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Verkäufer (Händler) möchte nur Quittung ausstellen wegen Gewährleistung
Hallo!
Ich bin neu hier und habe gleich ein Frage.
Wir möchten bei einem Händler einen Gebrauchtwagen kaufen. Nun möchte dieser nur ein Quittung ausstellen und keine Kaufvertrag ausstellen weil er die Gewährleistung umgehen will. Kann er das als Händler überhaupt? Wir möchten das Auto nicht gewerblich nutzen. Kaufen also als Privatperson!
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Nein, der Händler kann die Gewährleistung an eine Privatperson höchstens reduzieren, und zwar auf ein Jahr. Aber wenn er schon so anfängt, warum ziehst du einen Kauf bei dem Knlich überhaupt noch in Erwägung? Selbst wenn der den Kaufvertrag macht, wirst du im Schadensfall doch nur Ärger mit dem haben.
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56 Antworten
Nein, der Händler kann die Gewährleistung an eine Privatperson höchstens reduzieren, und zwar auf ein Jahr. Aber wenn er schon so anfängt, warum ziehst du einen Kauf bei dem Knlich überhaupt noch in Erwägung? Selbst wenn der den Kaufvertrag macht, wirst du im Schadensfall doch nur Ärger mit dem haben.
Zitat:
@Rinna81 schrieb am 20. Juni 2018 um 13:53:04 Uhr:
Kann er das als Händler überhaupt?
Nein, kann er nicht. Er müsste übrigens selbst mit Quittung die Gewährleistung geben, weil es da ein gesetzliche Umgehungsverbot gibt, d.h. alle Konstellationen, die nur zum Ziel haben, die gesetzl. Gewährleistung zu umgehen, sind von vornherein nichtig.
Der Händler wäre übrigens dumm, denn er könnte damit nicht mal die 2-jährige Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzen, was ansonsten vertraglich möglich wäre. Es wäre also sogar euer Vorteil.
Achte darauf das der Händlerstempel drauf ist und das ersichtlich ist das das Fahrzeug von einem Händler verkauft wurde. Dann hat der Händler 2 Jahre Gewährleistung zu beachten.
Meiner Meinung nach unseriös und es riecht nach Ärger. Ich hoffe Du hast eine Rechtsschutzversicherung die eigentlich als wichtigste Versicherung neben der Haftpflicht immer zu empfehlen ist. Es schläft sich damit einfach besser.
Bei Fähnchenhändlern ist es immer so eine Sache ... vielleicht ist an der Stelle in 2 Wochen ein anderer Händler - oder der Bruder hat dort ein neues Geschäft aufgemacht oder oder oder.
In Düren gibt es z.B. einen Platz wo es gleich 4 verschiedene Händler - alles die selbe Familie - gibt.
In Düren sind die zumindest durch einen halbhohen Maschendrahtzaun getrennt.
Oder es teilen sich 2 Fähnchenhändler einen Platz was aber auch nicht immer so genau zu erkennen ist und Du glaubst nur das Du von dem Händler kaufst dessen Schild am Eingang ist.
Finger weg , aus welchem Grund will der " Händler " auf einen Vertrag verzichten . Hat doch für beide seite nur Vorteile .
So einfach "nein, darf er nicht" ist es leider nicht und kommt auf die Umstände an. Er kann zum Beispiel die Gewährleistung umgehen, wenn er das Fahrzeug auf der Quittung beispielsweise als Bastler- oder Unfallfahrzeug ausweist.
Bei einem Auto für ein paar Hunderter ist das ohnehin kein Problem, hier würde auch niemand ernsthaft eine Gewährleitung erwarten. Den Wert beim Auto des TE kenne ich allerdings nicht.
Autokauf nur (!) mit schriftlichem Kaufvertrag.
Ansonsten Finger weg und dem nächsten den Vortritt lassen...
Ein Händler kann und darf die Gewährleistung nicht komplett ausschließen, auch nicht schriftlich
Zitat:
@Harig58 schrieb am 20. Juni 2018 um 16:40:25 Uhr:
Er kann zum Beispiel die Gewährleistung umgehen, wenn er das Fahrzeug auf der Quittung beispielsweise als Bastler- oder Unfallfahrzeug ausweist.
Das Fahrzeug nur so zu bezeichnen nützt nichts, wenn es sich in Wahrheit nicht um ein solches Fahrzeug handelt. Das wäre dann auch wieder vom Umgehungsverbot erfasst.
Wenn er keinen Kaufvertrag machen will, dann gelten trotzdem die gesetzlichen Bestimmungen.
Somit kann auch die Gewährleistung nicht verkürzt werden.
Ich würde dennoch auf den kauf verzichten - da sind Probleme doch vorprogrammiert.
Evtl. ist er am Schluss auch gar nicht der Eigentümer sondern verkauft im kundenauftrag.
Oder das Fahrzeug hat tausend Mängel die alle vor dem Verkauf mündlich genannt wurden - beweise mal das Gegenteil!
bei solchen Händlern kaufen nur Bastler oder Verwandtschaft des Händlers
Kommt er schon derart blöd, würde ich ohne weiteren Kommentar einen schönen Tag wünschen und woanders nach einem Auto gucken.
@TE
Wenn das Auto dem entspricht, was Du erwartest und jemand mit Sachkunde einen längeren Blick auf das gute Stück geworfen hat, dann kannst Du diesen Murks ruhig mitmachen (Zeuge wäre von Vorteil). Der Rest lässt sich später klären. Bedenke aber, dass der Händler offenbar mit dem Fahrzeug nichts zu tun haben will. Dafür hat er sicherlich Gründe.
ich würde das Risiko nicht so unbedingt eingehen.
Je nach Alter des Autos kann es versteckte Probleme geben, die auch ein Sachkundiger auf den ersten Blick nicht sieht.
Handelt es sich hier um eine 500-€-Möhre, ist die Gewährleistung dann aber auch ziemlich egal, wenn man den entsprechenden fahrbereiten Gegenwert bekommt...
Trotzdem mein Credo: Autokauf nur mit Kaufvertrag
"Rinna81
Ich bin neu hier und habe gleich ein Frage.
Wir möchten bei einem Händler einen Gebrauchtwagen kaufen. Nun möchte dieser nur ein Quittung ausstellen und keine Kaufvertrag ausstellen weil er die Gewährleistung umgehen will. Kann er das als Händler überhaupt? Wir möchten das Auto nicht gewerblich nutzen. Kaufen also als Privatperson!
Vielen Dank"
Wer weiß schon wirklich, warum er nur eine Quittung ausstellen will und was sich dahinter verbirgt. Vielleicht gehört das Auto ja gar nicht ihm oder ist gestohlen oder gefunden worden oder bereits mal aus dem Verkehr gezogen worden. Der Möglichkeiten gibt es viele.
Also FINGER weg, auch wenn es preisgünstig erscheint!!!
Auf einer Quittung steht nicht wichtiges, außer seinem Firmenstempel, wenn der überhaupt echt ist. Es steht nicht drauf was du gekauft hast. Es steht nur drauf, dass du etwas bezahlt hast, aber nicht für was. Wie willst du später mit einer Quittung deine Rechte geltend machen? Das kannst du praktisch nicht oder kaum.
Gruß Aspergius
@TE
Hast ja jetzt ohne Ausnahme den Rat bekommen Abstand vom Kauf zu nehmen. Gründe wurden dargelegt. Die beste fortfolgende Frage ist:
Was denkst du wie er sich verhält im Fall dass du einen Mangel anzeigst :-)
Kannst du dir zu 100% selber denken.
FINGER WEG damit wir nicht in zwei Wochen hier lesen:
Händler behauptet Quittung wäre kein Kaufvertrag und meine Mängelliste will er auch nicht bearbeiten. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung... Wer kann helfen. ;-)
Hallo liebe Te.
Ein paar Infos zum Auto, Preis, Alter, Fähnchenhändler, usw. wären schon hilfreich.
Sorry, aber sonst würde ich fragen wo denn schon wieder Ferien sind.