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Verkäufer nicht identisch des Halters (Firma)

Audi
Themenstarteram 27. Oktober 2023 um 13:03

Hallo zusammen,

kurze Verständnisfrage:

Der Verkäufer meines A6 kann/möchte nicht im Kaufvertrag stehen, weil er den Wagen damals als Firma gekauft hat und er das scheinbar alles umgehen möchte.

Er hat jetzt einen anderen Namen als Verkäufer in den Kaufvertrag eingetragen. Scheinbar zahlt man als Unternehmen, sollte man den Firmenwagen verkaufen, recht viele Steuern, bzw. können Zahlungen anfallen.

Nun gut. Was ich mich jetzt natürlich frage, wie ist das ganze rechtlich zu sehen?

Der Wagen wurde von der Firma bei einem örtlichen Mercedes Händler gekauft. Auf der Rechnung, bzw. Bestellung steht der Firmenname. Jetzt weiß ich nicht genau, wer in den Papieren steht, ob er es als Privatperson ist oder die Firma.

Aber wenn er jetzt eine andere Person in den Kaufvertrag einträgt, kann das Geschäft dann eigentlich überhaupt zustande kommen? Ich weiß, dass er eine Vollmacht ausstellen könnte, dass in seinem Namen verkauft werden kann.

Stehe da ein bisschen auf dem Schlauch. Grundsätzlich ein seriöses Unternehmen, das weiß ich, aber das Vorgehen ist mir noch nicht so klar.

Bin auf euer Feedback gespannt!

Vielen Dank schonmal.

Grüße

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25 Antworten

Vermutlich will er die Gewährleistung umgehen.

am 27. Oktober 2023 um 20:56

Wenn ein Unternehmer Dir als Privatperson ein gebrauchtes Kfz aus dem Anlagevermögen seines Betriebs verkauft, dann muss er auch im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für eventuelle Mängel haften. Also bei Gebrauchtwaren für mind. 1 Jahr. Das Gesetz sagt nämlich nicht, dass die gesetzliche Gewährleistung nur für den Kfz-Handel gilt. Auch eine Lackiererei, die z.B. einen gebrauchten Sprinter verkauft, hat einem privaten Käufer die Gewährleistung zu erbringen.

Das will der Halter durch den Verkauf von Privat an Privat vermeiden, wie @vieltanker schon völlig richtig schrieb.

Er will höchstwahrscheinlich die gesetzliche Gewährleistung umgehen und möglicherweise noch einen fischigen Deal bzgl. USt abziehen.

Dein Vertragspartner muss der im Fahrzeugbrief eingetragene Halter bzw. ein von diesem Bevollmächtigter sein.

Wenn der Verkäufer auch GF / Inhaber des Unternehmens ist, in dessen Eigentum das Fahrzeug um das es geht sich befindet, ist das erst mal kein Problem für Dich.

Aber der Verkäufer als natürliche Person sollte dies nachweisen.

Der plumpe Versuch, durch alleinige Erwähnung seines Namens und Heraushalten des Unternehmens aus der Kaufvertragsniederschrift die Gewährleistung seines Unternehmens zu umgehen, funktioniert zu 99% sowieso nicht.

Die Richter kennen solche Praktiken inzwischen.

Das USt-Thema kann Dir ebenfalls egal sein. Du als Privatperson musst seitens eines Unternehmens einen Bruttopreis angeboten bekommen, außer es ist klar anderweitig in einem gültigen Kaufvertrag beschrieben.

Was er dann macht, geht dich nichts an.

Mich würde der Versuch, mir gegenüber die gesetzliche Sachmängelhaftung und Gewährleistung zu umgehen, nicht unbedingt vertrauensvoll stimmen, weshalb ich vom Kauf Abstand nehmen würde.

Frage, weil mich das jetzt echt erstaunt: muß eine 3-Frauen-Modefirma für einen älteren Firmenwagen, den sie an Privat verkauft, tatsächlich eine gesetzliche Gewährleistung übernehmen? Wie soll das in der Praxis realistisch funktionieren? Das Risiko wäre so hoch, daß man den Wagen ja dann lieber gleich zum Schrottplatz bringt.

Themenstarteram 28. Oktober 2023 um 7:01

Hallo zusammen,

vielen Dank für die ausführlichen Antworten und Erklärungen. Grundsätzlich ist mir das mit der Gewährleistung egal, also abseits davon hat mich am ehesten interessiert, ob ein rechtsmäßiger Verkauf zustande kommt. Natürlich, es ist nicht gerade seriös, das stimmt.

Er will es nicht so machen, dass er sich als Privatperson eintragen lässt, sondern einen Freund als Privatperson einträgt.

Wie sieht es dann rechtsmäßg aus, habt ihr da Erfahrung? Ist es egal, solange es eine Bevollmächtigung gibt?

Danke nochmal!

Grüße und schönes WE

Ich würde ebenfalls vom Kauf Abstand nehmen. Wer hier schon trickst hat ggf auch was anderes zu verbergen.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 28. Oktober 2023 um 08:45:47 Uhr:

Frage, weil mich das jetzt echt erstaunt: muß eine 3-Frauen-Modefirma für einen älteren Firmenwagen, den sie an Privat verkauft, tatsächlich eine gesetzliche Gewährleistung übernehmen?

Ja.

Zitat:

@Kugar schrieb am 28. Oktober 2023 um 07:30:19 Uhr:

 

Dein Vertragspartner muss der im Fahrzeugbrief eingetragene Halter bzw. ein von diesem Bevollmächtigter sein.

Wo steht das?? Kannst Du die Quelle posten?

Der Eigentümer des Fahrzeugs kann Dir dieses verkaufen.

In der ZB2 steht lediglich der Halter. Der muss nicht zwangsweise auch der Eigentümer sein sondern lediglich Steuer, Versicherung zahlen.

Nur weil Du annimmst, der Halter wäre auch Eigentümer,muss das noch lange nicht so sein.

 

Natürlich will der Verkäufer des TE die Gewährleistung umgehen.

Da er so dumm ist,dies gegenüber dem TE zu publizieren, kann der TE doch überlegen,ob er das Fahrzeug so kaufen möchte oder nicht.

 

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 28. Oktober 2023 um 08:45:47 Uhr:

Frage, weil mich das jetzt echt erstaunt: muß eine 3-Frauen-Modefirma für einen älteren Firmenwagen, den sie an Privat verkauft, tatsächlich eine gesetzliche Gewährleistung übernehmen? Wie soll das in der Praxis realistisch funktionieren? Das Risiko wäre so hoch, daß man den Wagen ja dann lieber gleich zum Schrottplatz bringt.

Diese Erfahrung musst mein ehemaliger bester Kumpel auch schon machen und durfte das VTG des X6 Instandsetzen lassen.

Aus den Papieren, Kaufvertrag ging kein gewerblicher Halter hervor,nur hat er den Verkauf so gemacht,dass der Erwerber die Ablöse bei der finanzierenden Bank eingezahlt und dann die ZB2 zugeschickt bekommen hat. Lediglich auf dem Anschreiben der Bank, stand die Firmenbezeichnung seines Einzelunternehmens. Und das hat der Erwerber dann dankend angenommen.

am 28. Oktober 2023 um 7:39

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 28. Oktober 2023 um 08:45:47 Uhr:

Frage, weil mich das jetzt echt erstaunt: muß eine 3-Frauen-Modefirma für einen älteren Firmenwagen, den sie an Privat verkauft, tatsächlich eine gesetzliche Gewährleistung übernehmen? Wie soll das in der Praxis realistisch funktionieren? Das Risiko wäre so hoch, daß man den Wagen ja dann lieber gleich zum Schrottplatz bringt.

Die kfz-fremde Firma darf die Gewährleistung ausschließen, wenn sie statt an Privat an einen gewerblichen Aufkäufer veräußert. Das muss nicht gleich der Schrottplatz sein.

Zitat:

@motor_talking schrieb am 28. Oktober 2023 um 09:39:22 Uhr:

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 28. Oktober 2023 um 08:45:47 Uhr:

Frage, weil mich das jetzt echt erstaunt: muß eine 3-Frauen-Modefirma für einen älteren Firmenwagen, den sie an Privat verkauft, tatsächlich eine gesetzliche Gewährleistung übernehmen? Wie soll das in der Praxis realistisch funktionieren? Das Risiko wäre so hoch, daß man den Wagen ja dann lieber gleich zum Schrottplatz bringt.

Die kfz-fremde Firma darf die Gewährleistung ausschließen, wenn sie statt an Privat an einen gewerblichen Aufkäufer veräußert. Das muss nicht gleich der Schrottplatz sein.

Das kann auch der KFZ-Handel.

Und deshalb gehen unsere Firmenwagen an WKDA oÄ

Ich kann das Verhalten des VK schon irgendwie verstehen. Als Unternehmer ein KFZ an Privat zu verkaufen ist harakiri.

So siehts aus... sobald an einen Privaten verkauft wird... kann man die Gewährleistung nicht ausschließen ... also auch die mobile Fusspflege mit 0,0 Autoahnung ist in der Pflicht ... Daher werden diese Wagen kaum an Private verkauft, nur an andere Gewerbetreibende, Export, Aufkäufer u.s.w. .. kurz bei b2b Verkauf kann man die Gewährleistung sauber ausschließen ...

Das betrifft übrigens alle Waren ... also im Grunde auch einen Kühlschrank ...

Einerseits ist der Verbraucherschutz schon gut, anderseits verkaufen Gewerbliche nicht mehr an Private, weil das Risiko zu hoch ist..

Wenn man den Verdacht hat das einem eine Sache von einem Gewerblichen angeboten wird, der sich als privater Verkäufer ausgibt ... muss man selber einschätzen, ob man das Spiel mitspielt ... einerseits verzichtet man auf die Gewährleistung, anderseits würde das Auto im gewerblichen Ankauf oder sogar Export landen und man würde an den Wagen garnicht für den Preis kommen..

Ist doch ok, warum nicht.

Wäre das Auto privat zugelassen gewesen, wäre die Gwg wohl auch ausgeschlossen worden. Wenn der Preis ok ist, warum nicht. Was der VK mit seinem Gewerbe treibt, braucht dich nicht zu interessieren

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