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Verkauf erfolgt im Kundenauftrag
Hallo meine Lieben,
ich bin kurz davor ein Auto zu kaufen, welches im Kundenauftrag verkauft wird. Ich bin da immer etwas skeptisch, deswegen frage ich mal hier nach.
Der Händler hat von Anfang an transparent gesagt das es ein Kundenauftrag ist, da er selber auch nicht mit Autos in der Preisklasse handelt. (Seine eigenen Fahrzeuge sind im 5-7k€ Bereich. Der Wagen hat 2 Vorbesitzer und der letzte ist ein Dr.
Der Auftrag kam von dem Geschäftsführer vom Autohaus24 in Egelsbach, der der Schwager des Dr. ist. Nach eigener Recherche über Facebook habe ich die besagten Profile gefunden und es passt alles. Das Fahrzeug ist Scheckheftgepflegt bei B&K. Ebenfalls bot mir der Händler an, dass ich das Auto checken lassen kann. Dies hab ich gemacht und habe zur Probefahrt einen „Gutachter“ mitgenommen. Bei der Fehlerauslesung kamen ein paar Fehler hervor, die aber nicht weiter schlimm sind(Hinten rechts defekter Sensor für den Totwinkel, Kühlerjalousie Blockiert & zweitschlüssel Batterie leer). Hierbei sehe ich dies erstmal positiv, da der Händler offensichtlich die Fehler nicht gelöscht hat oder liege ich da falsch ?
Die FIN Nummer des Wagens habe ich ebenfalls überprüfen lassen und sie stimmen auch überein mit dem Scheckheft.
Was sagt ihr zu der Thematik? Für mich hört sich das nach einem „ordentlichen Kundenauftrag“ an.
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39 Antworten
Nachträgliche Info: Es handelt sich um einen 520d, Erstzulassung 2017, TÜV bis Juli 2025, 125.000km mit Sommer und Winterreifen für einen Preis von 23k€.
Im Kundenauftrag heißt nichts anderes, als dass der Händler die Gewährleistung umgehen möchte…
Ganz einfach.!
Es ist so, als wenn du das Fahrzeug privat kaufen würdest. Mit dem kleinen Unterschied, dass der Händler natürlich daran trotz alledem Geld verdient.
Alles andere musst du natürlich selber entscheiden, die Entscheidung wird hier keiner nehmen… aber wenn das Bauchgefühl so wie der Preis passt.
Warum nicht?
Zitat:
@Cslm3power schrieb am 2. Dezember 2024 um 13:03:20 Uhr:
Im Kundenauftrag heißt nichts anderes, als dass der Händler die Gewährleistung umgehen möchte…
Ganz einfach.!
Es ist so, als wenn du das Fahrzeug privat kaufen würdest. Mit dem kleinen Unterschied, dass der Händler natürlich daran trotz alledem Geld verdient.
Alles andere musst du natürlich selber entscheiden, die Entscheidung wird hier keiner nehmen… aber wenn das Bauchgefühl so wie der Preis passt.
Warum nicht?
Genau dies hat er aber auch offen zugegeben, da er in dieser Preisklasse nicht handelt und dementsprechend auch keine Garantie für Autos in der Preisklasse geben möchte. Dies ist auch das einzige Fahrzeug im Kundenauftrag bei diesem Händler. Die restlichen Autos sind seine eigenen, aber auch nur zwischen 5-7k€
Zitat:
@absoluteeyy schrieb am 2. Dezember 2024 um 13:05:14 Uhr:
Zitat:
@Cslm3power schrieb am 2. Dezember 2024 um 13:03:20 Uhr:
Im Kundenauftrag heißt nichts anderes, als dass der Händler die Gewährleistung umgehen möchte…
Ganz einfach.!
Es ist so, als wenn du das Fahrzeug privat kaufen würdest. Mit dem kleinen Unterschied, dass der Händler natürlich daran trotz alledem Geld verdient.
Alles andere musst du natürlich selber entscheiden, die Entscheidung wird hier keiner nehmen… aber wenn das Bauchgefühl so wie der Preis passt.
Warum nicht?
Genau dies hat er aber auch offen zugegeben, da er in dieser Preisklasse nicht handelt und dementsprechend auch keine Garantie für Autos in der Preisklasse geben möchte. Dies ist auch das einzige Fahrzeug im Kundenauftrag bei diesem Händler. Die restlichen Autos sind seine eigenen, aber auch nur zwischen 5-7k€
Wenn dem so ist, und du schon ein Gutachter mitgenommen hast und dieser das Auto abgesegnet….
zuschlagen!
Ob der FS gelöscht wurde kannst du daran nicht sehen da sich die Fehler nicht löschen lassen wenn sie aktuell vorhanden sind. Er kann durchaus gelöscht worden sein und die Fehler kamen wieder.
Aber wenn der Preis für dich passt inklusive der Reparatur dieser Fehler dann ist das ok.
Das Risiko dass später auftauchende Fehler und defekte auf deine Kappe gehen musst du dann hinnehmen. Da kann keiner was voraussagen.
Wenn du eine ausgiebige Probefahrt gemacht hast, dabei auch alles ausprobiert hast und am Ende keine Fehler (außer der 3 angesprochenen) drin sind dann ist es ja erstmal ok.
Mit Beamerlink oder OBDLink (weis nicht mehr genau) kann man auch auslesen vor wieviel Kilometern das letze Mal die / alle Fehler gelöscht wurden.
Die Frage ist, was im Kaufvertrag steht. Wie hat dein Gutachter das Auto angeschaut, Lackdicke, Hagel usw. geprüft? Was steht zur Unfallfreiheit, Vorschäden im Vertrag?
Wenn im Kundenauftrag, wer unterschreibt denn den Vertrag? Wer ist hier überhaupt dein Vertragspartner? Wenn jetzt das Autohaus24 den Kundenauftrag an den Fähnchenhändler gibt und das Autohaus24 im Kaufvertrag steht sehe ich die trotzdem als gewährleistungspflichtig an.
Das Umgehungsgeschäft hinsichtlich Gewährleistung ist ja ok. Wobei mir das schon etwas viel Umgehungsgeschäft ist. Das Auto hätte ja auch von dem Autohaus24 verkauft werden können "im Kundenauftrag" um nur die Gewährleistung zu umgehen. Dann wäre dein Vertragspartner der Vorbesitzer. Garniert mit den üblichen "unfallfrei laut Vorbesitzer" Ausschlüssen noch ein halbwegs sinnvolles Geschäft für ein Auto, dass noch fährt und damit du praktisch keine Rechte hast.
Meine Befürchtung hier ist, dass die beiden Autohändler einen Grund haben die Finger von dem Auto zu lassen und du ein Stück Papier bekommst, welches den Wortlaut "Vertrag" schlicht nicht verdient.
Hallo,
für ein Fahrzeug ohne Gewährleistung zu teuer!
Zitat:
@basti313 schrieb am 2. Dezember 2024 um 13:27:10 Uhr:
Die Frage ist, was im Kaufvertrag steht. Wie hat dein Gutachter das Auto angeschaut, Lackdicke, Hagel usw. geprüft? Was steht zur Unfallfreiheit, Vorschäden im Vertrag?
Wenn im Kundenauftrag, wer unterschreibt denn den Vertrag? Wer ist hier überhaupt dein Vertragspartner? Wenn jetzt das Autohaus24 den Kundenauftrag an den Fähnchenhändler gibt und das Autohaus24 im Kaufvertrag steht sehe ich die trotzdem als gewährleistungspflichtig an.
Das Umgehungsgeschäft hinsichtlich Gewährleistung ist ja ok. Wobei mir das schon etwas viel Umgehungsgeschäft ist. Das Auto hätte ja auch von dem Autohaus24 verkauft werden können "im Kundenauftrag" um nur die Gewährleistung zu umgehen. Dann wäre dein Vertragspartner der Vorbesitzer. Garniert mit den üblichen "unfallfrei laut Vorbesitzer" Ausschlüssen noch ein halbwegs sinnvolles Geschäft für ein Auto, dass noch fährt und damit du praktisch keine Rechte hast.
Meine Befürchtung hier ist, dass die beiden Autohändler einen Grund haben die Finger von dem Auto zu lassen und du ein Stück Papier bekommst, welches den Wortlaut "Vertrag" schlicht nicht verdient.
Durch eigene Recherche habe ich ja entdeckt das der Vorbesitzer dieses Wagens tatsächlich der Schwiegervater des Verkäufers von Autohaus24 ist. Der Händler begründete mir dies, das er ddm Schwiegervater geraten hat nicht das Auto über ein Autohaus ankaufen zu lassen, da er da nicht genug Geld bekommen würde. Deshalb hat er in der Vollmacht des Besitzers den Wagen an den Händler weitergegeben.
Wenn es der Sensor für Spurwechselwarnung ist, dann ist der ohne Arbeit bei 800€, Kühlerjalousie kost ja auch noch ein paar 100 taken, plus Arbeit, dann bist da denk ich im Autohaus bei guten 2k€.
Also kommt der Wagen auf 25 statt 23k€.
Des is nur mein Gedankengang, zudem warum ohne Gewährleistung wenn Händler.
Vorschäden? Nachlackiert?
Zitat:
@absoluteeyy schrieb am 2. Dezember 2024 um 13:31:45 Uhr:
Durch eigene Recherche habe ich ja entdeckt das der Vorbesitzer dieses Wagens tatsächlich der Schwiegervater des Verkäufers von Autohaus24 ist. Der Händler begründete mir dies, das er ddm Schwiegervater geraten hat nicht das Auto über ein Autohaus ankaufen zu lassen, da er da nicht genug Geld bekommen würde. Deshalb hat er in der Vollmacht des Besitzers den Wagen an den Händler weitergegeben.
Der Verkauf über seinen Schwiegersohn, der scheinbar Autoverkäufer ist, bringt weniger als das Umgehungsgeschäft über den Fähnchenhändler? Das ist ne steile These.
Gehen wir mal davon aus:
- Es liegt eine Vollmacht vor, diese kennst du, diese hast du als Kopie beim Kaufvertrag.
- In der Vollmacht stehen keine Ausschlüsse und die Person gibt es wirklich. Am besten ruft man den Herrn kurz an.
- Der Kaufvertrag hat keine wilden Ausschlüsse und es ist ein ordentlicher Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer als Vertragspartner.
Dann ist das Geschäft für mich rechtlich wie ein Privatverkauf. Musst du wissen, ob du es für den Preis bei Privat kaufst....wie gesagt mit einer etwas wilden Story.
Lass nur die Finger von den Geschäften, bei denen irgend ein unbekannter Dritter als Vertragspartner auftritt.
Vielen Dank für euere Antworten. Ich habe eben nochmals mit dem Händler telefoniert und meine Bedenken geschildert. Er hat mir angeboten morgen nochmals vorbeizukommen und eine zweite noch ausführlichere Probefahrt zu machen. ich denke mal das, wenn alles gut läuft, ich dieses Risiko eingehe.
Wenn der Wagen und Preis für dich ok sind, dann allzeit gute Fahrt von mir!
Hab auch einen und bin zufrieden.
Dr. / Schwiegervater….bei diesen Wörtern im Zusammenhang mit einem Autokauf steig ich immer aus