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Verfällt MwSt. bei Anmeldung oder Verkauf?

Themenstarteram 5. Mai 2016 um 14:09

Hallo Leute

stehe gerade etwas auf dem Schlauch.

Wenn es ein Fahrzeug gibt, welches ausweisbare MwSt. besitzt, und dieses als GmbH-Firma kauft, hat das Fahrzeug selbstverständlich weiterhin die Klausel "MwSt. ausweisbar" beim Weiterverkauf. Was ist, wenn man z.B. als Geschäftsführer dieses Fahrzeuges, dieses auf sich privat anmeldet, und nach z.B. einem Jahr verkauft, aber von der Firma. Kann das Fahrzeug weiterhin als "MwSt. ausweisbar" verkauft werden, oder ist es dann "§25 MwSt. nicht ausweisbar"? Oder geht der Vorgang gar nicht, ohne dass man den Wagen von der Firma an den Geschäftsführer verkauft? Dann hätte das Fahrzeug natürlich keine MwSt. mehr beim Weiterverkauf.

Diese Frage stellt sich mir zum Beispiel, weil ich viele Autos sehe, die im Brief eine Privatperson eingetragen haben, aber trotzdem ausweisbare MwSt. besitzen. Das ist meistens (immer) bei Einzelfirmen so, würde ich vermuten.

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31 Antworten

Es gibt viele Firmen die als Personenfirma geführt werden und deren MwSt. ausweisbar ist. GmbH z. B. ist jedoch eine juristische Person. Ein Fahrzeug einer solchen GmbH muss auf diese zugelassen sein. Natürlich kann der GF auch ein Fahrzeug auf sich zulassen, dies ist dann aber kein an die GmbH gebundenes Fahrzeug und die MwSt ist dahin. Ich hatte früher ein e. K.-Unternehmen aus dem später eine GmbH hervorging. Die Fahrzeuge mussten auf die GmbH umgemeldet werden, um diese als Firmenwagen weiter zu nutzen. Da beide Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt waren, gab es da keinen Nachteil.

Themenstarteram 5. Mai 2016 um 15:53

Das beantwortet meine Frage ja nicht ganz. Mir geht es ja nicht um das Nutzen, sondern um den anschließenden Verkauf - ob da die MwSt. drauf bleibt wenn im Brief der Geschäftsführer, aber im Kaufvertrag als Verkäufer und Besitzer die Firma steht. Theoretisch sollte dies ja nicht möglich sein, aber praktisch?

Nein, die ist dann dahin, wenn eine Privatnutzung stattfand, wie ich schrieb.

am 5. Mai 2016 um 16:21

In dem Moment wo das Fahrzeug von der Firma auf Privat übergeht (und da ist egal, ob es der Geschäftführer in seinen Privatbestand aufnimmt) wird die MwSt. fällig. Und diese kommt auch nicht mehr runter, egal wo das Auto in Zukunft wieder landet.

am 5. Mai 2016 um 17:15

Zitat:

@novesori schrieb am 5. Mai 2016 um 17:53:11 Uhr:

Das beantwortet meine Frage ja nicht ganz. Mir geht es ja nicht um das Nutzen, sondern um den anschließenden Verkauf - ob da die MwSt. drauf bleibt wenn im Brief der Geschäftsführer, aber im Kaufvertrag als Verkäufer und Besitzer die Firma steht. Theoretisch sollte dies ja nicht möglich sein, aber praktisch?

Weder theoretisch noch praktisch ist das möglich. Wenn der GF Halter des Fahrzeugs ist, kann die GmbH das Auto nicht verkaufen. Als Privatperson kann der GF logischerweise keine MWSt. ausweisen. Wenn die GmbH vorher dem GF das Fahrzeug verkauft hat, muss die die vereinnahmte MWSt. an das FA abführen.

Deine Anmerkung bezüglich § 25a UStG "MWSt. nicht ausweisbar" hat mit dem Sachverhalt nichts zu tun. Dieser Paragraf regelt die sog. Differenzbesteuerung und bezieht sich z. B. auf gewerbliche Händler, die ihrerseits ein Fahrzeug von privat angekauft haben und beim Verkauf keine MWSt. ausweisen können. Gleichwohl muss die MWSt. aus der Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis von solchen Händlern an das FA abgeführt werden.

Gruß

Der Chaosmanager

Nun ja ... konstruieren wir doch mal ein wenig ...

GmbH -> Eigentümer verleast dem GF das Fahrzeug ==> GF ist im Brief eingetragen.

Nach Leasingende verkauft die GmbH das Fahrzeug an xyz ...

Und nun? :D :D :D

am 5. Mai 2016 um 18:35

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 5. Mai 2016 um 20:21:43 Uhr:

Nun ja ... konstruieren wir doch mal ein wenig ...

GmbH -> Eigentümer verleast dem GF das Fahrzeug ==> GF ist im Brief eingetragen.

Nach Leasingende verkauft die GmbH das Fahrzeug an xyz ...

Und nun? :D :D :D

Benötigt man nicht eine BaFin-Genehmigung, um als Leasinggeber auftreten zu dürfen ...?

Ansonsten wäre das natürlich eine Möglichkeit ...

Grüße

Der Chaosmanager

Könnte es sein, dass die GmbH die ausweisbare MwSt. beim Verkauf (an xyz) an das FA abführen muss?

Ersetze verleast durch vermietet.

Wer im Brief eingetragen ist sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse aus. Das Sagst du doch selber immer. ;)

@berlin-Paul

Ja natürlich muss sie das. Oder war das jetzt eine Fangfrage?

Egal was und an wen eine GmbH verkauft, muss die MwSt. abgeführt werden.

nee nee, war keine Fangfrage.

am 5. Mai 2016 um 18:40

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. Mai 2016 um 20:37:21 Uhr:

Könnte es sein, dass die GmbH die ausweisbare MwSt. beim Verkauf (an xyz) an das FA abführen muss?

Logo ... das hatte ich bereits geschrieben.

Grüße

Der Chaosmanager

am 5. Mai 2016 um 18:47

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 5. Mai 2016 um 20:39:02 Uhr:

Ersetze verleast durch vermietet.

Muss ein gewerblicher Vermieter das Mietobjekt nicht aktivieren? Und bist Du es nicht, der (zu Recht) immer wieder darauf hinweist, dass das FA Geschäfte zwischen GF und GmbH besonders genau ansieht?

Grüße

Der Chaosmanager

Natürlich muss die GmbH als Eigentümer das Fahrzeug aktivieren.

Aber eine Vermietung an den GF ist unproblematisch, wenn sie einem Fremdvergleich standhält.

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