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Verhalten nach Unfall
Hallo
Vor ein paar Tagen hat eine (ältere) Frau plötzlich den Rückwärtsgang eingelegt und mein
Auto auf einem kleinen Parkplatz am Kotflügel beschädigt und ihre Schuld vor
der Polizei (auf die ich bestanden habe um eventuellen Unstimmigkeiten was die
Schuldfrage anbelangt zu vermeiden...man weiß ja wenns ums Geld geht,
hört bei vielen die Freundschaft
auf....) . auch zugegeben,
Sie hat auch die 30 € Ordnungswidrigkeit oder so bezahlt.
Trotzdem habe ich den Eindruck, diejenigen (vor allem ihr Mann) versuchen sich da irgendwie
rauszuwinden. Ihr Mann war zwar nicht dabei, meint aber irgendwie dennoch alles erfragen zu müssen.
Ruft immer mal wieder bei mir an und ich soll ihm jedesmal aufs Neue erzählen wie es
passiert ist, weil er angeblich irgendwas nicht versteht so a lá ja vielleicht haben Sie ja (Mit)-Schuld.
Ich hatte bisher noch nie was mit Versicherungen zu tun und hab irgendwie Angst, dass man nachher
etwas Falsches oder so sagt und ich auf den Kosten sitzen bleibe bzw es einen langwierigen Streit nach sich zieht, weil die nachher irgendwas aus dem Hut zaubern und nichts zahlen oder so.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Beste Antwort im Thema
Wieso gehst du überhaupt ans Telefon wenn der Mann anruft?
Du hast einen Direktanspruch gegen die Versicherung des Verursachers - braucht dich nicht auf irgendwelchen Telefonterror einzulassen, sondern kannst direkt mit der Versicherung abrechnen.
Wenn du dir die Abwicklung selbst nicht alleine zutraust, kannst du das auch über einen Anwalt machen lassen.
Im Versicherungs-Unterforum gibt es zig Beiträge, die sich damit beschäftigen, wie man einen Unfall richtig abhandelt - was dir zusteht und was nicht.
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34 Antworten
Ist die Versicherung bekannt. Versicherungsnummer etc.Falls er noch nicht seiner Versicherung den Schaden gemeldethat dies mit der Tagesnummer der Polizei und Schilderung des Vorfalls nachholen. Er versucht womöglich eine Mitschuld hersus zu finden. Pure Hin-haltetaktik.Falls er den Schaden selbst bezahlen will, hinweisen das er dies auch mit seiner Versicherung regeln und sein Schadensfreiheitsrabat dann auch erhalten bleibt.
Wieso gehst du überhaupt ans Telefon wenn der Mann anruft?
Du hast einen Direktanspruch gegen die Versicherung des Verursachers - braucht dich nicht auf irgendwelchen Telefonterror einzulassen, sondern kannst direkt mit der Versicherung abrechnen.
Wenn du dir die Abwicklung selbst nicht alleine zutraust, kannst du das auch über einen Anwalt machen lassen.
Im Versicherungs-Unterforum gibt es zig Beiträge, die sich damit beschäftigen, wie man einen Unfall richtig abhandelt - was dir zusteht und was nicht.
Lasse dich gar nicht auf weitere Diskussionen mit der Frau oder ihren Mann ein, sondern wende dich gleich an dessen KFZ-Versicherung. Wenn dir die Versicherung und die Versicherungsnummer nicht bekannt ist, kannst du diese Informationen von dem Zentralruf der Autoversicherer erfahren (nutze Google).
Wenn da von dem Mann rumgezickt wird, wirst du über den nichts erreichen, daher gleich die Versicherung.
Rechne aber mit Problemen, denn deine Unfallgegnerin wird (angestiftet von ihrem Mann) den Unfallverlauf gegenüber der Versicherung auch nicht gerade positiv für dich schildern.
Insbesondere wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, solltest du spätestens wenn die Versicherung Schwierigkeiten macht, einen Anwalt einschalten, über den dann sämtliche Kommunikation und Korrespondenz mit der Versicherung laufen sollte.
Weiterhin lasse dir von deiner Werkstatt einen Kostenvoranschlag für die Reparatur geben. Diesen lege der Versicherung vor und frage, ob das ausreichend ist oder sie ein Gutachten braucht. Den Gutachter kannst du dann selber wählen und musst nicht den der Versicherung akzeptieren.
Wenn allerdings die Versicherung nicht für den vollen Schaden haften sollte, musst du den von dir beauftragten Gutachter anteilmäßig bezahlen. Die Kosten des von der Versicherung beauftragen Gutachter übernimmt in der Regel die Versicherung unabhängig von der Haftungsverteilung.
Wenn du den Wagen in der Regel in einer Vertragswerksatt warten lässt, hast du auch das Recht dort die Unfallreparatur durchführen zu lassen. Somit müssen in dem Gutachten auch die Stundensätze einer Vertragswerkstatt herangezogen werden.
Das sind die Infos, die sich bei mir im Laufe der Zeit zusammengesammelt habe. Ich hoffe sie sind korrekt. Wenn nicht, möge man mich bitte korrigieren.
Gruß
Uwe
Zuerst war ich bei einer normalen KFZ-Werkstatt...die verrwies umgehend mich an eine Karosserie-Werkstatt.
Die sei dafür zuständig. Dort meinte dann ein Angestellter, mein Auto (Matiz, Baujahr 2005) sei durch den Schaden
nah am Totalschaden, schätzte den Schaden grob auf 2000 € und gab mir die Karte von einem KFZ-Sachverständigen
der sich mein Auto erstmal anschauen sollte und nach dem Gutachten könne man dann reparieren.
Dennoch, immer erst das OK für ein Gutachten bei der Versicherung einholen. Die könnte später nämlich behaupten, ihnen hätte der Kostenvoranschlag der Werkstatt gereicht und somit die Kostenerstattung des für sie unnötigen Gutachtens ablehnen.
Das ist vielleicht eine Befürchtung von mir, die nicht zutreffend ist. Ich bin aber bei den Versicherungen inzwischen vorsichtig geworden, denn die lassen sich immer neue Tricks einfallen um weniger zu bezahlen.
So ist es z.B. wichtig, wenn man einen Leihwagen benötigt, nicht den erstbesten zu nehmen, sondern man sollte 3 Vergleichsangebote einholen. Es wird davon ausgegangen, dass wenn man privat sich einen Leihwagen nimmt, man sich ja auch Preisinformationen einholt und es wird verlangt, dass man hier genauso handelt. Dazu gibt es mindestens ein Gerichtsurteil, die diese Ansicht der Versicherungen bestätigt.
Also, bei den Versicherungen muss man schon aufpassen.
Reparieren lassen darfst du das Fahrzeug auch, wenn die Reparaturkosten bis zu 30% oberhalb des Wiederbeschaffungswertes liegt. Dann ist aber eine fiktive Abrechnung nicht möglich (Geld für die Reparaturkosten einstreichen ohne das Fahrzeug zu reparieren).
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 11. Juli 2017 um 15:45:23 Uhr:
Dennoch, immer erst das OK für ein Gutachten bei der Versicherung einholen. Die könnte später nämlich behaupten, ihnen hätte der Kostenvoranschlag der Werkstatt gereicht und somit die Kostenerstattung des für sie unnötigen Gutachtens ablehnen.
da gibt es Rechtsprechung dazu. Bei einem Schaden von 2.000.- € ist ein Gutachten immer gerechtfertigt. Unter 1.000.- € muss man reden.
Gib das ganze nem Anwalt. Es wurde aufgenommen, du willst es über die Versicherung abwickeln, und dein Gegner versucht Stress zu machen.
Was meinst du was er seiner Versicherung erzählt? Willst du deinem Geld hinterher rennen?
Der Anwalt schreibt die Briefe für dich und guckt was dir zusteht, bzw das nichts unrechtmäßig gekürzt wird.
Und falls dein Gegner nochmal anruft, kannst den auch den Anwalt verweisen.
Ich würde mich nur mit dem Gegner direkt auseinander setzen, wenn ich mich mit ihn so einigen will.
Wozu jetzt schon einen Anwalt ?
Bis jetzt ist die gegnerische Versicherung Ansprechpartner. Solange die nix böses will ist der Anwalt rausgeschmissenes Geld.
Rausgeschmissenes Geld des gegnerischen Versicherers, wenn dann. Den Anwalt zahlt der Gegner. Und Versicherungen fangen irgendwann immer mit den Kürzungsarien an oder wollen den Geschädigten an irgendeine windige Vertragswerkstatt verweisen. Einzig hinsichtlich eines eventuell erforderlichen Mietwagens bei fehlender Verkehrssicherheit des Wagens würde ich mir dieses von der gegn Versicherung vermitteln lassen, dann können die nachher nicht meckern, dass man nicht den günstigsten gewählt hätte.
Bei einem alten Matiz würde ich schleunigst zum Gutachter und die ganze Sache dann fiktiv abrechnen. Dann steckst du dir den Nettobetrag zzgl. Kostenpauschale in die Tasche, reparierst das Auto rudimentär oder gar nicht und freust doch über die Kohle.
@dalisay
Wichtig, melde den Unfall auch deiner Versicherung, denn dazu bist du laut Versicherungsbedingungen sehr wahrscheinlich verpflichtet und es besteht auch die Möglichkeit, dass die Unfallgegnerin auch Ansprüche an dich bzw. deine Versicherung stellt.
Sei dir nicht so sicher, dass es für dich haftungsfrei ausgeht und du den gesamten Schaden bezahlt bekommst, denn eine Haftungsteilung erfolgt häufig gerade bei Parkplatzunfällen. Das ist ja auch optimal für die Versicherungen. Die Beträge, die für die Schäden bezahlt werden müssen, halten sich in Grenzen und beide Unfallbeteiligte werden in der Versicherungsprämie hochgestuft. So ist das eine Kostenminimierung für beide Versicherungen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Kai R. schrieb am 11. Juli 2017 um 15:47:44 Uhr:
da gibt es Rechtsprechung dazu. Bei einem Schaden von 2.000.- € ist ein Gutachten immer gerechtfertigt. Unter 1.000.- € muss man reden.
Vielen Dank für die Info.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 11. Juli 2017 um 16:16:44 Uhr:
Wichtig, melde den Unfall auch deiner Versicherung, denn dazu bist du laut Versicherungsbedingungen sehr wahrscheinlich verpflichtet ...
Hab ich beim letzen mal gemacht mit der Anmwerkung daß an den Unfallgegner (das war auch so ein windiger Verrecker) auf jeden Fall nix gezahlt wird.
Schwups wurde "vorsorglich" mein Beitrag erhöht. Musste ich denen erst mal mit sehr deutlichen Worten wieder ausreden (O-Ton am Telefon: Wenn sie nichts gemeldet hätten ... ).
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 11. Juli 2017 um 16:46:46 Uhr:
Hab ich beim letzen mal gemacht mit der Anmwerkung daß an den Unfallgegner (das war auch so ein windiger Verrecker) auf jeden Fall nix gezahlt wird.
Schwups wurde "vorsorglich" mein Beitrag erhöht.
Meine Versicherung hat den Vorgang nicht auf aktiv gesetzt und ich wurde nicht hochgestuft.
Zitat:
Musste ich denen erst mal mit sehr deutlichen Worten wieder ausreden (O-Ton am Telefon: Wenn sie nichts gemeldet hätten ... ).
Ja, hättest du es nicht gemeldet und der Unfallgegner hätte Ansprüche gestellt und die Versicherung auf etwas bezahlt, hättest du vielleicht mehr Ärger bekommen mit dem Hinweis: Wenn sie den Unfall vertragsgemäß gleich gemeldet hätten…
So wie man`s macht, macht man es falsch, gerade bei Versicherungen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 11. Juli 2017 um 16:04:00 Uhr:
Rausgeschmissenes Geld des gegnerischen Versicherers, wenn dann. Den Anwalt zahlt der Gegner.
Den Anwalt zahlt der Gegner, wenn der Gegner, also die Versicherung, was anderes will als der TE, und das Gericht dem TE Recht gibt.
Solange die Versicherung den Schaden ordentlich bezahlen will, zahlt sie gar nix, da braucht es keinen Anwalt. Da kann der Mann der Unfallgegnerin quatschen solange er will.
Wenn Du ein Auto verkaufen willst, rennst Du da erst mal zum Anwalt, weil eventuell der Käufer dir Falschgeld andrehen könnte ? Ne, das machst Du erst wenn er es dir angedreht hat.
Hat die Versicherung schon geäußert das sie den Schaden nicht voll begleichen will, ne..also !