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Verkauf von privat an Händler; Gewährleistung?

Themenstarteram 7. August 2020 um 11:02

Muß ich als privater Verkäufer auch gegenüber einem Händler die Gewährleistung ausschließen? Der Händler wird einen eigenen Kaufvertrag vorlegen. Was muß ich da alles beachten?

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14 Antworten

Der Gewährleistungsausschluß ist jedenfalls zu empfehlen.

Ist der Verkäufer eine Privatperson KANN diese die Gewährleistung ausschließen.

Das bedeutet. Das du im Normalfall Gewährleistung geben must. Ob der Käufer Händler ist oder Privatperson ist völlig wurscht.

Um Sicher zu gehen solltest du unbedingt diese Gewährleistung komplett ausschließen.

Wenn der Händler dir einen eigenen KV vorlegt dann schau nach ob genau diese Gewährleistung auch tatsächlich wirksam ausgeschlossen wird. Da muss dann sowas drin stehen wie z.b ...der Verkäufer schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Käufer aus...oder sowas in der Art. Sollte da nix stehen dann lass es dir auf dem KV schriftlich geben erst danach unterschreiben.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 7. August 2020 um 14:02:11 Uhr:

...der Verkäufer schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Käufer aus...

eher anders rum oder?

Nein der verkäufer also der der Te schließt alles aus so ist es richtig.

Themenstarteram 7. August 2020 um 12:52

Zitat:

@StephanRE schrieb am 7. August 2020 um 14:02:11 Uhr:

... Ob der Käufer Händler ist oder Privatperson ist völlig wurscht.....

Genau dazu ob das einen Unterschied macht habe ich nix gefunden. Der Händler meinte im ersten Verkaufsgespräch sinngemäß, nach Bezahlung (in Bar) ist das Auto sein Problem.

 

Zitat:

@StephanRE schrieb am 7. August 2020 um 14:31:53 Uhr:

Nein der verkäufer also der der Te schließt alles aus so ist es richtig.

Wenn dann hat der Käufer Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer. Der Verkäufer will sie nur im KV ausschließen.

Ja eben und genau dieser Verkäufer schließt die Ansprüch des Verkäufers aus.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 7. August 2020 um 14:02:11 Uhr:

 

Wenn der Händler dir einen eigenen KV vorlegt dann schau nach ob genau diese Gewährleistung auch tatsächlich wirksam ausgeschlossen wird. Da muss dann sowas drin stehen wie z.b ...der Verkäufer schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Käufer aus...oder sowas in der Art. Sollte da nix stehen dann lass es dir auf dem KV schriftlich geben erst danach unterschreiben.

Oder den vom Verkäufer vorgegelegten Vertrag handschriftlich um den Satz " Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen" ergänzen, unterschreiben und Verkäufer auch unterschreiben lassen.

O.

Themenstarteram 9. August 2020 um 13:12

Vielen Dank für Euren Input. Ich bin mir immer noch nicht ganz sicher, ob ich einen Gewährleistungsauschluss brauche. In allen Quellen die ich so finde spricht man sinngemäß immer nur nur von Verkauf zwischen Privatleuten, aber nie von privat an Händler.

Ich habe mir jetzt eine Zusatzvereinbarung entworfen u.a. mit einem Gewährleistungsauschluß und einer verbindlichen Ummeldefrist. Mit einer Unterschrift vom Händler bin ich dann auf der sicheren Seite.

Achja und eine Meldung an die Zulassungsstelle ist auch vorbereitet.

Wenn du dir unsicher bist dann sicherheitshalber ausschliesen.

Aber bei dem Gewährleistungsausschluss ist es absolut unwichtig ob der Käufer privat oder Gewrrblich ist.

Grundsätzlich immer musst du, wenn nix anderes vereinbart ist, gewährleistung geben. Egsl wsd der Händler sagt. Di MUSST die Gewährleistung unbedingt ausschließen sonst kannst du belangt werden

Themenstarteram 9. August 2020 um 13:54

Zitat:

@StephanRE schrieb am 9. August 2020 um 15:49:16 Uhr:

Wenn du dir unsicher bist dann sicherheitshalber ausschliesen.

.........Di MUSST die Gewährleistung unbedingt ausschließen sonst kannst du belangt werden

Mache ich ja nun per Zusatzvereinbarung :)

Zitat:

@Homie777 schrieb am 9. August 2020 um 15:12:31 Uhr:

Vielen Dank für Euren Input. Ich bin mir immer noch nicht ganz sicher, ob ich einen Gewährleistungsauschluss brauche. In allen Quellen die ich so finde spricht man sinngemäß immer nur nur von Verkauf zwischen Privatleuten, aber nie von privat an Händler.

Doch, den Ausschluss benötigst du. Deine Quelle ist das BGB, und das besagt, dass der Verkäufer dem Käufer gegenüber für Sachmängel haftet. Private Verkäufer dürfen diese Haftung für Sachmängel gegenüber dem (gewerblichen oder privaten) Käufer ausschließen. Gewerbliche Verkäufer nicht. Dürfen heißt aber auch: wenn du keinen Gebrauch machst von einer Ausschluss-Klausel, haftest du für Sachmängel.

Zitat:

Ich habe mir jetzt eine Zusatzvereinbarung entworfen u.a. mit einem Gewährleistungsauschluß und einer verbindlichen Ummeldefrist. Mit einer Unterschrift vom Händler bin ich dann auf der sicheren Seite.

Recht so.

Im Normalfall steht das bei einem guten Autohändler alleine aus Fairnessgründen mit drauf. Bei mir war das der erste Satz im Kaufvertrag. :-) Aber klar, das wird natürlich nicht jeder machen und dann muss der Satz drauf.

Themenstarteram 17. August 2020 um 14:20

Zitat:

@Maexchen2012 schrieb am 16. August 2020 um 22:41:47 Uhr:

Im Normalfall steht das bei einem guten Autohändler alleine aus Fairnessgründen mit drauf. ...

Genau das weis ich noch nicht. Ist ein lokaler Händler den es schon einige Jahre hier gibt. Hat das Auto gesehen und einen fairen Preis gemacht. Ich habe seinen Kaufvertrag noch nicht gesehen. Kann auch gut sein, das im Kaufvertrag alles passend drinsteht.

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