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Verarscht worden......

Themenstarteram 22. Mai 2007 um 17:31

Hallo,

 

was würdet ihr davon halten wenn ihr von jemandem aus dem vorum Felgen gekauft habt unds dieser sagt die sind in ordnung und haben keine schäden.

<Nun ist es beim montieren, bzw. beim wuchten rausgekommen das 2 felgen total den schlag haben.Das sieht man voll auf der wuchtmaschine.

Was würdet ihr nun an meiner stelle machen??

 

Gruß

 

Matze

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17 Antworten

Höhen- oder Seitenschlag ?

Themenstarteram 22. Mai 2007 um 17:40

Hi,

 

ich denke das das ein Höhenschlag ist.

Ist auf der außen abgewandten seite der felge

Warum??

am 22. Mai 2007 um 17:46

Na weils vielleicht beim Versand passiert ist. Spediteure gehen nicht gerade sanft mit den Sachen um weils auch schnell gehen muss. War alles gut verpackt und ohne Schäden der Verpackung?

Nein, ein Höhenschlag ist wenn die Felge springt, rauf runter.Damit wäre das Fahren unmöglich weil des auto Springen würde.

Wenn sie links rechts ausschlägt ist es ein Seitenschlag, damit ist das Auto noch fahrbar. Seitenschlag haben viele viele Felgen und es merken die meisten nicht einmal.

Hier mal ein Link der das gut veranschaulicht. Ist zwar vom Fahrrad aber die problematik ist die gleiche.

Themenstarteram 22. Mai 2007 um 18:03

Hallo,

also die verpackung ist unbeschädigt

Und was ist es nun ? Höhen- oder Seitenschlag ?

Wie äußert sich der Verkäufer zu dem Felgenproblem ?

Themenstarteram 22. Mai 2007 um 18:48

hi,

 

höhenschlag

der verkäufer äuserte sich bis jetzt noch gar nicht

mal sehen ob er sich no meldet.

Die entscheidende Frage: Lassen sich die Felgen nicht fahren, d.h lässt sich durch auswuchtgewichte der schlag nicht ausgleichen? Wenn nein, dann sind die Felgen nicht i.o. und sie haben einenSchaden, wenn behebbar, dann sehe ich keinen Mangel.

Gruss

merczeno

Traurig solch eine Situation. Aus der rechtslage sieht es so aus, das du "blind" nach Glauben den Verkäufers dir die Felgen zuschicken lassen hast. Sobald der Abs (was in diesem Fall ja eine private Person ist), dem Spediteurr die Ware übergeben hat, geht das Versandrisiko zu Lasten des Empf, also dich. Ausnahme ist, wenn der Abs jemand gewerbliches ist. Du hättest auch die Möglichkeit gehabt, die Felgen abzuholen und anzuschauen, doch die Wahl kam "blind" per Versand; also auf Vertrauensbasis. Der Abs wird immer behaupten das die felgen in Ordnung waren. Versuche also den Spediteur haftbar zu machen. Sollte eine Werkstatt jedoch sehen können, das dieser Schaden nicht über den Spediteur gekommen ist, sondern andersweitig, bleibt nur noch der Weg zum Rechtsanwalt, der dem Abs "Bekannte Mängel verschwieden" unterstellt.

am 25. Mai 2007 um 21:14

*hochzerrdenthread*

was haben die felgen eigentlich gekostet? nur felgen oder komplett räder? hat sich da nochmal was konkretes ergeben, also ich meine hat der sich zurück gemeldet?

Themenstarteram 25. Mai 2007 um 21:17

hi,

 

575 euro nur felgen.

Für 4 s line ok wenn sie ok gewesen wären.

Naja jetzt hab ich halt 4 sline 2 ok 2nicht ok, aber die werden gerichtet und dann haben die felgen halt knappe 800 gekostet, wenn man da den neupreis vergleicht passt das immer noch.

Ärgert mich halt das der jetzt kneift, ne hab nix gehört von ihm.

#

am 25. Mai 2007 um 22:37

Zitat:

Original geschrieben von MrPositiv2306

... Aus der rechtslage sieht es so aus, das du "blind" nach Glauben den Verkäufers dir die Felgen zuschicken lassen hast. Sobald der Abs (was in diesem Fall ja eine private Person ist), dem Spediteurr die Ware übergeben hat, geht das Versandrisiko zu Lasten des Empf, also dich.

Wie? Das Versandrisiko bleibt beim Versender. Aber da der Spediteur die Übergabe nachweisen kann, ist das Wort Risiko aus Versandrisiko verschwunden.

 

Zitat:

Du hättest auch die Möglichkeit gehabt, die Felgen abzuholen und anzuschauen, doch die Wahl kam "blind" per Versand; also auf Vertrauensbasis. Der Abs wird immer behaupten das die Felgen in Ordnung waren.

Es kommt auf den Vertrag an. Wenn der unter Ausschluss jeder Gewährleistung zu Stande kam, ist der Fall gegessen. Aus Sicht des Verkäufers: Verkauft und Vergessen.

Wenn der Ausschluss der Gewährleistung nicht vereinbart wurde, besteht auch beim Privatkauf eine Gewährleistung.

Zitat:

Versuche also den Spediteur haftbar zu machen.

Das wird nicht gehen. Der Empfänger hat keinen Vertrag mit dem Spediteur, sondern nur der Versender. Er muss also den Versender in Regress nehmen.

Der Empfänger kann höchstens dem Spediteur einen Schaden melden und über den Verkäufer versuchen, diesen erstattet zu bekommen.

Gruß, Ralf.

am 25. Mai 2007 um 22:55

Nach dem man es scheinds nicht als Transportschaden abwickeln kann

würde ich bei den Verkäufer ....

...Klar der behauptet es ist alles OK!

Aber wenn er ein Ordenlicher Verkäufer ist könnte er die trotz allem einen zuschuß auf die Reperatur geben

sagen wir mal 100€ oder die Hälfte der Reperatur

Ich denke das Währe Fähr geben über dir

anderer seids Streiten sich Leute wegen solchen ... vor Gericht und ob diese Entscheiung dann Glücklich macht ist zu bezweifeln

aber man hat Arbeitsplätze damit gesichert

Zitat:

Original geschrieben von Raubdiesel

Es kommt auf den Vertrag an. Wenn der unter Ausschluss jeder Gewährleistung zu Stande kam, ist der Fall gegessen. Aus Sicht des Verkäufers: Verkauft und Vergessen.

Wenn der Ausschluss der Gewährleistung nicht vereinbart wurde, besteht auch beim Privatkauf eine Gewährleistung.

Ja und nein. Richtig ist, die Sache mit der Gewährleistung.

Ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, ist der Verkäufer sehr wohl für die zugesicherten Eigentschaften des Artikels verantwortlich und auch haftbar zu machen. Wenn also 4 Felgen als z. B. als Neuwertig verkauft werden, müssen diese auch Neuwertig sein. Sollten die Felgen nicht dem versprochenen Zustand haben, ist jeden Gewährleistungsausschluss unwirksam (§ 444 BGB Haftungsausschluss bei arglistiger Täschung).

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