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Verkäufer nicht im Fahrzeugbrief

Hi!

Habe heute ein gebrauchtes Auto von privat gekauft.

Der Verkäufer steht jedoch nicht in den Papieren. Er meinte, er habe das Auto von dem Kollegen gekauft mit mündlichem Kaufvertrag. Das Auto wurde auch abgemeldet.

Der Verkäufer hat mit mir einen Kaufvertrag abgeschlossen, auf dem er bestätigt hat, der rechtmäßige Eigentümer zu sein. Ich habe jedoch keine Belege dafür, außer dem Kaufvertrag und seinen Worten.

Passt das so? Bin ich hier abgesichert?

Danke!

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8 Antworten

Zitat:

@vega schrieb am 24. August 2024 um 21:45:29 Uhr:

. . . .

Passt das so? Bin ich hier abgesichert?

-

UiUiUi

steht er denn im Schein ?

Ohne Eigentumsnachweis, wie z.B. voriger Kaufvertrag, Zulassung auf seinen Namen riecht das hier nach "durchgeschoben" - er hat die Kiste billig bekommen und hat sie Dir teurer weiterverkauft. Natürlich ohne Gewährleistung.

Im schlimmsten Fall ist die geklaut.

Aber Du kannst die FIN ja ggf. abfragen lassen (Polizei ?)

Ich schiebe das mal ins Betrugsforum - da kann mans etwas weiter diskutieren.

Sieht so aus als würde sich da jemand am Finanzamt vorbei ein paar € dazu verdienen wollen.

Der Verkäufer schien seriös. Ich habe alle Papiere erhalten, Teil 1, Teil 2, HU Bericht, Serviceheft, Bordbuch usw. Ich habe die Fahrgestellnummer geprüft, und auch laut Fin Suche ist das Auto nicht gestohlen oÄ.

Mich macht es nur etwas stutzig, dass er eben nicht in den Papieren steht. Aber er bestätigt mir ja im Kaufvertrag, dass „das KFZ sein unbeschränktes Eigentum“ ist. Ich mache mich nur grad verrückt, ob das rechtlich so passt..

Das ist Autohandel ohne Gewerbeanmeldung.

 

Man zahlt keine Steuern und muss keine Gewährleistung geben, so maximiert man den Gewinn.

Ein paar Grundlegende Dinge zu dem Thema :

 

Die Zulassungsbescheinigungen haben keinen Einfluss auf Eigentum und sind kein geeignetes Dokument um Eigentum nachzuweisen. Steht sogar so in der Zulassungsbescheinigung drin.

 

Man darf auch als Privatmann mal ein Auto kaufen, es nicht auf sich anmelden und wieder verkaufen. Das ist nicht verboten.

 

Nicht alle Menschen sind schlecht.

 

Natürlich gibt es bei solchen Konstellationen auch eine Grauzone oder Betrug. Entweder am Staat oder am Kunden.

 

Wenn ich ein Auto von Privat kaufe, dann weiß ich, dass ich keine Gewährleistung bekomme.

 

Bleibt in dem Fall nur noch die Variante "gestohlen"

 

Da spricht aber die vorhandene Zulassungsbescheinigung wieder dagegen.

 

Da der Preis bereits gezahlt wurde, wird es also einen kleinen Moment spannend bei der Zulassung.

 

Ansonsten würde hier nur eine Abfrage der FIN vor dem Kauf bei der Polizei oder Zulassungsstelle helfen.

 

Ein Tipp an den Zoll wegen Verdacht auf Gewerbe bleibt jedem selbst überlassen.

 

Grüße

Steini

Ich habe zum Glück „nur“ eine Anzahlung getätigt. Ich geh jetzt einfach mal vom Besten aus. Er schien mir ja doch seriös und nett zu sein.

Danke für eure Kommentare!

Strohmann für Händler, oder selbst verkappter Händler der als Privatmann auftritt.

Beides u.a. um die gesetzliche Gewährleistung zu Umgehen.

U.U ist mit dem Auto selbst sogar noch viel mehr im Argen was verschleiert werden soll.

"... nett" sein? Fall da bloß nicht drauf rein!

Die wahren Gesichter zeigen sich, wenn du versuchst, andere "Bedingungen" durchzusetzen - Preise ändern, "vergessene" Mängel finden usw.

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