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Verbaute Drosseln
Heute war ich bei der Dekra und habe mein Mofa auf 2 Personenbetrieb umschreiben lassen. Endlich ohne die olle Tasche fahren - HURRA!
Nun habe ich mir mal das Drosselgedöns genauer angeschaut und dabei 3 Dinge verschiedene Drosseln gesehen. Aber nicht alle sind mir so bekannt.
1. Drosselschieberanschlag - soweit ok
2. Distanzring - soweit ok
3. Drosselblende Zylinderauslass
Um das dritte geht es. Was genau ist das? Angenommen ich möchte den Roller verticken und als 45er übergeben. Was muss dann alles entfernt werden? Alle 3 Drosseln? Nur bestimmte?
Bernd, ich brauche dich!
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37 Antworten
3. Drosselblende Zylinderauslass ist ein Reduzierstück im Krümmer, verengt den Durchlaß.
Auch die 45er Version wird wohl Drosseln haben (sonst zu schnell), also nicht unbedingt alle rausnehmen, der Umbau muß korrekt erfolgen.
Und zu einer vernünfigen Übergabe gehören die korrekten Papiere. Nach der Umdrosselung wieder vorführen!
@Al_Comandante
Zitat: "bei der Dekra und habe mein Mofa auf 2 Personenbetrieb umschreiben lassen"
Wie soll das gehen? Ein Mofa darf nur mit 1 Person gefahren werden. Ansonsten müsste die Betriebserlaubnis auf
Roller bis 45 km/h lauten. Wenn Du bei der Dekra zur Einzelabnahme wegen einer Umschreibung warst, müssten die Drosseln vorher entfernt worden sein.
Möchtest Du Deinen Mofa-Roller jetzt einfach nur "entdrosseln" und dafür einen Tipp erhalten?
Da bist du nicht auf dem aktuellen Stand mein lieber Rollerdoc
Zitat:
@1a_Rollerdoc
Wie soll das gehen? Ein Mofa darf nur mit 1 Person gefahren werden. Ansonsten müsste die Betriebserlaubnis auf Roller bis 45 km/h lauten. Wenn Du bei der Dekra zur Einzelabnahme wegen einer Umschreibung warst, müssten die Drosseln vorher entfernt worden sein.
Guckst du auf Bild dann wird dir Fehler bewusst.
Zitat:
@1a_Rollerdoc
Möchtest Du Deinen Mofa-Roller jetzt einfach nur "entdrosseln" und dafür einen Tipp erhalten?
Nein, ich möchte nur wissen welche Drosseln ich im Falle eines Verkaufs entfernen muss damit das Dingen wieder seine 45 läuft.
Zitat:
@tomS
Und zu einer vernünfigen Übergabe gehören die korrekten Papiere. Nach der Umdrosselung wieder vorführen!
Das ist auch so eine Sache... Ich habe eine "normale" BE eines 45er Rollers. Dazu ein Zusatzzettelchen von der Dekra mit dem Mofakram (siehe Bild). Wenn der Roller ohne Drosseln wieder 45 rennt ist er ja kein Mofa mehr und ich benötige den Drosslzettel von der Dekra nicht mehr. Sprich: Einfach weg. Was genau muss ich denn dann vorführen?
Ich sehe nur ein einziges Bild. Wahrscheinlich der sog. "Mofakram".
Die 45er BE ist doch nun ungültig geworden.
Es gilt immer nur das aktuellste Papier, egal ob BE oder Kaufvertrag, Testament usw.
So steht es auch mit nachvollziehbarer Historie im Computer der Behörden.
Könnte auffallen und Fragen aufwerfen, wenn Du etwas altes vorzeigst.
Also ggf. neue Papiere mit neuem vorführen (nach erneuter Umrüstung auf 45km/h).
@Künne @Al_Comandante
Zitat Künne: "Da bist du nicht auf dem aktuellen Stand mein lieber Rollerdoc"
Das kann sein und ich lerne gerne dazu. Darf man denn aktuell mit 2 Personen auf einem Mofa fahren?
Zitat: "Wenn der Roller ohne Drosseln wieder 45 rennt ist er ja kein Mofa mehr und ich benötige den Drosslzettel von der Dekra nicht mehr. Sprich: Einfach weg. Was genau muss ich denn dann vorführen?"
Ich habe auch 2 Roller mit "doppelter" Zulassung. So ganz unproblematisch ist das aber nicht.
Der Inhaber der Werkstatt meines Vertrauens ist auch Fahrlehrer und sehr gewissenhaft bezüglich Umrüstungen.
Der hat mir folgendes erklärt:
Die Umschreibung auf Mofa wird zusammen mit der FIN dem KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) angezeigt. Dort erhält der gedrosselte Roller eine neue Registriernummer. Wenn man später den Roller mit den ursprünglichen Papieren wieder als 45-er versichert, fragt niemand nach.
Aaaaber: Wenn man in einen Unfall verwickelt wird, überprüfen die Versicherungen evtl. die Daten, insbesondere wenn es um viel Geld und erst recht, wenn es um dauerhafte Personenschäden geht.
Wenn dann herauskommt, dass das zuletzt registrierte "Mofa" als "45-er" betrieben wurde ohne dass der "Rückbau" von einem zugelassenen Sachverständigen abgenommen wurde, gilt das als Fahren ohne Betriebserlaubnis und man hat den Schaden selbst an der Backe.
Wie gesagt, dass ist meine Information über den Werkstattinhaber und Fahrlehrer. Leider kann man nie so dumm denken, wie es tatsächlich kommen kann. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Viel Glück.
Gruß Wolfgang
Das ist einleuchtend und nachvollziehbar was du und der Fahrlehrer sagst.
Zitat:
@1a_Rollerdoc schrieb am 4. April 2018 um 12:19:10 Uhr:
Das kann sein und ich lerne gerne dazu. Darf man denn aktuell mit 2 Personen auf einem Mofa fahren?
Wenn die BE 2 Sitze ausweist.
Piaggio Ciao & Co haben aber nur einen Einzelsitz, die waren nie für 2-Personen-Betrieb konzipiert.
Seit Dezember 2016 übrigens, also schon länger.
Die meisten Roller fahren ohne Drosseln einfach Mal 80 km/h dafür sind sie auch ausgelegt egal was der geschulte Polizist so erzählt. Also wenn du 45 km/h fahren darfst dann entferne nur die, die du auch wieder einbauen kannst. Wenn die Blende im Krümmer raus ist bekommst du sie ohne Schweißgerät auch nicht wieder rein so weit solltest denken.
Reicht dein denken auch soweit?
Anstiften zu einer Straftat ist im übrigen auch eine Straftat!
Und ob der roller für schneller ausgelegt ist, wird nur der Prüfer feststellen können! Ansonsten ist er für 45 ausgelegt, wofür er auch nur versichert ist.
Der Polizist erzählt nicht nur, er handelt sogar! Und dann bringt es nichts, die ausgebauten "drosseln" aus der Tasche zu holen.
Ich sag doch er soll keine Drosseln weg bauen die er nicht auch ohne weiteres wieder rein bekommt. Da der Roller sonst 80 rennt und das ist im höchsten Maße illegal. Ich hab auch betont er soll die Drosselung nur aufheben wenn er wirklich 45 km/h fahren darf. Abnehmen lassen sollte er es danach natürlich auch. Von Straftaten redest nur du immer du Straftäter du.
Es geht mir nur darum den bei Bedarf wieder auf 45 zu bekommen. Reicht es da aus den Distanzring ein paar Millimeter kleiner zu wählen? Muss die Gaszugdrossel raus? Muss man gar an den Krümmer?
Sprich: Wer weiß wie eine original TPH 50 auf 45 km/h ausgeliefert wird?
Zitat:
@Al_Comandante schrieb am 4. April 2018 um 16:59:21 Uhr:
Es geht mir nur darum den bei Bedarf wieder auf 45 zu bekommen. Reicht es da aus den Distanzring ein paar Millimeter kleiner zu wählen? Muss die Gaszugdrossel raus? Muss man gar an den Krümmer?
Sprich: Wer weiß wie eine original TPH 50 auf 45 km/h ausgeliefert wird?
Genau das ist der knackpunkt. Du musst wissen aus was die 45er drossel besteht!
Was sagt deine Werkstatt?
Irgendwie zieht die Frage komische Kreise. Ich versuche das mal auf den Punkt zu bringen:
Ein Roller, der beim KBA als Mofa registriert ist, bleibt dort solange ein Mofa bis er mit Sachverständigen-Gutachten wieder als 45-er registriert ist. Wer vorher was ausbaut, damit der Roller schneller fahrt, macht die BE ungültig.
Wenn man "nur" von der Polizei erwischt wird, erhält man einen Bußgeldbescheid und evtl. eine Anzeige wegen Versicherungsbetrug und ggf. Fahren ohne Führerschein. Ob das schon Straftaten sind, weiß ich nicht.
Wer bewusst ohne BE fährt und jemanden mit dem Roller verletzt oder sogar tötet, der hat mit Sicherheit eine Straftat begangen, entweder wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung oder Tötung.
Weil die Versicherung in solch einem Fall entweder nicht zahlt oder das Geld zurück verlangt, zahlt man evtl. sein Leben lang für den Schaden oder sogar Rente an den Geschädigten oder die Hinterbliebenen.
Ich bin zwar kein Jurist, besitze aber GMV (gesunden Menschenverstand). Wie schon gesagt, man kann nie so dumm denken, wie es tatsächlich kommen kann.
Das mit den zugelassenen 2 Sitzplätzen auf einem Mofa habe ich immer noch nicht verstanden. Kann mir ein schlauerer User als ich es bin, das bitteschön verständlich erklären?
Gruß an alle Wolfgang