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Verischerung kündigen trotz Änderung auf zweitwagen
Hallo,
ich habe eine Frage wo ich glaube, von meiner Versicherung nicht die korrekte Antwort bekommen zu haben bzw. hätte ich das gerne hier bestätigt:
Ich habe ein Auto, könnte das ja bis 30.11. bei der jetzigen Versicherung kündigen. Nun melde ich ein neues Auto Ende November bei einer anderen Versicherung als Erstwagen an und würde das aktuelle dann gerne als zweitwagen versichern.
Da ich hier die aktuelle Versicherung und deren Angebot angewiesen bin würde ich dennoch gerne ab dem 1.1. eine möglichst günstige Versicherung bei dem Auto als zweitwagen suchen und dorthin wechseln.
Müsste ich dazu jetzt erst kündigen und wenn ich bedingt durch den Fahrzeiugneukauf auf zweitwagen wechseln muss, MUSS die versicherung den für den rest des jahres als zweitwagen versichern?
Oder erst die zweitwagengeschichte und dann noch kündigen?
Laut Versicherung kommt jedoch ein neuer Vertrag zustande, so das dann die Kündigung erst zum 1.1.2014 möglich wäre. Ich will es nur richtig machen und mich nicht verarschen lassen.
Jemand ein Tipp?
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15 Antworten
Das neue Fahrzeug versicherst Du bei der neuen Versicherung ab 30.11.2012 als Erstwagen.
Das alte Fahrzeug läuft noch bis 31.12.12 bei der alten Versicherung als Erstwagen. Das übernimmst dann ab 1.1.13 bei der neuen Versicherung als Zweitwagen.
Ob der bestehende SFR bei der neuen Versicherung bereits ab 1.12.12 gilt und auf welchen Vertrag der SFR ab 1.1.13 angerechnet wird mußt mit der neuen Versicherung abklären.
Die alte Versicherung kannst Du bitten den jetzigen Vertrag bis zum Ablauf 31.12.12 als Zweitwagen zu versichern - Anspruch darauf hast wahrscheinlich nicht.
wieviele threads willste noch zum thema aufmachen??
kann man alles im alten klären
http://www.motor-talk.de/.../...ug-ummelden-anmelden-usw-t4269869.html
Zitat:
Original geschrieben von 1302LSCabrio71
Das neue Fahrzeug versicherst Du bei der neuen Versicherung ab 30.11.2012 als Erstwagen.
Das alte Fahrzeug läuft noch bis 31.12.12 bei der alten Versicherung als Erstwagen. Das übernimmst dann ab 1.1.13 bei der neuen Versicherung als Zweitwagen.
Ob der bestehende SFR bei der neuen Versicherung bereits ab 1.12.12 gilt und auf welchen Vertrag der SFR ab 1.1.13 angerechnet wird mußt mit der neuen Versicherung abklären.
Die alte Versicherung kannst Du bitten den jetzigen Vertrag bis zum Ablauf 31.12.12 als Zweitwagen zu versichern - Anspruch darauf hast wahrscheinlich nicht.
also die neue Versicherung für meinen neuen Wagen ist direkt vom Hersteller, sprich der aktuelle Wagen geht "irgendwo" hin als zweitwagen.
Die Frage ist was passiert wenn die alte Versicherung nicht den aktuellen als Zweitwagen für den Dezember versichert ich aber das neue Auto woanders schon als erstwagen versichert habe? Gekündigt habe ich ja im zweifel schon vorher.
Man kann keine zwei Fahrzeuge in unterschiedlichen Versicherungen als Erstwagen versichern, hier wird man spätestens Probleme bekommen wenn die Versicherung sich die Auskunft der alten Versicherung einholt.
Du kannst den neuen Wagen in der neuen Versicherung als Erstwagen laufen lassen, musst aber dann in der alten Versicherung den bestehenden Wagen vom Erstwagen auf Zweitwagen umstellen lassen. Da es nur eine Änderung ist wird hier keine neue Vertragslaufzeit angerechnet.
Oder den neuen Wagen in der neuen Versicherung als Zweitwagen laufen lassen und erst beim Wechsel im Januar wenn der andere Wagen dazu kommt die Fahrzeuge als Erst und Zweitwagen richtig stellen.
Wichtig ist jetzt die alte Versicherung bis zum 30.11 zum ende des Jahres zu kündigen und in der neuen Versicherung jetzt schon den neuen Vertrag zum neuen Jahr abschließen damit alles reibungslos über geht.
au man ich raff gar nix mehr. Hab meine alte Versicherung angerufen und die meinten dass der solange als erstwagen läuft bis er abgemeldet werden würde oder der Vertrag ausläuft.
Aber was passiert dann beim Kauf vom neuen Fahrzeug, wenn der da versichert wird und die sich die Prozente "holen wollen"?
@nomar
irgendwie scheinst das komplizierter zu sehen als es ist.
1. Da Du beide Fahrzeugen spätestens ab 1.1.2013 bei der neuen Versicherung versichert haben willst, ist es wichtig die alte Versicherung fristgerecht bis spätestens 30.11.2012 zum 31.12.2012 zu kündigen.
2. Ob die alte Versicherung den alten Wagen im Zeitraum 1.12.2012 bis 31.12.2012 als Zweitwagen versichert und den Vertrag noch umstellt/ändert weis ich nicht - wahrscheinlich nicht.
3. Da der Neuwagen ab 30.11.12 bei der neuen Versicherung versichert werden soll musst Du mit denen auskaspern ob die den für den Zeitraum 30.11.12 bis 31.12.12 als Zweitwagen oder Erstwagen versichern. Die neue Versicherung wird ja über Dein Vorhaben (siehe 1.) von Dir informiert. Also müssen die Dir das entsprechend alles auskaspern.
Wir können Dir hier nicht das Verhalten der beiden Versicherungen orakeln - das musst schon selbst in die Hand nehmen.
Zitat:
Original geschrieben von 1302LSCabrio71
Das neue Fahrzeug versicherst Du bei der neuen Versicherung ab 30.11.2012 als Erstwagen.
Das alte Fahrzeug läuft noch bis 31.12.12 bei der alten Versicherung als Erstwagen. Das übernimmst dann ab 1.1.13 bei der neuen Versicherung als Zweitwagen.
Ob der bestehende SFR bei der neuen Versicherung bereits ab 1.12.12 gilt und auf welchen Vertrag der SFR ab 1.1.13 angerechnet wird mußt mit der neuen Versicherung abklären.
Die alte Versicherung kannst Du bitten den jetzigen Vertrag bis zum Ablauf 31.12.12 als Zweitwagen zu versichern - Anspruch darauf hast wahrscheinlich nicht.
Wie offt muß den noch gesagt werden, dass ein KFZ Versicherungsvertrag nicht zum 31.12. sondern zum 01.01. gekündigt werden sollte (damit die Kündigung auch wirksam ist), da die KFZ immer um 0:00 Abläuft - Beginnt.
Wenn zum 31.12. 0:00 gekündigt wird, ist die Kdg nicht rechtswirksam, da der Vertrag am 01.01. 0:00 abläuft.
Am besten man Kündigt zum Ablauf ohne Angabe von einem Datum, die Bestätigung der Vers. wird sein :
...........hiermit bestätigen wir, dass Ihr KFZ Vertrag am 01.01.XX 0:00 abläuft..............
Denn ein anderes Datum werden die einzelnen Versicherer nicht bestätigen.
@corsadiesel
ist ja alles schön und gut. Laufzeitende des bestehenden Versicherungsvetrages muss ja nicht unbedingt der 31.12.2012 24:00 Uhr bzw 1.1.2013 0:00 Uhr sein.
gemeint war natürlich die Kündigung zum 31.12.2012 24:00 Uhr...
Zitat:
Original geschrieben von 1302LSCabrio71
@corsadiesel
ist ja alles schön und gut. Laufzeitende des bestehenden Versicherungsvetrages muss ja nicht unbedingt der 31.12.2012 24:00 Uhr bzw 1.1.2013 0:00 Uhr sein.
gemeint war natürlich die Kündigung zum 31.12.2012 24:00 Uhr...
Die meisten Versicherer wehren aber genau aus diesem Grund die Kdg. zurück, weil die Datumsangabe entsprechend des Vertrages falsch ist.
Eben besser, wenn kein Datum geschrieben wird und nur zum Ablauf gek. wird und die Bestätigung abgewartet wird, kann dann niemals falsch laufen.
Ich Kram den alten Fred Mal auf.
Mein Polo läuft als Erstwagen bei AXA
Mein Kürzlich gekaufter bmw soll nun als Erstwagen laufen und der Polo als Zweitwagen aber bei der Allianz. Komm ich irgendwie bei der axa über sonderkündigung raus ? Das Angebot bei denen als Zweitwagen wäre eine Erhöhung um 250%. Bei der Allianz wird der zweite so wie der erste eingestuft also SF mäßig.
danke euch .
Ein Sonderkündigungsrecht hast du nicht.
Ich würde den BMW jetzt bei der Allianz versichern und dann baldmöglichst den Polo regulär kündigen bei der AXA.
Danach kannst Du den Polo als Zweitwagen zur Allianz bringen.
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 6. September 2020 um 15:48:41 Uhr:
Ich würde den BMW jetzt bei der Allianz versichern und dann baldmöglichst den Polo regulär kündigen bei der AXA.
Danach kannst Du den Polo als Zweitwagen zur Allianz bringen.
Du bist ja n Fuchs! Warum bin ich net drauf gekommen? Vielen Dank!