- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Verjährung Blitzer
Verjährung Blitzer
Moin,
ich bin vor über 3 Monaten (15.07.2024) geblitzt worden, mit einem Fahrzeug welches nicht auf mich zugelassen ist. Der Halter hat nach 5-6 Wochen einen Zeugenfragebogen bekommen und dabei vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht, den Brief aber natürlich abgeschickt, daraufhin kam nach ca. 4 Wochen (Anfang Oktober) ein weiteres Schreiben, dass der Zeugenfragebogen noch nicht wieder bei der Bußgeldstelle eingetroffen sei.
Da der Halter sich bis zum 20.10.2024 im Urlaub befand, hat sich in dem Fall also nicht mehr getan.
Ich selber habe bisher keine Post bekommen, ist der Fall daher für mich verjährt? Auch wenn der Halter mich nun als Fahrer angibt, bzw. ich als Fahrer ermittelt werde weil der Halter vom Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht gemacht hat?
Kann auf den Halter eine Fahrtenbuchauflage zukommen, auch wenn er erneut von Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch macht?
Ähnliche Themen
47 Antworten
Die Verjährung wird durch das Verschicken des Anhörungsbogen unterbrochen..
Da es auch noch andere Gründe geben kann, kann es sein, daß die drei Monate erst später wieder laufen z.B. wenn der Fahrer ermittelt wurde.
Oder einfach sich melden und Zahlen dann braucht man sich deswegen keine Gedanken mehr zu machen.
Also ich fände das peinlich, wenn ich jemanden der mir sein Fahrzeug geliehen hat noch solche Umstände mache und Ihn in so ein Spielchen reinziehe.
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 20. Oktober 2024 um 17:35:51 Uhr:
Also ich fände das peinlich, wenn ich jemanden der mir sein Fahrzeug geliehen hat noch solche Umstände mache und Ihn in so ein Spielchen reinziehe.
Danke für den Tipp, nächstes Mal werde ich das Geld direkt Bar am Blitzer hinterlassen.
Welche "Spielchen" meinst du denn?
Brief wurde wahrheitsgemäß beantwortet und wieder zurück geschickt, ist aber wohl nicht angekommen, nicht mein Schicksal und wenn die Verjährungsfrist für mich tatsächlich noch nicht abgelaufen ist, dann werde ich das ohne Murren bezahlen. Wenn die Behörde aber nicht schnell genug ist bzw. unorganisiert, dann ist das ihr Pech.
Für dich sollte es durch sein.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 20. Oktober 2024 um 17:52:09 Uhr:
Für dich sollte es durch sein.
Danke für die Antwort, war auch der Meinung, wenn 3 Monate an mich kein Brief raus geht, ist die Sache für mich durch.
so ist es
Und für den Halter würde das dann was bedeuten?
Meistens nichts. Wenn es was grobes war, wird man über ein Fahrtenbuch nachdenken dürfen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 20. Oktober 2024 um 18:02:57 Uhr:
Meistens nichts. Wenn es was grobes war, wird man über ein Fahrtenbuch nachdenken dürfen.
Ein Fahrtenbuch ist doch ein Papiertiger, den man nicht fürchten muss. Wird das tatsächlich noch verhängt?
Jo, Tendenz steigend
Gut so.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 20. Oktober 2024 um 19:00:28 Uhr:
Jo, Tendenz steigend
Kann man sich sparen. Ich bin in den letzten Jahrzehnten zwei mal in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten. Die wollten Führerschein und Fahrzeugpapiere sehen. Das war’s. Eine Datenabfrage findet nur in Verdachtsfällen statt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fahrtenbuch auch tatsächlich mal überprüft wird, geht gegen Null.
Verkehrskontrolle dürfte auch nicht das Problem sein, eher dass die Behörde die Vorlage des Fahrtenbuchs direkt verlangt.
"Die Verjährung wird durch das Verschicken des Anhörungsbogen unterbrochen.."
Es reicht die Anordnung, wenn der Anhörungsbogen dann demnächst verschickt wird.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. Oktober 2024 um 19:35:58 Uhr:
Verkehrskontrolle dürfte auch nicht das Problem sein, eher dass die Behörde die Vorlage des Fahrtenbuchs direkt verlangt.
Und wie soll da dann jemand in flagranti erwischt werden?
Richtig. Garnicht.
Die Behörde kann nur kontrollieren, ob ein Fahrtenbuch geführt wird. Und in flagranti erwischt? Na klar, schönes Foto und Fahrt nicht eingetragen.