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Verkauf vom Auto

BMW 3er E36
Themenstarteram 11. März 2012 um 10:51

So nun habe ich vor einigen Tagen meinen E36 überEbay verkauft.

Allerdings hatte ich gelegentlich das Problem das der erste gang raussprang (5-10 mal die woche bei 1200km Fahrt). Das stand nicht in der Artikelbeschreibung, allerdings habe ich dem Käufer das bei der Probefahrt gesagt. Er selber wollte nicht fahren somit bin ich gefahren, und er hat auf geräusche und alles gesachtet. Jetzt kommt der Käufer an und meinte, alle 500 Meter beim Anfahren springt der Gang raus, manchmal muss er den Gang 10 mal einlegen bis das geht. Getriebe und Kupplung sei defekt. KVA von 1050 Euro liegt mir vor. Nun fordert er 400 Euro beteiligung meinerseits.

Ich sehe das ganz anders. Ich habe den Verkäufer davon in Kenntnis gesetzt (Zeuge mein Bruder war dabei), von der defekten Kupplung weiß ich nichts, meines erachtens hat diese einwandfrei funktioniert.

Nun steht im Kaufvertrag: Das Fahrzeug wird – soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind – wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft.

Kann der Käufer mich jetzt in irgend einer Weise dafür haftbar machen, wegen arglistiger Täuschung ect.? Eigentlich nicht da er über den Mangel der mir bekannt war in Kenntnis gesetzt wurde, oder?

Beste Antwort im Thema

Schwing keine große Reden darüber wie nett Du warst und das er nicht prüfen wollte: Schreib ihm, dass Dir die von ihm genannten Mängel unbekannt sind und dass Du das Auto ohne Gewährleistung verkauft hast. Nix weiter!

Vielleicht kann noch ein anderer dazu was sagen: Ich habe viel gelesen, dass sich das Problem des rausspringenden Gangs erledigt hat mit dem Wechsel des Getriebeöls und/oder den Einbau eines verkürzten Schaltknaufs. Für mich klingt das Auswechseln der Kupplung und des Getriebes eher nach nachschachern. Du gibst ihm das Geld und er macht nix, weil da nämlich nix is.

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Du hast dich,meiner Ansicht nach,vollkommen korrekt verhalten,und dem Käufer alles gesagt,was du wußtest.

Wenn er ne defekte Kupplung hatte....mei....da steckt man ned drin oder er hat se überhaupt ned tauschen lassen,aber n Kumpel,der ihm die mit aufgeschrieben hat....

Gibt gern Käufer,die auf die Art einen Teil ihres Geldes wiederholen wollen....

Also ruhiig bleiben,der kann dir,IMHO,garnix.

Kannst ja die kostenlose Beratungsstunde beim Anwalt nutzen oder wenn du im ADAC bist,mal deren Anwaltsempfehlung fragen,kost ja auch nix.

 

Greetz

Cap

So weit hast du dich korrekt gegenüber den Käufer verhalten,nur hättest du diesen Mangel schriftlich

in den Kaufvertrag aufnehmen sollen.

Jetzt behauptet der Käufer halt das Gegenteil mit Versteckten Mängeln,die er beim Kauf nicht sehen konnte.

Würde an deiner Stelle erst mal abwarten ob der Käufer weitere Schritte unternimmt und dann deinerseits ein Rechtsanwalt einschalten.

gruß

Themenstarteram 11. März 2012 um 11:28

Das habe ich halt nicht im Kaufvertrag aufgenommen, weil es halt eine Zeitlang nicht mehr vorgekommen ist. Habe Ihn allerdings davon während der Probefahrt in Kenntnis gesetzt, dort hätte er ja noch sagen können er möchte jetzt nicht mehr, aber er sagte auch immer:" ich habe ja ersteigert, dann muss ich auch kaufen......"

am 11. März 2012 um 11:29

ganz klare Sache bei Privat verkauf gilt gekauft wie gesehen.

am 11. März 2012 um 11:37

Zitat:

Original geschrieben von rAUDIaner

Das habe ich halt nicht im Kaufvertrag aufgenommen, weil es halt eine Zeitlang nicht mehr vorgekommen ist. Habe Ihn allerdings davon während der Probefahrt in Kenntnis gesetzt, dort hätte er ja noch sagen können er möchte jetzt nicht mehr, aber er sagte auch immer:" ich habe ja ersteigert, dann muss ich auch kaufen......"

Wenn du da ein Zögern bei ihm bemerkt hast, und er ihn nur noch "wollte", weil er ihn ja ersteigert hat, hättest du ihm ja ggfls noch klarmachen können, daß du nicht unbedingt auf dem Verkauf an ihn bestehst, wenn er nun Bedenken hätte...

Aber hätte wäre wenn bringt dich nun auch nicht weiter...

Er hat ja erstmal nur`n KVA gezeigt... wie weit ist er weg, könntest du den wagen nicht noch einmal woanders in die Werke fahren, was die dazu sagen- dann wärst du dir zumindest schonmal sicher, daß er nicht nur Geld rausschinden will (oder eben doch) und dann dein weiteres Vorgehen überdenken...

Themenstarteram 11. März 2012 um 11:47

Mein Vater hat ne Werkstatt, von daher wäre das ganze kein Problem, daher kann ich sagen für mich ist die Kupplung in Ordnung, sie hat getrennt, nicht gerutscht, auch geäusche hat sie gemacht, oder noch irgendwelche anderen anzeichen. Im KVA Steht Kupplungskit 210 Euro, Getreibe gebraucht 549 und Montage 150, alles plus märchen. Naja, ein zögern war es nicht direkt, er meinte nur jetzt kauf ich ihn auch, weil ich ihn ersteigert habe. Er hätte ja auch jederzeit vorher die möglichkeit gehabt, Probe zu fahren. das steht auch in der Artikelbeschreibung, genuso wie der text aus dem Kaufvertrag: Das Fahrzeug wird – soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind – wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Also einmal in Ebay, und einmal im Kaufvertag.

Ich sehe das halt so,

Kupplung ist Verschleißteil,da hat er halt Pech gehabt,

Getriebeschaden ist ein versteckter Mangel für den du gerade stehen mußt.

Ist natürlich nur Meinung. :D

Wartet doch erstmal ab. Wenn man so ein Auto nicht vorher besichtigt, hat man eben Pech gehabt. Die Möglichkeit nach dem Ersteigern vom Kaufvertrag zurückzutreten, hat es ja gegeben.

Ich würde auf Post von seinem Anwalt warten, vorher gar nicht reagieren.

Bei nem rausspringendem 1. Gang das Getriebe zu tauschen ist als würde man ne neue Mittelkonsole kaufen weil der Aschenbecher voll ist ;) sind doch afaik nur irgendwelche Gleitstücke die mit der Zeit ausnudeln und paar Taler beim :) kosten

am 11. März 2012 um 12:19

Ich sehe das ganze halt immer von zwei Seiten... klar hat der TE (wahrscheinlich) nix verkehrt gemacht...

Aber stellt euch vor, ihr kauft ein Auto und habt damit am Anfang gleich hohe Reparaturkosten...

Mal ehrlich, wer von euch würde nicht versuchen, sich die Kosten bzw. einen Teil davon zurückzuholen??;)

Andersrum würdet ihr auch versuchen, jede Forderung abzuwehren, wenn ihr verkauft hättet...

Und ich finde, die Forderung von ca 30% (400 von 1250€) ist eigentlich nicht übertrieben...;)

Aber, wie gesagt, es gibt immer zwei Seiten...

Naja, aber man sollte schon wissen, auf was man sich einlässt, wenn man bei eBay ein weit über 10 Jahre altes Auto OHNE Probefahrt kauft. Und der Sinn vom Ausschluss der Sachmängelhaftung ist eben, dass der Verkäufer hinterher nicht mit irgendwelchen Forderungen überhäuft wird. Bei meinem war auch das Thermostat hin, habs aber auf der Probefahrt nicht gemerkt. So what? Muss man damit leben, der Verkäufer hat es nicht gewusst bzw. mir nicht gesagt, aber die Aussicht da was zu holen ist doch eher gering ;)

@silver

Wenn mir der Verkäufer während der Fahrt NACH dem Kauf irgendwas von rausspringendem Gang erzählt,dann überleg ich mir,ob ich der Kiste ein neues Getriebe spendieren kann oder ob das meinen finanziellen Rahmen sprengen würde.

Wenn letzteres,werde ich mit dem Verkäufer reden und ihm sagen,das ich gern vom Kaufvertrag zurücktreten möchte und ob er darauf einwilligen würde.Das ist mein Recht auch bei Ebay-Käufen.

Geht er darauf ein,hab ich das "Problem" gelöst,tut er es nicht,dann hab ich Pech gehabt....oder ich laß mich auf ne rechtliche Streiterei ein....

Der Käufer hier hat IMHO den Fehler gemacht,alles als gottgegeben zu akzeptieren,was er mit der Unterschrift auf dem Kaufvertrag besiegelt hat,somit verliert er jegliche Ansprüche an den Verkäufer,der ihm das mit dem rausspringenden Gang im Beisein von Zeugen gesagt hat.

Also nix mit versteckter Mangel.

Und nein,ich würde bei dieser Sachlage als Käufer nie im Leben auf den Gedanken kommen mit ner Werkstattrechnung beim Verkäufer anzutanzen und ihn auffordern,sich daran zu beteiligen...

Warum?Weil ICH zu blöd war,die mir zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen.Also hab ICH Mist gebaut und muß jetzt halt sehen,wie ich da rauskomme.

 

Greetz

Cap

erstmal ruhig bleiben hatte das gleiche problem auch nen auto bei ebay verkauft unter ausschluss der sachmangelhaftung!verkäufer wollte das auto vorher nicht probefahren obwohl ichdrauf hingewiesen habe das irgentetwas an der vorderachse poltert.so der kunde kam nahm das auto mit paar tage später hatte er angerufen und gesagt das er sein geld (400€) wieder haben wollte weil das federbein aus dem domm gerissen war.ich habe ihn darauf hingewiesen das er das auto gekauft wie gesehn hatte und er halt die möglichkeit hatte vorher ne probefahrt zumachen. 2wochen später schreiben von anwahlt wegen üble täuschung und versuchte körperverletzung!!!!ich zum anwalt und der hatte mir gesagt das ich mir da kein kopf drüber machen sollte weil die chance 50 50 stand für ihn stand überhaupt damit durchzukommen da ich die angaben nach besten wissens gemacht hatte

am 11. März 2012 um 14:14

Bei der ganzen Sache frage ich mich folgendes:

WARUM stand das mit dem rausspringenden Gang nicht in der Artikelbeschreibung? Das ist ein nicht unerheblicher Mangel und gehört da zwingend rein.

Warum schreibt man dann das auch nicht in den Kaufvertrag?

Wenn Papa eine Werkstatt hat, weiß man was es kostet das zu beheben. Wenn es eine Kleinigkeit ist, hätte man es machen können. Da es keine Kleinigkeit sein wird, wurde es nicht gemacht. Um so schlimmer, dass es nicht drin stand.

Ich als Käufer hätte dir die Karre auf dem Hof stehen lassen. Du hättest eine entsprechende Bewertung erhalten und dich freuen können, dass ich dir nicht die Anfahrtskosten auch noch in Rechnung gestellt hätte.

Ich rede hier nicht von normalen Gebrauchsspuren, welche an einem alten Fahrzeug vorhanden sind. Aber ein Fahrzeug zu versteigern und einen größeren Mangel nicht zu nennen verstößt nicht nur gegen ebay Richtlinien, sondern auch gegen den guten Anstand.

Nun hat der Käufer aber das Fahrzeug mitgenommen und kommt hinterher und reklamiert.

Wenn er auf argliste Täuschung geht, könnte er durchkommen.

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