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Verbrieftes Rückgaberecht bei einem Dieselfahrzeug
Ein freundliches Hallo in die Runde! :-)
Ich habe mir 2015 einen A1 mittels einer Finanzierung mit verbrieftem Rückgaberecht angeschafft.
Im Februar 2019 heißt es dann "Weiter finanzieren, ablösen oder abgeben?"
Es handelt sich - jetzt kann man sagen - leider ein Dieselfahrzeug. Dieser hat sich bei mir vor meinem Umzug noch gelohnt. Da ich jetzt aber in die Nähe meiner Arbeit gezogen bin, möchte ich von meinem verbrieften Rückgaberecht gebrauch machen und mir im Anschluss keinen Diesel an die Backe binden... Ob ich das neue Fahrzeug bei meinem jetztigen AH hole, weiß ich noch nicht...
Es ergibt sich am Ende der Finanzierungslaufzeit eine Restrate von in etwa 9.000,- €.
Im verbrieften Rückgaberecht ist diese Summe von ca. 9.000,- € festgelegt. Es heißt, der AH kauft das Fahrzeug zu dieser festgelegten Summe zurück und zahlt die Restsumme an die Bank. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug in einem dem Alter und der Laufleistung entsprechenden Zustand sein muss und nicht mehr als ca. 69.000 km gefahren sein darf - das ist klar!
Ich gehe mal stark davon aus, dass der Wert des Fahrzeuges - dadurch, dass ein ein Diesel ist - bei Weitem nicht mehr bei 9.000,- € liegt. Ansonsten ist das Auto im einwandfreien Zustand, ich behandle meine Autos immer sehr pfleglich.
Jetzt ist die Frage: Ist damit zu rechnen, dass ich die gear***** bin und der AH sagt, dass er das Fahrzeug nicht in der Höhe der Restrate zurückkauft, sondern nur in Höhe des tatsächlichen Restwertes und ich darf dann die Differenz tragen?
Liebe Grüße aus Hessen :-)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@guruhu schrieb am 24. August 2018 um 00:42:42 Uhr:
Nö, was ich meine ist exakt das, was ich sage. Oftmals wird dem Kunden ein verbriefter Rückkaufwert kredenzt, mal völlig ungeachtet der gewählten Finanzierungsmethode. Natürlich abhängig von der Vertragsformulierung ist das dann aber oft nur eines: nämlich eine Garantie für den Händler, dass der Wagen X nach Bedingung Y den Wert Z hat. Ist Z dann am Ende kleiner als angenommen, zahlt der Kunde drauf. Ist Z größer, zahlt der Händler nicht aus. Ist nicht selten diese Konstellation.
Auch in der 3-Wege Finanzierung. Klar kann man den Wagen dann rauskaufen. Ist dann halt immer eine Frage des Preises.
Was ein Schmarrn , wir haben mittlerweile den sechsten Wagen über eine solche Finanzierung mit verbrieftem Rückgaberecht gekauft (2 x Benz, 2 x Audi, 2 x BMW - als das noch ging) und nie am Ende der Laufzeit irgend ein Problem bei der Rückgabe gehabt.
Für beide Seiten werden mit Vertragsbeginn die Konditionen währen der Laufzeit wie auch bei der Rückgabe festgelegt und da gibt es keinen Spielraum in welche Richtung auch immer. Lediglich der Zustand und die gefahrenen Kilometer sind möglicherweise Gegenstand einer Mehr/Minderabrechnung.
Wir haben z.B. erst im März einen EURO 5 Diesel (SQ5) zurückgegeben und keinen neuen Audi genommen, Wagen wurde vom Händler wie vereinbart bei der Bank abgelöst und wir haben sogar noch 1500 EURO erstattet bekommen (Stichwort Minder-km).
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14 Antworten
Du hast ein verbrieftes Rückgaberecht! Wenn das Auto in einwandfreiem Zustand ist, kann dir das Thema Diesel ziemlich egal sein. Das Problem hat somit das Autohaus. Du hast einen Vertrag unterschrieben in dem das genau geregelt ist....
So wie Eyitsch schreibt ist es. Freu dich, so einen Vertrag zu haben
Vielleicht liegst du mit deiner Werteinschätzung aber auch daneben. Von über 1.300 angebotenen Audi A1 Diesel mit max. 70tkm werden bei mobile.de ganze zwei für unter 9.000 Euro angeboten. Klar, alles Wunschpreise der Verkäufer und nicht auf bestimmte Baujahre eingegrenzt. Trotzdem könnte der Versuch eines Privatverkaufs hier lohnen.
Die Schlussrate kann nicht "etwa" oder "ca." sein und die Laufleistung auch nicht
Beim verbrieften Rückgaberecht steht dort ein zugesicherter Preis / das Fahrzeug wird einfach abgegeben und der Händler begleicht bei der Bank die Schlussrate
Ich kann mir keine 69000km im Vertrag vorstellen.Das sollte eine gerade Summe sein.Zudem gibt es eine 2500km +- Toleranz die bei den Mehr-Minderkilometern unberücksichtigt bleibt
Der Händler wird eher versuchen über den Zustand noch etwas herauszuholen
Schau lieber nochmal mal nach, was dein Vertrag sagt. Nicht selten bedeuten solche Formulierungen genau das Gegenteil, als viele verstehen.
Dann hättest du für die Differenz zwischen tatsächlichem Wert und 9k€ zu begleichen.
Liegst du richtig, ist alles paletti und das AH kann dir relativ wenig anhaben.
Zitat:
@guruhu schrieb am 23. August 2018 um 18:00:18 Uhr:
Schau lieber nochmal mal nach, was dein Vertrag sagt. Nicht selten bedeuten solche Formulierungen genau das Gegenteil, als viele verstehen.
Dann hättest du für die Differenz zwischen tatsächlichem Wert und 9k€ zu begleichen.
Liegst du richtig, ist alles paletti und das AH kann dir relativ wenig anhaben.
Was du meinst, ist Restwertleasing.
Hier scheint es um eine 3-Wege-Finanzierung zu gehen, wo am Ende der Laufzeit noch ein Betrag X offen ist. Und bei diesen Verträgen kann man das Fahrzeug selbst auslösen, oder weiter finanzieren oder man stellt dem Händler das Fahrzeug einfach auf den Hof. Dem Kunden dürfen nur Schäden/Mängel in Rechnung gestellt werden, die nicht Alter und Laufleistung entsprechen, oder halt Mehrkilometer.
Was der Wagen tatsächlich auf dem Markt wert ist, kann dem Kunden egal sein.
Hallo, Tappi 64 :-)
Mit meinen Angaben wie "ca." oder "in etwa" wollte ich nicht die Inhalte meines Vertrages zitieren, ich habe lediglich die genauen Summen nicht im Kopf. Fakt ist, dass die Summe für den Rückkauf, sowie auch die Kilometer im Rückgaberecht festgelegt sind.
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 23. August 2018 um 17:54:13 Uhr:
Die Schlussrate kann nicht "etwa" oder "ca." sein und die Laufleistung auch nicht
Beim verbrieften Rückgaberecht steht dort ein zugesicherter Preis / das Fahrzeug wird einfach abgegeben und der Händler begleicht bei der Bank die Schlussrate
Ich kann mir keine 69000km im Vertrag vorstellen.Das sollte eine gerade Summe sein.Zudem gibt es eine 2500km +- Toleranz die bei den Mehr-Minderkilometern unberücksichtigt bleibt
Der Händler wird eher versuchen über den Zustand noch etwas herauszuholen
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 23. August 2018 um 17:54:13 Uhr:
Die Schlussrate kann nicht "etwa" oder "ca." sein und die Laufleistung auch nicht
Beim verbrieften Rückgaberecht steht dort ein zugesicherter Preis / das Fahrzeug wird einfach abgegeben und der Händler begleicht bei der Bank die Schlussrate
Ich kann mir keine 69000km im Vertrag vorstellen.Das sollte eine gerade Summe sein.Zudem gibt es eine 2500km +- Toleranz die bei den Mehr-Minderkilometern unberücksichtigt bleibt
Der Händler wird eher versuchen über den Zustand noch etwas herauszuholen
Ganz einfach: Fahrzeug hat bei Übernahme 9.000km auf dem Tacho, Käufer finanziert es über drei Jahre und fährt pro Jahr 20.000km. So ergibt sich dann die krumme Zahl.
Zitat:
@andy1080 schrieb am 23. Aug. 2018 um 19:42:58 Uhr:
Was du meinst, ist Restwertleasing.
Hier scheint es um eine 3-Wege-Finanzierung zu gehen,
Nö, was ich meine ist exakt das, was ich sage. Oftmals wird dem Kunden ein verbriefter Rückkaufwert kredenzt, mal völlig ungeachtet der gewählten Finanzierungsmethode. Natürlich abhängig von der Vertragsformulierung ist das dann aber oft nur eines: nämlich eine Garantie für den Händler, dass der Wagen X nach Bedingung Y den Wert Z hat. Ist Z dann am Ende kleiner als angenommen, zahlt der Kunde drauf. Ist Z größer, zahlt der Händler nicht aus. Ist nicht selten diese Konstellation.
Auch in der 3-Wege Finanzierung. Klar kann man den Wagen dann rauskaufen. Ist dann halt immer eine Frage des Preises.
Sorry, wenn dem so wäre, wäre das Netz voll von Fragen dazu und Wutkommentaren.
Gib doch einfach zu, dass du es mit Restwertleasing verwechselt hast.
Zitat:
@guruhu schrieb am 24. August 2018 um 00:42:42 Uhr:
Zitat:
@andy1080 schrieb am 23. Aug. 2018 um 19:42:58 Uhr:
Was du meinst, ist Restwertleasing.
Hier scheint es um eine 3-Wege-Finanzierung zu gehen,
Nö, was ich meine ist exakt das, was ich sage. Oftmals wird dem Kunden ein verbriefter Rückkaufwert kredenzt, mal völlig ungeachtet der gewählten Finanzierungsmethode. Natürlich abhängig von der Vertragsformulierung ist das dann aber oft nur eines: nämlich eine Garantie für den Händler, dass der Wagen X nach Bedingung Y den Wert Z hat. Ist Z dann am Ende kleiner als angenommen, zahlt der Kunde drauf. Ist Z größer, zahlt der Händler nicht aus. Ist nicht selten diese Konstellation.
Auch in der 3-Wege Finanzierung. Klar kann man den Wagen dann rauskaufen. Ist dann halt immer eine Frage des Preises.
Zitat:
@guruhu schrieb am 24. August 2018 um 00:42:42 Uhr:
Zitat:
@andy1080 schrieb am 23. Aug. 2018 um 19:42:58 Uhr:
Was du meinst, ist Restwertleasing.
Hier scheint es um eine 3-Wege-Finanzierung zu gehen,
Nö, was ich meine ist exakt das, was ich sage. Oftmals wird dem Kunden ein verbriefter Rückkaufwert kredenzt, mal völlig ungeachtet der gewählten Finanzierungsmethode. Natürlich abhängig von der Vertragsformulierung ist das dann aber oft nur eines: nämlich eine Garantie für den Händler, dass der Wagen X nach Bedingung Y den Wert Z hat. Ist Z dann am Ende kleiner als angenommen, zahlt der Kunde drauf. Ist Z größer, zahlt der Händler nicht aus. Ist nicht selten diese Konstellation.
Auch in der 3-Wege Finanzierung. Klar kann man den Wagen dann rauskaufen. Ist dann halt immer eine Frage des Preises.
Es ist keine Frage des Preises.
Am Anfang der Finanzierung gab es Preis x. Davon wurde Summe y finanziert. Am Ende der Laufzeit ist Betrag z noch offen. Und das ist der Preis zum rauskaufen.
Und wenn der Käufer den Wagen zurückgibt, muss der Händler den Restbetrag bei der Bank auslösen. Selbstverständlich wird dann bei der Rückgabe sehr viel genauer nach Schäden gesucht, die nicht dem Sollzustand entsprechen. Diese "Schäden" werden natürlich dem Kunden in Rechnung gestellt, oder zumindest wird es versucht. Da liegt es dann am Kunden gegen evtl zu Unrecht beanstandete Mängel vorzugehen.
Was die Themenstarterin offenbar vertraglich vereinbart hat, ist mit dem Kilometerleasing vergleichbar. Beim Kilometerleasing nimmt der Händler den Wagen am Ende der Laufzeit zurück. Der Leasingnehmer muss nur dann etwas bezahlen, wenn er die vereinbarte Laufleistung inkl. der Toleranz (meist 2.500 Km) überschritten hat oder wenn Schäden bzw. Mängel vorhanden sind, die nicht durch das Alter und die Laufleistung des Fahrzeugs erklärbar sind.
Das ist natürlich immer Auslegungssache. Wenn man bei seinem Händler ein ungutes Gefühl hat und Probleme erwartet, ist es eventuell sinnvoll, das Fahrzeug bei einem Sachverständigen vorher auf Schäden und Mängel prüfen zu lassen. Da hat man dann etwas in der Hand, mit dem man argumentieren kann. Die Kosten (ich schätze mal so um die EUR 100,-) können sich rentieren.
Kauft man bei diesem Händler wieder ein anderes Fahrzeug, ist die Rückgabe meist deutlich entspannter.
Zitat:
@sxndrxyz schrieb am 23. August 2018 um 21:47:38 Uhr:
Hallo, Tappi 64 :-)
Mit meinen Angaben wie "ca." oder "in etwa" wollte ich nicht die Inhalte meines Vertrages zitieren, ich habe lediglich die genauen Summen nicht im Kopf. Fakt ist, dass die Summe für den Rückkauf, sowie auch die Kilometer im Rückgaberecht festgelegt sind.
OK,dann ist der Händler daran gebunden
Er kann dann nur versuchen über den Zustand noch Geld herauszuholen
Es gibt bei Audi sicher auch einen Schadenkatalog wo aufgeführt ist was toleriert wird und was nicht
Zitat:
@guruhu schrieb am 24. August 2018 um 00:42:42 Uhr:
Nö, was ich meine ist exakt das, was ich sage. Oftmals wird dem Kunden ein verbriefter Rückkaufwert kredenzt, mal völlig ungeachtet der gewählten Finanzierungsmethode. Natürlich abhängig von der Vertragsformulierung ist das dann aber oft nur eines: nämlich eine Garantie für den Händler, dass der Wagen X nach Bedingung Y den Wert Z hat. Ist Z dann am Ende kleiner als angenommen, zahlt der Kunde drauf. Ist Z größer, zahlt der Händler nicht aus. Ist nicht selten diese Konstellation.
Auch in der 3-Wege Finanzierung. Klar kann man den Wagen dann rauskaufen. Ist dann halt immer eine Frage des Preises.
Was ein Schmarrn , wir haben mittlerweile den sechsten Wagen über eine solche Finanzierung mit verbrieftem Rückgaberecht gekauft (2 x Benz, 2 x Audi, 2 x BMW - als das noch ging) und nie am Ende der Laufzeit irgend ein Problem bei der Rückgabe gehabt.
Für beide Seiten werden mit Vertragsbeginn die Konditionen währen der Laufzeit wie auch bei der Rückgabe festgelegt und da gibt es keinen Spielraum in welche Richtung auch immer. Lediglich der Zustand und die gefahrenen Kilometer sind möglicherweise Gegenstand einer Mehr/Minderabrechnung.
Wir haben z.B. erst im März einen EURO 5 Diesel (SQ5) zurückgegeben und keinen neuen Audi genommen, Wagen wurde vom Händler wie vereinbart bei der Bank abgelöst und wir haben sogar noch 1500 EURO erstattet bekommen (Stichwort Minder-km).