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Verbindliche Bestellung Golf Plus durch Händler abgelehnt

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 14. Oktober 2007 um 14:21

Hallo,

eine Woche nach verbindlicher Bestellung vom 12. September 2007 erhielt ich dann einen Anruf vom VW-Händler: Der Vertriebsleiter hätte diesen Auftrag abgelehnt. Die Konditionen seien für den VW-Händler einfach zu schlecht.

Gibts ähnliche Erfahrungen?

Die ganze Geschichte:

seit 30 Jahren bin ich überzeugter VW-Fahrer. Vom ersten gebrauchten Käfer über Scirocco, Golf bis hin zum Passat habe ich einige VW-Händler und VW-Werkstätten kennengelernt. Als im August der 20 Jahre alte Jetta der Oma seinen geist aufgab, stand schnell fest ein Neuer muss her.

Einige Angebote eingeholt und am 25. August wurde ein Polo Tour Edition bestellt. Da ich schon im Thema drin war, wurde schnell der Entschluss gefasst den 220-Tausend-Kilometer-Passat durch einen Golf Plus Tour Edition zu ersetzen.

Zufällig erfuhr der Hausmeister eines VW-Händlers von meinen Kaufplänen und wollte mir über dessen Verkäufer ein „tolles Angebot“ machen. Das tolle Angebot war dann nicht so toll und mir wurde mitgeteilt, dass es für meine Ausstattung schon zu spät sei: Golf Plus Tour Editon (Winter Season ...) Da andere Händler bereits bessere Angebote und die Lieferzusage abgegeben hatten war dies kein Problem.

Beim Verlassen dieses Händlers traf ich einen mir bekannten (freien) Gebrauchtwagenhändler, der mir sofort seine Hilfe beim Kauf des neuen und Verkauf des alten anbot. Bei einer anderen Niederlassung würde er seine Wagen immer kaufen und deshalb ... rief er bei einer anderen Niederlassung an und küdigte unseren Besuch an. Eine Stunde spater traf ich mich mit diesem Gebrauchtwagenhändler bei dieser anderen Niederlassung des VW-Händlers. Das Angebot war gut, die Lieferfähigkeit war jetzt kein Problem mehr, mein alter Passat sollte von diesem VW-Händler gekauft (1000 Euro über Schwacke/DAT) und an den vermittelnden Gebrauchthändler weitergegeben werden. Ich solle am nächsten Tag kommen und dann sei alles vorbereitet. Am nächsten Tag (12. September 2007) erfolgten die Unterschriften und alles in Ordnung.

– Dachte ich.

Wie schon geschrieben: Am 20. September 2007 stornierte der VW-Händler die Verträge. Die Kalkulation sei einfach zu knapp bemessen. Ich viel aus allen Wolken: Da die Tour Edition schon auslaufend war, hatte ich Befürchtungen alles ändern zu müssen.

Mit dem stornierten Unterlagen in der Hand fuhr ich sofort zu einem anderen VW-Händler, der den „stornierten“ Preis unterbieten konnte (Gebrauchtwagen war plötzlich mehr wert). Die Bestellung wurde sofort bei VW eingebucht und von VW sofort bestätigt. Zwischenzeitlich steht der Abholtermin fest: 12. November 2007

Meine Frage: Kommt das öfter vor, dass verbindliche Bestellungen nicht bestätigt werden?

Vielen Dank. migei

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7 Antworten

Kann ich absolut nicht nachvollziehen. Das hätte der Verkäufer sich früher überlegen sollen und besser rechnen sollen.

Oder der Händler hätte das dem Verkäufer von seiner Provision abziehen sollen. Aber sowas trägt man doch nicht auf dem Rücken von Kunden aus. Da darf man sich nicht wundern, wenn man Kunden verliert.

Und nur mal zur Info: Solange Du halt keine schriftliche Auftragsbestätigung hast, ist die Bestellung nicht verbindlich.

Zitat:

Original geschrieben von migei

Hallo,

eine Woche nach verbindlicher Bestellung vom 12. September 2007 erhielt ich dann einen Anruf vom VW-Händler: Der Vertriebsleiter hätte diesen Auftrag abgelehnt. Die Konditionen seien für den VW-Händler einfach zu schlecht.

Gibts ähnliche Erfahrungen?

Die ganze Geschichte:

seit 30 Jahren bin ich überzeugter VW-Fahrer. Vom ersten gebrauchten Käfer über Scirocco, Golf bis hin zum Passat habe ich einige VW-Händler und VW-Werkstätten kennengelernt. Als im August der 20 Jahre alte Jetta der Oma seinen geist aufgab, stand schnell fest ein Neuer muss her.

Einige Angebote eingeholt und am 25. August wurde ein Polo Tour Edition bestellt. Da ich schon im Thema drin war, wurde schnell der Entschluss gefasst den 220-Tausend-Kilometer-Passat durch einen Golf Plus Tour Edition zu ersetzen.

Zufällig erfuhr der Hausmeister eines VW-Händlers von meinen Kaufplänen und wollte mir über dessen Verkäufer ein „tolles Angebot“ machen. Das tolle Angebot war dann nicht so toll und mir wurde mitgeteilt, dass es für meine Ausstattung schon zu spät sei: Golf Plus Tour Editon (Winter Season ...) Da andere Händler bereits bessere Angebote und die Lieferzusage abgegeben hatten war dies kein Problem.

Beim Verlassen dieses Händlers traf ich einen mir bekannten (freien) Gebrauchtwagenhändler, der mir sofort seine Hilfe beim Kauf des neuen und Verkauf des alten anbot. Bei einer anderen Niederlassung würde er seine Wagen immer kaufen und deshalb ... rief er bei einer anderen Niederlassung an und küdigte unseren Besuch an. Eine Stunde spater traf ich mich mit diesem Gebrauchtwagenhändler bei dieser anderen Niederlassung des VW-Händlers. Das Angebot war gut, die Lieferfähigkeit war jetzt kein Problem mehr, mein alter Passat sollte von diesem VW-Händler gekauft (1000 Euro über Schwacke/DAT) und an den vermittelnden Gebrauchthändler weitergegeben werden. Ich solle am nächsten Tag kommen und dann sei alles vorbereitet. Am nächsten Tag (12. September 2007) erfolgten die Unterschriften und alles in Ordnung.

– Dachte ich.

Wie schon geschrieben: Am 20. September 2007 stornierte der VW-Händler die Verträge. Die Kalkulation sei einfach zu knapp bemessen. Ich viel aus allen Wolken: Da die Tour Edition schon auslaufend war, hatte ich Befürchtungen alles ändern zu müssen.

Mit dem stornierten Unterlagen in der Hand fuhr ich sofort zu einem anderen VW-Händler, der den „stornierten“ Preis unterbieten konnte (Gebrauchtwagen war plötzlich mehr wert). Die Bestellung wurde sofort bei VW eingebucht und von VW sofort bestätigt. Zwischenzeitlich steht der Abholtermin fest: 12. November 2007

Meine Frage: Kommt das öfter vor, dass verbindliche Bestellungen nicht bestätigt werden?

Vielen Dank. migei

Schwer zu sagen, aber auch nach meiner Erfahrung gibt es Händler die es offenbar nötiger haben als andere und auf Konditionen eingehen, die ein anderer nicht im entferntesten bieten würde. Dass eine Bestellung abgelehnt wird dürfte trotzdem die Ausnahme sein, da die Verkäufer normalerweise wissen welche Konditionen der Chef mitträgt. Aber wer weiß was dahinter steckt? Vielleicht musste der Verantwortliche grade einige grenzwertige Geschäfte absegnen und hat beim nächsten dann die Nase voll gehabt und "njet" gesagt?

Für mich ist diese maximale Rabattfeilscherei sowieso immer ein zweischneidiges Schwert. Natürlich habe auch ich ein Interesse mein Auto so billig wie möglich zu bekommen, aber irgendwo unterliegen alle Händler denselben Marktmechanismen und wenn einer viel billiger ist als der andere, wird er vermutlich versuchen den Umsatz auf andere Weise zu machen.

Jedenfalls schüttel ich immer den Kopf wenn jemand sich brüstet das Allerletzte aus seinem Dealer rausgeleiert zu haben und sich an anderer Stelle beschwert dass der beim Service versagt oder ihn übers Ohr haut.

Immerhin kannst du sicher sein bei deinen Konditionen in der Nähe des maximal Machbaren zu sein, wenn schon ein Händler lieber auf das Geschäft verzichtet.

am 14. Oktober 2007 um 14:49

Hallo,

so etwas habe ich ehrlich noch nie gehört; allerdings ist dieses Prozedere rechtlich in Ordnung.

Die Bestellung eines Neuwagens ist juristisch gesehen ein Angebot, welches des Händler annehmen muß. Dies kann einfach durch Lieferung der bestellten Sache erfolgen oder durch eine Auftragsbestätigung; einige (japanische) Marken haben auch auf Ihren Kaufverträgen ein Feld (Vertrag angenommen), welches der Händler bzw. Verkäufer unterschreiben kann und dann erst gilt das Stück Papier als Vertrag. Hat ein Mitsubishi-Händler mal direkt in meiner Anwesenheit gemacht...

Normalerweise läßt sich ein Händler aber nicht auf die von Dir zitierte Weise lumpen...

Er hätte schließlich VORHER rechnen und dann zu dem Ergebnis gelangen können, daß es für ihn ein schlechtes Geschäft ist und Dir dann genau dies mitteilen können. Dann hätte er Dir ein Angebot unterbreiten können, welches seinen Vorstellungen entspricht und dann hättest Du Dich entschieden können.

Aber nochmal: Die Sache ist juristisch einwandfrei; ich weiß auch von Fällen, in denen Aufträge von der Dispo nachkalkuliert wurden und dann, trotz Verdienst = 0 ausgeführt wurden, nur um nicht noch Negativ-Publicity zu produzieren. Es macht nämlich überhaupt keinen guten Eindruck, wenn man solche Dinge rumerzählt.

Aber Du hättest NICHTS tun können; auch wenn Dir dadurch die Tour-Modelle durch die Lappen gegangen wären... Leider!

Ich wundere mich auch immer, wie die Händler kalkulieren. Dort, wo der erste Händler bereits das Handtuch wirft, geht es beim nächsten erst richtig los.

Ich z. B. hatte bei fast identischen Neuwagenangeboten drei verschiedene Inzahlungnahmeangebot für ein und dasselbe Fahrzeug. Die 1.000,00 EUR = 1.190,00 EUR Ankaufprämie von VW war IMMER MITGERECHNET. Der 1. Händler bot 7.500,00 EUR, der zweite 7.900,00 EUR und der dritte 10.400,00 EUR. Wo habe ich wohl meinen Golf bestellt???

Zitat:

Original geschrieben von Marco1912

Kann ich absolut nicht nachvollziehen. Das hätte der Verkäufer sich früher überlegen sollen und besser rechnen sollen.

Oder der Händler hätte das dem Verkäufer von seiner Provision abziehen sollen. Aber sowas trägt man doch nicht auf dem Rücken von Kunden aus. Da darf man sich nicht wundern, wenn man Kunden verliert.

Und nur mal zur Info: Solange Du halt keine schriftliche Auftragsbestätigung hast, ist die Bestellung nicht verbindlich.

Der Verkäufer wird schon seinen Einlauf bekommen haben, wenn er seinen Spielraum überschritten hat. Und wer weiß was der Händler noch verdient hätte? Wenn ein Geschäft keinen Gewinn abwirft ist es auch kein Verlust den Kunden zu verärgern.

Es gibt Händler, die noch Geld verdienen wollen und es nicht einfach tauschen müssen :rolleyes:

Hoffe nur, dass es bald gaaaaaaaaaaaaaaanz wenige Händler geben wird...

Mal schauen, wann hier dann der erste Mault :D

Zitat:

Original geschrieben von Bloedbaer

 

Der Verkäufer wird schon seinen Einlauf bekommen haben, wenn er seinen Spielraum überschritten hat. Und wer weiß was der Händler noch verdient hätte? Wenn ein Geschäft keinen Gewinn abwirft ist es auch kein Verlust den Kunden zu verärgern.

 

Das es kein Verlust ist den einen Käufer zu verärgern würde ich nicht sagen.

 

Bei einem Händler in einer kleinen Stadt, spielt "Mundpropaganda" zum Teil noch eine große Rolle.

 

 

 

Und außerdem sollte der Verkäufer es sich halt überlegen, ob er den Vertrag unterschreibt oder nicht. Ich denke mal es ist besser vom Verkäufer zu sagen, hier ist Schluss und mehr geht nicht, und der Kunde geht zum anderen Händler.

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