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Vergleich erfolgreich: VW nimmt Tiguan zurück und zahlt!
Hi,
nachdem ich nun häufig schon die Frage nach dem Ausgang des Rechtsstreits meines Schwagers bekommen habe, hier nochmals als Thema.
[Vorgeschichte]
- Tiguan 2,0 TDI durch Schummelsoftware betroffen
- nach Aufruf durch Händler Software-Update durchgeführt
- über Medien von Anwalt in Bochum erfahren, der Rechtsstreit mit VW betreut hat
[Rechtsstreit]
- Rechtsanwalt (hat übrigens den ersten Dieselgate-Fall vor Gericht gebracht) hat VW als Hersteller des Betrugs und der vorsätzlichen Täuschung verklagt und Schadensersatz verlangt, als Folge der nicht mehr marktüblichen Verkaufbarkeit des Tiguans durch Dieselgate und der durch Softwareupdate neu auftretenden Probleme
- VW hat in erster Instanz vor Gericht verloren und Berufung eingelegt
- in unmittelbarer Folge wurde seitens VW ein Vergleich angestrebt
[Ergebnis]
- im Vergleich hat sich der Schwager mit VW geeinigt, dass VW den Tiguan zurücknimmt und er einen Wagen aus dem Konzernverbund kauft (Vorführwagen Skoda Karoq)
- beim Kauf des Wagens wird durch Rücknahme des Tiguans der folgende Betrag angerechnet:
- Bruttokaufpreis * gefahrene km / erwartbare Gesamtkilometerlaufleistung = Nutzungsentschädigung (in diesem Fall knapp 4.000 TEUR)
- als Ergebnis hat er knapp 26 TEUR angerechnet bekommen (BLP vor 5 Jahren: 30 TEUR - 4 TEUR)
- Karoq kostete 27.500 EUR, so dass er für 1.500 EUR einen neuen Wagen erhalten hat
- VW zahlt als Verlierer alle Rechtskosten!
Bei Rückfragen kann ich gerne noch hier oder per PN Details nennen.
Auch wenn in der Presse oftmals etwas anderes dargestellt wird oder VW stets beteuert, das Software-Update würde alle Probleme lösen, so hatte dieser juristische Weg doch für den Schwager erheblichen Erfolg. Er wollte den Tiguan ohnehin verkaufen und hatte die Befürchtung, durch das Dieselgate nun auf dem Wagen sitzen zu bleiben, oder ihn mit erheblichem Abschlag verkaufen zu müssen. Nun erfreut er sich der tollen Qualität des Skodas und der Tatsache, dass er fast kostenlos (bis auf 1,5TEUR , Zeit und Nerven) einen fast neuen Wagen hat.
Beste Antwort im Thema
Tolle Skoda Qualität - schlechte VW Qualität.
Der VW Konzern ist einen Vorführer "losgeworden"
Der Kunde blieb im VW Konzern.
Einzige nachhaltige Maßnahme von solchen Vorgängen wäre dem Konzern den Rücken zu kehren.
Alles andere ist inkonsequent.
Ein Vergleich mit dem dein Schwager durchaus zufrieden ist, eine echten Erfolg sehe ich darin nicht und der Threadtitel ist falsch und verwirrend.
Der Tiguan wurde ja nicht vollständig zurückgenommen sondern es folgte ein "Tauschgeschäft" innerhalb des Konzerns.
Weitere Wortwahl
kostenlos, bis auf.... (was nun)
fast neu... (also doch nicht)
Die einzigen die sich hier wirklich die Hände reiben können, sind die Rechtsverdreher....
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61 Antworten
Tolle Skoda Qualität - schlechte VW Qualität.
Der VW Konzern ist einen Vorführer "losgeworden"
Der Kunde blieb im VW Konzern.
Einzige nachhaltige Maßnahme von solchen Vorgängen wäre dem Konzern den Rücken zu kehren.
Alles andere ist inkonsequent.
Ein Vergleich mit dem dein Schwager durchaus zufrieden ist, eine echten Erfolg sehe ich darin nicht und der Threadtitel ist falsch und verwirrend.
Der Tiguan wurde ja nicht vollständig zurückgenommen sondern es folgte ein "Tauschgeschäft" innerhalb des Konzerns.
Weitere Wortwahl
kostenlos, bis auf.... (was nun)
fast neu... (also doch nicht)
Die einzigen die sich hier wirklich die Hände reiben können, sind die Rechtsverdreher....
Sicher wäre es konsequent, dem Konzern den Rücken zu kehren.
In diesem konkreten Fall konnte man zwischen zwei Varianten entscheiden:
A) Tiguan behalten und auf dem freien Markt mit erheblichen Abschlägen verkaufen
B) Vergleichsangebot annehmen, gegen minimale Zuzahlung Vorführwagen bekommen, um diesen dann zu fahren oder ohne Anmeldung direkt zu verkaufen
Denke da kann jeder Geschädigte im Zwang zwischen Moral und Geldbeutel für sich entsprechende Wahl treffen.
Jein,
rein auf deinen Schwager bezogen, konnte für deinen Schwager ein für ihn akzeptables Ergebnis erzielt werden.
Der Threadtitel stimmt aber absolut nicht, da VW den Tiguan eben nicht zurücknimmt, sondern ein Tauschgeschäft abgewickelt hat, inkl. erfolgreicher Kundenerhaltung.
A) kannst du gar nicht beurteilen
B) Vorführwagen sind auch am freien Markt sehr günstig zu bekommen, weiter verkaufen wäre wohl das Verlustgeschäft und hoffentlich nicht ernst gemeint
Gesponsert hat dein Schwager primär die Rechtsverdreher.
Ja, jetzt kann man aber auch jedes Wort umdrehen ...
Rücknahme Zug um Zug gegen Geld; VW nimmt den Wagen zurück, auch wenn ein Folgegeschäft implizit entsteht!
A) ich nicht, aber der Vergleich der Gebrauchtwagenpreise für das Modell im Zeitverlauf liefert Tatsachen
B) ist auch kein Argument, da der Wagen auf dem freien Markt gekauft wird (keine Händlerbindung)
Im Kern geht es darum, dass der Schwager beschissen wurde von VW und den Wagen nicht mehr haben will, entsprechend VW den Schaden tragen soll. Im Vergleich geschlossenem Prozedere sehe ich da schon ganz klar den (finanziellen) Nachteil bei VW und das Recht beim Schwager, einschließlich Durchsetzung seiner Ansprüche.
Ohne Anwalt und Klage wäre es bei den besänftigenden Beileidsbriefen von VW mit Versicherung der absoluten Korrektheit des aktuellen Status Quo geblieben. VW zahlt zudem alle Rechtskosten, von daher schön, dass derjenige, der zum Ziel verholfen hat hierfür auch entlohnt wird.
Zitat:
@TigDus schrieb am 20. August 2018 um 14:08:09 Uhr:
Rücknahme Zug um Zug gegen Geld; VW nimmt den Wagen zurück, auch wenn ein Folgegeschäft implizit entsteht!
Das Folgegeschäft entsteht nicht, erst recht nicht "implizit" (=unausgesprochen mitgemeint, mitverstanden), es ist im Gegenteil zwingende Grundlage dieses Vergleiches, also explizit, es ist der Dreh- und Angelpunkt...
Zitat:
@TigDus schrieb am 20. August 2018 um 14:08:09 Uhr:
B) ist auch kein Argument, da der Wagen auf dem freien Markt gekauft wird (keine Händlerbindung)
Freier Markt?
Der Schwager marschiert also wirklich zum Fähnchenhändler oder Sonntag Nachmittags zum Autokino und erwirbt einen wie auch immer gearteten Wagen des VW-Konzerns? Und das soll reichen?
Kann ich mir nicht so ganz vorstellen...
Deine Überschrift suggeriert für mich:
VW nimmt den Wagen zurück, es erfolgt eine Rückabwicklung und Dein Schwager hat sich mit denen geeinigt (verglichen) bez. der Übernahme der gefahrenen Kilometer, also der Nutzungspauschale. ENDE
Das ist es aber nicht, es ist ein Tausch gegen ein anderes Auto aus dem Pool des Konzerns mit entsprechender Ausgleichszahlung bez Wertdifferenz und Nutzungspauschale, mehr nicht.
Btw: VW zahlt, Deiner Beschreibung nach, die Rechtskosten, kann sein, ist ok und dann aber auch so im Vergleich vereinbart worden: Sie sind nicht als Verlierer dazu verdonnert worden.
Beim Vergleich gibt es keine Gewinner und keine Verlierer, man hat sich irgendwo "auf halber Strecke" auf bestimmte Punkte geeinigt, hat einen Kompromiss geschlossen. Somit ist VW, nur weil sie der Übernahme der Rechtskosten zugestimmt haben, nicht implizit der Verlierer, wie Du es suggerierst
(hier ist implizit korrekt verwendet worden )
Der Schwager hat als vom Konzern "Beschissener" wie der TE schreibt, daher dessen Copyright, sich bei einem Vergleich dazu hinreißen lassen, wieder bei dem Konzern, von dem er "beschießen" wurde ein Produkt zu erwerben.
Was daran "frei" sein soll, entzieht sich meinen Verständnis.
Der "Beschissene" bleibt Kunde beim "Bescheißer" alles Copyright TE. Das ist Fakt.
Der Tiguan wurde nicht zurückgenommen und ausbezahlt, das ist auch Fakt. Daher keine nachhaltige Lösung sondern eine individuelle Lösung des Schwagers, der trotz "beschiss" beim "Bescheißer" bleibt.
Wo da jedes Wort umgedreht wird sehe ich nicht. Der Threadtitel ist auf alle Fälle "irreführend" um es milde auszudrücken. Befriedigt wurde ggf. das pers. Ego. Die Kosten des Rechtstreit bezahlt eh wieder dein Schwager, da er ja beim Konzern bleibt und dieser diese Kosten in einer Form Richtung Kunden umwälzen wird.
Die Gewinner stehen für mich fest und durch die Ausführungen des TE wurde ich in dieser Meinung sogar bestärkt.
Nun, führen wir das Thema langsam einem Ende zu.
Mir stellt sich lediglich die Frage, ob der Schwager ein Gewinner wäre, wenn er den Wagen behalten und zum tatsächlich niedrigen Preis (vgl. mit dem Marktwert, den er ohne Dieselgate erhalten hätte) verkauft, um dann mit einer ordentlichen Zuzahlung ein vergleichbares Fabrikat zu kaufen.
Das weiß wohl niemand.
Es geht darum, dass du den Titel vollkommen irreführend gewählt hast.
Vergleich erfolgreich: VW nimmt Tiguan zurück und zahlt!
Dein Schwager hat sich auf einen Kompromiss nämlich auf ein Tauschgeschäft mit KLAREN VORGABEN eingelassen um für sich eine gute Lösung zu finden.
Er hat aber nicht die freie Wahl sich am Markt um ein Auto seiner Wahl umzusehen.
Da finde ich keine großartige Leistung dabei, solche Kompromisse sind auch ohne großartige Rechtsverdreher zu erzielen.
Daher mag es für deinen Schwager durchaus ein Erfolg sein, aber keinesfalls ist es eine nachhaltige Lösung oder gar der Fall wie du es im Threadtitel darstellen willst.
Zitat:
@G6V2012-austria schrieb am 20. August 2018 um 17:09:09 Uhr:
solche Kompromisse sind auch ohne großartige Rechtsverdreher zu erzielen.
So so, du willst also mit VW einen Vergleich erreichen!
Bzw. Jedermann, so er nur will.
Das ist lächerlich.
Die wehren sich mit allen Mitteln. Das ist meine eigene Erfahrung. Da muss man schon standhaft kämpfen.
Ohne Rechsanwalt(dazu noch ein guter) geht da garnichts.
Einige Ersteller einiger Kommentare übersehen, dass der Diesel mit Schummelsoftware nicht, oder nur mit erheblichen Preisabschlägen verkaufbar ist. Er hat jetzt jedenfalls ein Auto mit Euro 6 und keine(oder weniger) weitere Probleme.
Man kann ja mit der Qualität von VW zufrieden sein, aber mit dem Schummelauto eben nicht.
Ich sehe da keinen Widerspruch.
Tiguan lässt sich doch gut verkaufen, weiß gar nicht wo da das Problem sein soll
Wenn Volkswagen doch in erster Instanz den Rechtsstreit verloren hat, wo ist dann bitte der Vorteil des Vergleichs? Kapier ich nicht!
@sausefritz
Wo habe ich geschrieben, dass ich mit VW einen Vergleich erreichen will.
Ein Kompromiss muss ja nicht über VW und Rechtsverdreher laufen, so what - ist halt modern heute - gratis oder gar umsonst ist das aber nicht.
Wenn sein Schwager einen Euro 6 haben wollte (hoffe es ist bereits ein 6d, ansonsten kann es ihm gleich wieder mit Wertverlust gleich ergehen ), dann soll der TE es auch so schreiben.
Von VW beschissen und zufrieden ist kein Widerspruch - ja, ja so ist er halt der typische VW Fahrer - ist nicht böse gemeint, ist aber so.
Und davon lebt VW, daher können die solche Vergleiche, wie hier angeführt auch locker abschließen. Kunde bleibt, freut sich einen Hax'n aus und ein Verwandter schreibt auch noch einen irreführenden Thread...
@Jeens
Natürlich, aber was nicht sein kann, darf auch nicht sein...
Zitat:
@Flaherty schrieb am 20. August 2018 um 19:46:19 Uhr:
wo ist dann bitte der Vorteil des Vergleichs? Kapier ich nicht!
Hast Du schon mal gelesen, dass man auch in der Berufung verlieren kann?
Vor Gericht und auf hoher See ....
Da nimmt mancher lieber den Spatz, als die Taube.
Lustig finde ich, dass es hier Fahrer(Besitzer) von Autos anderer Marken gibt, die über uns VW-Besitzer urteilen bzw. große Reden schwingen. Sie sollten ihre Autos oder ihre Marken bereden. Da ist bestimmt was zu finden.
Zitat:
@sausefritz schrieb am 20. August 2018 um 20:24:44 Uhr:
Zitat:
@Flaherty schrieb am 20. August 2018 um 19:46:19 Uhr:
wo ist dann bitte der Vorteil des Vergleichs? Kapier ich nicht!
Hast Du schon mal gelesen, dass man auch in der Berufung verlieren kann?
Vor Gericht und auf hoher See ....
Da nimmt mancher lieber den Spatz, als die Taube.
Lustig finde ich, dass es hier Fahrer(Besitzer) von Autos anderer Marken gibt, die über uns VW-Besitzer urteilen bzw. große Reden schwingen. Sie sollten ihre Autos oder ihre Marken bereden. Da ist bestimmt was zu finden.
Alles gut, ich bin selbst betrogener und klagender VW-Fahrer.
Und klar kann man im Berufungsverfahren verlieren als Kläger. Wenn ich die Rechtsprechung aber richtig überblicke, scheiterten Kläger an den OLGs bisher nur, wenn sie dies zuvor auch an den LGs schon taten. Und das waren dann so dusselige Klagen wie deliktrechtlich gegen den Händler, der ja aber selbst betrogen wurde. Ansonsten scheinen die OLGs eher LG-Urteile zu bestätigen (oder kündigen dies zumindest per Hinweisbeschluss an, was dann auch Vergleiche zeitigt) oder sie korrigieren sogar zu Gunsten des Klägers (z.B. hinsichtlich der strittigen Frage bzgl. Aliud nach Modellwechsel).
Deshalb meine Frage nach dem Vorteil eines Vergleichs wie oben vom TE zitiert. So etwas in der Art hatte ich Volkswagen wenige Monate nach Bekanntwerden des Betruges vorgeschlagen - daraufhin Schweigen im Walde. Wenn ich dann klagen muss und irgendwann ein Urteil habe, vergleiche ich mich doch nur und bediene damit das Interesse Volkswagens, ein unbequemes Urteil vom Tisch zu bekommen, wenn ich mehr bekomme als im Urteil ohnehin zugesprochen, sonst kann ich ja eigentlich auch weiter klagen. Oder verkenne ich hier etwas?