Verkäufer will Kopie vom Fahrzeugbrief und Schein
Hab mir gestern einen C220 Kombi mit der 170 PS Maschine gekauft (bin ja hier im 205er, daher hat sich das Modell wohl erledigt) Bar bezahlt, nun will der Verkäufer, dass ich ihm eine Kopie von dem Brief und dem Schein nachreiche... ist das normal?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@adrino161 schrieb am 19. Februar 2019 um 15:26:41 Uhr:
Zitat:
@x3black schrieb am 19. Februar 2019 um 07:51:43 Uhr:
Gegenfrage, hat er den Wagen zugelassen?
Dann ist er selbst schuld wenn er keine Kopie hat.
Denke er braucht das für seine Bank als Nachweis Finanzamt, Buchhaltung etc.
Ich denke, ich würde sie in geben, steht ja nichts drin was er ohnehin nicht schon hat. Aber fragen würde ich trotzdem.
Ich habe ihn zugelassen! ...Und ich bin eigentlich gleicher Meinung wie der Vor schreiber.... der Wagen ist verkauft, und er hat nichts mehr damit zu tun.
Warum braucht jemand anders Kopien von meinem Fzg. Erhat den Vertrag... er meinte , wenn mal jemand fragt wo das Fzg. abgeblieben ist.
Und morgen ist dein Auto nicht mehr da, falls es an der angemeldeten Adresse steht
Ich weiß nicht, ich wäre so "paranoid" und würde sagen, was geht dich das an?... und die Sachen nicht rausrücken
-> Daten sind im Kaufvertrag, fertig.
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16 Antworten
Beim Vertragshändler? Dann ja
Nein nicht direkt... Ist keine MB Filiale, verkaufen nur recht viele MB´s aber auch Hochmotorige Porsche und andere mit 500 + 700 PS
wollte eigentlich nur wissen, ob das normal ist - wenn ja warum?
Zitat:
@adrino161 schrieb am 19. Februar 2019 um 06:23:47 Uhr:
Nein nicht direkt... Ist keine MB Filiale, verkaufen nur recht viele MB´s aber auch Hochmotorige Porsche und andere mit 500 + 700 PS
wollte eigentlich nur wissen, ob das normal ist - wenn ja warum?
Mein Vertragshändler wollte nichts dergleichen. Die Frage, was er mit der Kopie will, sollte er sehr plausibel beantworten können, denn eigentlich hat er nach dem Verkauf mit dem Auto nichts mehr zu tun. Ich glaube, von mir würde er keine Kopie bekommen ...
Gegenfrage, hat er den Wagen zugelassen?
Dann ist er selbst schuld wenn er keine Kopie hat.
Denke er braucht das für seine Bank als Nachweis Finanzamt, Buchhaltung etc.
Ich denke, ich würde sie in geben, steht ja nichts drin was er ohnehin nicht schon hat. Aber fragen würde ich trotzdem.
Sag ihm doch einfach, du hättest das Auto derzeit gar nicht zugelassen. Dann kann er auch nichts machen dagegen. Ist ja deine Sache.
Klar steht nix besonderes drin, was nicht eh öffentlich ist.
Aber ich persönlich bin ein Gegner davon, daß irgendwelche Leute immer meinen, für mich Regeln erfinden zu müssen, welche ich dann einhalten mußte. Es gibt schon viel zu viele Regeln.
Wenn du bezahlt hast und nicht über diesen Händler finanziert, dann braucht der mal gar nichts.
Zitat:
@adrino161 schrieb am 19. Februar 2019 um 06:13:24 Uhr:
Hab mir gestern einen C220 Kombi mit der 170 PS Maschine gekauft (bin ja hier im 205er, daher hat sich das Modell wohl erledigt) Bar bezahlt, nun will der Verkäufer, dass ich ihm eine Kopie von dem Brief und dem Schein nachreiche... ist das normal?
Hast du den Gebrauchtwagen von Privat gekauft? Dann ist es durchaus nicht ungewöhlich, dass er einen Nachweis für seine Versicherung will, dass du den Pkw auch umgemeldet hast und sein SFR frei ist.
Bei Kauf eines nicht zugelassenen PKW von einem Händler würde es keinen Sinn nachen, da du ja Bar bezahlt hast.
Auch der PrivatVerkäufer benötigt keine Kopie von Brief und/oder Schein, da die Zulassungsbehörde automatisch eine Meldung über die Ummeldung an die Versicherung sendet. Es käme ja wenn überhaupt in so einem Fall nur auf das Datum und die Uhrzeit der Übergabe an, was man bei Privatkauf selbstverständlich im Kaufvertrag festhält. Dann ist auch das (heim)fahren mit der “ fremden“ Nummer überhaupt kein Problem.
Auch hier könntest du nach Hause in die Garage fahren und den Wagen dann da 5 Jahre stehen lassen. Oder ein großes Feuer machen, auch deine Sache.
In jedem Fall gibt es zwingend gar keine neue Anmeldung, sodaß jeder Vorgang hierzu frei erfunden ist.
Zitat:
@rockystar schrieb am 19. Februar 2019 um 12:03:34 Uhr:
Auch der PrivatVerkäufer benötigt keine Kopie von Brief und/oder Schein, da die Zulassungsbehörde automatisch eine Meldung über die Ummeldung an die Versicherung sendet. Es käme ja wenn überhaupt in so einem Fall nur auf das Datum und die Uhrzeit der Übergabe an, was man bei Privatkauf selbstverständlich im Kaufvertrag festhält. Dann ist auch das (heim)fahren mit der “ fremden“ Nummer überhaupt kein Problem.
Auch hier könntest du nach Hause in die Garage fahren und den Wagen dann da 5 Jahre stehen lassen. Oder ein großes Feuer machen, auch deine Sache.
In jedem Fall gibt es zwingend gar keine neue Anmeldung, sodaß jeder Vorgang hierzu frei erfunden ist.
Die Zulassungsstelle sendet die Meldung an eine Zentralsstelle, diese wiederum soll die an die entsprechende Versicherung weiterleiten.
Kann so manchmal 2-3 Wochen dauern, bis die beim Versicherer ankommt, manchmal auch gar nicht.
Für die Versicherung ist das Ab- bzw. Ummeldedatum maßgeblich, nicht Datum und Uhrzeit de rFahrzeug Übergabe.
Mein Händler (Neuwagenkauf) hat die Kopie für die Anmeldung des Garantiepaketes (3.-5. Jahr) benötigt.
Ansonsten fällt mit kein Grund ein wofür es diese benötigt.
Man kann auch eine Wissenschaft der Raketentechnik draus machen....
Frag doch einfach mal den Händler wozu er die Unterlagen braucht.
Zitat:
@x3black schrieb am 19. Februar 2019 um 07:51:43 Uhr:
Gegenfrage, hat er den Wagen zugelassen?
Dann ist er selbst schuld wenn er keine Kopie hat.
Denke er braucht das für seine Bank als Nachweis Finanzamt, Buchhaltung etc.
Ich denke, ich würde sie in geben, steht ja nichts drin was er ohnehin nicht schon hat. Aber fragen würde ich trotzdem.
Ich habe ihn zugelassen! ...Und ich bin eigentlich gleicher Meinung wie der Vor schreiber.... der Wagen ist verkauft, und er hat nichts mehr damit zu tun.
Warum braucht jemand anders Kopien von meinem Fzg. Erhat den Vertrag... er meinte , wenn mal jemand fragt wo das Fzg. abgeblieben ist.
Zitat:
@bikendrifter schrieb am 19. Februar 2019 um 11:15:11 Uhr:
Zitat:
@adrino161 schrieb am 19. Februar 2019 um 06:13:24 Uhr:
Hab mir gestern einen C220 Kombi mit der 170 PS Maschine gekauft (bin ja hier im 205er, daher hat sich das Modell wohl erledigt) Bar bezahlt, nun will der Verkäufer, dass ich ihm eine Kopie von dem Brief und dem Schein nachreiche... ist das normal?
Hast du den Gebrauchtwagen von Privat gekauft? Dann ist es durchaus nicht ungewöhlich, dass er einen Nachweis für seine Versicherung will, dass du den Pkw auch umgemeldet hast und sein SFR frei ist.
Bei Kauf eines nicht zugelassenen PKW von einem Händler würde es keinen Sinn nachen, da du ja Bar bezahlt hast.
Nein Händler
Zitat:
@adrino161 schrieb am 19. Februar 2019 um 15:26:41 Uhr:
... er meinte , wenn mal jemand fragt wo das Fzg. abgeblieben ist.
Dazu hat er einen Kaufvertrag. Ich würde jedenfalls keine Unterlagen mehr herausgeben, wenn er keine sinnstiftendere Erklärung bringt.