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Verkauf ins Ausland ohne Fahrzeugschein möglich?
Hallo zusammen!
Vor neun Monaten habe ich ein Fahrzeug von einem Zwischenhändler gekauft und den Fahrzeugschein verloren. Der Brief und der Kaufvertrag und beide Schlüssel und die HU-Bescheinigung liegen vor.
Da der Zwischenhändler jetzt H4-Kunde ist und ohnehin von privat verkauft hatte und ihn mir angeblich ohne Gewinn weiterverkauft hat, ist es nicht so einfach, von ihm oder vom Vorbesitzer Ausweiskopien zu bekommen und den Kaufvertrag vom Vorbesitzer an den Zwischenhändler zu bekommen. Beides ist notwendig, um an einen neuen Fahrzeugschein zu gelangen.
Ich den Hickhack derart leid, daß ich das Auto gerne ins Ausland verkaufen möchte.
Daher die Frage, ob es möglich ist, ihn nur mit dem Brief zu verkaufen und ob der Käufer diesen Wagen dann ohne Probleme in den Niederlanden oder Frankreich, in Polen oder Österreich zugelassen bekommt. Mit fehlt hier jedwede Erfahrung.
Vielen Dank für jede hilfreiche Auskunft!
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6 Antworten
Um was für ein Fahrzeug handelt es sich, und welche Papiere liegen vor?
Prinzipiell ist das nicht möglich.
Da in den Nachbarländern nur selten Deutsch gesprochen wird, nützt eine offizielle Bescheinigung von der Behörde natürlich wenig. Diese müsste von einem vereidigten Übersetzer in die Landessprache übersetzt werden. Das kostet natürlich auch, abgesehen davon dass der Erfolg trotzdem zweifelhaft ist.
IMHO lohnt der Aufwand nicht.
Zitat:
@Regulierer schrieb am 23. November 2017 um 12:15:11 Uhr:
Da der Zwischenhändler jetzt H4-Kunde ist und ohnehin von privat verkauft hatte und ihn mir angeblich ohne Gewinn weiterverkauft hat, ist es nicht so einfach, von ihm oder vom Vorbesitzer Ausweiskopien zu bekommen und den Kaufvertrag vom Vorbesitzer an den Zwischenhändler zu bekommen. Beides ist notwendig, um an einen neuen Fahrzeugschein zu gelangen.
Sind diese Papiere denn wirklich notwendig? Ich würde erst einmal bei meiner Zulassungsstele und der letzten Zulassungsstelle nachfragen. Es muss doch auch möglich sein, ein Kfz. zuzulassen, wenn der Schein verloren wurde. In der Regel sollte eine eidesstattliche Versicherung des Eigentümers ausreichen, kostet allerdings mehr Geld als eine normale Zulassung.
Meiner Meinung nach ist es immer möglich ein Fahrzeug ohne Papiere zu verkaufen, sofern sich ein Käufer findet. Ob der im Inland oder Ausland ist dabei egal.
Zitat:
@baer-tram schrieb am 23. November 2017 um 15:52:35 Uhr:
... In der Regel sollte eine eidesstattliche Versicherung des Eigentümers ausreichen...
Meiner Meinung nach ist es immer möglich ein Fahrzeug ohne Papiere zu verkaufen, sofern sich ein Käufer findet. Ob der im Inland oder Ausland ist dabei egal.
Unsere Zulassungsstellen hier bei uns im Großraum verlangen bei einer Wiederinbetriebnahme eine eidesstattliche Versicherung des letzten Eigentümers, der im Brief bzw. in der ZulBescheinigung eingetragen ist!
Ein Käufer kann sich finden.
Aber ob er dann dieses Fahrzeug in seinem Heimatland ohne dem KfzSchein zulassen kann, muss er bei seiner Behörde (im Ausland) nachfragen.
Manche Staaten benötigen diesen Fahrzeugschein, andere wiederum nicht.
Da gibt es keine allgemeingültige Antwort - das wird genauso unterschiedlich gehandhabt wie unsere ZulStellen in Dtschld jeweils ihre "eigene Suppe kochen".
Zitat:
Ich den Hickhack derart leid, daß ich das Auto gerne ins Ausland verkaufen möchte.
Daher die Frage, ob es möglich ist, ihn nur mit dem Brief zu verkaufen
Ja, na klar geht das. Du brauchst an sich nur das Auto und machst dann einen Kaufvertrag. In dem Kaufvertrag sicherst du zu, dass du der Eigentümer bist. Fertig.
Zitat:
und ob der Käufer diesen Wagen dann ohne Probleme in den Niederlanden oder Frankreich, in Polen oder Österreich zugelassen bekommt.
Ist dann sein Bier. Gängig wird er sich mindestens ein CoC besorgen müssen. Certificate of Conformity mit den Daten der EU-Typgenehmigung.
Zitat:
@Grasoman schrieb am 23. November 2017 um 23:09:26 Uhr:
Ja, na klar geht das. Du brauchst an sich nur das Auto und machst dann einen Kaufvertrag. In dem Kaufvertrag sicherst du zu, dass du der Eigentümer bist. Fertig.
Fahrzeugpapiere, die nicht mehr auffindbar sind, also verloren, müßen GRUNDSÄTZLICH bei der Behörde aufgeboten werden, und das kann nur der letzte Fahrzeughalter....
Die Prozedur ist teuer, da eine kostenpflichtige eidesstattliche Versicherung abgeben werden muss.
Es kostet ca. € 60,--
Ist der Brief verloren, dauert es zudem auch noch sehr lange: Ca. 3 Wochen, da der Fahrzeugbrief in Flensburg beim KBA aufgeboten werden muß....
Fahrzeugschein geht da wesentlich schneller , sich einen neuen austellen zu lassen!
Zitat:
@Grasoman schrieb am 23. November 2017 um 23:09:26 Uhr:
Ist dann sein Bier. Gängig wird er sich mindestens ein CoC besorgen müssen. Certificate of Conformity mit den Daten der EU-Typgenehmigung.
Für was bitte recht sehr ein COC-Paper, wenn das Fahrzeug bereits in Deutschland registriert, und somit in der Datenbank steht!
Ein COC-Paper braucht man nur, wenn das Fahrzeug eingeführt wurde nach Deutschland, und den EU-Richtlinien entspricht, d.h. für den europäischen Markt gebaut wurde....
Zitat:
@Regulierer schrieb am 23. November 2017 um 12:15:11 Uhr:
Ich den Hickhack derart leid, daß ich das Auto gerne ins Ausland verkaufen möchte.
Daher die Frage, ob es möglich ist, ihn nur mit dem Brief zu verkaufen und ob der Käufer diesen Wagen dann ohne Probleme in den Niederlanden oder Frankreich, in Polen oder Österreich zugelassen bekommt. Mit fehlt hier jedwede Erfahrung.
Vielen Dank für jede hilfreiche Auskunft!
Also, auch beim Verkauf ins Ausland brauchst Du einen Fahrzeugschein, diesen nennen die Ausländer gerne "Kleinen Brief", und der Fahrzeugbrief wird als "Großer Brief" betitelt!
Weder in den Niederlanden oder Frankreich, in Polen oder Österreich, weder noch in Tschechien und sonstwo kannst Du ein Auto ohne "Kleinen Brief" zulassen, weil dort nämlich die Daten über das Auto drinstehen, die "schlauerweise" in den neuen Fahrzeugbriefen (Großer Brief) nicht mehr drinstehen!
Mit den alten Fahrzeugbriefen (vor ca. 10 Jahren) ginge das noch, weil dort alle technischen daten dringestanden haben!
Aber, es gibt einen legalen Trick, doch noch in den Besitz eines legalen Fahrzeugscheines zu kommen, und der heißt 5 Tages Kurzzeitkennzeichen.
Dafür reicht bei den meisten Zulassungsstellen der Fahrzeugbrief und TÜV Bericht aus....
Dann kann man das Auto auch wieder ins Ausland verkaufen, weil man dann wieder einen Fahrzeugschein hat!