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Verkauf nach Reperatur (wirtschaftlicher Totalschaden)

Themenstarteram 12. Februar 2020 um 16:05

Hallo liebe Mitfahrer,

bei meinem Auto wurde nach einem Unfall nun ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt. Ich habe jetzt mehrere Optionen.. Eine davon wäre es ziemlich billig selbst zu reparieren und erst in einem Jahr zu verkaufen..

Meine Frage ist: Falls ich mein Auto repariere und danach verkaufe, muss ich es als wirtschaftlichen Totalschaden deklarieren oder ist es weiterhin "nur" ein Unfallauto?

Vielen Dank schonmal!

Pepii11

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bert1967 schrieb am 12. Februar 2020 um 17:13:23 Uhr:

Wenn ich mich recht erinnere, wurde früher mal der Brief eingezogen, wenn ein Auto "tot" war... also Totalschaden. Das diente dann nur noch als Teileträger.

Vor wievielen Jahrzehnten soll das gewesen sein? :D

Und wie soll festgelegt worden sein, wann ein Auto "technisch" vermeintlich gar nicht mehr reparabel war (eigentlich ist es ja immer eine Sache der Kosten/Wirtschaftlichkeit...) und wie hat das STVA davon erfahren?

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Du musst die Beschädigungen und durchgeführten Reparaturen wahrheitsgemäß angeben. Ob es ein wirtschaftlicher Totalschaden war, spielt keine Rolle, auch nicht was Du für die Reparatur bezahlt hast.

Wenn ich mich recht erinnere, wurde früher mal der Brief eingezogen, wenn ein Auto "tot" war... also Totalschaden. Das diente dann nur noch als Teileträger.

Wirtschaftlicher Totalschaden..... ist quasi nur eine Gegenüberstellung der Kosten mit dem Wiederbeschaffungswert. In Deinem Fall ist das wohl völlig unerheblich, solange Du alle behobenen Schäden erklärst und auf bestehende hinweist. Im Idealfall mit Fotos und sonstigen Belegen.

Zitat:

@Bert1967 schrieb am 12. Februar 2020 um 17:13:23 Uhr:

Wenn ich mich recht erinnere, wurde früher mal der Brief eingezogen, wenn ein Auto "tot" war... also Totalschaden. Das diente dann nur noch als Teileträger.

Vor wievielen Jahrzehnten soll das gewesen sein? :D

Und wie soll festgelegt worden sein, wann ein Auto "technisch" vermeintlich gar nicht mehr reparabel war (eigentlich ist es ja immer eine Sache der Kosten/Wirtschaftlichkeit...) und wie hat das STVA davon erfahren?

Muss auf jeden Fall länger als 40 Jahre her sein, so lange reichen meine Erinnerungen an eigene Totalschäden (1x) und die der Eltern (1x) zurück :-) wahrscheinlich ist da nix dran.

Zitat:

@HelldriverNRW schrieb am 12. Februar 2020 um 17:45:10 Uhr:

Zitat:

@Bert1967 schrieb am 12. Februar 2020 um 17:13:23 Uhr:

Wenn ich mich recht erinnere, wurde früher mal der Brief eingezogen, wenn ein Auto "tot" war... also Totalschaden. Das diente dann nur noch als Teileträger.

Vor wievielen Jahrzehnten soll das gewesen sein? :D

Und wie soll festgelegt worden sein, wann ein Auto "technisch" vermeintlich gar nicht mehr reparabel war (eigentlich ist es ja immer eine Sache der Kosten/Wirtschaftlichkeit...) und wie hat das STVA davon erfahren?

So lange liegt das noch nicht zurück!...war allerdings nicht vorgeschrieben und dem Eigentümer des Fahrzeugs überlassen, ob er den Fahrzeugbrief, bei Abmeldung entwerten lässt oder nicht.

Es war damals eine Empfehlung vom Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen.

Es sollte bei Fahrzeugen deren Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 50 % überschreiten, den unseriösen Brief-handel unterbinden.

Ob das heute noch praktiziert wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

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