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Verkauf nur an Gewerbe - Vorschlag des Händlers in Ordnung?
Hallo,
ich habe gerade mit einem Händler telefoniert und er sagte mir direkt, dass er nur an Gewerbetreibende verkauft (geht um ein rel. altes Auto mit vielen Kilometern). Ich hab ihn gefragt, ob er irgend eine Möglichkeit sieht, wie man das umgehen kann und er hat mir angeboten, dass er in den KV "Motorschaden" reinschreiben könnte, so dass ich im Falle eines Motorschadens, der später auftritt, er seinerseits keine Garantie gewähren müsste.
Spricht eurer Meinung nach irgendetwas dagegen?
Danke und viele Grüße
M
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@udogigahertz schrieb am 10. Juni 2015 um 23:55:19 Uhr:
Geht dann wirklich der Motor kaputt, hast du trotzdem Anspruch auf Sachmängelhaftung in den ersten 6 Monaten ab Kauf, denn diese Sachmängelhaftung KANN nicht ausgeschlossen werden!
Damit ich das richtig verstanden habe:
Ich kaufe mir also absichtlich ein Fahrzeug mit Motorschaden und halte das im Kaufvertrag fest.
Ich merke nach einigen Wochen dass tatsächlich ein Motorschaden vorhanden ist und verklage dann den Händler, weil er mir ein Auto mit Motorschden verkauft hat.
Interessante Sichtweise.
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60 Antworten
Ist denn das Fahrzeug so einzigartig, dass für Dich derartige Klimmzüge in Frage kommen?
Hängt für mich auch vom Preis ab, für ein paar Hunderter kann man sowas machen, bei mehreren Tausend €uro wohl eher die Finger davon lassen!
Wie alt / wieviel km / Preis?
Du / er meint wohl Gewährleistung oder neu Sachmangelhaftung.
Garantie ist was völlig anderes.
Wenn er reinshreibt "Motor defekt, Fahrzeug nicht fahrbereit",
dann ist er mit der Haftung für den raus.
Aaaber, auf Getriebe, Achse, Lenkung, Elektronik, etc. muss er dennoch
Gewährleistung geben
Ergo, geht hier was in den ersten 6-Monaten kaputt, muss der Händler
die Repa voll übenehmen (sofern die repa nicht den Wert des Fahrzeuges
übersteigt)
Wenn Du also sicher bist, dass der Motor "o.k." ist und der Preis so "super"
ist, warum nicht kaufen ?
Ein Risiko bleibt immer
Grüße
wie wäre es mal mit einem Link zum Angebot, dann könnte man das Ganze besser einschätzen und einen echten Rat geben. So sind das alles nur Vermutungen und Schätzereien. Das Auto muss passen... dann gibt es auch Wege, wie man als Privatier zu einer Garantie kommt. Legal!
@ Keksemann: richtig, aber wir wissen ja nicht mal um was für ein Fzg. es sich
handelt und wieviel km. es runter hat.
Wenn es daher mehr als 150.tsd km hat od. älter als 10-Jahre, dann gibts i.d.R.
eh keine Garantie..
Aber, ohne konkrete Daten, ist alles nur "makulatur"
Zitat:
@heyzeus schrieb am 9. Juni 2015 um 11:33:08 Uhr:
Hallo,
ich habe gerade mit einem Händler telefoniert und er sagte mir direkt, dass er nur an Gewerbetreibende verkauft (geht um ein rel. altes Auto mit vielen Kilometern). Ich hab ihn gefragt, ob er irgend eine Möglichkeit sieht, wie man das umgehen kann und er hat mir angeboten, dass er in den KV "Motorschaden" reinschreiben könnte, so dass ich im Falle eines Motorschadens, der später auftritt, er seinerseits keine Garantie gewähren müsste.
Spricht eurer Meinung nach irgendetwas dagegen?
Danke und viele Grüße
M
Ja, da spricht sehr vieles dagegen.
Warum, meinst du, will der nur an Gewerbetreibende verkaufen? Warum will er da reinschreiben, dass der Motor defekt ist, obwohl der Motor läuft?
Streng doch bitte mal dein Gehirn an, WARUM der Händler das so machen will, WARUM er dir keine gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung gewähren will ................ na? Was könnte der Grund dafür sein?
Ich gebe mal ein paar Antwortmöglichkeiten vor:
1. Der Verkäufer mag dich nicht, deshalb will er dir das Auto eigentlich gar nicht verkaufen.
2. Der Verkäufer verkauft grundsätzlich NUR an Gewerbetreibende, warum auch immer.
3. Das in Frage kommende Auto ist so alt, hat so viele Kilometer gelaufen oder/und so viele Vorbesitzer gehabt, dass dem Händler das Risiko mit der Sachmängelhaftung zu groß ist, deshalb will er die umgehen.
4. Der Verkäufer weiß sehr wohl, dass es Vorschäden mit diesem Auto gibt, der weiß sehr wohl, was da demnächst dran kaputt gehen wird, deshalb will er auf jeden Fall die Sachmängelhaftung ausschließen.
Na? Welche Antwort klingt für dich plausibel?
Grüße
Udo
Antwort 3, wie in 99% dieser Fälle.
An sich ist -falls der Preis passt- das Risiko für den TE nicht höher als bei einem Privatkauf.
Denn dann hätte er ebenfalls keine Gewährleistung.
Tendiere auch zu Antwort 3, nicht alle sind gleich Betrüger.
Der TE ist halt mündig genug und kennt das Risiko, bzw. trägt es gerne selber.
..ich nehme Tor 5.
Danke für eure Antworten.
Wenn man mal ein paar Händler abtelefoniert, die alte Autos zu vernünftigen Preisen anbieten, dann hört man immer "Verkauf nur an Gewerbe". Ehrlich gesagt kann ich verstehen wieso:
Wenn man alte, gebrauchte Autos zu niedrigen Preisen verkaufen will, dann kann man das nur machen, wenn man die Sachmängelhaftung ausschließt (was man gesetzlich nicht darf). Ergo verkauft man nur an Gewerbetreibende. Nach einigen Händlern wollte ich mich damit nicht mehr zufrieden geben und habe den Händler gefragt, ob es für ihn irgendwie denkbar wäre, an eine Privatperson zu verkaufen. Daraufhin sagte er, dass die größte Gefahr für ihn der Motor sei (wegen hoher Laufleistung) und er deshalb, sofern das für mich in Ordnung wäre, reinschreiben würde, dass der Motor beim Kauf defekt war.
Ich werde den Wagen morgen besichtigen. Mal schauen was für einen Eindruck der Händler macht. Am Telefon war er deutlich netter als die anderen, arabischstämmigen Autohändler, die ich vorher an der Strippe hatte (gibt es eigentlich noch Ur-Deutsche, die Autohandel betreiben?).
Viele Grüße
Marc
Edit: Damit hätten wir Antwortmöglichkeit 5. Der Verkäufer kommt meiner Bitte nach, an mich zu verkaufen, zu für ihn akzeptablen Bedingungen.
Zitat:
@heyzeus schrieb am 10. Juni 2015 um 20:13:58 Uhr:
(gibt es eigentlich noch Ur-Deutsche, die Autohandel betreiben?).
Ja die gibt es!
Wenn es aber mit der Flüchtlingspolitik unserer Regierung so weiter geht, sterben die bald auch aus.
Zitat:
@rudi333 schrieb am 10. Juni 2015 um 22:21:54 Uhr:
Zitat:
@heyzeus schrieb am 10. Juni 2015 um 20:13:58 Uhr:
(gibt es eigentlich noch Ur-Deutsche, die Autohandel betreiben?).
Ja die gibt es!
Wenn es aber mit der Flüchtlingspolitik unserer Regierung so weiter geht, sterben die bald auch aus.
Wie bei anderen Jobs auch, da finden sich halt nur bestimmte Gruppen zumal man diese Tätigkeit ohne Ausbildung ausüben kann.
Gerade im Billig-Auto-Bereich sind auch die deutschen Verkäufer (Ausnahmen gibt es bestimmt vereinzelt) schon ein einfacher & rauer Typ Mensch, um es mal diplomatisch zu beschreiben.
Zitat:
@heyzeus schrieb am 10. Juni 2015 um 20:13:58 Uhr:
Nach einigen Händlern wollte ich mich damit nicht mehr zufrieden geben und habe den Händler gefragt, ob es für ihn irgendwie denkbar wäre, an eine Privatperson zu verkaufen. Daraufhin sagte er, dass die größte Gefahr für ihn der Motor sei (wegen hoher Laufleistung) und er deshalb, sofern das für mich in Ordnung wäre, reinschreiben würde, dass der Motor beim Kauf defekt war.
Mein Tipp: Nimm einen Zeugen, der nicht mit dir verwandt oder verschwägert sein darf, mit zum Händler. Der soll nix machen, nur zuschauen und zuhören.
Mach dann diesen Kauf mit dem vom Händler vorgeschlagenen Passus mit dem kaputten Motor im Kaufvertrag und kauf das Auto, falls es dir zusagt.
Geht dann wirklich der Motor kaputt, hast du trotzdem Anspruch auf Sachmängelhaftung in den ersten 6 Monaten ab Kauf, denn diese Sachmängelhaftung KANN nicht ausgeschlossen werden!
Der entsprechende Eintrag über den kaputten Motor im Kaufvertrag ist null und nichtig, da er nicht der Wahrheit entspricht, was dein Zeuge dann jederzeit bestätigen kann. Somit MUSS der Händler Gewähr leisten und sich dazu noch wegen Betruges, Nötigung und Urkundenfälschung verantworten, was er jedoch gewiss nicht möchte, also wird er zähneknirschend zahlen.
Es kann doch nicht sein, dass sich die Händler aus der Verantwortung stehlen? Geld verdienen ja, für den einwandfreien Zustand der Ware einstehen nein?
Ganz ehrlich: ICH würde auf so einen Schwindel NICHT eingehen, dann lieber das gleiche Auto von Privat noch günstiger kaufen, als den Händlern auch noch Geld für nix in den Allerwertesten zu schieben.
Grüße
Udo
Zitat:
@udogigahertz schrieb am 10. Juni 2015 um 23:55:19 Uhr:
Zitat:
@heyzeus schrieb am 10. Juni 2015 um 20:13:58 Uhr:
Nach einigen Händlern wollte ich mich damit nicht mehr zufrieden geben und habe den Händler gefragt, ob es für ihn irgendwie denkbar wäre, an eine Privatperson zu verkaufen. Daraufhin sagte er, dass die größte Gefahr für ihn der Motor sei (wegen hoher Laufleistung) und er deshalb, sofern das für mich in Ordnung wäre, reinschreiben würde, dass der Motor beim Kauf defekt war.
Mein Tipp: Nimm einen Zeugen, der nicht mit dir verwandt oder verschwägert sein darf, mit zum Händler. Der soll nix machen, nur zuschauen und zuhören.
Mach dann diesen Kauf mit dem vom Händler vorgeschlagenen Passus mit dem kaputten Motor im Kaufvertrag und kauf das Auto, falls es dir zusagt.
Geht dann wirklich der Motor kaputt, hast du trotzdem Anspruch auf Sachmängelhaftung in den ersten 6 Monaten ab Kauf, denn diese Sachmängelhaftung KANN nicht ausgeschlossen werden!
Der entsprechende Eintrag über den kaputten Motor im Kaufvertrag ist null und nichtig, da er nicht der Wahrheit entspricht, was dein Zeuge dann jederzeit bestätigen kann. Somit MUSS der Händler Gewähr leisten und sich dazu noch wegen Betruges, Nötigung und Urkundenfälschung verantworten, was er jedoch gewiss nicht möchte, also wird er zähneknirschend zahlen.
Es kann doch nicht sein, dass sich die Händler aus der Verantwortung stehlen? Geld verdienen ja, für den einwandfreien Zustand der Ware einstehen nein?
Ganz ehrlich: ICH würde auf so einen Schwindel NICHT eingehen, dann lieber das gleiche Auto von Privat noch günstiger kaufen, als den Händlern auch noch Geld für nix in den Allerwertesten zu schieben.
Grüße
Udo
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