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Verfallen Versicherungsprozente noch nach zehn Jahren Abstinenz

Themenstarteram 29. August 2011 um 17:51

Moin,

2000 hatten wir unser letztes eigenes Auto. Nach mehr als zehn Jahren Abstinenz wollen wir uns wieder ein eigenes zulegen. Damals waren wir auf 60% unterwegs. Bleibt der SFR erhalten oder verfallen diese nach einer gewissen Zeit?

Grüße, bolshii

Beste Antwort im Thema
am 8. September 2011 um 16:34

Vielleicht haben die Eltern ja ein Geschäft ?

Können bestätigen das ihr mit einem Geschäftsauto 10 jahre lang gefahren seit.

Ebenso wieviele Unfälle auf dem betreffenden SF waren.

Also die sogennante Dienstwagenregelung.

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29 Antworten
am 23. Juni 2008 um 18:05

eine klare frage.

verfällt der schadensfreiheitsrabatt den man mal erfahren hat wenn man kein fahrzeugversichert hat? wenn ja nach wieviel jahren?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schadenfreiheitsrabatt verfall' überführt.]

am 23. Juni 2008 um 18:32

klare Antwort:

Der SFR verfällt in der Regel nach sieben Jahren automatisch und es gibt leider auch keine spez. Mitteilung. Also zwischendurch mal ein Kfz anmelden und bei deiner Versicherung mal anrufen ob der Rabatt noch da ist

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schadenfreiheitsrabatt verfall' überführt.]

am 24. Juni 2008 um 12:52

und dann fängt man wieder nach den 7 jahren mit fahranfängertarif also 245% an oder wie?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schadenfreiheitsrabatt verfall' überführt.]

am 24. Juni 2008 um 12:58

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

und dann fängt man wieder nach den 7 jahren mit fahranfängertarif also 245% an oder wie?

nein.

je nach gesellschaft sind es auch mal 10 jahre. wenn man dann wieder einsteigt gibt es immer die führerscheinregelung. da sollten mindestens sf 1/2 drin sein - also 140%. der vermittler hat aber auch einen einfluss auf die einstufung, wenn er sich bei der fachabteilung für den kunden einsetzt. da sind schon mal bis zu sf2 - also ca. 85% drin. weniger jedoch auf keinen fall

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schadenfreiheitsrabatt verfall' überführt.]

am 5. Mai 2010 um 18:47

... kann ich den Verfall des Rabattes (bei meiner Versicherung nach 7 Jahren) auch anders aufhalten, z. B. indem ich ein Kleinkraftrad anmelde, o. Ä. Hat da vielleicht jemand Erfahrungen?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schadenfreiheitsrabatt verfall' überführt.]

am 5. Mai 2010 um 19:45

Zitat:

Original geschrieben von PS_phobiker

... kann ich den Verfall des Rabattes (bei meiner Versicherung nach 7 Jahren) auch anders aufhalten, z. B. indem ich ein Kleinkraftrad anmelde, o. Ä. Hat da vielleicht jemand Erfahrungen?

Kurz und knapp: Ja, sofern es zulassungspflichtig ist.

Grüße

nemo

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schadenfreiheitsrabatt verfall' überführt.]

am 8. Mai 2010 um 19:42

Frage doch bitte bei deiner Versicherung nach. Bei meiner (LVM) ist es so, dass der SF nicht(!) nach sieben Jahren verfällt. Grenze: unendlich :)

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schadenfreiheitsrabatt verfall' überführt.]

am 5. November 2010 um 18:36

Zitat:

Original geschrieben von cube01

Frage doch bitte bei deiner Versicherung nach. Bei meiner (LVM) ist es so, dass der SF nicht(!) nach sieben Jahren verfällt. Grenze: unendlich :)

alter thread, aber aktuell weil in anderem thread danach gefragt wurde:

es gibt u.a. ein Schlupfloch: wenn man einen nahen Verwandten (1. Grades?) hat, der vor nicht mehr als 7 Jahren verstorben ist und bis zuletzt ein Fahrzeug auf seinen Namen angemeldet hatte, so kann man auch dessen Rabatt bis zu 7 Jahren nach dem Tod übernehmen. Also dann nicht den alten, eigenen Rabatt wiederaufleben lassen, sondern eben den des Verstorbenen. Soweit mir bekannt ist, ist das aber kein MUSS bei der alten Gesellschaft (offiziell ist das nur ein (1) Jahr) und in der Regel wird die alte Gesellschaft darauf bestehen, dass die neue Versicherung nicht zur Konkurenz geht. Also fürs erste Jahr dann bei der Gesellschaft des Verstorbenen versichern.

Chefdackel

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Schadenfreiheitsrabatt verfall' überführt.]

am 29. August 2011 um 18:03

Zitat:

Original geschrieben von bolshii

Moin,

2000 hatten wir unser letztes eigenes Auto. Nach mehr als zehn Jahren Abstinenz wollen wir uns wieder ein eigenes zulegen. Damals waren wir auf 60% unterwegs. Bleibt der SFR erhalten oder verfallen diese nach einer gewissen Zeit?

Grüße, bolshii

im regelfall sind sie nach 7 jahren verfallen.

manche versicherungen sind jedoch kulanter, wenn man wieder bei ihnen versichert und die alte (letzte) police vorzeigt.

nach 10 jahren....musste aber schon echt glück haben.

am 29. August 2011 um 18:25

Moin,

 

so viel ich weiß, sind bei manchen Premium Tarifen (bei einigen Gesellschaften) eine Haltedauer von 10 Jahren gegeben.

D.h., solltet ihr damals ein Premium Tarif gehabt haben, würde SF4 wohl übernommen werden.

Fragt mal bei der alten Vers. nach.

 

In den Basis - Tarifen gilt, was heltino gepostet hat.

 

am 29. August 2011 um 20:47

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

so viel ich weiß, sind bei manchen Premium Tarifen (bei einigen Gesellschaften) eine Haltedauer von 10 Jahren gegeben.

D.h., solltet ihr damals ein Premium Tarif gehabt haben, würde SF4 wohl übernommen werden.

Fragt mal bei der alten Vers. nach.

In den Basis - Tarifen gilt, was heltino gepostet hat.

ich stimme allem zu, aber wie kommste auf SF4?

erschließt sich mir grade nicht...

am 30. August 2011 um 10:28

SF4 = 60%

Themenstarteram 30. August 2011 um 11:44

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

SF4 = 60%

Woraus ergeben sich die 60% denn?

 

am 30. August 2011 um 18:12

Zitat:

Original geschrieben von bolshii

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

SF4 = 60%

Woraus ergeben sich die 60% denn?

Moin,

Du hattest oben geschrieben, dass Du vor 10 Jahren mit einem SFR von 60% gefahren bist und seit dem kein KFZ auf dem Versicherungsvertrag versichert gewesen ist, wenn Du damals ein Premium Tarif hattest, dann würdest Du jetzt wieder mit SF4 = 60% anfangen.

 

Wenn nicht, dann wird es wohl mehr werden.

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