1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verkauf eines Unfallwagens (Transport ohne Zulassung und TÜV)

Verkauf eines Unfallwagens (Transport ohne Zulassung und TÜV)

Themenstarteram 27. August 2020 um 9:48

Hallo,

mir ist vor 2 Wochen jemand in mein altes Auto gefahren und seitdem ist es nicht mehr

fahrtauglich (wirt. Totalschaden über 130%).

Aktuell versuche ich das Auto zu verkaufen und bin mir nicht sicher, wie der Transport ablaufen soll.

Der Wagen ist aktuell noch angemeldet und der TÜV läuft im August ab.

Da ich auf Nummer sicher gehen will melde ich das Kfz noch diese Woche vor Verkauf ab.

Nun die Frage: Ist es eurer Einschätzung nach juristisch gesehen erlaubt, dass Auto von A nach B auf einem Anhänger zu transportieren ohne TÜV und Zulassung? Der potenzielle Käufer hat das nötige Equipment.

Habe gelesen, dass das "normale" abschleppen ein 5 Tages Kennzeichen und TÜV nötig macht.

Damit ist das abschleppen per Seil und Stange gemeint oder?

Vielen Dank für eure Hilfe !

Beste Antwort im Thema

Natürlich ist es erlaubt ein abgemeldetes Auto auf einem hänger zu transportieren.

13 weitere Antworten
Ähnliche Themen
13 Antworten

Natürlich ist es erlaubt ein abgemeldetes Auto auf einem hänger zu transportieren.

Auf einem Anhänger spielt es keine Rolle ob das Auto tüv hat oder abgemeldet ist oder fahrbereit ist.

Beim Abschleppen mit Seil oder Stange muss ein Kennzeichen dran sein. Und es darf nicht über die AB gefahren werden.

Und das Fahrzeug muss Verkehrssicher sein, wegen bremsen und so, ausserdem darf man nur bis 50 kmh fahren.

Auf nem Hänger muss es nicht mal Bremsen haben.

Also abgeschleppt werden darf alles was auf der Straße und im Straßenverkehr „Liegengeblieben“ ist ( Mäckesmüll scheidet aus). Hierbei ist es unerheblich ob mit Seil oder Stange abgeschleppt wird. Sollte man einen liegengebliebenen Leo abschleppen so kann man auch über den AB fahren. Die BAB muss man jedoch an der nächsten Ausfahrt verlassen.

Auf den Hänger darf alles falls man die Legitimation dazu hat (erforderlich für Sprengstoff, Marschflugkörper usw). Nicht angemeldete KFZ erfordern jedoch keinerlei Genehmigung um sie auf einem Hänger zu transportieren.

Gruß

Vom schleppen eines Fahrzeugs mit einem Schaden kann man nur abraten ... nicht mehr fahrtauglich kommt noch dazu. Das ist so dermaßen auffällig, das einen bestimmt die nächstbeste Streife anhalten wird...

Leute es heißt Anhänger! (Hänger ist wo anders...:))

Bei uns in Bayern heißt es "Hänger", schon immer. Ein "Anhänger" ist hier Teil eines Schmuckstücks.

Beim Abschleppen eines liegengebliebenen Autos (nicht Schleppen!) ist übrigens kein Führerschein für das abgeschleppte Auto notwendig, man muss das Fahrzeug nur bedienen können und sollte ab ca. 15 Jahre alt sein.

Ja stimmt, die Bayern haben eine andere FZV und StVZO :D

am 27. August 2020 um 19:43

Schleppen ist generell verboten (vgl. § 33 Schleppen von Fahrzeugen StVZO), außer man hat eine entsprechende Ausnahmegenehmigung, wie sie z.B. Abschleppunternehmer haben um z.B. LKWs auf der Brille zu transportieren.

Abschleppen ist immer erlaubt... da es sich hierbei um das Entfernen eines Pannen- / Unfallfahrzeugs aus einem Gefahrenbereich (Straße, Autobahn, etc.) und verbringen zu einer entsprechenden (naheliegenden) Werkstatt / etc. handelt. (§ 15a Abschleppen von Fahrzeugen StVO)

...siehe auch https://daubner-verkehrsrecht.info/.../...on-schleppen-und-abschleppen

Aber das was der TE vor hat, also der Transport eines Fahrzeugs ist kein Abschleppen sondern wäre Schleppen... und das ist ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung verboten!

Zitat:

@gast356 schrieb am 27. August 2020 um 21:43:05 Uhr:

… Aber das was der TE vor hat, also der Transport eines Fahrzeugs ist kein Abschleppen sondern wäre Schleppen... und das ist ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung verboten!

Der TE hat vor, "… das Auto von A nach B auf einem Anhänger zu transportieren …" – was bitte soll der Transport auf einem Anhänger mit "Schleppen" zu tun haben?

Der TE fragt doch ob er die Karre auf nem Hänger transportieren darf. Und die Antwort ist ja.

Nichts anderes ist dann doch hier interessant? Kann zu.

am 28. August 2020 um 3:59

Zitat:

@Hannibal63 schrieb am 27. August 2020 um 11:48:20 Uhr:

....

Habe gelesen, dass das "normale" abschleppen ein 5 Tages Kennzeichen und TÜV nötig macht.

Damit ist das abschleppen per Seil und Stange gemeint ?

...

...hört sich als weitere Option aber nicht nach Aufladen an!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit