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Verkauf Mercedes

Mercedes C-Klasse C205 Coupé
Themenstarteram 7. März 2021 um 15:41

Hallo,

mir ist bewusst, das der Verkauf und die dazugehörige Frage nicht unbedingt hier rein gehört. Ich habe hier allerdings immer gute Erfahrungen gemacht, deshalb die Nachfrage hier im Forum.

Hatte meinen Mercedes bei Mobile zum Verkauf angeboten. Es dauerte auch nicht lange und ich hatte einen Händler am Telefon.

Dieser wollte meinen PKW kaufen und bad mich das ich Ihm seine E Mail über den Verkauf bestätige. Mir ist bewusst, dass dies als Vertrag anzusehen ist, mit meiner Bestätigung.

Meine Frage geht auch viel mehr Richtung Kaufvertrag. Ich habe unter diesem Link:

https://www.tuvsud.com/.../...vertrag-gebrauchtes-kfz-formular.pdf?...

vom TÜV Süd einen gängigen Vertrag runter geladen und vorausgefüllt.

Mir ist jetzt nur nicht ganz klar, ob der Käufer hier auch mit seinem Namen und Pers Nummer sich einträgt. Es kommt ja nicht der Besitzer des Autohauses, sondern ein "Aussendienstmitarbeiter". Was ist zu beachten, wenn er nicht Namentlich im Kaufvertrag gennant werden möchten, sondern das Autohaus dort eingetragen wird?

Es fehlen dann ja die Pers Nummer, ausserdem habe ich im Vertrag keinen Namen stehen, sondern vielleicht nur Firma mit dem Namen des Autohauses.

Ist das so für Ihn auch erlaubt und was muss dann bei der Unterschrift beachtet werden. Muss das mit Firmenstempel gemacht werden (Könnte man sich ja auch selber besorgen)

Welche Möglichkeiten bestehen hier um auf Nummer Sicher zu gehen? Ihr seht, ich habe da nicht wirklich Erfahrungen und möchte lieber im Vorfeld, dem möglichen Ärger aus dem Weg gehen.

Vielen Dank im Voraus!

Gruss

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37 Antworten

steht doch da, bei Käufer "Pass-/Personalausweis-Nummer, ausstellende Behörde"

hier trägst du nur die des Käufers ein, und nicht des Verkäufer.

Themenstarteram 7. März 2021 um 15:59

@REDSUN danke erst einmal für die schnelle Antwort. Das habe ich natürlich so auch gesehen, vielleicht habe ich mich nicht so klar ausgedrückt.

Mir geht es nur um die Fragen, kann er als Firma auftreten und dann:

Unter Name - die Firma, also das Autohaus eintragen mit PLZ und ORT und Strasse und dann unter Pass-/Personalausweis-Nummer, ausstellende Behörde

das Feld leer lassen?

 

Ich würde als Käufer das Autohaus eintragen und den Ankäufer als gesetzlicher Vertreter mit ausweisnumner etc zusätzlich eintragen lassen. Zudem muss er bestätigen dass er das Autohaus gesetzlich vertreten darf und ansonsten persönlich haftet

Alternative kann ja auch der Käufer (das Autohaus) ein Ankaufvertrag ausstellen, war zumindest bei mir immer der Fall bei einer Inzahlungnahme

Themenstarteram 7. März 2021 um 16:14

@Wilson24de hört sich für mich erst einmal gut an. Kannst Du mir kurz sagen, in welches Feld er jetzt was eintragen soll?

Es stehen hier ja nur begrenzte Felder zur Auswahl, im Vertrag:

Name

PLZ

ORT

Strasse

Telefon

Personal Ausweisnummer

Danke im Voraus

Themenstarteram 7. März 2021 um 16:17

Zitat:

@REDSUN schrieb am 7. März 2021 um 17:11:26 Uhr:

Alternative kann ja auch der Käufer (das Autohaus) ein Ankaufvertrag ausstellen, war zumindest bei mir immer der Fall bei einer Inzahlungnahme

Ist ja leider keine Inzahlungnahme. Händler hat sein Autohaus in Nordrhein-Westfalen und ich wohne in Berlin

Das mit der Inzahlungnahme, habe ich bisher auch immer so gehandhabt.

Aber das ändert doch nichts daran, das dir das Autohaus kein Ankaufvertrag ausstellen kann?

Hallo

Aber das Autohaus kauft doch dein Auto an.

Wie du es löst mußt du selber wissen. Aber immer vorher Geld aufs Konto oder Geld in die Hand. Ansonsten kein Fahrzeug abgeben.

Bei Bargeld nur gemeinsame Einzahlung bei der Bank.

Der Pauschalvertragg wird ja nicht ungültig wenn man einen Zusatz vereinbart und dies zb. auf den Bemerkungen ankündigt, wenn da zu wenig Platz ist.

Themenstarteram 7. März 2021 um 16:34

@BMW-X1-Fan das mit dem Geld ist klar!

@REDSUN da hast Du natürlich recht. Die Frage ist ja nur, wie sie es handhaben. Bei Mercedes hätte ich jetzt keine Bedenken, aber da wurde das auch immer alles in der NL erledigt. Das Fahrzeug wurde geprüft, Ankaufvertrag und mit dem neuen verrechnet.

Aber jetzt kommt ja jemand bei mir vorbei und Sie wollen den PKW ohne Prüfung zum vereinbarten Preis direkt ankaufen!

Auf was müsste ich denn bei so einem Ankaufvertrag alles achten. Bei Mercedes war es halt ein Vertrag mit Firmenlogo, die NL wurde eingetragen, dann gab es noch eine Vorgangsnummer und der Verkäufer hat unterschrieben mit Stempel

Themenstarteram 7. März 2021 um 16:36

@Wilson24de die gemeinsame Einzahlung, weil?? Geldwäschegesetz oder Echtheit ?

Beides!

Zum Einen ist sicherlich von Vorteil wenn nachvollziehbar ist woher das Geld stammt, zum Anderen, und das ist noch wichtiger, zahlst Du das Geld später alleine ein und es sind falsche Scheine darunter (oft große Scheine), dann bleibst Du auf dem Schaden sitzen.

Es muss ja nicht immer der große Betrügerring sein (Aber auch das kommt vor), aber Du weißt ja auch nicht woher das Geld, oder auch nur Teile davon stammt.

Themenstarteram 7. März 2021 um 17:44

@Wilson24de Ich denke das mit den falschen Scheinen bekomme ich hin und was das Geldwäschegesetz betrifft, sollte hier der aktuelle Kaufvertrag mit exakt der selben Summe und einer Kopie des Ausweises vom Ankäufer ausreichen.

Ich weiß ich bin über vorsichtig aber ich würde den Käufer darum bitten einen Ankaufvertrag auszufüllen und mit zu senden mit dem Abholer, dann vor Ort kannst du deinen Namen usw. eintragen , warum solltest du den Vertrag machen? Das kommt mir doch komisch vor und ein Autohaus macht den Vertrag immer selbst, ich kenne dies nicht anders bei jedem guten Händler hatten wir das so. Geld würde ich auch zusammen mit dem Mitarbeiter bei der Bank einzahlen. Mir kommt es komisch vor das der Händler extra aus NRW jemand nach Berlin schickt um ein Auto zu kaufen, aber manchmal hat das einen ganz vernünftigen Grund (Nachfrage usw.)

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