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Verkäufer darf mir das leasingrücknahmeprotokoll nicht vorlegen....????
Hallöchen haben mir heute einen teuren gebrauchten bei Audi angesehen...
Es war ein Auto aus einem Leasingvertrag 3 Jahre alt.
Ich durfte kurz in die Reparatur / Werkstatt History einsehen durch schnelles scrollen am pc und da kam einiges. Zu meiner Frage nach dem Leasingrücknahmeprotokoll kam nur das er es mir nicht vorlegen darf. Ist den diese Aussage richtig ? Da er mir auf meine Fragen auf Schäden keine Antwort gegeben hat und auch nicht zur Aussage kam aber dann bei der Werkstatt History Frontscheibe getauscht, Kofferraum Verkleidung etc.pp. Bin ich der Meinung das mir dies und das verschwiegen wird.
Beste Antwort im Thema
Natürlich gibts kein Gesetz dass ihn verpflichten könnte dir das Protokoll zu zeigen, aber auch eben keins das es verbietet. Der gern vorgebrachte Datenschutz ist Quatsch: alle personenbezogenen Daten (Name Leasingnehmer und so) können ja geschwärzt werden.
Die Lösung ist ganz einfach: wenn der Verkäufer dir das nicht zeigt, kaufst du eben nicht.
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45 Antworten
Natürlich gibts kein Gesetz dass ihn verpflichten könnte dir das Protokoll zu zeigen, aber auch eben keins das es verbietet. Der gern vorgebrachte Datenschutz ist Quatsch: alle personenbezogenen Daten (Name Leasingnehmer und so) können ja geschwärzt werden.
Die Lösung ist ganz einfach: wenn der Verkäufer dir das nicht zeigt, kaufst du eben nicht.
Ist letztendlich die Entscheidung des Verkaeufers/Autohauses. Muessen muss er es nicht.
Hat aber natuerlich einen faden Beigeschmack.
Als ich meinen 2015er 1er BMW im Fruehjahr gekauft habe, ist mir durch das Ruecknahmeprotokoll z.B. eine defekte Unterbodenverkleidung aufgefallen, die ich selbst beim druntergucken erstmal nicht bemerkt hatte.
Ich wuerde nochmals (gegebenfalls eine Etage ueberm Verkaeufer) nachfragen und auch klar zum Ausdruck geben, dass die Moeglichkeit zur Einsicht ins Protokoll kaufentscheidend sein kann.
Wenn nicht, es gibt jeden Tag neue Leasingruecklaeufer auf dem Markt...
Achja, bei einem 3jaehrigen sollte die Werkstatthistorie eigentlich nicht sonderlich lang sein. 2 Inspektionen, vielleicht noch ein Rueckruf, viel mehr sollte da nicht drin stehen. Ok, Scheibenaustausch wegen Steinschlag in der Scheibe kann immer mal sein.
Naja stand schon einiges drinnen...
Aber wie gesagt, denke mal hier und da wird noch was am Auto sein...der Innenraum hatte auch schon kleine Gebrauchspuren, war auch leider sehr wenig Zeit den Wagen zu besichtigen zwecks Feierabend und schlechtem Wetter.
Ein Freund von mir war in 3 Jahren mit seinem A6 / 190ps tdi Firmenwagen = 21 mal in der Werkstatt — und da bin ich jetzt ein wenig vorsichtig bei Audi.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 9. November 2019 um 23:35:38 Uhr:
Natürlich gibts kein Gesetz dass ihn verpflichten könnte dir das Protokoll zu zeigen, aber auch eben keins das es verbietet. ...
Gesetz nicht...
Aber evtl. gibt es eine Dienstanweisung vom Chef, dass bei gewissen "Montagsautos" sowie bei mit "Verkaufspolitur" aufbereiteten ex-Firmenhuren der jeweilige Verkaeufer die Protokolle fuer sich zu behalten hat
Sprich: der Verkaeufer darf nicht, wenn er keine Abmahnung riskieren will!
Derartiges Gebaren ist mal wieder eine Bestätigung für meine Einstellung, grundsätzlich die Finger von Leasingrückläufern zu lassen...
Moin,
So ein Quark. Das hat etwas mit Eigentum der Daten zu tun und nix mit Datenschutz oder sonstwas.
Die Daten gehören bis man das Auto kauft dem Vorbesitzer und dem Verkäufer. So einfach ist die Geschichte.
LG Kester
Verkaufsfördernd ist diese Praxis allerdings in keinster Weise...
Moin,
Und? Die entsprechend wichtigen Schäden muss der Verkäufer dir nennen, egal ob auf Basis des Rücknahmeprotokolls, eines sonstigen Gutachtens, einer Reparatur oder sonstwas. Dazu besichtigt man das Fahrzeug, lässt je nach Alter vielleicht noch ein Zustandsgutachten erstellen oder kauft sogar eines im Händlerspezialprogramm - welche zusätzlichen Informationen will man dann noch finden? Wieoft der Vorbesitzer in den Sitz gepupst hat? Manchmal hat man das Gefühl, nur weil irgendwas existiert - muss man alles sehen, egal was.man da noch drin sehen kann oder nicht.
Und mal im Ernst - bist du nicht auch der Meinung, dass manche Dinge, die man vielleicht aus einem Schaden in einem Gutachten entnehmen kann - doch eine Sache zwischen dir und denen bleiben sollten, die es eben vertraglich wissen müssen???
LG Kester
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 10. November 2019 um 11:25:29 Uhr:
Und mal im Ernst - bist du nicht auch der Meinung, dass manche Dinge, die man vielleicht aus einem Schaden in einem Gutachten entnehmen kann - doch eine Sache zwischen dir und denen bleiben sollten, die es eben vertraglich wissen müssen???
Sofern die Daten nur das Fahrzeug (bzw. den Verkaufsgegenstand allgemein) betreffen, bin ich bei diesem Thema der Meinung, daß man den Begriff des "Datenschutzes" nicht überstrapazieren sollte. Der wurde nämlich primär zum Schutz personenbezogener Daten geschaffen.
Moin,
Dann teil uns in deiner unendlichen Weisheit bitte mal mit, welche Erkenntnisse man aus dem Rücknahmeprotokoll entnehmen können soll, die der Verkäufer dir NICHT bereits so mitteilen müsste? Welche Zusatzerkenntnis kann man da objektiv drin finden, v.a. wenn man bereits in die Werkstatthistorie gucken durfte?!?
Und nur mal höflich gesagt - du bekommst u.a. die Fahrzeugpapiere - inwiefern ist da der Zusammenhang zwischen Vorbesitzer und Gutachten nicht automatisch gegeben? Da ist deine Annahme mit ziemlicher Sicherheit falsch - jeder der 1 und 1 zusammenzählen kann, stellt hier automatisch den Personenbezug her.
Und nun stell dir mal folgende Dinge vor - Halter des Fahrzeugs war zuvor z.B. eine Filmgesellschaft für Erwachsenen Filme - und am Auto gab es eine Beschädigung am Dachhimmel und der Rückbank. Oder im Gutachten stand z.B. Aufbereitung notwendig wegen Blutresten auf dem Beifahrersitz usw.pp. viel Spaß beim fröhlichen Fantasiespielen
LG Kester
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 10. November 2019 um 11:44:31 Uhr:
Und nun stell dir mal folgende Dinge vor - Halter des Fahrzeugs war zuvor z.B. eine Filmgesellschaft für Erwachsenen Filme - und am Auto gab es eine Beschädigung am Dachhimmel und der Rückbank. Oder im Gutachten stand z.B. Aufbereitung notwendig wegen Blutresten auf dem Beifahrersitz usw.pp. viel Spaß beim fröhlichen Fantasiespielen
Okay, ich gebe mich geschlagen.
So weit reichte meine Phantasie leider nicht.
Ich würde einmal den gesunden Menschenverstand einschalten. Natürlich ist er zu nichts verpflichtet bevor eine Unterschrift geleistet wurde. Gibt es nur diesen einen Händler?
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 10. November 2019 um 10:43:13 Uhr:
...
Die Daten gehören bis man das Auto kauft dem Vorbesitzer und dem Verkäufer. So einfach ist die Geschichte.
womit der Verkäufer = das Autohaus frei entscheiden kann, wem es Einblick in die (nicht personenbezogenen) Daten gibt!
und der Kaufinteressent kann sich frei entscheiden, bei welchem Autohaus er kauft ... und wo lieber nicht ...
Zitat:
@camper0711 schrieb am 10. November 2019 um 12:06:11 Uhr:
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 10. November 2019 um 10:43:13 Uhr:
...
Die Daten gehören bis man das Auto kauft dem Vorbesitzer und dem Verkäufer. So einfach ist die Geschichte.
womit der Verkäufer = das Autohaus frei entscheiden kann, wem es Einblick in die (nicht personenbezogenen) Daten gibt!
und der Kaufinteressent kann sich frei entscheiden, bei welchem Autohaus er kauft ... und wo lieber nicht ...
genau so ist es.