1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Vergehen in Österreich mit Mietanhänger

Vergehen in Österreich mit Mietanhänger

Themenstarteram 22. Oktober 2012 um 21:22

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

War im Juni mit einem von mir gemieteten Motorradanhänger in Italien.

Ende September hat mich der Vermieter angerufen, weil ein Brief von der Polizei in Österreich bei denen eintraf.

Dort wurde gefragt, wer der Halter des Anhängers an einem bestimmten Tag im Juni war.

Da ich der Mieter war, haben die meinen Namen weitergegeben.

Nun kam heute ein Brief aus Österreich, Betreff: Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe

Thema: Verwaltungsübertretung im Straßenverkehr.

Nun habe ich keine Ahnung, wer an diesem Tag mit dem Anhänger unterwegs war, da ich selbst noch ohne Motorrad in Italien geblieben bin und der Hänger samt Motorräder von drei meiner Bekannten zurückgefahren wurde.

PKW Kennzeichen gibt es nicht ... wurde wohl von hinten geblitzt oder was auch immer.

Für mich ist das Ganze jetzt etwas undurchsichtig, weil ich nicht angeben kann, wer gefahren ist.

Ich würde das Schreiben einfach ignorieren, vor allem, weil nicht mal mitgeteilt wird, um was es überhaupt geht!

Im Schreiben ist der Hinweis enthalten, daß ich zur Auskunft verpflichtet bin und es strafbar ist, wenn ich nicht antworte.

Was meint Ihr?

Vielleicht Österreicher unter Euch :)

Was kann mir blühen, wenn ich nicht antworte?

Gibt es Verjährungsfristen in Ö?

Danke für Eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

10 Seiten Lektüre zum Thema Lenkerauskunft (klick PDF).

16 weitere Antworten
Ähnliche Themen
16 Antworten

Vorsicht! Jetzt kommt gleich!

- Da will sich einer drücken!

- Ich glaub dir nicht, du bist gefahren!

- Sei ein Mann, steh dazu!

- ... setze hier x-beliebige MT Verkehr & Sicherheits Forum Phrasen ein ...

Mein Tipp, wenn es so ist wie beschrieben:

Frag deine Kumpels, wer gefahren ist! Bei meinen Kumpels wäre es dann nicht mehr mein, sondern deren "Problem"! ;)

Und zwar freiwillig! Ich würde mich dessen ja auch annehmen, wenn ich der Fahrer gewesen wäre.

Ob der dann einen Weg findet, die Strafe zu umgehen, wenn der Fahrer z.B nicht identifiziert werden kann, steht auf einem anderen Blatt. Allerdings würde ich mir auch nochmal genau die Mietkonditionen anschauen, bevor es doch wieder in irgend einer Art und Weise zu deinem "Problem" wird! ;)

Da es zwische Ö (A) und D ein Abkommen gibt wirst du nicht so einfach aus der Sache raus kommen.

Irgendwann wird die deutsche Polizei vor deiner Tür stehen.

So einfach lassen die sich nicht abspeisen. 

Wenn es wirklich so ist wie du geschrieben hast dann wirst du doch genau wissen wer deine Begleiter waren. :D

am 22. Oktober 2012 um 23:12

Wie ich hier gelesen habe blitzen die Österreicher immer von hinten und dort gibt es andere Rechtlichen Grundlagen, so dass es nicht unbedingt ein Fahrer ermittelt werden muss.

http://www.motor-talk.de/.../...h-geblitzt-wie-weiter-t638115.html?...

Ich denke dass man dich in Regress nehmen wird, wenn du hier nicht den Fahrer benennen kannst. Hier in Deutschland werde sie wahrscheinlich nichts zwangsweise eintreiben können, aber falls du nochmals durch Österreich fahren wirst, könnte es dazu kommen dass du das Bußgeld bezahlen musst oder dein Fahrzeug gepfändet wird.

Natürlich ist meine Aussage außer Gewehre...

Themenstarteram 23. Oktober 2012 um 6:24

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Wenn es wirklich so ist wie du geschrieben hast dann wirst du doch genau wissen wer deine Begleiter waren. :D

Ich weiß natürlich wer im PKW war aber nicht wer gefahren ist.

Meine Kumpels haben sich beim Fahren abgewechselt und natürlich ist keiner wesentlich zu schnell gefahren (Tempomat) und keiner hat einen Blitz bemerkt.

Und ehrlich, habe keine Lust meine Freunde anzuschwärzen.

Würde erst mal reinschreiben, daß ich nicht weiß, wer gefahren ist, was ja die Wahrheit ist und abwarten.

Gibts eine Verjährung in Ö für solche Themen?

Ist immerhin schon 4 Monate her das Ganze ...

Im Schreiben ist der Hinweis enthalten, daß ich zur Auskunft verpflichtet bin und es strafbar ist, wenn ich nicht antworte.

Deine Antwort im Schreiben würde der Wahrheit entsprechen. Mehrere (3) Personen sind mit dem PKW zurückgefahren.

War selbst nicht mit

Vieviel ist es denn???

Sammlung unter Freunden?

Jeder ein Drittel?

Kann man an einem Kasten Bier "Aushandeln".

Rudiger

10 Seiten Lektüre zum Thema Lenkerauskunft (klick PDF).

Wäre doch hier mal interessant, durchzuziehen.

Du schreibst denen, dass Du den Anhänger zwar gemietet hast, aber bei der fraglichen Fahrt nicht dabei warst. Und du nennst denen alle 3 Namen der Kumpel. Die sagen dann, dass sie sich in kurzen Intervallen abgewechselt haben und beim besten Willen ohne Foto sich nicht mehr daran erinnern können, wer zum fraglichen Zeitpunkt am Steuer saß. Du als Mieter aber nicht im Fahrzeug warst.

Mal gucken, wen sie dann heranziehen wollen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn

Wäre doch hier mal interessant, durchzuziehen.

Du schreibst denen, dass Du den Anhänger zwar gemietet hast, aber bei der fraglichen Fahrt nicht dabei warst. Und du nennst denen alle 3 Namen der Kumpel. Die sagen dann, dass sie sich in kurzen Intervallen abgewechselt haben und beim besten Willen ohne Foto sich nicht mehr daran erinnern können, wer zum fraglichen Zeitpunkt am Steuer saß. Du als Mieter aber nicht im Fahrzeug warst.

Mal gucken, wen sie dann heranziehen wollen.

Dies ist genau der richtige Weg. Du bist deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen und aus der Sache herausen. Deine Kumpel schließen sich dann deiner Aussage an, dass sie öfter wechselten und ohne Bild nicht geklärt werden kann, wer gefahren ist.

Achtung: Halterhaftung wird in D definitiv nicht vollstreckt!

NT

am 25. Oktober 2012 um 19:47

Ja so sollte man es probieren. Und der Halter ist ja auch keiner von den 4 Freunden. :D

Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi

Und ehrlich, habe keine Lust meine Freunde anzuschwärzen.

Du sollst sie nicht anschwärzen, sondern fragen, wer wann gefahren ist.

Ich kenne kein anderes Land in dem die Bürger vor Verwaltungswillkür, dank BVG, BGH und OLGs, geschützt werden. Die in manchen unserer Nachbarländer üblichen Halterhaftungen sind in D nicht durchsetzbar. Wenn der Täter nicht zu ermitteln ist wird das Verfahren eingestellt.

Und das ist gut so.

am 26. Oktober 2012 um 22:18

Wenn er irgendwann in Österreich kontrolliert wird kann es durchaus sein, dass er die Forderung unter die Nase gehalten bekommt. Inklusive Zusatzgebühren.

Es war ein Mietanhänger, das Nummernschild des Zugfahrzeugs scheint den Österreichern nicht bekannt zu sein. Ich sehe da kein ernsthaftes Risiko bei der Einreise (ohne den Mietanhänger). Die drei Fahrer und der TE werden wohl kaum in A zur Fahndung ausgeschrieben.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit