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Verkauf ins Ausland
Hallo,
ich verkaufe z.Zt. mein PKW per Internet- Inserat. Es haben u.a. drei Interessenten aus dem Ausland angerufen, einer aus Belgien, 2 aus Frankreich.
Ich will ihnen nichts Schlechtes unterstellen, würde den Wagen aber nur gegen geprüftes Bargeld und abgemeldet verkaufen. Nur, wie kommt der ausländische (EU!)- Käufer damit nach Hause? Mit einem Trailer kein Problem, aber sonst? In Frankreich / Belgien gibt es meines Wissens keine Überführugskennzeichen und auf meine Verantwortung bin ich nicht bereit, ein deutsches Ausfuhrkennzeichen zu besorgen.
Gibt es andere Lösungen oder gar Fallstricke, die ich noch übersehen habe?
Hier im Forum habe ich leider nur sehr alte Beiträge gefunden mit absolut kontroversen Meinungen. Gibt es hier keine Fachleute, die wissen, wie die aktuelle Rechts-/ Versicherungslage ist, wenn nach einem Verkauf (mit Vertrag und dokumentiertem Übergabezeitunkt) der Käufer an einem Unfall beteiligt ist?
Ist der Verkäufer mit Ausfuhrkennzeichen 100%ig aus dem Schneider?
Danke und Gruß
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3 Antworten
Wieso machst du dir da Gedanken drüber?
Ist doch das Problem vom Käufer - oder habe ich jetzt was falsch verstanden?
Zitat:
Original geschrieben von pieb
Wieso machst du dir da Gedanken drüber?
Ist doch das Problem vom Käufer - oder habe ich jetzt was falsch verstanden?
Käufer sind auch nur Menschen und nicht unbedingt Profis. Ich betrachte es als hilfreich, wenn ich dem Käufer fundierte Auskünfte geben kann, wie er das Auto "vom Hof" bekommt.
Ich meine, dass es kurzzeitkennzeichen auch für Überführung ins Ausland gibt. Die müsste sich der Käufer dann besorgen.