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Verkäufer machte falsche Angaben über diie Vorbesitzer

Themenstarteram 14. Januar 2012 um 20:34

Hallo,

ich habe vor kurzem von Privat einen Gebrauchtwagen gekauft.

Das Fahrzeug wurde mit nur 2. Vorbesitzern im Internet angeboten.

Ich habe mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag gemacht und ihn nach den Vorbesitzen gefragt. Er sagte mir, dass es vor ihm nur einen gab.

Das habe ich dann auch im Vertrag vermerkt.

Zuhause angekommen, finde ich in den Unterlagen eine Kopie vom alten KFZ-Brief.

Sa sind 2 Vorbesitzer vermerkt. In dem Neuen KFZ-Brief finde mit dem Verkäufer auch 2 Vorbesitzer. Damit hatte das Auto vor ihm 3 und nicht 1 Vorbesitzer.

Ich hab ihn gleich angerufen und ihm die Sache erklärt. Er behauptet, dass er nichts davon wusste und immer nur von einem Vorbesitzer ausging. Dabei war er es, der mir den alten Brief in Kopie mitgegeben hat. Und ich glaube auch, dass er bestimmt nicht daran gedacht hat, dass der alte Brief bei den anderen Papieren beiliegt.

Beim Kauf hat er mir den nicht gezeigt. Wie gesagt, ich fand den Brief bei den anderen Papieren.

Er würde zwar das Auto zurück nehmen, aber endschädigen will er mich nicht.

Ich bin bestimmt über 800 Kilometer gefahren, um das Auto zukaufen. Und dann sind da noch die Kosten vom ummelden usw.

Ich würde nur den Kaufpreis zurückbekommen, sonst nichts!

Auf das Angebot, dass er mir noch etwas auszahlt, wenn ich das Auto behalte, geht er auch nicht ein.

Was kann man machen? Gibt es da irgendein Urteil, oder hatte jemand von Euch schon mal solche Erfahrungen gemacht?

Ich bin kurz davor, dass ich zum Anwalt renne. Aber vielleicht bin ich ja doch im Unrecht. Was meint Ihr???

Beste Antwort im Thema

um was gehts hier mal wieder?

um eine 3 wo eine 2 stehen sollte und um nicht mehr? hättest du den wagen also nicht gekauft wens vorher feststand wieviel besitzer der wagen hatte? ALSO!

wieder ein typisches jammerposting. die anzahl der vorbesitzer steht auch im NEUEN brief....wen ich einen kaufvertrag abschliesse und nichtmal in den brief schaue dann ist das meiner meinung schon grob fahrlässig. ebenso wen man 800km für ein auto fahren muss. das ist dann meiner meinung nach dein problem.

rein rechtlich hast du das recht den karren zurückzugeben. dieses recht bietet dir der verkäufer ja auch an. die kosten für eine erneute anreise,ummelden etc kannst du gerichtlich geltend machen, das kostet abermals DEIN geld und dauert... ebenso wie der verkäufer die preisminderung weil jetzt ein besitzer mehr im brief steht gerichtlich von DIR geltend machen kann.

fazit:

für mich liegt der fall klar auf der hand. du hättest den wagen auch gekauft zu dem preis wen 10 vorbesitzer drinstanden. den wer 800km für ein auto fährt der hat entweder n wirklichen schnapper gefunden oder will unbedingt den wagen. somit finde ich es absolut lächerlich sich hier über eine zahl und sonst nix sich auszulassen. selbst alles falsch gemacht was man falsch machen kann und jetzt "zufällig" auch erst nach dem anmelden auf einmal fehler finden...

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Sind es denn wirklich unterschiedliche Halter? Nicht, dass da evtl. ne Namensgleichheit ist bei Wechsel alter/neuer Brief. Und das Angebot im Internet, sprach das explizit von "2 Vorbesitzern" oder "aus 2. Hand"? Grundsätzlich werden mehr Vorhalter natürlich als wertmindernd angesehen, allerdings kommt es natürlich auch auf das Fahrzeug an. Wenn das jetzt ein 20 Jahre alter Hobel für 800€ war, ist das sicher was anderes als ein 2 Jahre altes Fahrzeug...

Gruß Tecci

Themenstarteram 14. Januar 2012 um 21:17

Hallo. Es waren alles verschiedene Halter von dem Fahrzeug. Bei dem Fahrzeug handelte es sich um ein Mercedes Benz W210, Baujahr 9/2001. Für über 6500 Euro.

Wenn ihr vertraglich vereinbart habt, daß das Auto nur 2 Vorbesitzer hatte, und es nun nachweislich 3 Vorbesitzer waren, kann der Gang zum Anwalt ja nichts schaden.

Daß der Verkäufer das Auto zurücknehmen würde, und den Kaufpreis zurückerstattet finde ich persönlich aber korrekt und auch ausreichend.

Ausfallgeld oder Aufwandsentschädigung für Deine bisherigen Mühen ist meines Wissens völlig unüblich.

Gruß Berti

am 14. Januar 2012 um 22:33

Zitat:

Original geschrieben von Berti V.

Ausfallgeld oder Aufwandsentschädigung für Deine bisherigen Mühen ist meines Wissens völlig unüblich.

Gruß Berti

Ich kenne einen Prof. Dr. Dr. (ehemaliger Jura-Prof.) der mal durch halb Deutschland gereist ist um sich ein Auto anzusehen, was aber dann völlig nicht dem entsprach, wie es im Internet dargestellt wurde.

Und er hatte überlegt diese Person daraufhin auf Schadensersatz zu verklagen...du musst nur die Nerven und das nötige Kleingeld und/oder Fachwissen für solche Aktionen haben. Dann kannst du das in Deutschland durchaus durchziehen, so eine Aktion.

am 14. Januar 2012 um 22:55

Was soll die Anklage bringen?

Gar nichts, ausser zusätzlicher Kosten, die man sich selbst einbockt, kommt nichts bei raus. Da der Verkäufer schon jetzt eingeräumt hat, das Fahrzeug zurück zu nehmen, wird der Klageweg lediglich Kosten für den Ankläger erzeugen.

Zu den Fahrtkosten, zum Tausch Auto gegen Geld, bei einem Fahrzeug das in Kürze aus der Schwacke-Liste fliegt, ist das der günstigte Weg.

um was gehts hier mal wieder?

um eine 3 wo eine 2 stehen sollte und um nicht mehr? hättest du den wagen also nicht gekauft wens vorher feststand wieviel besitzer der wagen hatte? ALSO!

wieder ein typisches jammerposting. die anzahl der vorbesitzer steht auch im NEUEN brief....wen ich einen kaufvertrag abschliesse und nichtmal in den brief schaue dann ist das meiner meinung schon grob fahrlässig. ebenso wen man 800km für ein auto fahren muss. das ist dann meiner meinung nach dein problem.

rein rechtlich hast du das recht den karren zurückzugeben. dieses recht bietet dir der verkäufer ja auch an. die kosten für eine erneute anreise,ummelden etc kannst du gerichtlich geltend machen, das kostet abermals DEIN geld und dauert... ebenso wie der verkäufer die preisminderung weil jetzt ein besitzer mehr im brief steht gerichtlich von DIR geltend machen kann.

fazit:

für mich liegt der fall klar auf der hand. du hättest den wagen auch gekauft zu dem preis wen 10 vorbesitzer drinstanden. den wer 800km für ein auto fährt der hat entweder n wirklichen schnapper gefunden oder will unbedingt den wagen. somit finde ich es absolut lächerlich sich hier über eine zahl und sonst nix sich auszulassen. selbst alles falsch gemacht was man falsch machen kann und jetzt "zufällig" auch erst nach dem anmelden auf einmal fehler finden...

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

fazit:

für mich liegt der fall klar auf der hand. du hättest den wagen auch gekauft zu dem preis wen 10 vorbesitzer drinstanden. den wer 800km für ein auto fährt der hat entweder n wirklichen schnapper gefunden oder will unbedingt den wagen. somit finde ich es absolut lächerlich sich hier über eine zahl und sonst nix sich auszulassen. selbst alles falsch gemacht was man falsch machen kann und jetzt "zufällig" auch erst nach dem anmelden auf einmal fehler finden...

Ganz meine Meinung.

Bei jedem Kauf muss man damit rechnen, das an der Wahre was dran sein kann, und wenn man einen Wagen kauft, wo der Händler weit weg ist muss man das beim Kauf leider mit berücksichtigen.

Wichtig ist nur eines, und das ist der Zustand. Ist der Wagen gut in Schuss kann man auch ein paar tausender mehr verlangen, auch wenn da mehrere Vorbesitzer, oder Kilometer drauf sind. Die ganze Statistik wird überbewertet. Wichtig ist nur, ob der Wagen lang, oder Kurzstrecke gefahren wurde, und regelmäßige Ölwechsel gemacht wurden. Da kann es sich lohnen einen Wagen mit 100.000KM mehr anzuschaffen, weil er halt nicht so verschlissen ist.

Wenn man den Wagen vom Erstbesitzer abkauft ist es noch eine feine Sache, aber ob man nun dritt oder viertbesitzer ist macht nichts mehr aus. Würde ich meinen Corsa verkaufen müsste ich angeben, das ich drittbesitzer bin, obwohl ich erstbesitzer sein könnte. Der Wagen wurde nur innerhalb der Familie gefahren. Aber Statistik ist statistik, auch wenn sie nichts aussagt.

 

Das ist jedenfalls meine Meinung. Klar kann man sich einen Anwalt nehmen, aber wofür?

Lohnt es sich den Wagen zurückzugeben, wenn man die Reisekosten erstattet bekommt, und sich dann einen neuen Wagen suchen muss? Um welchen betrag handelt es sich, der der Wagen nun weniger Wert währe, und man gerne diesen Ersatz vom Verkäufer überwiesen hätte?

am 15. Januar 2012 um 0:51

Im neuen Brief, wenn einer erforderlich wird, steht lediglich, das die bisherige vollgeschriebe Zulassungsbesch. Teil II, mit der Nr. xx ..... eigezogen wurde. Daraus geht nicht hervor, wieviele Briefe schon zuvor eigezogen wurden und wieviele Halter es wirklich gab.

Würde ich meinen Wagen verkaufen, kann ich nicht sagen, ob er aus 2., 3., 4. oder mehr Hand stammt, der neue Brief gibt darüber keine Auskunft mehr.

am 15. Januar 2012 um 1:24

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

 

fazit:

für mich liegt der fall klar auf der hand. du hättest den wagen auch gekauft zu dem preis wen 10 vorbesitzer drinstanden. den wer 800km für ein auto fährt der hat entweder n wirklichen schnapper gefunden oder will unbedingt den wagen. somit finde ich es absolut lächerlich sich hier über eine zahl und sonst nix sich auszulassen. selbst alles falsch gemacht was man falsch machen kann und jetzt "zufällig" auch erst nach dem anmelden auf einmal fehler finden...

Wenn er vorher gewußt hätte, dass bereits 4, anstatt 2 Personen die Kiste runtergeritten haben, hätte er sich den Weg aber vielleicht gespart, denn dann wäre es kein "Schnapper" mehr...

Und den Fehler erst nach dem Anmelden zu finden, halte ich für sehr realistisch. Denn dann hat man vielleicht erst die Ruhe um sich entspannt dem Fahrzeug, den mitgelieferten Rechnungen/Papieren/Unterlagen/Hanbücher zu widmen.

 

Die Verärgerung ist verständlich, aber wirklich was rausholen wirst Du vermutlich nicht können. Vielleicht läßt er sich ja auf 50/50 ein. Ansonsten ist als ADAC-Mitglied eine erste Rechtsberatung bei einem Fachanwalt kostenlos. Vielleicht kann der da genaueres sagen, was möglich ist!

Hallole zusammen

Faktisch magst Du recht haben aber es bleibt noch immer das Problem des Käufers wenn er die unterlagen vor Abschluß des Vertrages nicht nicht richtig überprüft. Hinterher kann es nur wenn erhebliche Mängel oder verdeckte Mängel vorliegen den Kauf rückgängig machen. Man sollte bedenken das der Gerichtsstand immer der Ort des Verkaufes ist wenn nichts anderes vereinbart ist.. Es ist nicht das Problem des Verkäufers das der Käufer nicht um die Ecke wohnt. Dieser hat sich korrekt verhalten durch das Angebot der Rücknahme aber da zählt noch immer der Ort des Vertragsabschlusses. Das der Verkäufer das eventuell auch übersehen hat möchte ich mal unterstellen, das passiert auch mal einem Profi denn auch die sind nicht Unfehlbar. Das Rücknahmeangebot ist auch korrekt , eine so erzwungene versuchte Nachverhandlung finde ich da eher Grenzwertig. Auch ich hatte schon mehrer Halter innerhalb der Familie mit unterschiedlichen Namen und Wohnorten in FZ-Briefen weil das Fahrzeug aus Kostengründen auf zuerst einen Halter ( mich ) angemeldet war weil ich Versicherungstechnisch ( 35 % ) bessere Konditionen hatte und das Fahrzeug von der Tochter meiner Lebensgefährtin gefahren wurde und zwar von Anfang an schon als Neufahrzeug , anschließender Namenswechsel auf die Tochter und ein weiterer durch Eheschließung .. obwohl der/ die Fahrer/in immer die gleiche war . Sind auch schon drei unterschiedliche Halter also was solls. Für mich ist es eher wichtig wie alt der Fahrer war denn die Jugend geht oft genug nicht so pfleglich mit dem Material um weil die nicht wissen wie hart man sein Geld verdienen muß. Aus dem Grund schaue ich mir die Halteranzahl und das Alter auf den alten Briefen immer sehr genau an , gleiches gfilt auch für Leasingrückläufern denn die werden auch nicht sonderlich geschont. Damit ist eigendlich alles gesagt.. Jol.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von milliway42

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

fazit:

für mich liegt der fall klar auf der hand. du hättest den wagen auch gekauft zu dem preis wen 10 vorbesitzer drinstanden. den wer 800km für ein auto fährt der hat entweder n wirklichen schnapper gefunden oder will unbedingt den wagen. somit finde ich es absolut lächerlich sich hier über eine zahl und sonst nix sich auszulassen. selbst alles falsch gemacht was man falsch machen kann und jetzt "zufällig" auch erst nach dem anmelden auf einmal fehler finden...

Wenn er vorher gewußt hätte, dass bereits 4, anstatt 2 Personen die Kiste runtergeritten haben, hätte er sich den Weg aber vielleicht gespart, denn dann wäre es kein "Schnapper" mehr...

Und den Fehler erst nach dem Anmelden zu finden, halte ich für sehr realistisch. Denn dann hat man vielleicht erst die Ruhe um sich entspannt dem Fahrzeug, den mitgelieferten Rechnungen/Papieren/Unterlagen/Hanbücher zu widmen.

Die Verärgerung ist verständlich, aber wirklich was rausholen wirst Du vermutlich nicht können. Vielleicht läßt er sich ja auf 50/50 ein. Ansonsten ist als ADAC-Mitglied eine erste Rechtsberatung bei einem Fachanwalt kostenlos. Vielleicht kann der da genaueres sagen, was möglich ist!

Möglicherweise stimmt bei 4 Vorbesitzern der KM- Stand auch nicht. :D 

am 15. Januar 2012 um 8:55

Zitat:

Original geschrieben von Andreevi

Hallo. Es waren alles verschiedene Halter von dem Fahrzeug. Bei dem Fahrzeug handelte es sich um ein Mercedes Benz W210, Baujahr 9/2001. Für über 6500 Euro.

Bevor du nun zum Anwalt rennst versuche doch eine Wertminderung auszuhandeln, so das ihr euch einig werdet und keine teuren Anwälte braucht und  Rückkaufaktionen ect machen müsst. Oft ist so ein Kompromiss die günstigste Lösung für beide Seiten.

 

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Auch ich hatte schon mehrer Halter innerhalb der Familie mit unterschiedlichen Namen und Wohnorten in FZ-Briefen weil das Fahrzeug aus Kostengründen auf zuerst einen Halter ( mich ) angemeldet war weil ich Versicherungstechnisch ( 35 % ) bessere Konditionen hatte und das Fahrzeug von der Tochter meiner Lebensgefährtin gefahren wurde und zwar von Anfang an schon als Neufahrzeug , anschließender Namenswechsel auf die Tochter und ein weiterer durch Eheschließung .. obwohl der/ die Fahrer/in immer die gleiche war . Sind auch schon drei unterschiedliche Halter also was solls.

Ein reiner Namenswechsel z.B. durch Heirat oder ein Adresswechsel des Halters zieht zwar einen neuen Haltereintrag im Brief nach sich, die Anzahl der Vorhalter erhöht sich dadurch aber NICHT, da Personenidentität vorliegt...

Wie ist denn der Wagen beinand?

Wenn der technisch OK ist, würd ich nicht zum Anwalt rennen.

 

Schon eine Ankaufsüberprüfung gemacht?

 

Viktor

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