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Verhalten der Polizei bei Unfallaufnahme

Themenstarteram 29. Januar 2023 um 10:35

Gestern hat sich folgendes zugetragen. Ich parkte mit meinem Auto vor der Türe in einer relativ engen Anliegerstraße in einer Parkbucht. Ich war gerade dabei, etwas in den Kofferraum zu laden, als ein Lieferwagen von einem großen Getränkelieferant mein Auto rammte. Offenbar hat der Fahrer dies nicht bemerkt und ist weiter gefahren.

Da die Straße am Ende eine Sackgasse ist, konnte ich den Fahrer stellen und auf den Unfall hinweisen. Wir haben dann die Polizei gerufen.

Das Verhalten der Beamten war dann aber seltsam. Sie haben sich den Schaden an meinem Auto angesehen und die Höhe gemessen und dann am Lieferwagen auf der Höhe Spuren vom Anstoß gesucht.

Der Lieferwagen war rundherum vermackt und verkratzt. Aber die Beamten meinten, dass keine Beschädigung zu meiner Anstoßstelle passen würde und aus deren Sicht sich der Vorfall so nicht ereignet haben konnte und wollten wieder fahren!! Erst auf mein Drängen hin wurde ein Unfallprotokoll angefertigt.

Allerdings ohne Aufnahme des Lieferwagenfahrers. Der steht nur als Zeuge im Protokoll. Als Unfallverursacher wurde unbekannt und flüchtig eingetragen.

Die Beamten haben dann noch mal betont, dass am Lieferwagen keine Spur zu meinem Schaden passen würde. Dass ich direkt daneben stand und es mitbekommen habe, schien die Beamten nicht zu beeindrucken und belehrten mich sogar noch, dass ich doch als Zeuge zur Wahrheit verpflichtet wäre und fragten, ob ich weiterhin bei meiner Aussage bleiben würde.

Ich wurde ehr wie ein krimineller behandelt, da die Beamten auch sehr unfreundlich waren.

Dürfen sich die Beamten das Recht herausnehmen, darüber zu urteilen, dass der Lieferwagenfahrer nicht am Unfall beteiligt war und gehört so eine Belehrung über die Zeugenaussage zur Aufklärungspflicht der Polizei?

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71 Antworten

Zitat:

@sTTefan schrieb am 29. Januar 2023 um 11:35:28 Uhr:

Dürfen sich die Beamten das Recht herausnehmen, darüber zu urteilen, dass der Lieferwagenfahrer nicht am Unfall beteiligt war...?

Nein.

Das am anderen Fahrzeug nichts entsprechendes zu sehen ist, kommt sehr oft vor.

Sollten die Beamten eigentlich berücksichtigen.

Geklärt werden muss, ob der Schaden bauartbedingt überhaupt passt.

Wie sieht es damit aus?

Du hast es doch genau gesehen, womit der Andere dich getroffen hat?!

Das wäre (wenn es überhaupt zweifelhaft ist) doch eher eine Aufgabe für einen Gutachter, oder?

Stell dir vor, dass du der Lieferwagenfahrer (oder Polizist) bist, und irgend jemand will seinen bereits bestehenden Schaden bei über die generische Versicherung reparieren lassen. ;)

Ich nehme mal an, dass der Lieferwagenfahrer nicht zugegeben hat, dass er deinen Wagen beschädigt hat. Der Unfalbericht mit "Verursacher unbekannt" wäre dann korrekt. Die Polizei ist kein Gutachter, die nehmen die Daten nur auf. Eine Anzeige wegen Fahrerflucht muss nicht gefertigt werden, da der Verursacher noch vor Ort war. Der fall ist für die Polizei abgeschlossen. Nun ist es deine Aufgabe dich um Gutachter und Schadensregulierung zu kümmern. Die Daten des Unfallverursachers hast du ja.

Das die Polizei den Schaden erst gar nicht aufnehmen wollte ist aber ungewöhnlich.

Wenn man sich sicher ist, dass die Kompetenzen überschritten und parteiisch gehandelt wurde, dann kann man sich mit einer entsprechenden Strafanzeige das nötige Gehör verschaffen. Fotos von den Fahrzeugen wären schon hilfreich.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__258a.html

ich würde gerne die Einschätzung von @AS60 dazu lesen.

Zitat:

@MvM schrieb am 29. Januar 2023 um 12:11:27 Uhr:

Stell dir vor, dass du der Lieferwagenfahrer (oder Polizist) bist, und irgend jemand will seinen bereits bestehenden Schaden bei über die generische Versicherung reparieren lassen. ;)

Ich nehme mal an, dass der Lieferwagenfahrer nicht zugegeben hat, dass er deinen Wagen beschädigt hat. Der Unfalbericht mit "Verursacher unbekannt" wäre dann korrekt. Die Polizei ist kein Gutachter, die nehmen die Daten nur auf. Eine Anzeige wegen Fahrerflucht muss nicht gefertigt werden, da der Verursacher noch vor Ort war. Der fall ist für die Polizei abgeschlossen. Nun ist es deine Aufgabe dich um Gutachter und Schadensregulierung zu kümmern. Die Daten des Unfallverursachers hast du ja.

Das die Polizei den Schaden erst gar nicht aufnehmen wollte ist aber ungewöhnlich.

Stell Dir vor, daß Du der Fahrer des geparkten Fahrzeugs bist und selbst beobachtest, wie Dein eigenes Auto von dem Fahrer des Getränkelieferanten angefahren wird und der sich aus dem Staub macht.

Selbst wenn der Fahrer aufgrund einer Sackgasse wieder zurück muß und am Unfallort vorbei fährt bleibt der Tatbestand der Fahrerflucht bestehen.

Das hier bei einem völlig vermackten Fahrzeug erstmal davon ausgegangen wird, daß kein Schaden dem Unfall zuzuordnen ist, ist Ergebnis einer schlampigen Unfallaufnahme.

Bei dem Unfallprotokoll wird der Fahrer des Lieferwagen sich rausreden.

Zitat:

@sTTefan schrieb am 29. Januar 2023 um 11:35:28 Uhr:

Dürfen sich die Beamten das Recht herausnehmen, darüber zu urteilen, dass der Lieferwagenfahrer nicht am Unfall beteiligt war und gehört so eine Belehrung über die Zeugenaussage zur Aufklärungspflicht der Polizei?

Nein, das dürfen sie sich nicht herausnehmen. Das Gegenteil aber auch nicht, sie dürfen es sich nicht herausnehmen den anderen als Verursacher zu verurteilen wenn sie die Sachlage nicht kennen.

Hier ist ein möglicher Unfall mit zwei widersprechenden Zeugenaussagen. Damit nimmt die Polizei das auf was sie hat: Zwei Zeugenaussagen, ein beschädigtes Auto und einen Lieferwagen wo man vor lauter Macken wohl nicht mal eben vor Ort sagen kann ob der Verursacher sein kann oder nicht. Damit nehmen die die Fahrzeuge und Daten beider Zeugen (!) auf - mit der restlichen Klärung haben die nichts mehr zu tun.

In der Aufregung vergisst man das als Beteiligter leider meistens: Du hast nicht zufällig mit dem Handy Fotos vom Unfallgegner, die Stelle die dein Auto getroffen hat, Foto wie genau dein Auto gestanden hat usw.? Also alles was bei der Rekonstruktion helfen könnte?

Magst du mal ein Bild vom Schaden an deinem Auto einstellen ?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 29. Januar 2023 um 13:10:29 Uhr:

Stell Dir vor, daß Du der Fahrer des geparkten Fahrzeugs bist und selbst beobachtest, wie Dein eigenes Auto von dem Fahrer des Getränkelieferanten angefahren wird und der sich aus dem Staub macht.

Bei dem Unfallprotokoll wird der Fahrer des Lieferwagen sich rausreden.

Ich muss es mir nicht vorstellen. Das hat der TE bereits geschildert... ;)

Die Polizisten sind keine Gutachter. Sie können auch nichts notieren, was nicht eindeutig ist. Wenn die den Schaden nicht zuordnen können nehmen die nur die Personalien auf. So hat der TE (oder seine Versicherung) die Arschkarte sich einen Gutachter zu besorgen, und den Fall aufklären zu lassen. Es gibt kein öffentliches Interesse. Hätte der TE den Lieferwagen fahren lassen hätte die Polizei sich vielleicht gekümmert, da ein öffentliches Interesse wegen Fahrerflucht vorliegt. Hier hätte der TE aber auch erst zu einem Gutachter gemusst.

Wenn ich mir als TE zu 100% sicher bin, dass der Fahrer den Schaden verursacht hat, würde ich auch den Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde in Erwägung ziehen.

Evtl. sind die Polizisten bei ähnlichen Fällen auch schon aufgefallen.

Übersetzt könnte man sagen:

Ich erwische den Einbrecher inflagranti in meiner Wohnung, halte ihn bis zum Eintreffen der Polente fest und die lassen ihn ziehen weil sie nicht direkt feststellen wollten/konnten, wie er in die Wohnung kommen konnte.

Zitat:

@germania47 schrieb am 29. Januar 2023 um 13:40:18 Uhr:

Evtl. sind die Polizisten bei ähnlichen Fällen auch schon aufgefallen.

Die Polizisten haben richtig gehandelt, in dem sie keine falsche Beschuldigung gemacht haben. Sie waren beim Unfall nicht dabei, haben keinen eindeutigen Schaden gesehen. Der Täter gibt seine Tat nicht zu. Somit sind sie raus, nehmen nur die Daten auf um es den Experten (Gutachtern) zu überlassen...

Die Beschwerde bringt nur was, weil die Polizisten erst kein Protokoll aufnehmen wollten.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 29. Januar 2023 um 13:45:13 Uhr:

Übersetzt könnte man sagen:

Ich erwische den Einbrecher inflagranti in meiner Wohnung, halte ihn bis zum Eintreffen der Polente fest und die lassen ihn ziehen weil sie nicht direkt feststellen wollten/konnten, wie er in die Wohnung kommen konnte.

Das Beispiel ist falsch.

Du erwischt einen Einbrecher nachdem er dein Haus verlassen hat. Die Polizei kommt, und findet keine geklauten Gegenstände. Jetzt muss geklärt werden, ob die Person im Haus war. Das können die Polizisten aber nicht... Dafür müssen andere kommen, die nach Fingerabdrücken in der Wohnung suchen. ;)

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