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Verkaufsberatung, Firmenfahrzeug - Gewährleistungsfrage!
Wir sind uns nicht sicher, ob die Frage in diesem Forum gut aufgehoben ist, egal, wir versuchen es mal:
Als Selbstständige müssen wir ja bei einem Verkauf an Privat eine Gewährleistung von mindestens 12 Monaten auf das Fahrzeug geben. Das funktioniert natürlich, wenn man "vom Fach" ist und sich einigermaßen auskennt. Das sind wir aber nicht!
Welche Möglichkeiten haben wir nun dies auf legalem Wege zu umgehen?
1) Inzahlungnahme des Alten bei Neukauf (Gewährleistungsauschluss möglich, da gewerblich an gewerblich)
2) Online inserieren mit dem Hinweis "Verkauf nur an gewerblich, mit Gewährleistungsauschluss)
3) Der Wagen besitzt eine Car-Plus-Grantie, welche auf einen privaten Käufer übergehen könnte.
--
zu 1) Haben wir versucht, die Ankaufpreise sind im Moment unter aller Sau. (auch bei Neuwagenkauf)
zu 2) Hat das schon mal jemand versucht? Bringt das überhaupt was oder melden sich dann nur Hinterhofhändler?
zu 3) Wären wir dabei aus dem Schneider? Wobei ab 100.000km nur noch Baugruppengarantie und je nach Laufleistung Material nicht mehr vollständig übernommen wird. --> Carlife Plus
Das Fahrzeug ist BJ 2007 und hat im Moment 90.000km runter, scheckheft, 1. Hand.
Über weitere Tipps und Hinweise wären wir sehr dankbar. Vielen Dank!
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5 Antworten
hm... mach doch mal n paar Angeben zum Fahrzeug selbst, vielleicht lesen hier ja auch Aufkäufer mit und melden sich, wer weiß.
Ich habe letztes Jahr meinen Golf IV an einen gewerblichen Aufkäufer verkauft, was angenehm überrascht wie nett das Ganze abgelaufen ist. Wenn es sich von der Entfernung und vom Auto her lohnt, könnte ich Dir ja mal ne Empfehlung geben. Aber nur bitte mal ein paar Daten zum Wagen, bitte schön....
Die andere Frage: unter Auschluss der GWL kannst Du tatsächlich nur an Gewerbe verkaufen, auch wenn ein Privatier das unterschreibt, handelst Du gegen geltendes Recht....
Die Car-Plus-Garantie steht neben der Sachmangelhaftung / Gewährleistung die Du geben müsstest, die ist weder besser noch schlechter - schlichtweg sind das zwei verschiedene paar Schuhe, die nichts miteinander zu tun haben und auch nicht verknüft werden kann, weil Du nicht der Garantiegeber bist.
Gruß
Keksemann
Zitat:
Original geschrieben von keksemann
hm... mach doch mal n paar Angeben zum Fahrzeug selbst, vielleicht lesen hier ja auch Aufkäufer mit und melden sich, wer weiß.
Ich habe letztes Jahr meinen Golf IV an einen gewerblichen Aufkäufer verkauft, was angenehm überrascht wie nett das Ganze abgelaufen ist. Wenn es sich von der Entfernung und vom Auto her lohnt, könnte ich Dir ja mal ne Empfehlung geben. Aber nur bitte mal ein paar Daten zum Wagen, bitte schön....
Die andere Frage: unter Auschluss der GWL kannst Du tatsächlich nur an Gewerbe verkaufen, auch wenn ein Privatier das unterschreibt, handelst Du gegen geltendes Recht....
Die Car-Plus-Garantie steht neben der Sachmangelhaftung / Gewährleistung die Du geben müsstest, die ist weder besser noch schlechter - schlichtweg sind das zwei verschiedene paar Schuhe, die nichts miteinander zu tun haben und auch nicht verknüft werden kann, weil Du nicht der Garantiegeber bist.
Gruß
Keksemann
Vielan Dank erst einmal. Ist ein A3, 1.9 TDI, Spprtback. Denke aber, hier ist nicht der richtige Platz das Fahrzeug anzubieten.
Schon mal was von "easycarsale" gehört? Das scheint die richtige Plattform zu sein, um so ein Fahrzeug an gewerbliche Käufer vermitteln zu lassen.
easycarsale kenn ich nicht, nur das hier: http://www.carsale24.de/wie-funktioniert-carsale24
Zitat:
Original geschrieben von keksemann
easycarsale kenn ich nicht, nur das hier: http://www.carsale24.de/wie-funktioniert-carsale24
Scheint ähnlich zu funktionieren, wie sind denn die Erfahrungen mit dieser Plattform?
Hi,
also erst einmal ein Tipp. Die Gewährleistung beträgt auch bei gebrauchten Dingen zwei Jahre. Allerdings besteht die Möglichkeit die Gewährleistung auf ein Jahr zu verkürzen. Dies muss dann aber ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart werden, hier liegt mal wieder die Tücke im Detail und es kann schnell zu einem Streitpunkt werden. So können z. B. Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nicht verkürzt werden. Gleiches gilt für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Anbieters. Schreibt man also z. B. nur "Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr", so kann dieses im Streitfall als nichtig angesehen werden.
Weiterhin gilt: im ersten halben Jahr ist der Verkäufer in der Beweispflicht, dass er den Gegenstand im einwandfreien Zustand übergeben hat. Danach muss der Käufer beweisen das der Mangel bei Übergabe schon bestand (viel Erfolg dabei ).
Die Garantie hat nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun! Die Garantie greift auch bei später auftretenden Schäden, bei der Gewährleistung haftet der Verkäufer für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat. Allerdings deckt in diesem Fall die Garantie auch einen Teil der evtl. auftretenden Kosten. Das Gewährleistungsrisiko lässt sich durch einen ausführlichen Gebrauchtwagencheck inkl. neuer HU (bieten Dekra und Co. an) recht gut minimieren. Dadurch ist dann der Zustand des Fahrzeuges dokumentiert und das macht es leichter die mangelfreie Übergabe zu beweisen. Eine 100%ige Sicherheit ist das allerdings auch nicht.
Der Verkauf ins Ausland kann sich lohnen, gerade Holländer und Dänen kaufen gerne gebrauchte PKW in unserem Lande. Allerdings ist dies wiederum kein Export. Da es sich hierbei um den europäischen Binnenmarkt handelt und die Gewährleistungspflicht besteht.
Ich würde mir keine zu große Sorgen um die Gewährleistung machen bei einem PKW < 100tkm von 2007. Sonst bleibt Euch nur der Weg über den Händler oder an andere Gewerbetreibende...
Gruß