ForumW210
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W210
  7. Verkäufer Haftung

Verkäufer Haftung

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 7. November 2011 um 9:46

Hallo, mal eine generelle Frage:

ich habe mir meinen Benz nun vor 3 Wochen (privat) gekauft. Bedingung war (im Kaufvertrag vermerkt), dass das Fahrzeug dem TÜV vorgeführt wird und bei erheblichen Mängeln die Rückgabe erfolgt. Der TÜV war ohne Mängel (sehr schön) ich habe aber kurz darauf (3. Tag) schon ein Quietschen in der Parameterlenkung (s.Thread) und das nicht funktionieren der Standheizung bemerkt und diese Mängel auch gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht. Dieser verwies auf die Probefahrt, den bestandenen TÜV Termin und das natürlich bei einem über 10 Jahre alten Fahrzeug mal ein Gummi oder eine Manschette aushärten könne..... die Standheizung immer lief... und ihm keiner der Mängel bekannt wären. Höflich und sachlich abgewiegelt.

Nun habe ich heute vom Boschdienst einen Kostenvoranschlag für die Standheizung erhalten (immerhin 438,00 €), das Gebläse sei defekt. Beim Mercedes Benz habe ich erst nä. Woche wegen der Lenkung einen Termin, ich befürchte aber auch hier immense Kosten.

Frage: ist der Käufer (wenigstens Anteilig) für die Mängelbeseitigungen haftbar? :confused:

Beide Mängel waren bei der Probefahrt nicht feststellbar, zum einen tritt das Quietschen erst nach ca. 30 Minuten (also Betriesbtemperatur) auf und da das Fahrzeug warm war, ging natürlich auch die Standheizung nicht an.

Beste Antwort im Thema

hallo,

das hier behandelte beispiel von alex steht ja für unzählige andere gebrauchtwagenkäufe aus privater hand zur diskussion.

meine meinung dazu ist, da werden mindestens 10 jahre alte w 210er für 1/10tel des neuwagenpreises und noch darunter

gekauft, um auch mal obere mittelklasse fahren zu können, bekommt vom verkäufer noch ein großes entgegenkommen eingeräumt

( hier bsp. rückabw. bei event. grav. mängeln bei untersuchung einer proff.prüforganisation ) hatte selber genügend zeit das fahrzeug beim kauftermin entsprechend zu untersuchen und schreit sofort bei dem kleinsten quietschen los, nur weil evtl. ein paar euronen

fällig werden könnten. liebe freunde, es muß euch doch klar sein das man in dieser preisregion kein " neufahrzeug " bekommt !!!

und wenn kann man ja gerne die preislisten beim freundlichen studieren...

dazu, das fazit der geschicht - ohne kohle geht das nicht , auch bei einem älteren gebrauchten oberklassemodell.

da helfen auch die größten advok. winkelzüge bei einem kauf von privat nicht.

mfg.

siggi

47 weitere Antworten
Ähnliche Themen
47 Antworten

Wenn der Verkäufer einen Kaufvertrag mit Ausschluß der Sachmängelhaftung von dir unterschrieben bekommen hat, dann vergiss es.

Aber eine ganz genaue Antwort kann in so einem Fall immer nur ein Rechtsverdreher geben der vom Fach ist.

Themenstarteram 7. November 2011 um 14:41

Und wenn es sich bei dem Halter (lassen wir den Verkäufer mal weg) um eine Firma xyz GmbH handelt? Jedenfalls steht diese als letzter Halter in meinem Brief (hab gerade mal geschaut) und der Wagen wurde auch nie umgemeldet.

Habe demlätzt mal gestöbert bezüglich sachmangelhaftung.

Hab folgendes erlesen, bei einer Privatperson hast du nur eine sachmangelanspruch sollte ein erheblicher sicherheitsrelevanter mangel forliegen forausgesetzt der Verkäufer hatte diesen erkennen können oder hat nachweislich von dem Mangel kentniss gehabt. Wie gesagt das musst du Ihm nachweisen was fast unmöglich ist da deine neuanschaffung ohne mangel übern TÜV kam.

Als Gewerblicher Verkäufer unterliegt der Verkäufer der Sachmangelhaftung in jedem Fall und ist nach neuem Recht zu 12 monaten gewärleistung Verpflichtet gleichgestellt einem Autohändler, da er Gewerbetreibender ist. Erschlagt mich nicht bin auch nur leie und hab dies so im Netz gelesen oder zumindest glaube ich es so Verstanden zu haben. Definitifes weis der Anwalt deines Vertrauens.

gruß Prob

Standheizung: Dann frage ich mal andersherum. Wieso drückst du bei Prüfung vom Fahrzeug nicht auf den Knopf mit der Flamme? Dann hätte sich sehr schnell raus gestellt, dass sie nicht funktioniert.

Zum Rechtsfall Sachmängelhaftung / Firma: Rechtsberatung ist so nicht zulässig. Frag einen RA oder stell mit fiktiven Angaben dein Problem im Rechtsforum (recht.de). Wichtig dabei: Den Fall dort fiktiv und sachlich schildern (Privatperson A kauft bei Firma ein KFZ.... bla bla bla).

Themenstarteram 7. November 2011 um 15:15

Zitat:

Original geschrieben von frucht999

Standheizung: Dann frage ich mal andersherum. Wieso drückst du bei Prüfung vom Fahrzeug nicht auf den Knopf mit der Flamme? Dann hätte sich sehr schnell raus gestellt, dass sie nicht funktioniert.

Zum Rechtsfall Sachmängelhaftung / Firma: Rechtsberatung ist so nicht zulässig. Frag einen RA oder stell mit fiktiven Angaben dein Problem im Rechtsforum (recht.de). Wichtig dabei: Den Fall dort fiktiv und sachlich schildern (Privatperson A kauft bei Firma ein KFZ.... bla bla bla).

Themenstarteram 7. November 2011 um 15:35

upps... jetzt aber.

Tja bei über 20 Grad Aussentemperatur und heißem Fahrzeug ist das gar nicht so einfach ne Standheizung zu testen :confused:. Ausserdem hat der Verkäufer auf den besagten Knopf gedrückt und die grüne Leuchte (Flamme) hat auch dann munter gebrannt und die Pumpe gesurrt. Wie gesagt ,bei heißem Motor. Allerdings hat es dann morgens das gleiche gemacht, nur kommt eben keine warme Luft und das Teil schaltet nach ca. 1 Minuter wieder ab.

Da aber das Gebläse fest ist und ich denke das lässt sich beweisen das dies schon vor kauf so war, sehe ich einer Kostenübernahme oder Minderung positiv entgegen. Auch die Lenkgeschichte war so nicht ersichtlich und das sind schon 2 gehörige Sachmängel.

Klar, wenn nichts hilft, konsultiere ich einen Anwalt. Zum Glück hab ich Rechtschutz.

Zitat:

Original geschrieben von stvolkde

Zitat:

Original geschrieben von frucht999

Standheizung: Dann frage ich mal andersherum. Wieso drückst du bei Prüfung vom Fahrzeug nicht auf den Knopf mit der Flamme? Dann hätte sich sehr schnell raus gestellt, dass sie nicht funktioniert.

Zum Rechtsfall Sachmängelhaftung / Firma: Rechtsberatung ist so nicht zulässig. Frag einen RA oder stell mit fiktiven Angaben dein Problem im Rechtsforum (recht.de). Wichtig dabei: Den Fall dort fiktiv und sachlich schildern (Privatperson A kauft bei Firma ein KFZ.... bla bla bla).

Normal haftet ein Privatverkäufer nicht für Sachmängel.

Steht im Kaufvertrag die Klausel "gekauft wie gesehen"?

Dann kannste nämlich nichts machen.

hallo,

das hier behandelte beispiel von alex steht ja für unzählige andere gebrauchtwagenkäufe aus privater hand zur diskussion.

meine meinung dazu ist, da werden mindestens 10 jahre alte w 210er für 1/10tel des neuwagenpreises und noch darunter

gekauft, um auch mal obere mittelklasse fahren zu können, bekommt vom verkäufer noch ein großes entgegenkommen eingeräumt

( hier bsp. rückabw. bei event. grav. mängeln bei untersuchung einer proff.prüforganisation ) hatte selber genügend zeit das fahrzeug beim kauftermin entsprechend zu untersuchen und schreit sofort bei dem kleinsten quietschen los, nur weil evtl. ein paar euronen

fällig werden könnten. liebe freunde, es muß euch doch klar sein das man in dieser preisregion kein " neufahrzeug " bekommt !!!

und wenn kann man ja gerne die preislisten beim freundlichen studieren...

dazu, das fazit der geschicht - ohne kohle geht das nicht , auch bei einem älteren gebrauchten oberklassemodell.

da helfen auch die größten advok. winkelzüge bei einem kauf von privat nicht.

mfg.

siggi

Hallo Siggi,

sehe ich auch so. Wer wegen diesen Lapalien schon so einen Wind macht, wird sich beim 210 noch an einiges gewöhnen müssen. ;-) Sorry stvolkde, aber ist so.

Gravierende Mängel liegen hier nicht vor. Es ist kein Neuwagen... Also wirst Du in die Röhre schauen was die Haftung angeht. Das ist eben das Risiko beim Privatkauf. Dafür war er ja auch entsprechend günstiger als beim Händler.

Es könnte bei der Standheizung auch an einer nicht ganz vollen Batterie liegen. Lade die mal mit einem guten Ladegerät nach und probier dann mal. Meine SH macht nämlich genau das gleiche, und da liegt es nicht am Gebläse. Ist aber nur eine Idee. Tiefer in die Tasche greifen kannst Du ja immernoch.

Grüße Dirk

Ich würd' sagen- das kannst du knicken mit der Kostenbeteiligung seitens des VK... Wie schon hier erwähnt, wenn er die Sachmängelhaftung ausschliesst (und das hast du mit unterschrieben)- dann hast du einfach Pech gehabt. Das einzige, wo du Ihm mit kommen könntest wäre, wenn du Ihm Arglist nachweisen könntest- aber mach' das mal- er wird sagen die Standheizung hab' ich nicht benutzt und das Lenkungsproblem trat bei mir nicht auf bzw. ich bin nur Kurzstrecke gefahren o.ä. ... Und vielleicht war das ja auch so- ich finde einen Privatverkäufer schon ehrlich, wenn er einer Rückabwicklung des Kaufes zustimmt, wenn das Fzg. nicht durch den Tüv geht- daran ersehe ich, dass er davon ausgeht, dass sein Auto Mängelfrei ist und wenn er sogar noch auf den Standheizungsknopf gedrückt hat ist er auch sicher davon ausgegangen, dass diese funktioniert (wie gesagt, vll. selbst nie genutzt)- ich glaube sonst hätte er nicht noch speziell darauf hingewiesen...

Schreib's als Lehrgeld ab und's nächste mal vorher zur Dekra / Gebrauchtwagencheck oder ne längere Probefahrt machen...

Themenstarteram 7. November 2011 um 21:15

@ Siggi Du weißt doch gar nicht, was ich für das Fahrzeug gezahlt habe? Klar handelt es sich bei dem Teil um ein älteres Fahrzeug. Aber: ganz ehrlich: bei jedem Fähnchenhändler mit Kiesplatz bekomme ich für 1500,00 Euronen einen Golf an dem die Lenkung sehr wahrscheinlich nicht Quietscht (oder was auch immer) und erst gar keine Standheizung und sonstiger Technikkrempel drinne ist. Für 4000,oo Euronen gibt es sicherlich auch einen runtergerittenen E430 mit 200.000 Kilometern auf der Uhr. Da motz ich nicht, das ist Fakt wenn da etwas mal Quietscht oder nicht funktioniert.

Klar, aber deshalb und gerade weil ich mir auch einen 2. Wagen (wie du ja anscheinend auch) leisten kann und immer schon einen 4-Matik fahren wollte und gerade weil meiner keine billige "Premiumschüssel" ist, habe ich mir einen Scheckheftgepflegten Arztwagen mit unter 100.000 Kilometern in einem absoluten Topzustand und mit Vollausstattung gekauft. Also stopf mich hier bitte nicht in irgendeinen Topf nichtslaztender fürze, die keine Kohle haben, sich eigentlich so ein Fahrzeug zu kaufen ;) Hier geht es doch darum, dass ich von einem vermeintlichen Privatmann einen Wagen gekauft habe in dessen Brief aber als Halter eine Gmbh (Firma) steht und da sieht es nun mal mit der Haftung etwas anders aus. Soll ich denn Geld verschenken? Ausserdem bin ich Fahrer und kein Techniker und verlasse mich hier schon auf die vollmundig angepriesenen Extras die lt. Anzeige auch alle funktionsfähig sind. Darum geht es, um nichts anderes

Um hier nicht noch mehr "Emotionen" hochkochen zu lassen betrachte ich den Thread als erledigt, weil das hier in eine völlig falsche Richtung läuft. Trotzdem danke, für eure Hilfe.

Zitat:

Original geschrieben von siggi31

 

hallo,

das hier behandelte beispiel von alex steht ja für unzählige andere gebrauchtwagenkäufe aus privater hand zur diskussion.

meine meinung dazu ist, da werden mindestens 10 jahre alte w 210er für 1/10tel des neuwagenpreises und noch darunter

gekauft, um auch mal obere mittelklasse fahren zu können, bekommt vom verkäufer noch ein großes entgegenkommen eingeräumt

( hier bsp. rückabw. bei event. grav. mängeln bei untersuchung einer proff.prüforganisation ) hatte selber genügend zeit das fahrzeug beim kauftermin entsprechend zu untersuchen und schreit sofort bei dem kleinsten quietschen los, nur weil evtl. ein paar euronen

fällig werden könnten. liebe freunde, es muß euch doch klar sein das man in dieser preisregion kein " neufahrzeug " bekommt !!!

und wenn kann man ja gerne die preislisten beim freundlichen studieren...

dazu, das fazit der geschicht - ohne kohle geht das nicht , auch bei einem älteren gebrauchten oberklassemodell.

da helfen auch die größten advok. winkelzüge bei einem kauf von privat nicht.

mfg.

siggi

Schade, ..der Thread läuft nicht in deine geplante Richtung...

wat nen pech...

kannst ja nächstes mal die von dir geplante Richtung bzw. erwünschte Antworten vorgeben, dann ists einfacher.

wenn man kein techniker ist wie der themenstarter ,dann sollte man ein auto auch nicht aus privater hand kaufen!!!!

 

Und es dürfte jedem vernünftigen Menschen:cool: klar sein ,daß ein Verkäufer nicht noch vorher alles durchreparieren läßt -bevor er seine schüssel verkauft!!!!

Und die regelung mit Tüv und rücknahme ist mehr als kulant ,meines erachtens,natürlich ist es ärgerlich ,aber du kannst durch deinen fehlgriff (mal harmlos ausgedrückt) nicht noch versuchen den vk ein`s überzubügeln!!!

mfg und hoffentlich sind es bei dir nur kleinigkeiten die kaputt sind!

Zitat:

Original geschrieben von stvolkde

@ Siggi Du weißt doch gar nicht, was ich für das Fahrzeug gezahlt habe? Klar handelt es sich bei dem Teil um ein älteres Fahrzeug. Aber: ganz ehrlich: bei jedem Fähnchenhändler mit Kiesplatz bekomme ich für 1500,00 Euronen einen Golf an dem die Lenkung sehr wahrscheinlich nicht Quietscht (oder was auch immer) und erst gar keine Standheizung und sonstiger Technikkrempel drinne ist. Für 4000,oo Euronen gibt es sicherlich auch einen runtergerittenen E430 mit 200.000 Kilometern auf der Uhr. Da motz ich nicht, das ist Fakt wenn da etwas mal Quietscht oder nicht funktioniert.

Klar, aber deshalb und gerade weil ich mir auch einen 2. Wagen (wie du ja anscheinend auch) leisten kann und immer schon einen 4-Matik fahren wollte und gerade weil meiner keine billige "Premiumschüssel" ist, habe ich mir einen Scheckheftgepflegten Arztwagen mit unter 100.000 Kilometern in einem absoluten Topzustand und mit Vollausstattung gekauft. Also stopf mich hier bitte nicht in irgendeinen Topf nichtslaztender fürze, die keine Kohle haben, sich eigentlich so ein Fahrzeug zu kaufen ;) Hier geht es doch darum, dass ich von einem vermeintlichen Privatmann einen Wagen gekauft habe in dessen Brief aber als Halter eine Gmbh (Firma) steht und da sieht es nun mal mit der Haftung etwas anders aus. Soll ich denn Geld verschenken? Ausserdem bin ich Fahrer und kein Techniker und verlasse mich hier schon auf die vollmundig angepriesenen Extras die lt. Anzeige auch alle funktionsfähig sind. Darum geht es, um nichts anderes

Um hier nicht noch mehr "Emotionen" hochkochen zu lassen betrachte ich den Thread als erledigt, weil das hier in eine völlig falsche Richtung läuft. Trotzdem danke, für eure Hilfe.

Zitat:

Original geschrieben von stvolkde

Zitat:

Original geschrieben von siggi31

 

hallo,

das hier behandelte beispiel von alex steht ja für unzählige andere gebrauchtwagenkäufe aus privater hand zur diskussion.

meine meinung dazu ist, da werden mindestens 10 jahre alte w 210er für 1/10tel des neuwagenpreises und noch darunter

gekauft, um auch mal obere mittelklasse fahren zu können, bekommt vom verkäufer noch ein großes entgegenkommen eingeräumt

( hier bsp. rückabw. bei event. grav. mängeln bei untersuchung einer proff.prüforganisation ) hatte selber genügend zeit das fahrzeug beim kauftermin entsprechend zu untersuchen und schreit sofort bei dem kleinsten quietschen los, nur weil evtl. ein paar euronen

fällig werden könnten. liebe freunde, es muß euch doch klar sein das man in dieser preisregion kein " neufahrzeug " bekommt !!!

und wenn kann man ja gerne die preislisten beim freundlichen studieren...

dazu, das fazit der geschicht - ohne kohle geht das nicht , auch bei einem älteren gebrauchten oberklassemodell.

da helfen auch die größten advok. winkelzüge bei einem kauf von privat nicht.

mfg.

siggi

Aber vieleicht liest du das ja doch noch,

es gibt neuere Urteile, nach denen z.B. ein Architekt auch wenn er selbstständig ist keine Gewärleistung beim Autoverkauf übernehmen muß.

Im Prinzip muß nur ein gewerblicher Autohändler die Gewärleistung übernehmen und hier liegt deine Schanze!!!

Wenn wie du schreibst der Wagen nicht vom eingetragenen Halter verkauft wurde, würde ich einfach mal unterstellen, das der Verkäufer mit Autos (eventuell schwarz) handelt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen