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Verkauf Gebrauchtfahrzeug privat - Käufer zeigt Mangel an

Themenstarteram 3. Oktober 2024 um 8:35

Liebe Motor-Talk Gemeinde,

ich habe privat mein Gebrauchtfahrzeug verkauft.

Der Käufer konnte das Fahrzeug besichtigen und eine kleine Runde drehen.

Ich habe alle bestehenden optischen und technischen Mängel, die mir bekannt waren, ausführlich gezeigt und geschildert. Dazu gehörte auch der Hinweis, das das Fahrzeug in letzter Zeit Kühlwasser verbraucht hat. Nach Langstreckenfahrt >300km musste nachgefüllt werden.

5 Tage nach Abholung des Fahrzeugs meldete sich der Käufer mit dem Hinweis, dass möglichweise die Zylinderkopfdichtung defekt (Vermutung Werkstatt) sei und er einen nachträglichen Preisnachlass möchte. Ich habe ihn daraufhin gebeten, den Sachverhalt erst einmal durch eine Werkstatt prüfen zu lassen.

Nun hat sich der Käufer erneut gemeldet mit der Information, dass die Werkstatt den Mangel defekte Zylinderkopfdichtung bestätigt hätte. Er verlangt die Rücknahme des Fahrzeugs und verweist auf ein 14-tägiges Rückgaberecht, das mir bei privaten Fahrzeugverkäufen nicht bekannt ist.

Ich habe beim Verkauf einen ADAC Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs ausgefüllt.

Unter 2. (Schäden in der Zeit im Eigentum) haben wir Haken gesetzt unter

- keinen Unfallschaden

- keine sonstigen Beschädigungen (z. B. Hagelschaden)

Unter 3. (Schäden in der übrigen Zeit) haben wir keine Eintragungen vorgenommen, da sonstige Makel vor Ort bereits ausführlich besprochen waren

Ich weiß, dass ich hier keine Rechtsberatung erhalten werde, aber vielleicht gibt es ein paar Hinweise, wie ich mich nun verhalten sollte.

Vielen Dank vorab!

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21 Antworten

Sind diese Mängel im Kaufvertrag niedergeschrieben worden und/oder gibt es Zeugen oder sonstige Nachweise für die mündliche Aufklärung?

14-tägiges Rückgaberecht gibt es nicht. Und wenn im Kaufvertrag der Ausschluß der Gewährleistung, wie es im ADAC-Vertrag steht, nicht gestrichen ist, ist die Sache für dich erledigt.

Das geschriebene Wort gilt.

Zitat:

@Volk5Wagen schrieb am 3. Oktober 2024 um 10:35:06 Uhr:

Ich habe alle bestehenden optischen und technischen Mängel, die mir bekannt waren, ausführlich gezeigt und geschildert.

Zeigen und schildern ist löblich.

Aber nutzlos, wenn man es nicht schriftlich festhält.

Ansonsten reicht aber, wie hier schon steht, wenn die Sachmängelhaftung ausgeschlosen wurde.

Unter Verweis darauf solltest du alle Ansprüche zurückweisen und dann die Kommunikation einstellen.

ich vermute dahinter eine leider fast schon übliche Masche, nachträglich einen Nachlass zu erpressen. Der Käufer soll den Rechtsweg einschlagen und wenn etwas von einem Anwalt kommen sollte, dass kannst du dir überlegen, was zu tun wäre. Ich würde ihm jetzt einmalig mitteilen, dass du nach Abwägung der Sachlage entschieden hast, den Wagen weder zurück zu nehmen, noch ihm einen Nachlass zu gewähren. Punkt. Aus. Fertig. Wer viel schreibt, der macht sich angreifbar. Kurz und knapp und inhaltlich zweifelsfrei.

Es wäre besser gewesen alle Mängel auch den Wasserverlust schriftlich festzuhalten.

Du kannst jetzt nicht beweisen das du es Käufer informiert hast.

Der Käufer kann dir aber auch nicht beweisen das du davon wusstest also irgendwie auch wieder ein Patt.

Als privater Verkäufer mit einem ADAC Kaufvertrag hast du die Gewährleistung ausgeschlossen.

Es gibt also kein Rückgaberecht und du bist auch nicht für Mängel wie eine defekte Kopfdichtung haftbar zu machen.

Nur Mängel die dir bekannt sind und die du arglistig verschwiegen hast wären ein Problem für dich aber auch nur wenn dir der Käufer nachweisen kann das du wirklich davon wusstest.

ich hatte im April beim Verkauf des W212 meines Vaters einen fast identischen Fall.

Auto hatte (warum auch immer) am Tag des Verkaufs eine leuchtende Kühlwassermangelanzeige (zwei Tage davor, bei der HU war nichts).

Der Käufer kaufte das Auto trotz dem Wissen, dass Wasser in seinem Beisein aufgefüllt wurde.

Nach dem Kauf meldete sich der Käufer zuerst wegen einem unsauber schaltendem Automatikgetriebe, dann wegen erneutem Kühlwasserverlust.

Nach Rücksprache mit meiner Rechtsschutzversicherung habe ich den Käufer auf den Gewährleistungsausschluss hingewiesen und die Angelegenheit als abgeschlossen betrachtet. Der Käufer hat sich auch tatsächlich nicht mehr gemeldet.

Wichtig ist, mit dem Käufer gar nicht erst über den Sachverhalt zu diskutieren, sondern nur kurz und bündig Ansprüche unter Verweis auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss abzulehnen und damit dann auch die Kommunikation zu beenden. Durch Verhandlungen wird die kurze Verjährung gehemmt (§ 203 BGB) und wenn es blöd kommt, werden einem abgegebene Erklärungen auch noch als Anerkenntnis ausgelegt. So etwas z. B.

 

Zitat:

@Volk5Wagen schrieb am 3. Oktober 2024 um 10:35:06 Uhr:

... Ich habe ihn daraufhin gebeten, den Sachverhalt erst einmal durch eine Werkstatt prüfen zu lassen. ...

lässt man besser. Welchen Sinn soll so eine Prüfung haben, wenn man sowieso nicht für ein evtl. Ergebnis dieser Prüfung haften will?

Einfach blockieren, zurücklehnen, ein Gesundheitsstangerl genehmigen und normal weiterleben. Da kommt und passiert auch nichts mehr.

Zitat:

@T5Plus schrieb am 3. Oktober 2024 um 16:04:23 Uhr:

Einfach blockieren, zurücklehnen, ein Gesundheitsstangerl genehmigen und normal weiterleben. Da kommt und passiert auch nichts mehr.

So!

Themenstarteram 4. Oktober 2024 um 6:04

Hallo Ihr lieben,

vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen.

Der Ausschluss der Gewährleistung, wie es im ADAC-Vertrag steht, wurde natürlich nicht gestrichen.

Außerdem sind wir uns einig darüber, dass ich ihm beim Kauf auf den Mangel Kühlwasserverlust hingewiesen habe. Wir haben sogar gemeinsam bei der Übergabe des Fahrzeugs eine nicht unerhebliche Menge Kühlwasser nachgefüllt. Er gibt nun an, dass er dachte, dass vielleicht nur ein Schlauch lose ist und ist nun sehr verärgert über den vermeintlichen Schaden der Zylinderkopfdichtung.

Bei unserem zweiten Gespräch hatte er angekündigt, dass er mich in ein paar Tagen bei mir zu Hause abholen kommen möchte, um mit mir zur Werkstatt zu fahren und den Schaden zu beweisen.

Ich denke, dass ich ihm nun kurz die Sachlage schildern werde und den Termin absagen werde.

Ja... Absagen den Termin, das ist eine gute Idee und hier die einzig richtige Vorgehensweise.

Zitat:

@Volk5Wagen schrieb am 4. Oktober 2024 um 08:04:59 Uhr:

Ich denke, dass ich ihm nun kurz die Sachlage schildern werde und den Termin absagen werde.

Genau so.

Möglicherweise wird er das nicht akzeptieren und dich weiter nerven, aber das kannst du dann ignorieren und / oder dir verbitten.

....vor allem würde ich mich von dem abholen lassen...!

Ehrlich, woher soll man den wissen was es ist. Ich dachte es wäre nur ein Schlauch war halt die falsche Vermutung. Pech für den Käufer hätte er nicht kaufen sollen wenn er sich nicht sicher ist.

 

Wenn er das Auto zurückgeben will dann bitte mit intakter Zylinderkopfdichtung , so hast du es auch verkauft. Er kann ja nicht dein Auto nehmen es kaputt machen und dann sagen ich möchte es nicht.

 

Wie alt und wieviel KM hatte das Auto ?

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