straße fahren, wenn der Radweg unzumutbar oder zu gefährlich ist. Rechts überholen auf dem Radweg ist erlaubt.

Themenstarteram 17. Januar 2020 um 8:52

Das meine ich ja @Seelze01 . Die Haftpflichtversicherung wird da sicher auch nicht wegen einer Schadenregulierung eintreten denke ich mal...

Frage ist eben, ob an diesen Dingern nicht zwangsläufig ein Kennzeichen angebracht werden muss?!

Da in Deutschland alles bis ins Detail geregelt ist finde ich es schon bemerkenswert, dass man sich mit diesen Seifenkisten offenbar in einer Grauzone bewegt... - klar, wenn man damit umsichtig fährt und Rücksicht nimmt geht das alles schon. So viele von den Teilen sind ja nicht unterwegs. Fährt man damit allerdings mit vollem Risiko, rücksichtlos und egoistisch wird es schon bedenklich wie ich finde...

Rechts überholen auf der Straße aber wohl nicht @boerni666 ?! Radwege sind ja meistens räumlich von den Straßen getrennt. Da ist das ja kein Problem wenn Radler bei Grün losfahren und je nach Fitness und Fahrrad auch ziemlich flott vom Fleck kommen... Situation heute (Rechtsüberholen der Kolonne) spielte sich komplett auf der Straße ab. Da war kein Radweg und daher eindeutig brandgefährlich und meiner Meinung nach auch nicht zulässig...

Hi,

das sind "Fahrräder".

Damit greift (sofern vorhanden) die private Haftfichtversicherung des Nutzers.

Und ja, er darf prinzipiell auch auf der Fahrbahn an den Autos vorbei:

STVO§5:

Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

"ausreichend Raum" ist halt interpretierbar.

bye

 

http://bernd.sluka.de/.../bullshit_spielfeld.php?...

Also ich habe schon 4! Fast ein Bingo.

Themenstarteram 17. Januar 2020 um 9:14

Zitat:

@pivili schrieb am 17. Januar 2020 um 10:02:09 Uhr:

Hi,

das sind "Fahrräder".

Damit greift (sofern vorhanden) die private Haftfichtversicherung des Nutzers.

Und ja, er darf prinzipiell auch auf der Fahrbahn an den Autos vorbei:

STVO§5:

Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

"ausreichend Raum" ist halt interpretierbar.

bye

... "mäßige Geschwindigkeit" ist natürlich auch interpretierbar... zumal das nur "mit besonderer Vorsicht" erfolgen darf...

Alles in allem also wieder die üblichen Phrasen und am Ende im Schadenfall wahrscheinlich juristische Haarspalterei... :eek:. Aber danke für die Info ;).

Ich verstehe § 5 Abs. 8 StVG so, dass nur "wartende Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholt werden dürfen". Wenn die Ampel grün zeigt und man daher schon wieder anfährt, wartet man ja nicht mehr... oder?! Spätestens dann war es das wohl mit legalem Rechtsüberholen schätze ich mal...

Ein glück überholen Autofahrer andere Verkehrsteilnehmer ausnahmslos immer korrekt ohne sie zu gefährden.

Ein Fahrrad kann höchstens deinen Lack gefährden.

Bis 25 kmh, Fahrrad mit Hilfsmotor = Ohne Versicherungskennzeichen

Ab 25 bis 45 kmh Fahrzeug mit Motor = Pflicht ist ein Versicherungskennzeichen.

Wenn mich einer ohne Versicherungskennzeichen auf ebener Straße täglich mit mehr als 25 kmh überholen würde.............Anzeige bei der Polizei................mit genauer Fahrzeugbeschreibung und möglichst einem Foto..

MfG kheinz

Themenstarteram 17. Januar 2020 um 9:49

Zitat:

@boerni666 schrieb am 17. Januar 2020 um 10:41:34 Uhr:

Ein glück überholen Autofahrer andere Verkehrsteilnehmer ausnahmslos immer korrekt ohne sie zu gefährden.

Ein Fahrrad kann höchstens deinen Lack gefährden.

... um den Lack geht es mir ja nicht.

Eher um das Risiko den Velomobil-Fahrer zu übersehen wenn der statt mit "mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht" vollkommen egoistisch, viel zu schnell und daher komplett unvernünftig die sich wieder in Bewegung setzende PKW-Kolonne rechts überholt... - fraglich ob ihm dieses Risiko überhaupt klar ist?! Ich kenne seine Fahrweise ja, von daher war mir klar wie die Situation ablaufen wird. Ortsfremde werden in der Situation aber garantiert nicht damit rechnen, dass plötzlich so ein exotisches Fahrzeug so zügig rechts überholt... ;). Ein kleiner Schlenker nach rechts (da reicht womöglich schon eine ausgefahrene Fahrspur mit Versatz oder ein Schlagloch dem man ausweichen will) und schon hat man den Rechtsüberholer touchiert... Das möchte ich persönlich nicht erleben... klar, Lack kann man wieder richten aber wenn man mit jemandem der so fährt in einen Unfall verwickelt wird und dieser sich dabei verletzt, sollte man einen guten Anwalt kennen...

Zitat:

@crafter276 schrieb am 17. Januar 2020 um 10:43:33 Uhr:

Bis 25 kmh, Fahrrad mit Hilfsmotor = Ohne Versicherungskennzeichen

Ab 25 bis 45 kmh Fahrzeug mit Motor = Pflicht ist ein Versicherungskennzeichen.

Wenn mich einer ohne Versicherungskennzeichen auf ebener Straße täglich mit mehr als 25 kmh überholen würde.............Anzeige bei der Polizei................mit genauer Fahrzeugbeschreibung und möglichst einem Foto..

MfG kheinz

ganz locker....das geht nach installierter Motorleistung.

0W...keine Kennzeichen

250W ...keine Kennzeichen

500W...Nummernschild und Helm Pflicht.

Die Velomobile haben i.d.R. 0W.

 

Deine Tempoangaben sind nur für die jeweilige Motorunterstützung (250W bis 25km/h, 500W bis 45k/h) relevant. Man kann/darf aus eigener Kraft auch schneller fahren, als der Motor mithilft.

Zitat:

@boerni666 schrieb am 17. Januar 2020 um 09:49:25 Uhr:

Mit den Teilen erreicht man dank der windschnittigen Karosse auch ohne Hilfsmotor 45km/h. Rechtlich ist es ein Fahrrad. Er darf auf der Straße fahren, wenn der Radweg unzumutbar oder zu gefährlich ist. Rechts überholen auf dem Radweg ist erlaubt.

Bestätige.

Zu meinen guten Zeiten habe ich schon ohne die windschnittige Karosse mit dem Fahrrad auf Fahrten von ca. 25 km einen Schnitt über 40 km/h geschafft und in der Spitze so 55 bis 60 km/h. Mit so einem Velomobil sollte das mit deutlich weniger Anstrengung gehen.

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