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Verbrenner (MHEV): Frage zu Vorklimatisierung und Warmlaufenlassen
Die neuen 48V MHEV von Stellantis (ehemalige PSA Kernmarken) bieten die Möglichkeit einer Vorklimatisierung des Innenraums auf eine fest eingestellte Temperatur von 21C. Im Handbuch heißt es dazu:
Zitat:
Die vordefinierte Klimatisierung kann nur beginnen, wenn alle Türen verriegelt, Fenster und Motorhaube geschlossen sind.
Die vordefinierte Klimatisierung startet den Motor des Benzinfahrzeugs.
Die vordefinierte Klimatisierung ist auf einen Zyklus von 20 min beschränkt. Ein zweiter Zyklus kann nur durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug gefahren ist.
Die 48V MHEV haben keinen elektrischen Klimakompressor, deshalb ist rein technisch nachvollziehbar, warum der Verbrennungsmotor laufen muss.
Fragen: Wo ist aber der Unterschied zum "normalen" Warmlaufenlassen? Gibt es bei Nutzung der Vorklimatisierung auch ein Bußgeld?
Rein technisch dürfte es keinen Unterschied machen, da in beiden Fällen der Verbrennungsmotor im Stand läuft und entweder heizt oder kühlt.
Gibt es Erfahrungen dazu? Gibt es solch eine Funktion auch bei anderen Fahrzeugen?
Bitte eine sachliche Diskussion führen!
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30 Antworten
Wenn das "Warmlaufen" so vorgesehen ist, ist es so auch vom KBA zugelassen.
Tom
M.E. nicht erlaubt. StVO § 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot:
"(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen..."
Wundert mich, dass das zugelassen ist.Fernstart können Amis auch, ist hier aber still zu legen.
Ich hab auch mal bei Peugeot und den einschlägigen Prüforganisationen angefragt.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 23. November 2024 um 10:23:30 Uhr:
M.E. nicht erlaubt. StVO § 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot:
"(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen..."
Es ist ja nicht unnötig, es wird ja vorgewärmt.
Das habe ich mir auch gedacht.
Zumal die StVO hier ein alter Hut ist, heutzutage sind durch die enorm schnelle Kataufheizung der Kaltstart sehr kurz, und damit die Emissionen auch gering.
Bei einer Standheizung ohne Katalysator sagt dann keiner was.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 23. Nov. 2024 um 10:34:15 Uhr:
Fernstart können Amis auch, ist hier aber still zu legen.
Das ist so nicht richtig. Remote Start per FB ist nicht verboten, allerdings das warm laufen lassen danach wozu diese Funktion ja eigentlich gedacht ist.
Auch viele europäische Fahrzeuge können per FB gestartet werden, das ist nur nicht ab Werk freigeschaltet, kann aber nachträglich codiert werden.
Gruß
Andre
Unabhängig davon, ob das gesetzlich zulässig ist, was ich mir übrigens nicht vorstellen kann, ist das auf jeden Fall für den Motor schädlich, weil die Warmlaufphase unnötig länger dauert.
Ein Vergleich mit einer Standheizung ist übrigens nicht passend.
Es könnte für das ganze Auto schädlich werden, wenn ich durch beschlage/vereiste Scheiben nix sehe.
Gruß jaro
Oder wenn noch ein Gang drin ist.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 23. November 2024 um 11:52:44 Uhr:
Oder wenn noch ein Gang drin ist.
Der 48V MHEV hat ein Doppelkupplungsgetriebe. Das wird den Gang beim Parken automatisch herausnehmen.
Langweilig.
Zitat:
@jaro66 schrieb am 23. November 2024 um 11:35:08 Uhr:
Es könnte für das ganze Auto schädlich werden, wenn ich durch beschlage/vereiste Scheiben nix sehe.
Gruß jaro
Okay, das ist dann also die Legimitation dafür, ein Auto im Stand warmlaufen zu lassen, prima.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 23. November 2024 um 10:23:30 Uhr:
StVO § 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot:
"(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen..."
Dieser Paragraph greift hier nicht, da es für die Vorklimatisierung technisch nötig ist, daß der Verbrennungsmotor läuft.