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Verkäufer verkauft das Auto trotz Vorvertrag weiter - Was ist mit meinen Unkosten / Erstattung?

Themenstarteram 31. Mai 2024 um 12:30

Hallo und viele Grüße aus Delmenhorst.

Ich habe im Internet ein passendes Auto VW-Passat Variant TDI mit Anhängerkupplung und Sitzheizung (so wie ich es haben möchte) gefunden, und dem Anbieter sofort mehrere Emails geschickt, auf die er nie reagiert hatte.

Als er nicht reagiert hatte, habe ich ihn nach 5 Tagen angerufen und ein längeres Gespräch mit ihm geführt und er war sehr freundlich, und hatte alle meine Fragen beantwortet.

Da das Auto schon abgemeldet war, und ich ca. 380 km entfernt vom Verkäufer wohne, wollte ich natürlich nicht 2 mal fahren, und habe ihn um Übersendung des Fahrzeugscheines an meine EMail gebeten,

da ich 5 Tages-Kurzzeitkennzeichen besorgen wollte, um das Auto dann gleich mitzunehmen.

Binnen 10 Minuten schickte er mir auch ein JPG Foto des Fahrzeugscheines, und nahm sofort Kontakt zur Zulassungsstelle auf, und hatte Termin 3 Tage später.

Ich schickte dem Verkäufer wieder eine Email, dass ich in 3 Tagen Kurzeitkennzeichen hole, und das Auto dann am darauffolgenden Tage abholen will.

Er solle das Auto bitte reservieren.

Wieder kam keine Antwort.

Nach 3 Tagen hatte ich dann die DEL-04 Kurzzeitkennzeichen und schrieb ihm wieder eine EMail mit Fotos der beiden Kennzeichen und fahrzeugschein um die Ernsthaftigkeit meines Kaufes zu untermauern, dass ich nächsten Tag kommen werde, um das Auto abzuholen.

Wieder keine Antwort.

Am 4.Tage sind wir dann früh morgens um 7 Uhr mit einem 2.Fahrer losgefahren, und wieder war keine EMail Antwort.

Ich hatte ihn dann um 07.10 Uhr auf seinem Handy angerufen, aber er war wieder nicht erreichbar.

Wir haben dann ca. alle 15 Minuten angerufen, aber er beantwortete eingehende Anrufe einfach nicht.

Erst um 11.04 Uhr haben wir ihn erreicht, und er sagte am Telefon, dass das Auto "gestern verkauft" wäre.

Auf Nachfrage meinerseits wegen der vielen EMails antwortete er, dass er diese nicht gelesen haben will, und weil ich mich nicht mehr gemeldet habe, und jemand anders angerufen hat und sofort vorbeigekommen ist, habe er das Auto verkauft.

Jetzt haben wir enorme Unkosten gehabt für 5 Tages Kurzzeitkennzeichen und sind ca. 600 Kilometer umsonst gefahren plus 1 verlorener Tag.

Wie kann man gegen den Verkäufer wegen Vertragsbruch vorgehen?

In seiner Verkaufsanzeige hatte er das Auto so beworben, doch von seinen Versprechungen nichts eingehalten, die er am Telefon gegeben hatte.

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128 Antworten

Verfasse ein Schreiben mit Deinen Forderungen und Frist absenden abwarten....

Der Verkäufer hatte wohl einen Käufer gefunden, welcher mehr Geld zahlte:cool:

Themenstarteram 31. Mai 2024 um 12:37

Zitat:

@Pat-Web schrieb am 31. Mai 2024 um 14:33:43 Uhr:

Verfasse ein Schreiben mit Deinen Forderungen und Frist absenden abwarten....

Er behauptet ja, keine Emails zu lesen und verweist am Telefon auf seine Verkaufsanzeige.

Nun legt er sogar auf, bzw. geht nicht mehr ans Telefon, und wenn er rangeht, sagt er mir wie dumm ich sei im Nicht Durchlesens der Verkaufsanzeige

Themenstarteram 31. Mai 2024 um 12:38

Zitat:

@LCG schrieb am 31. Mai 2024 um 14:35:48 Uhr:

Der Verkäufer hatte wohl einen Käufer gefunden, welcher mehr Geld zahlte:cool:

Ja dann hätte er mir doch per Email zurückschreiben können.

Und das Schweigen auf die Emails wäre ein Vorvertrag? Ob der Käufer das auch sehen würde, wenn er das Auto dann doch nicht kauft und der Händler Ansprüche an ihn stellen würde?

Themenstarteram 31. Mai 2024 um 12:42

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Mai 2024 um 14:40:43 Uhr:

Und das Schweigen auf die Emails wäre ein Vorvertrag? Ob der Käufer das auch sehen würde, wenn er das Auto dann doch nicht kauft und der Händler Ansprüche an ihn stellen würde?

Er hat mir aber per EMail den Fahrzeugschein zugeschickt

Es gibt doch auch eine kostenlose Rechtsberatung vom ADAC … wenn man denn Mitglied ist …

Wäre interessant zu wissen, was man dort dazu sagt.

Themenstarteram 31. Mai 2024 um 12:48

Er beruft sich ja immer darauf, in der Verkaufsanzeige geschrieben zu haben, angerufen zu werden.

Das entbindet ihn aber doch nicht von der Verpflichtung, seine Emails zu lesen und zu beantworten.

Zitat:

@Delmenhorster schrieb am 31. Mai 2024 um 14:30:05 Uhr:

Hallo und viele Grüße aus Delmenhorst.

.....

Wie kann man gegen den Verkäufer wegen Vertragsbruch vorgehen?

....

Leider garnicht.

"Er hat mir aber per EMail den Fahrzeugschein zugeschickt"

Aber zu keinem Zeitpunkt dir zugesagt, das Auto für dich bis zum Tage x zu reservieren. Wenn jetzt noch was in der Anzeige steht, dass auf Emails nicht reagiert wird...Ein Spruch, den ich übrigens schon oft gelesen habe.

Was meinst du wohl, wie viele potentielle Käufer Emails schicken und trotzdem nichts kaufen? Da denkt ein Händler anders, der erste Käufer ist der beste.

Zitat:

@Delmenhorster schrieb am 31. Mai 2024 um 14:48:08 Uhr:

Er beruft sich ja immer darauf, in der Verkaufsanzeige geschrieben zu haben, angerufen zu werden.

Das entbindet ihn aber doch nicht von der Verpflichtung, seine Emails zu lesen und zu beantworten.

Woraus leitest du denn diese Verpflichtung her? Ich schreibe extra, dass ich angerufen werden möchte (und Emails nicht beantworte?) und bin trotzdem verpflichtet, die Emails zu lesen und zu beantworten? Warum sollte ich?

Als nächstes krieg ich dann als Händler eine Mail von einem "Kunden", der morgen das Auto zum halben Preis abholen möchte und mangels Reaktion von mir ist ein Vorvertrag geschlossen? Eher nicht.

Themenstarteram 31. Mai 2024 um 12:53

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Mai 2024 um 14:50:30 Uhr:

"Er hat mir aber per EMail den Fahrzeugschein zugeschickt"

Aber zu keinem Zeitpunkt dir zugesagt, das Auto für dich bis zum Tage x zu reservieren.

Doch, er hat das zugesagt am Telefon, dass ich mich wieder melden solle, an welchem Tage ich die 5 Tages Kurzzeitkennzeichen hole, und wann ich dann das Auto abhole.

Er sagte auch, dass er dann sofort das Auto reservieren wird, wenn ich mich wieder melde!

Zitat:

@Delmenhorster schrieb am 31. Mai 2024 um 14:48:08 Uhr:

Das entbindet ihn aber doch nicht von der Verpflichtung, seine Emails zu lesen und zu beantworten.

Jetzt wird's aber bunt...wer verpflichtet ihn denn dazu und was ist die Strafe bei Nichteinhaltung?

Gruß jaro

Melden hieß für ihn aber (siehe Anzeige) telefonieren. Er liest nun mal keine Emails und da hast du dich wohl oder übel an seine Form der Kontaktaufnahme zu halten.

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