1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Verkauf von Privat an Händler

Verkauf von Privat an Händler

Themenstarteram 16. Januar 2025 um 17:00

Moin zusammen, ich habe einen Golf über mobile angeboten und tatsächlich ein überaus fairen Händler, der ihn mir zu einem fairen Preis abnimmt. Die Bewertungen des Händlers im Internet sind sehr gut, die Homepage zwar älter, aber macht einen guten Eindruck.

 

Nun stellen sich mir 2 Fragen.

- im Kaufvertrag den mir der Händler geschickt hat per Mail steht nichts davon, dass der Verkäufer (=ich) die Sachmangelhaftung ausschließe. Ist das normal und nicht nötig? Würde ihn sonst bitten das aufzunehmen.

- da der Händler ca 160km entfernt ist von mir bittet er um Unterschrift und Zusendung des Kaufvertrages vorab per Mail. Habe ich eigentlich keine Einwände, würde dann nur handschriftlich ergänzen, dass der Verkauf und die Übergabe des Geldes (und damit das Wirksamwerden des Vertrages) als Zug um Zug Geschäft am vereinbarten Abholtag nächste Woche stattfinden.

 

Wie sehr ihr das? Irgendwas weiteres zu beachten? Vielen Dank vorab und schönen Abend

Ähnliche Themen
23 Antworten

Der Kaufvertrag sollte ein Formular des ADAC oder mobile sein und du füllst den inkl. Gewährleistungsausschluss aus. Unterschriften gibts erst bei Abholung vor Ort. Ebenso das Geld. Wenn ein anderer Käufer schneller sein sollte, dann hat der Händler eben Pech gehabt. Das Auto sollte zur Übergabe (online) abgemeldet sein und das Formular "Veräußerungsanzeige" der Zulassungsstelle von beiden Vertragsparteien bei Übergabe unterschrieben werden. Das geht dann direkt durch dich an die Zulassungsstelle und die Versicherung. So und nicht anders macht man das, wenn man Wert auf einen stressfreien Verkauf legt. Passt das dem Händler nicht, dann ist er nicht der gewünschte Vertragspartner.

Und warum das so, wie paul schreibt? Weil in dem vom Händler übersandten Vertrag oftmals winzig kleine Zusagen, Beschreibungen o.ä. aufgeführt sind, die du nicht erkennst, und über die dann vor Ort der Preis gedrückt werden soll.

Ist denn bei dem vom Händler übersandten Kaufvertrag seine rechtsverbindliche Unterschrift vorhanden?

Themenstarteram 16. Januar 2025 um 18:29

Danke für eure Hinweise.

Ja, auf dem KV hat der Verkäufer bereits handschriftlich unterschrieben.

Vertrag erst unterschreiben wenn das Geld auf dem Tisch liegt. Und dann ein von Dir gewähltes Muster. Vorher maximal reservieren

Wenn das vorher läuft dann vorher auch genau die Übergabe regeln. Denn der Käufer, der Unterschrift gebende, ist sicherlich nicht der Abholer.

wenn man als Privatmann einem Händler ein KFZ verkauft, haftet man nie und für Nichts.

Der Privatmann ist Laie und der Händler Fachmann. Somit ist jede Haftung hinfällig.

@bekosi

Problematisch wird es aber, wenn dir der Käufer einen Vertrag unterjubelt, den du unterschrieben zurücksendest und dann dort Dinge drin stehen, die dein Auto nicht erfüllt.

Dann wird es "lustig", sich von diesen Vertragsbruch wieder freizukaufen...

Zitat:

@bekosi schrieb am 16. Januar 2025 um 22:38:50 Uhr:

wenn man als Privatmann einem Händler ein KFZ verkauft, haftet man nie und für Nichts.

Der Privatmann ist Laie und der Händler Fachmann. Somit ist jede Haftung hinfällig.

Leider falsch! Das Gesetz sieht eine Gewährleistung vor. Die kann (und sollte) man, wenn man an einen Händler verkauft, ausschließen. Ohne Ausschluss ist man voll in der Haftung.

Themenstarteram 17. Januar 2025 um 7:19

Guten Morgen, das verwendete Formular ist vom autonorm shop und eigentlich recht oberflächlich gehalten ohne irgendwelche Details. Aber, wie bereits geschrieben, wird der Ausschluss der Sachmangelhaftung nirgends erwähnt. Auch die Probleme mit der vorherigen Unterschrift kann ich gut nachvollziehen. Ich habe dem Käufer nun mitgeteilt, dass ich den Adac Vertrag nutzen möchte und wir erst vor Ort unterschreiben. Entweder das passt für ihn oder der Verkauf dauert halt noch etwas. Lieber Sicherheit vor Streß!

Vielen Dank euch allen für die schnelle Meinungsbildung

@Lattementa : Ich hab irgendwie ältere Rechtsprechung in Erinnerung, wonach beim Verkauf Privat an Händler die Gewährleistung quasi stillschweigend ausgeschlossen ist. Aber wie geschrieben, ältere Entscheidung. Ob heute noch aktuell? Keine Ahnung, ich bevorzuge den schriftlichen Gewährleistungsausschluss.

Sicher ist sicher.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 17. Januar 2025 um 10:32:59 Uhr:

@Lattementa : Ich hab irgendwie ältere Rechtsprechung in Erinnerung, wonach beim Verkauf Privat an Händler die Gewährleistung quasi stillschweigend ausgeschlossen ist. Aber wie geschrieben, ältere Entscheidung. Ob heute noch aktuell? Keine Ahnung, ich bevorzuge den schriftlichen Gewährleistungsausschluss.

genauso ist es!

 

Habt ihr zufällig die Gesetzespassage parat? Ich hab das zwar alles schon zig mal gelesen aber das ist mir durchgegangen.

Nicht Gesetz, Rechtsprechung.

Deine Antwort
Ähnliche Themen