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Verbotsschild Fahrzeuggewicht
Hallo,
was genau besagt das rot umrandete runde Schild, auf dem mit schwarzer Schrift auf weißem Untergrund eine Gewichtsangabe steht, z.B.: 2,5 t ? Dürfen da nur Fahrzeuge langfahren, die bis 2,5 t wiegen oder die ein zulässiges Gesamtgewicht bis 2,5 t haben?
Danke!
Gruß jetme
Beste Antwort im Thema
Au Mann, nichtmal den Unterschied zwischen tatsächlichem Gewicht und zulässigem Gesamtgewicht kennen und so auf dicke Hose machen.
Aber für dich:
Tatsächliches Gewicht: Das, was du gerade wiegst, inkl. Braten vom Mittag
Zul- Gesamtgewicht: Das, was dir deine Frau gesagt hat, was du wiegen darfst, ohne dass es mit dem Nudelholz eins auf die Omme gibt.
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37 Antworten
Das ist Schild 262 (Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen) tatsächlichen Masse
Hast du einen Führerschein oder willst du den erst noch machen? Beide Fragen mit JA beantwortet ... würde ich mir Gedanken über eine Nachschulung machen.
Deine Frage wurde ja bereits beantwortet.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Hast du einen Führerschein oder willst du den erst noch machen? Beide Fragen mit JA beantwortet ... würde ich mir Gedanken über eine Nachschulung machen.
Deine Frage wurde ja bereits beantwortet.
?? wie jetzt beide Fragen mit JA ? Das sieht aber user Blue346L anders! Erste Frage: JA. Zweite Frage kann ja auch der Fall sein, wenn das Fahrzeug 2,44 t wiegt, aber ein zul. Gesamtgewicht von 2,9 t hat!
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Hast du einen Führerschein oder willst du den erst noch machen? Beide Fragen mit JA beantwortet ... würde ich mir Gedanken über eine Nachschulung machen.
Deine Frage wurde ja bereits beantwortet.
Muss das denn immer sein?
Ich wüsste ausm Stegreif auch nicht, welche der verschiedenen möglichen Gewichtsangaben eines Fahrzeuges gemeint ist.
Wozu auch, wenn man bisher nur PKW gefahren ist.
Die Frage ist absolut legitim.
Zitat:
Original geschrieben von Blue346L
Das ist Schild 262 (Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen) tatsächlichen Masse
VERBOT für Fahrzeuge mit einem ÜBER 2,5 T zulässigen Gesamtgewicht. MEINE Führerscheinprüfung ist schon ein bisschen länger her ... Übrigens, der Fahrer, und wenn es die gibt auch noch Beifahrer, zählen mit zum zulässigen Gesamtgewicht!
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Hast du einen Führerschein oder willst du den erst noch machen? Beide Fragen mit JA beantwortet ... würde ich mir Gedanken über eine Nachschulung machen.
Deine Frage wurde ja bereits beantwortet.
Muss das denn immer sein?
Ich wüsste ausm Stegreif auch nicht, welche der verschiedenen möglichen Gewichtsangaben eines Fahrzeuges gemeint ist.
Wozu auch, wenn man bisher nur PKW gefahren ist.
Die Frage ist absolut legitim.
NEIN, ist sie nicht. Denn, wenn du die hier so diverse Berichte anschaust musst du zu der Frage kommen, ob die alle mal eine deutsche Fahrschule besucht haben oder (legitim!) in Tschechien.
Meine Führerscheinprüfung liegt schon länger zurück und trotzdem sind mir durchaus auch neuere Verkehrsregeln bekannt. Die sollte in den Grundzügen zumindest jeder Lizenzinhaber beherrschen und dieses Zeichen ist nun mal eines der einfachsten.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Muss das denn immer sein?
Ich wüsste ausm Stegreif auch nicht, welche der verschiedenen möglichen Gewichtsangaben eines Fahrzeuges gemeint ist.
Wozu auch, wenn man bisher nur PKW gefahren ist.
Die Frage ist absolut legitim.
NEIN, ist sie nicht. Denn, wenn du die hier so diverse Berichte anschaust musst du zu der Frage kommen, ob die alle mal eine deutsche Fahrschule besucht haben oder (legitim!) in Tschechien.
Meine Führerscheinprüfung liegt schon länger zurück und trotzdem sind mir durchaus auch neuere Verkehrsregeln bekannt. Die sollte in den Grundzügen zumindest jeder Lizenzinhaber beherrschen und dieses Zeichen ist nun mal eines der einfachsten.
Du bist halt ein Held!
Zeichen 262 StVO = Tatsächliches Gewicht, Tatsächliche Masse
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Zitat:
Original geschrieben von Blue346L
Das ist Schild 262 (Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen) tatsächlichen Masse
VERBOT für Fahrzeuge mit einem ÜBER 2,5 T zulässigen Gesamtgewicht. MEINE Führerscheinprüfung ist schon ein bisschen länger her ... Übrigens, der Fahrer, und wenn es die gibt auch noch Beifahrer, zählen mit zum zulässigen Gesamtgewicht!
Nein! Da ist das tatsächliche Gewicht gemeint und nicht das zulässige Gesamtgewicht gemeint!!!
http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/...chen_vorschriftzeichen3.html
http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php
Kann man doch alles nachlesen...
Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
Nein! Da ist das tatsächliche Gewicht gemeint und nicht das zulässige Gesamtgewicht gemeint!!!
http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/...chen_vorschriftzeichen3.html
http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php
Kann man doch alles nachlesen...
Liebschen, WO ist denn da deiner Meinung nach der Unterschied? Tatsächlich wiege ich 100kg ...ergo ist mein Gesamtgewicht auch 100kg. Am Ende ist es doch genau das Gleiche, 2,5 Tonnen bleiben 2,5 Tonnen, ob du nun auf dem Rad Federn geladen hast oder auf einem Handkarren Gewichte fährst. Tatsächlich dürfen die 2,5 Tonnen nicht überschritten werden ... und damit das Gesamtgewicht. Nicht anders ist es bei der Zuladung, die eine bestimmte Grenze nicht überschreiten darf. Hast du eine Zuladungsgrenze von 500kg und hast bereits 450kg Zement geladen, darfst du dich gar nicht mehr hinter das Steuer setzen, weil deine Zuladungsgrenze überschritten ist.
Au Mann, nichtmal den Unterschied zwischen tatsächlichem Gewicht und zulässigem Gesamtgewicht kennen und so auf dicke Hose machen.
Aber für dich:
Tatsächliches Gewicht: Das, was du gerade wiegst, inkl. Braten vom Mittag
Zul- Gesamtgewicht: Das, was dir deine Frau gesagt hat, was du wiegen darfst, ohne dass es mit dem Nudelholz eins auf die Omme gibt.
Hallo Bootsmann!
Der Unterschied liegt ganz einfach darin, daß ich mit meinem LKW der ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,81 Tonnen hat ganz legal an dem Schild vorbei fahren darf, wenn das Fahrzeug mit der vorhanden Ladung nicht mehr als 2,5 Tonnen wiegt, wiegt es mehr ist Schicht im Schacht! Steht da aber statt 2,5t nur 2,5, dann darf ich mit meinem 2,81 Tonner dort nicht durch, egal ob er gerade leer ist und nur 1,25 Tonnen auf die Straße bringt.
So einfach ist Mikado.
PS: da war der BMWler mal wieder schneller!
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
Nein! Da ist das tatsächliche Gewicht gemeint und nicht das zulässige Gesamtgewicht gemeint!!!
http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/...chen_vorschriftzeichen3.html
http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php
Kann man doch alles nachlesen...
Liebschen, WO ist denn da deiner Meinung nach der Unterschied? Tatsächlich wiege ich 100kg ...ergo ist mein Gesamtgewicht auch 100kg. Am Ende ist es doch genau das Gleiche, 2,5 Tonnen bleiben 2,5 Tonnen, ob du nun auf dem Rad Federn geladen hast oder auf einem Handkarren Gewichte fährst. Tatsächlich dürfen die 2,5 Tonnen nicht überschritten werden ... und damit das Gesamtgewicht. Nicht anders ist es bei der Zuladung, die eine bestimmte Grenze nicht überschreiten darf. Hast du eine Zuladungsgrenze von 500kg und hast bereits 450kg Zement geladen, darfst du dich gar nicht mehr hinter das Steuer setzen, weil deine Zuladungsgrenze überschritten ist.
Unglaublich XD Richtig... ob mein Auto ein tatsächliches Gewicht von 1600 kg hat, oder ein zulässiges Gesamtgewicht von 2100 km ist ja das Gleiche... Hahahahaha!
Vielleicht solltest Du Deine Dummheit nicht ganz so öffentlich präsentieren?
Zitat:
....
Unglaublich XD Richtig... ob mein Auto ein tatsächliches Gewicht von 1600 kg hat, oder ein zulässiges Gesamtgewicht von 2100 km ist ja das Gleiche... Hahahahaha!
Vielleicht solltest Du Deine Dummheit nicht ganz so öffentlich präsentieren?
Der war GUT