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Verhalten bei Fahrerflucht?

BMW 3er
Themenstarteram 2. April 2011 um 7:30

Die Frage passt nicht direkt zum E9x Bereich, aber ich weiß nicht, wo es bei MT besser passt und ich schnell eine Antwort bekomme. Vielen Dank vorab!

Ich habe gestern draußen mein Motorrad sauber gemacht und dabei gesehen, wie auf der Straße jemand rückwärts in eine Parklücke einparken wollte, auf einmal voll auf die Bremse getreten hat und dann weggefahren ist. Als ich fertig war, bin ich an dem Auto vor der Parklücke vorbeigefahren und habe an der Stoßstange Kratzer und auch Farbspuren gesehen, die zur Farbe des einparkenden Autos gepasst haben. Ich bin mit daher ziemlich sicher, dass der andere die Stoßstange mitgenommen hat.

Das war gestern Nachmittag gegen ca. 17:00 Uhr. Was sollte ich jetzt tun? Einen Zettel an das zweite Auto hängen, dass sich der Eigentümer bei mir melden soll oder sollte ich (oder vielleicht muss ich sogar?) pro aktiv zur Polizei fahren?

Ich weiß das Fabrikat, die Baugeneration des Fahrzeugs (also z.B. E90 vs. E46), die Farbe, den Landkreis der Zulassung (erster Teil des Nummernschilds) sowie einen der beiden Buchstaben im zweiten Ziffernblock und habe auch eine Vermutung für den zweiten Buchstaben. Meint ihr das könnte für die Polizei zur Identifikation reichen? Das Auto ist gebräuchlich, aber der Landkreis ist eher klein. Ich will niemand "reinreiten" aber ein anderes Auto beschädigen und dann abhauen geht für mich gar nicht. Wenn jemand an mein Auto fährt, würde ich mir auch wünschen, dass sich ein Augenzeuge meldet.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 3. April 2011 um 18:20

Ich komme gerade von der Polizei zurück und habe dort eine Zeugenaussage abgegeben.

Den Halter ausfindig machen konnte ich nicht, da ich zwar einen Zettel vorbereitet hatte, das Auto am Samstagnachmittag aber nicht mehr dort stand. Ich wohne auch nicht in einer kleinen Straße mit nur fünf Autos, sondern in einer Gegend mit einigen Mietwohnungen und verschiedenen Tiefgaragen, so dass mir zu dem Auto auch keine Person namentlich bekannt ist.

Ich bin auch noch mal spazieren gegangen und meine und die Tiefgarage im Nachbarhaus Reihe für Reihe abgelaufen sowie auch ein paar Straßen außen herum. Das beschädigte Auto war nicht mehr da, also habe ich heute meine Aussage bei der Polizei gemacht.

Der Halter wohnt zwei Häuser weiter und wird heute Abend noch von einer Streife der Nachtschicht befragt. Es ist natürlich denkbar, dass er von vorne an sein Auto hingelaufen ist und den Schaden noch gar nicht bemerkt hat.

Ich habe die Diskussion hier natürlich gelesen, bin aber nicht der Meinung, dass ich jemand irrtümlich beschuldigen könnte. Ein Gutachter kann zweifelsfrei feststellen, ob die Lackspuren vom entsprechenden Auto stammen, so dass niemand alleine wegen meiner Beobachtung haftbar gemacht werden würde. Angenommen, die Person kann ermittelt werden und war es wirklich nicht, dann wird sie das der Polizei so auch mitteilen, was sich dann mit einem Gutachten des Fahrzeugs prüfen ließe.

Insofern ist die Chance außerordentlich hoch, dass ich einem Geschädigten helfen kann, die Chance, dass ein Unschuldiger wegen mir aber zu Schaden kommt, extrem gering. Deswegen habe ich keine Schwierigkeiten meine Beobachtung zu Protokoll zu geben, so dass die Dinge nun ihren Weg nehmen können. Egal, wie es nun ausgeht, ich gehe davon aus, dass es so oder so geklärt werden kann, mir war nur wichtig, dass ich nicht weggeschaut habe, denn wenn mein eigenes Auto wieder mal beschädigt wird, kann ich mich auch nicht auf andere oder Zeugen berufen, wenn ich selbst geschwiegen habe.

PS. Auf Basis von Modell, Generation, Farbe, Landkreis und einem Teil des weiteren Kennzeichens ist der Polizist davon ausgegangen, dass der Halter ermittelt werden kann, die Chancen wären da recht gut.

Nochmal PS: Der Polizist hat sich bedankt, hätte sich aber noch gewünscht, ich hätte sofort angerufen. Anscheinend wird so ein Fahrzeug in solchen Fällen sogar sofort zur Fahndung durchgegeben. :eek: Hätte ich bei einem Bagatellschaden gar nicht gedacht, ist ja schließlich kein Bankraub, aber selbst da wollen sie wohl gerne sofort ran und unmittelbar die Spuren am Auto sichern können. Naja, fürs nächste mal weiß ich es...

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am 2. April 2011 um 7:39

Bevor Du jetzt alle Pferde scheu machst, solltest Du als Erstes abklären, ob der Schaden wirklich von diesem einparkenden Fahrzeug verursacht wurde.

Von dem her halte ich es für richtig, einen Zettel am "beschädigten" Fahrzeug zu hinterlassen.

Natürlich könntest du auch bei der Polizei anrufen und den Sachverhalt mitteilen. Diese würde sich dann mit dem Halter in Verbindung setzen und nachfragen, ob es sich wirklich um einen "frischen" Schaden handelt.

Falls ja würdest Du als Zeuge ins Spiel kommen.

Natürlich kann die Polizei eine Fahrzeugrecherche veranlassen. Ob hier dann weiter ermittelt wird, hängt einerseits von der Vielzahl der Fahrzeuge ab und andererseits von der Schadenshöhe.

Du machst auf jeden Fall nichts falsch, wenn Du mal bei der Polizei durchklingelst.

Grüsse

am 2. April 2011 um 7:42

Also ich würde schleunigst bei der Polizei anrufen. Ob der von dir gesehene Fahrer tatsächlich den anderen Wagen beschädigt hat, das herauszufinden ist Aufgabe der Polizei. Die prüfen dann schon, ob der Schaden frisch ist, etc.

Ich würde denen das einfach genau so schildern wie du es geschrieben hast. Hast du den Fahrer auch gesehen? Dem Geschädigten würde ich auch einen Zettel anheften.

Nach meiner Rechtsauffassung hat jeder die Pflicht, solche Dinge zu melden, da man ja sonst den "Täter" schützt.

Wie ärgerlich eine Fahrerflucht für die Geschädigten ist, das wurde vor einiger Zeit auch mal in meinem Blog diskutiert. Das war übrigens der Beitrag mit den meisten Kommentaren aller meiner Beiträge - ein ziehmliches Reizthema also.

Themenstarteram 2. April 2011 um 7:47

Zitat:

Original geschrieben von fireblader1975

Bevor Du jetzt alle Pferde scheu machst...

Darum geht es mir eigentlich nicht und ich bin auch kein Sachverständiger, der abschließend klären kann (oder auch sollte), woher der Schaden gekommen ist. Mir ist nur wichtig, ob ich bestimmte Pflichten habe und ggf. Fristen einhalten muss, damit ich dem Halter ggf. helfen kann. Wenn das Auto noch dort steht werde ich nachher mal einen Zettel dran hängen und anschließend auf der Einkaufsrunde bei der Polizei vorbei fahren.

Anbei noch ein Foto der Stoßstange, keine Ahnung was sowas kostet aber ich möchte damit nicht rumfahren und es auch nicht unbedingt selbst bezahlen müssen.

Img-0404
am 2. April 2011 um 8:00

Vielleicht hilft Dir folgender Auszug weiter:

"Zeugen haben keine Verpflichtung, einen Unfall bei der Polizei zu melden. Deshalb ist wegen eines Verstoßes gegen die Meldepflicht auch keine Strafe möglich.

Der unbeteiligte Zeuge ist lediglich zur Hilfeleistung z. B. bei Unfällen mit Personenschaden verpflichtet."

Du würdest Dich also NICHT strafbar machen, wenn Du nicht zur Polizei gehst. Aber von solchen Leuten gibt es ja leider schon genug. Moralisch ist es jedenfalls richtig, dass Du es meldest.

am 2. April 2011 um 8:07

Zitat:

Original geschrieben von fireblader1975

Vielleicht hilft Dir folgender Auszug weiter:

"Zeugen haben keine Verpflichtung, einen Unfall bei der Polizei zu melden. Deshalb ist wegen eines Verstoßes gegen die Meldepflicht auch keine Strafe möglich.

Der unbeteiligte Zeuge ist lediglich zur Hilfeleistung verpflichtet."

Du würdest Dich also NICHT strafbar machen, wenn Du nicht zur Polizei gehst. Aber von solchen Leuten gibt es ja leider schon genug. Moralisch ist es jedenfalls richtig, dass Du es meldest.

Woraus hast du diesen Auszug? Würde mich interessieren, weil ich bisher immer gedacht habe, daß man Unfälle melden muss. Unabhängig davon werde ich natürlich auch weiterhin solche Dinge melden, egal ob ich es muss.

am 2. April 2011 um 8:28

Hallo,

 

Ich würde es auf jedenfall melden bzw. zur Polizei gehen, ich meine was verlierst du dabei schon. 

 

gruß. zepter 

am 2. April 2011 um 8:30

Zitat:

Original geschrieben von Stan73

Zitat:

Original geschrieben von fireblader1975

Vielleicht hilft Dir folgender Auszug weiter:

"Zeugen haben keine Verpflichtung, einen Unfall bei der Polizei zu melden. Deshalb ist wegen eines Verstoßes gegen die Meldepflicht auch keine Strafe möglich.

Der unbeteiligte Zeuge ist lediglich zur Hilfeleistung verpflichtet."

Du würdest Dich also NICHT strafbar machen, wenn Du nicht zur Polizei gehst. Aber von solchen Leuten gibt es ja leider schon genug. Moralisch ist es jedenfalls richtig, dass Du es meldest.

Woraus hast du diesen Auszug? Würde mich interessieren, weil ich bisher immer gedacht habe, daß man Unfälle melden muss. Unabhängig davon werde ich natürlich auch weiterhin solche Dinge melden, egal ob ich es muss.

Wir haben den Fall gerade nochmal ausgiebig diskutiert. Unter folgenden Kriterien könnte evtl. noch eine Strafvereitelung nach § 258 StGB vorliegen.

Hierfür müsste jedoch ein zweiter Zeuge Anzeige gegen unseren TE erstatten und dieser zweite Zeuge müsste wiederum glaubhaft darlegen und gesehen haben, dass unser TE die Verkehrsunfallflucht definitiv beobachtet hatte, dies aber nicht bei der Polizei meldete.

Also so gesehen eigentlich völlig abwegig und konstruiert. Wird wohl so niemals vorkommen.

Aber wie gesagt, bzgl. Meldepflicht ist keine Strafe zu erwarten, dies ergibt sich aus internen Kommentaren und Verweisen zum StGB. Falls jemand andere Quellen oder anderes Wissen hat, lass ich mich auch gerne eines Besseren belehren:).

Natürlich hat jeder anständige Bürger solch einen Vorfall zu melden und sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen, sei es gegenüber dem Geschädigten oder der Polizei, ganz klar!

Ich würde es definitiv weitermelden! DU selbst wärst auch froh, wenn es Dein Auto ist, das beschädigt wäre...Gesetz hin, oder her.

am 2. April 2011 um 8:54

Hast du gesehen wie der Schaden durch ihn verursacht wurde oder vermutest du nur, dass es davon kommen könnte?

Mit Vermutungen sollte man in meinen Augen recht vorsichtig sein...

Eine Vermutung hat einen recht faden Beigeschmack, evtl war der Schaden schon vorher und du gibst dem Halter eine Steilvorlage für den Schaden umd diesen Abzurechnen?

Für mich gilt, wenn ich es nicht eindeutig weiss bzw- gesehen habe will ich keine Vermutung äußern, so meine Meinung...

am 2. April 2011 um 18:54

Ja, ich würde auch bei der Polizei Meldung erstatten, ob jetzt eine Verpflichtung dazu besteht oder nicht. Für mich geht es darum, nicht weg-, sondern hinzuschauen. Wenn jemand einen Schaden verursacht, dann sollte er dazu stehen. Für mich hat das etwas mit Verantwortungsbewusstsein zu tun. Verantwortungsbewusstsein heißt für mich auch, als Zeuge einen Schädiger namhaft zu machen, damit der Geschädigte eine entsprechende Kompensation erhält.

Hatte selbst vor einigen Wochen eine vergleichbare Situation nächtens auf einem Hotelparkplatz: ein Fahrer beschädigte beim Ausparken ein abgestelltes Fahrzeug, hat kurz angehalten und ist dann weitergefahren. Hatte dann telefonisch die Polizei verständigt, die den Fahrer (wie ich am nächsten Tag bei der Protokollierung der Zeugenaussage erfahren habe) rasch gefunden hat, auch, weil dieser in seiner Alkoholisierung ein weiteres parkendes Fahrzeug beschädigt hatte. Und wenn es ein Mensch gewesen wäre, den er anfährt und verletzt? Nein, asoziales Verhalten soll nicht toleriert werden. Und ja, ich bin, schon auch berufsbedingt, ein toleranter Mensch. Bei Verantwortungslosigkeit (und asozialem Verhalten) hört für mich jedoch der Spaß auf.

Tue, was Du tust - und stehe dazu.

Heribert

am 2. April 2011 um 21:08

Hallo MSchoeps,

Ich würde an Deiner Stelle lediglich den Halter des beschädigten Fahrzeuges informieren- soll doch der entscheiden, ob er das ganze polizeilich weiter verfolgen will.

Da es sich um keine strafrechtlich relevante Angelegenheit handelt, sondern das ganze wohl eher zivilrechtlich abgewickelt werden wird bist Du sicherlich (auch moralisch) nicht verpflichtet die polizei einzuschalten. Zumal das auch eher ein Bagatellschaden ist. Interresant wird es natürlich, wenn der Unfallverursacher zuvor eine Bank ausgeraubt hat und Du durch deinen Hinweis zur Ergreifung beiträgst und eine fette Belohnung kassierst.

Gruß Berti

Bitte? Fahrerflucht ist eine Straftat.

am 3. April 2011 um 8:51

Zitat:

Original geschrieben von Blue346L

Bitte? Fahrerflucht ist eine Straftat.

Hat er denn nun zu 100% gesehen, dass der Wagen durch den anderen Fahrer beschädigt wurde oder nicht, dies wissen wir gar nicht?

Alles andere ist reine Mutmaßung oder nicht :confused:

Aber mehr zu dem Thema "gesehen oder nicht gesehen" sollte dem TE die Polizei sagen können...

am 3. April 2011 um 8:59

Die einzig richtige Handelsweise ist es mit all seinen Infos die er hat zur Polizei zu gehen. Die setzten sich mit dem Halter des geschädigten Fahrzeugs in Verbindung ob der Schaden evetuell schon bestand, sowie ermitteln den Unfallgegner. Mit den Angaben die er hat wird dies möglich sein. Ein Problem könnte nur für die Polizei sein den Fahrer zu ermitteln.

Zitat:

Original geschrieben von fireblader1975

Bevor Du jetzt alle Pferde scheu machst, solltest Du als Erstes abklären, ob der Schaden wirklich von diesem einparkenden Fahrzeug verursacht wurde.

Von dem her halte ich es für richtig, einen Zettel am "beschädigten" Fahrzeug zu hinterlassen.

Natürlich könntest du auch bei der Polizei anrufen und den Sachverhalt mitteilen. Diese würde sich dann mit dem Halter in Verbindung setzen und nachfragen, ob es sich wirklich um einen "frischen" Schaden handelt.

Falls ja würdest Du als Zeuge ins Spiel kommen.

Natürlich kann die Polizei eine Fahrzeugrecherche veranlassen. Ob hier dann weiter ermittelt wird, hängt einerseits von der Vielzahl der Fahrzeuge ab und andererseits von der Schadenshöhe.

Du machst auf jeden Fall nichts falsch, wenn Du mal bei der Polizei durchklingelst.

Grüsse

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