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Verhalten beim Linksabbiegen aus "unechter" Einbahnstraße?
Hallo Leute,
mal wieder eine Frage, die mir auf dem Herzen liegt...
Begriffsklärung: Während eine "echte" Einbahnstraße am Beginn mit Zeichen 253 oder 220 beschildert ist und nur in einer Richtung befahren werden darf, ist bei einer "unechten" nur die Einfahrt an einem Ende verboten.
Ein Beispiel aus einer märkischen Kleinstadt:
http://www.staedte-fotos.de/.../...-am-markt-nordseite-blick-26807.jpg
https://www.google.de/.../...0465b5e5ca0!8m2!3d52.8850042!4d12.4625952
Für den Ortsunkundigen ist das eine ganz normale Straße, er wird zum Linksabbiegen sicher rechts bleiben. Ein Ortskundiger weiß aber, daß aus der Gegenrichtung das VZ 267 steht, also Einfahrt verboten (hinter dem Bäumchen links und auf der Rückseite von VZ205, ohne ZZ "Radfahrer frei" o.ä.).
Wie ordnet man sich zum Linksabbiegen richtig ein, rechts oder links? Wie macht Ihr das?
Danke.
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34 Antworten
Da die Strasse sehr schmal ist, sollte man in der Fahrspur bleiben. Ein Absetzen ist hier sicher nicht nötig.. Nachfolgende Fahrzeuge kommen so und so nicht vorbei.
Wenn ich weiß, dass von vorne nichts kommen kann, dann ordne ich mich richtig ein. Alleine schon weil man dann an etwaigen anderen wartenden Fahrzeugen vorbeifahren kann
Aber viel wichtiger als das Einordnen an dieser Stelle ist meiner Meinung nach das korrekte und rechtzeitige Blinken.
Ich finde in der StVO noch nicht mal die Stelle, die ein Links einsortieren in Einbahnstrassen fordert
Paragraph 9 (1)
Was ist denn eine unechte Einbahnstraße ?
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 31. Juli 2016 um 16:13:31 Uhr:
Was ist denn eine unechte Einbahnstraße ?
Oh mein Gott
Ich geh jetzt Autowaschen, tschüss !
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 31. Juli 2016 um 16:13:31 Uhr:
Was ist denn eine unechte Einbahnstraße ?
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 31. Juli 2016 um 14:34:49 Uhr:
[...] Begriffsklärung: Während eine "echte" Einbahnstraße am Beginn mit Zeichen 253 oder 220 beschildert ist und nur in einer Richtung befahren werden darf, ist bei einer "unechten" nur die Einfahrt an einem Ende verboten. [...]
Es fehlt also das Einbahnstraßenschild und man darf in beide Richtungen fahren, wenden, rückwärtsfahren.
Zitat:
@Wimbowambo schrieb am 31. Juli 2016 um 16:07:03 Uhr:
Paragraph 9 (1)
Stimmt, habs tatsächlich überlesen. Danke.
Dann ist es doch klar. Da am anderen Ende das Einbahnstrassen-Schild fehlt und man von hinten nicht erkennen kann um welches runde Schild es sich handelt, hat man sich in der Mitte einzuordnen, so als gebe es Gegenverkehr.
Daran ändert sich auch nichts, wenn man "weis" was das für ein Schild ist.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 31. Juli 2016 um 16:13:31 Uhr:
Was ist denn eine unechte Einbahnstraße ?
Google defekt?
Gruß Frank,
der die Dinger gut findet.
Zitat:
@Wimbowambo schrieb am 31. Juli 2016 um 16:07:03 Uhr:
Paragraph 9 (1)
Danke für den Hinweis, vielleicht beantwortet das ja meine Frage schon.
[...] Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. [...]
Die Fahrbahn ist ja für beide Richtungen, außer eben genau auf der Grenzlinie der Einmündung. Dann wäre an der Mitte einordnen (was im gezeigten Beispiel rechts gleichkommt) wohl richtig, oder?
Außerdem habe ich manchmal ein mulmiges Gefühl, denn die Schilder (Tomate mit Gürtel) könnten ja eines Tages plötzlich verschwunden sein, was ich aber aus meiner Fahrtrichtung nicht sehen kann...
Edit: Gerade gesehen, @zille1976 hat dazu schon was bemerkt.
Oh wie schön. Alle sind sich mal einig,
Schnell zu machen, bevor irgend so ein Quertreiber um die Ecke kommt.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 31. Juli 2016 um 16:19:11 Uhr:
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 31. Juli 2016 um 16:13:31 Uhr:
Was ist denn eine unechte Einbahnstraße ?
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 31. Juli 2016 um 16:19:11 Uhr:
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 31. Juli 2016 um 14:34:49 Uhr:
[...] Begriffsklärung: Während eine "echte" Einbahnstraße am Beginn mit Zeichen 253 oder 220 beschildert ist und nur in einer Richtung befahren werden darf, ist bei einer "unechten" nur die Einfahrt an einem Ende verboten. [...]
Es fehlt also das Einbahnstraßenschild und man darf in beide Richtungen fahren, wenden, rückwärtsfahren.
Dann handelt es sich um eine ganz normale Straße welche vielleicht ein wenig schmaler ist.
Zitat:
@Wimbowambo schrieb am 31. Juli 2016 um 16:14:57 Uhr:
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 31. Juli 2016 um 16:13:31 Uhr:
Was ist denn eine unechte Einbahnstraße ?
Oh mein Gott
Ich geh jetzt Autowaschen, tschüss !
Du, ich habe eine ganz normale Frage gestellt weil ich diese unechte Einbahnstraße nicht kenne und noch nicht gesehen habe, da kann man doch eine vernünftige Antwort erwarten,scheinbar kannst du das nicht und deshalb musst du am Sonntag jetzt Autos waschen???
Nur mal zum Verständnis.
Wenn ich also an der Stelle links herausfahre, von wo man nicht in diese Straße einfahren darf, dann ist es doch egal, ob ich ganz rechts bleibe, mich in der Mitte oder ganz Links einordne. Theoretisch und normalerweise ja auch praktisch, kann ich doch niemanden behindern, weil mir ja keiner, in die Straße einbiegend, entgegenkommen kann.