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Verischerung übernimmt Kostenvoranschlag nicht

Themenstarteram 21. Juli 2007 um 9:05

Hallo Leute, ich hab da ein Problem.

Der geparkte Wagen meines Vaters wurde beschädigt. Die Schuldfrage ist eindeutig. Der linke vordere Kotflügel sowie die Stoßstange und der linke Außenspiegel wurden beschädigt. Da der Wagen 16 Jahre auf dem Buckel hat, wollte ich nur den Außenspiegel ersetzen und den Rest halt so lassen, wie es jetzt ist. Ich bin zu einer Werkstatt gefahren und habe einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Schaden um die 960 Euro incl. Märchensteuer. Die Versicherung beauftragte danach aber einen eigenen Gutachter, weil es sich bei einem so alten Fahrzeug ja auch um einen Totalschaden handeln könnte. Des lieben Friedens willen stimmte ich einer Besichtigung auch zu. Der Gutachter ermittelte eine Schadenshöhe von 1130 Euro incl. Mehrwertsteuer, aber auch nur einen Wert des Fahrzeugs von 850 Euro. Als Restwert gab er 150 Euro an. Ergibt also einen Schaden von 700 Euro auf Totalschadenbasis. Ich habe mich damit zufrieden gegeben und wollte von der Versicherung nun die 700 Euro, die Kosten für den Kostenvoranschlag in Höhe von 10% der Reparaturkosten, also 96 Euro, und eine Pauschale von 20 Euro haben. Nun weigert sich die Versicherung, den Kostenvoranschlag zu bezahlen, weil sie ja nen eigenen Gutachter hatten. Ist das so Rechtens? Ich bin doch nur meiner Schadensminderungspflicht nachgekommen. Ich hätte ja auch gleich einen eigenen Gutachter beauftragen können...

Was meint ihr dazu?

Viele Grüße

Ralf

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35 Antworten
am 21. Juli 2007 um 9:27

ein wenig komig finde ich den unterschied...

falls! ich das richtig verstehe.

960 fuer AS lt KVA

aber "nur" 1130 fuer schäden an AS KF und Stosstange?

ausserdem bekommst du bei abrechnung auf KV basis nur ohne MwSt.

bzw MwSt nur auf tatsächliche MwSt beeinhaltende kosten.

desweiteren scheint mir eine 10% pauschale ned wenig.

(zu schätzen was ein AS kostet kostet nu wirklich keine 100EUR)

 

Harry

Themenstarteram 21. Juli 2007 um 9:46

Nein, nein, der Kostenvoranschlag bezieht sich natürlich auf den gesamten Schaden. Ich meinte nur, das ich von vornherein aufgrund des Fahrzeugalters den Schaden nicht komplett reparieren lassen wollte. Es sollte halt nur der Spiegel getauscht werden, weil der nur noch als Puzzle zu gebrauchen war.

Richtig, auf Basis des Kostenvoranschlag wären es nur etwa 810 Euro für die Versicherung gewesen. Eben ohne Mehrwertsteuer.

Die Kosten für den Kostenvoranschlag finde ich ja auch zu hoch, aber was soll ich machen? Diese Werkstatt will 10% vom Reparaturwert für den Wisch haben...

Zitat:

Ich hätte ja auch gleich einen eigenen Gutachter beauftragen können...

Und warum hast du das nicht getan?

Ich verstehe so etwas wirklich nicht. Wenn du schon weist, das man bei einem unverschuldeten Unfall einen eigenen Sachverständigen beauftragen kann, ist dein Verhalten unverständlich.

Wenn du es vorher nicht weist ok, aber so.......

Dein Kostenvoranschlag kannst du in die Rundablage schmeissen.

Der hat keinerlei Beweiswert.

Du kannst jetzt nur mit dem Gutachten von der Versicherung zu einem eigenen Sachverständigen gehen und dieses überprüfen lassen.

Kommt der zu anderen Werten (z.b. höherer WBW oder abweichende Reparaturkosten) kannst du diesen beauftragen und dieses Gutachten zur Regulierungsgrundlage gegenüber der Versicherung machen.

Und der Werkstatt solltest du mal einen schönen Gruss. bestellen.

Für ein 16 Jahre altes Auto erstellt man keinen KVA im Haftpflichschaden mehr.

Da verweist man den Geschädigten gleich an einen Sachverständigen. Das unter solchen Umständen ein KVA von der Versicherung nicht anerkannt wird, liegt auf der Hand.

Und das wissen die Werkstätten auch ganz genau.

Aber die 100 Euronen sind natürlich schnell verdientes Geld und verlockend.

Das ist einfach nur Abzocke. Aber, wie bereits angeführt, Schuld bist du selber, denn hier war und ist ein Gutachten unabdingbar .

Themenstarteram 21. Juli 2007 um 9:52

Nun, ein Gutachter ist in der Regel doch ein wenig teurer als ein Kostenvoranschlag. Außerdem bin ich als Laie doch schon erstaunt darüber, was so ein paar Kratzer an einem Auto tatsächlich kosten sollen. Ich habe gedacht, ich komme meiner Schadensminderungspflicht nach und mache nur einen Kostenvoranschlag...

Ich bin halt nicht gleich von einem Totalschaden ausgegangen.

Ist ja nun auch nicht mehr zu ändern. Aber die Werkstatt müsste man wirklich in den aller wertesten Treten.

Gehe nun zu einem seriösen SV, der wird mal schauen.....

Kannst hier ja über Fortgänge berichten.

Und denke in Zukunft daran:

Unfallschaden, erst zum Sachverständigen. Der sagt dir dann wie es weitergeht. Bei Kleinschäden mach der dann ein Kurzgutachten

oder er sagt dir, das ein Gutachten wirklich nicht lohnt.

Aber er vertritt wenigstens deine Interessen. Das kannst du von der Werkstatt nicht erwarten, wie hier wieder eindrucksvoll bestätigt.

am 21. Juli 2007 um 10:50

Zitat:

. Außerdem bin ich als Laie doch schon erstaunt darüber, was so ein paar Kratzer an einem Auto tatsächlich kosten sollen. Ich habe gedacht, ich komme meiner Schadensminderungspflicht nach und mache nur einen Kostenvoranschlag...

Ich bin halt nicht gleich von einem Totalschaden ausgegangen.

Ich wundere mich ein wenig, da das doch nicht der erste Schaden ist den Du erlebst ? Du müßtest doch wissen wie es geht, oder irre ich mich ? So lese ich das aus Deinem Profil .

buba

Themenstarteram 21. Juli 2007 um 18:32

Danke erstmal für eure Tips.:-) Nun, ich muß mal schauen, ob ich die Sache jetzt weiter verfolge, oder ob ich einfach die Rechnung über den Kostenvoranschlag seber zahle und wenigstens um eine Erfahrung reicher bin.;-) Beim nächsten Unfall wird mein erster Gang der zum Sachverständigen sein. Ich hatte angenommen, das es bei solch eher kleinen Schäden auch ein Kostenvoranschlag tut.

Der Werkstatt habe ich eigentlich schon länger den Rücken gekehrt, aber meine Eltern lassen ihre Autos dort noch reparieren. Ich habe eh schon länger die Marke gewechselt...

Beim letzten Unfall (ein Rempler gegen meinen geparkten Wagen) habe ich auch einfach einen Kostenvoranschlag machen lassen und habe den bei der gegnerischen Versicherung eingereicht und auf dieser Basis abgerechnet. Das hat damals ohne Probleme geklappt. Allerdings ist mein Wagen auch "erst" 10 Jahre alt und ein paar Euro mehr wert.

am 24. Juli 2007 um 14:06

Zitat:

Gehe nun zu einem seriösen SV, der wird mal schauen.....

wie jetzt? gibt man ihm jetzt wirklich den tipp im nachhinein nochmal zu nem sachverständigen zu gehen?? ne, oder? ich hoffe, ich verstehe das nur irgendwie falsch...

ich würd folgendes machen:

einen brief schreiben, indem man nochmals um die erstattung der gebühren für den kostenvoranschlag bittet.

dabei anmerken, daß man eben um kosten zu sparen keinen gutachter beauftragt hat und auch auf das einschalten eines anwaltes verzichtet hat. sollte man sich weigern, die kosten zu übernehmen, wird man sich an einen anwalt wenden, dessen kosten dann auch durch die versicherung zu tragen sind.

ich wette nen kasten bier, das die 96 € dann innerhalb kürzester zeit aufm konto sind. ich vermute mal eher, daß der sachebarbeiter irgendwas verpeilt hat...

grundsätzlich ist es überhaupt kein problem, einen schaden auch anhand eines kostenvoranschlages abzurechenen, gerade bei so einfachen "blechschäden".

bei jeder kleinigkeit nen sachverständigen beauftragen verursacht nur unnötige kosten, die dann jeder nächstes jahr mit höhreren beiträgen zu bezahlen hat.

Zitat:

Original geschrieben von talla

ich wette nen kasten bier, das die 96 € dann innerhalb kürzester zeit aufm konto sind. ich vermute mal eher, daß der sachebarbeiter irgendwas verpeilt hat...

grundsätzlich ist es überhaupt kein problem, einen schaden auch anhand eines kostenvoranschlages abzurechenen, gerade bei so einfachen "blechschäden".

bei jeder kleinigkeit nen sachverständigen beauftragen verursacht nur unnötige kosten, die dann jeder nächstes jahr mit höhreren beiträgen zu bezahlen hat.

Den wirst du wohl verlieren.

Hast du nicht mitbekommen, dass die Versicherung hier bereits selber einen Sachverständigen beauftragt hat?

Damit ist der Kostenvoranschlag kein Thema mehr.

Er soll das Gutachten prüfen lassen, dass hab ich Ihm geraten.

Es ist in der Praxis sehr wohl ein Problem einen "einfachen Blechschaden" von einen 16 Jahre alten (!) Auto über einen KVA abzurechnen.....

*Kopfschüttel*

am 24. Juli 2007 um 15:28

Der Kostenvoranschlag ist eine Möglichkeit die Höhe eines (Fahrzeug-) Schadens zu belegen. Andere Möglichkeiten sind das Sachverständigen-Gutachten (der bessere Weg) und die Rechnung der Reparatur-Werkstatt.

Ein Kostenvoranschlag sollte von einer Fachfirma eingeholt werden. Er muss den Reparaturweg detailliert und nachvollziehbar aufzeigen.

Der Schädiger bzw. dessen Versicherer muss auch diese Kosten / Gebühren für einen Kostenvoranschlag erstatten (u.a. AG Aachen, Az. 85 C 390/94, DAR 1995, 295 - AG Essen, zfs, 1990, 156) Erst recht, wenn sich der Schaden am Unfallfahrzeug unter 1.000 € bewegt, da viele Versicherer dann oftmals die Erstattung eines Sachverständigengutachtens mit dem Hinweis auf die Schadenminderungspflicht des Geschädigten ablehnen.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

Der Schädiger bzw. dessen Versicherer muss auch diese Kosten / Gebühren für einen Kostenvoranschlag erstatten (u.a. AG Aachen, Az. 85 C 390/94, DAR 1995, 295 - AG Essen, zfs, 1990, 156) Erst recht, wenn sich der Schaden am Unfallfahrzeug unter 1.000 € bewegt, da viele Versicherer dann oftmals die Erstattung eines Sachverständigengutachtens mit dem Hinweis auf die Schadenminderungspflicht des Geschädigten ablehnen.

Nur hier liegt wohl ein fiktiver Totalschaden vor und ein Gutachten wurde ja schon erstellt. Und ein Gutachten hat immer noch einen höheren Beweiswert wie ein KVA.

Darauf wird sich die Versicherung wohl auch berufen. Der TE könnte ja vielleicht darauf abstellen, dass der KVA unbrauchbar und somit nicht zu bezahlen ist und das Geld zurückfordern.

Ich meine die Werkstatt hätte den TE zumindest drauf aufmerksam machen müssen, dass der KVA hier nicht zur Regulierung herangezogen wird. Das müssen die wissen.

Und.... dass wussten Sie auch ganz bestimmt.

am 24. Juli 2007 um 16:31

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Nur hier liegt wohl ein fiktiver Totalschaden vor und ein Gutachten wurde ja schon erstellt. Und ein Gutachten hat immer noch einen höheren Beweiswert wie ein KVA.

Darauf wird sich die Versicherung wohl auch berufen. Der TE könnte ja vielleicht darauf abstellen, dass der KVA unbrauchbar und somit nicht zu bezahlen ist und das Geld zurückfordern.

Ich meine die Werkstatt hätte den TE zumindest drauf aufmerksam machen müssen, dass der KVA hier nicht zur Regulierung herangezogen wird. Das müssen die wissen.

Und.... dass wussten Sie auch ganz bestimmt.

Der TE hat nach meiner Ansicht nicht falsch gehandelt. Nach seiner Auffassung lag ein Bagatellschaden vor, gab einen (hoffentlich detaillierten) Kostenvoranschlag in Auftrag und war sicherlich selbst von der Schadenhöhe überrascht. Seinen Anspruch hat er dann auch gegenüber der Versicherung in Höhe des Kostenvoranschlages mit eben diesem beziffert.

Der Kostenvoranschlag ist auch nicht unrichtig gewesen, wenn der von der Versicherung beauftragte Sachverständige die Reparaturkosten sogar noch höher ermittelte. Das letztlich ein wirtschaftlicher Totalschaden errechnet und abgerechnet wurde, entbindet den Versicherer noch lange nicht, dem Geschädigten die ihm entstandenen Kosten / Gebühren des eingeholten Kostenvoranschlages vorzuenthalten.

Auch wenn der Sachverständige "Dellenzaehler" es nicht glauben mag, auch Kostenvoranschläge von Kfz-Werkstätten werden oftmals von Versicherungen als Abrechnungsgrundlage von (Fahrzeug-) Schäden berücksichtigt.

Zitat:

Auch wenn der Sachverständige "Dellenzaehler" es nicht glauben mag, auch Kostenvoranschläge von Kfz-Werkstätten werden oftmals von Versicherungen als Abrechnungsgrundlage von (Fahrzeug-) Schäden berücksichtigt.

das glaubt und weis er schon. Aber bestimmt nicht zum Wohl des Geschädigten.

Das hier ist ja wohl das beste Beispiel dafür.

Im übrigen hat das mit der Fragestellung hier überhaupt nichts zu tun.

Und wenn die Versicherung diesen KVA zur Abrechnungsgrundlage nehmen würde, hätte sie ihn ja auch bezahlt.

Hat Sie aber nicht......

Ach so,

Zitat:

Der Kostenvoranschlag ist auch nicht unrichtig gewesen, wenn der von der Versicherung beauftragte Sachverständige die Reparaturkosten sogar noch höher ermittelte

Das glaubst du ja jetzt wohl selber nicht oder?

Logisch ist der unrichtig, wenn die Reparaturkosten nicht korrekt prognostiziert worden :rolleyes:

Im übrigen ein weiterer triftiger Grund für den TE das gezahlte Geld von der Werkstatt zurückzufordern

am 24. Juli 2007 um 17:20

Zitat:

das glaubt und weis er schon. Aber bestimmt nicht zum Wohl des Geschädigten.

Zitat:

Logisch ist der unrichtig, wenn die Reparaturkosten nicht korrekt prognostiziert worden

Und wer sagt dir, das dein Berufskollege mit seiner Schätzung "ins Schwarze" getroffen hat. Mit seinen ermittelten Reparaturkosten liegt er mal elegant um 25 Euro über der 130% Grenze! Wer rechnet hier zum Wohle des Geschädigten?

Zitat:

Im übrigen hat das mit der Fragestellung hier überhaupt nichts zu tun.

Richtig, und warum dem TE auch die Kosten / Gebühren des KVA zustehen, habe ich bereits geschrieben.

Zitat:

Im übrigen ein weiterer triftiger Grund für den TE das gezahlte Geld von der Werkstatt zurückzufordern

Und wenn die Versicherung ein unbrauchbares Gutachten nicht als Abrechnungsgrundlage nimmt, besteht der Herr Kfz-Sachverständige dennoch auf sein Gutachtenhonorar.

Da ich zur Frage des TE meinen Beitrag geleistet habe, enden hier meine weiteren Ausführungen, um keine Grundsatzdiskussionen mit Kfz-Sachverständigen vom Zaume zu brechen.

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