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Verhalten bei Parkplätzen mit aufstellbarem Bügel
Bei meiner Suche bin ich auf die Frage von opiate gestoßen - die zwar bereits ein paar Tage alt ist - trifft aber meine Frage so ziemlich (mit ein paar Ergänzungen), weshalb ich mir erlaubt habe, die Frage von opiate mal zu übernehmen:
opiate schrieb:
"opiate
Themenstarter
am 10. September 2012 um 22:13
Hallo,
eine Frage die ich mir schon lange stelle:
Wenn ein Parkplatz (NEHMEN WIR AN privat) einen Parkbügel oder ähnliches hat und dieser NICHT aufgestellt ist. Was passiert wenn ich mich auf den Parkplatz stelle und wenn zusätzlich KEIN Schild "Privatparkplatz" dort steht?
Ich habe nicht vor dies zu tun, habe es auch nicht getan. Ich weiß das man das nicht macht. Würde aber dennoch gern wissen wie die Rechtslage ist.
Meiner Meinung nach ist der Parkplatz damit öffentlich zugänglich und es steht nirgends geschrieben das diesen Platz jmd. gemietet hat o.ä."
...
Danke, ich hoffe Ihr versteht meine Frage richtig, ich habe keine bösen Absichten!!"
Hierzu würde ich gern wissen, wie es in folgendem Fall aussieht:
Der Parkplatzbesitzer - der seinen Bügel nie aufstellt - nutzt den Parkplatz gar nicht bzw. nur im Notfall. Der Mieter stellt also sein Fahrzeug regelmäßig auf öffentlich zur Verfügung stehenden Parkplätzen ab. Nur, wenn dort kein Parkplatz mehr frei ist, greift er auf seinen eigenen gemieteten Stellplatz zurück. (Und weil jeder weiß, was sich gehört, steht der Platz IMMER leer.)
Dieser Umstand hält nun schon über Jahre an. Der Vermieter rät: Man soll sich bilateral einigen.
Hingegen haben freundliche Hinweise und Bitten keinen Erfolg gebracht. Sein Pkw ist und bleibt auf öffentlichem Parkplatz abgestellt, während ich abends kaum bis gar nicht noch einen Parkplatz bekomme.- Hier war und bin ich schon ab und an versucht - wenn kein Parkplatz mehr frei ist, den des Parkplatzbesitzers zu nehmen. Auch wenn es sich nicht gehört!!
Danke für eure Antworten.
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66 Antworten
und was ist nun die Frage?
Ich kann mit hunderte Parkplätze leisten und trotzdem auf öffentlichem Grund parken. Das gibt es millionenfach in ganz Deutschland.
Ist ärgerlich. Ist aber so und kann nicht geändert werden.
was der rechtmäßige Nutzer mit seinem Stellplatz macht, ist sein Privileg. So lange sein Auto zugelassen und versichert ist, darf es im öffentlichen Verkehrsraum stehen. Und nein - Du darfst Dich nicht stattdessen auf seinen Stellplatz stellen. Du dürftest ja auch nicht in seiner Wohnung wohnen, wenn er im Urlaub ist.
Hab einen Nachbarn, ein Ehepaar. die haben 3 Autos. Alles 3 Parken sie auf der Straße wo eh zu wenig Parkplätze sind. Nach deiner Logik stelle ich mich einfach in die Einfahrt meiner Nachbarn, wenn ich das nächste mal nach dem Wochengroßeinkauf für meine Familie in 100 Meter keinen Parkplatz bekomme weil Mittlerweile jeder Haushalt mind. 2-3 Autos hat.
könnte witzig werden
Gelöscht
Machen wir es mal anders:
Du parkst auf dem Stellplatz, den ein anderer gemietet hat; weil der sowieso immer "draussen" parkt. Jetzt kommt der nach Hause und sieht deinen Wagen dort.
Du wunderst dich dann am nächsten Morgen, wo dein Auto ist und warum da nun der Mieter des Stellplatzes drauf parkt.
Nachdem es dir dämmert fragst du nach, wo dein Auto ist und zahlst die Gebühren für das Umparken mittels Abschleppers.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 8. April 2022 um 13:03:26 Uhr:
Nachdem es dir dämmert fragst du nach, wo dein Auto ist und zahlst die Gebühren für das Umparken mittels Abschleppers.
Entweder das oder es kommt die mildere Variante und bei nächster Gelegenheit ist der Bügel aufgestellt und das Auto des Parkplatzbesitzers parkt immer noch auf der Straße.
Stell dir einfach vor, der betreffende Parkplatz wäre besetzt, und mach dir weiter keine Gedanken. Es ist zwar nicht sonderlich sozial vom Parkplatzinhaber, aber rechtens. Wenn er 2 Autos hätte und eines davon wäre immer auf der Straße geparkt, wär das Ergebnis kein anderes.
Ich würde auf so einem Stellplatz schon deshalb nicht parken, weil der Besitzer bzw. rechtmäßige Nutzer ggf. hinter meinem Fahrzeug den Bügel hochklappt und abschließt. Da kann man dann zwar im Nachhinein über Nötigung usw. diskutieren, aber das Problem als solches ist erstmal da.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. April 2022 um 11:35:01 Uhr:
klick ...
super Vorschlag auf stets gute Nachbarschaft *LOL
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. April 2022 um 11:35:01 Uhr:
klick ...
Hab ich.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 9. April 2022 um 11:29:04 Uhr:
...... weil der Besitzer bzw. rechtmäßige Nutzer ggf. hinter meinem Fahrzeug den Bügel hochklappt und abschließt......
Da parkt man einfach so dass er keinen hoch bekommt!
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 9. April 2022 um 12:29:53 Uhr:
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 9. April 2022 um 11:29:04 Uhr:
...... weil der Besitzer bzw. rechtmäßige Nutzer ggf. hinter meinem Fahrzeug den Bügel hochklappt und abschließt......
Da parkt man einfach so dass er keinen hoch bekommt!
Auf dem Bauch?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 9. April 2022 um 12:35:42 Uhr:
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 9. April 2022 um 12:29:53 Uhr:
Da parkt man einfach so dass er keinen hoch bekommt!
Auf dem Bauch?
Ich wache dabei immer auf weil ich so kippelig werde. Ich liege ja dann ca. 30cm über der Matratze.
Ich kenne jedenfalls keinen Stellplatz in der Länge, dass die Parksperre hinter dem Auto verriegelt werden kann. Der muss ja nach hinten mindestens 1,5m länger sein!
Gruß