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Verkaufsverbot bei Neuwagen, rechtlich haltbar?
Ich hoffe, dass ich hier im einigermaßen richtigen Forum bin.
Ich höre in letzter Zeit immer häufiger von einem Verkaufsverbot innerhalb der ersten 6 bis 12 Monate von Neuwagen.
Bei einem Schwerbeschädigtenausweis sehe ich das noch ein, weil man dann die Autos gleich weiter verkaufen würde und Gewinn machen könnte. Das ist denke ich so zu lösen, dass man einfach den Bonus zurückzahlen könnte und dann das Auto trotzdem verkaufen kann.
Bei mir geht es jetzt um (bar) gekaufte Autos ohne Rabatt, zB ein BMW M2, ein Golf Clubsport S oder Ford GT (wobei das Auto natürlich eher ein Sonderfall bei dem Preis ist), hier wurde jeweils gesagt, dass man das Auto erst nach einem Jahr wieder verkaufen dürfte.
Ist so eine Klausel überhaupt rechtlich haltbar? Bei Fußballtickets wurde es anscheinend als unzulässig eingestuft.
Was würde denn passieren, wenn ich das Auto in dem Jahr zerlege? Müsste der Totalschaden dann 10 Monate irgendwo rumstehen bis ich es an einen Schrott/Teilehändler/Versicherung verkaufen darf?
Was passiert wenn in den 12 Monaten etwas sehr Unvorhergesehenes passiert und der Käufer auf einmal dringend Geld braucht? (sei es für einen plötzlich eintretenden Pflegefall o.ä.)
Hätte er keine Chance?
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14 Antworten
Wer hat dir denn sowas Erzählt? Du kannst das Auto sofort weiterverkaufen, wenn dir danach ist. Dass das finanziell Irrsinn wäre, wenn du keine gigantischen Rabatte bekommen hast, steht auf einem ganz anderen Blatt
Zitat:
@andy1080 schrieb am 31. August 2016 um 16:42:27 Uhr:
Wer hat dir denn sowas Erzählt? Du kannst das Auto sofort weiterverkaufen, wenn dir danach ist. Dass das finanziell Irrsinn wäre, wenn du keine gigantischen Rabatte bekommen hast, steht auf einem ganz anderen Blatt
Bei limitierten Sondermodellen wäre es sicherlich kein Irsinn. So manch einer 2 Jährigen Porsche , FErarri und CO kostet das doppelte vom Einführungspreis.
Zitat:
@andy1080 schrieb am 31. August 2016 um 16:42:27 Uhr:
Wer hat dir denn sowas Erzählt? Du kannst das Auto sofort weiterverkaufen, wenn dir danach ist. Dass das finanziell Irrsinn wäre, wenn du keine gigantischen Rabatte bekommen hast, steht auf einem ganz anderen Blatt
Mehrere Händler und siehe zB http://www.2ertalk.de/topic/1868-bmw-m2-bestellungen/page-148
Selbstverständlich kann ich grundsätzlich in jeden Kaufvertrag eine Klausel aufnehmen, wonach der Käufer nicht weiterverkaufen kann und wenn er es doch tut eine Vertragsstrafe zahlen muss (Vertragsfreiheit). Wenn das ein Händler gegenüber einem Verbraucher macht ist halt die Frage ob die Klausel der AGB-Kontrolle standhält.
Wobei eine Vertragsstrafe meines Wissens nicht in den Verträgen mit beinhaltet war.
Die AGB Kontrolle ist ja genau meine Frage .
Zitat:
@4nonym schrieb am 31. August 2016 um 17:01:31 Uhr:
Mehrere Händler und siehe zB http://www.2ertalk.de/topic/1868-bmw-m2-bestellungen/page-148
Das Verkaufsverbot kann ich dort nicht rauslesen und eigentlich wurde es dort auch schon gesagt:
Die Klausel besagt eigentlich nur eines, dass es untersagt ist, zu gewerblichen Zwecken das Fahrzeug zu erwerben.
Dabei stellt ein zügiger Weiterverkauf ein Indiz dafür dar, mehr aber auch nicht. Kann man gut begründen, warum man dieses Auto nun wieder verkaufen möchte, dann steht einem Verkauf nichts im Weg.
Ja, AGB tiptop. Gewerblicher Zwischenverkauf kann ausgeschlossen werden. Du kaufst offiziell als Privatperson und nicht als Händler. Das benachteiligt dich nicht unangemessen und ist auch nicht überraschend.
Zitat:
Das Verkaufsverbot kann ich dort nicht rauslesen
Was ist denn "Der Käufer verpflichtet sich, die Ansprüche aus dem Kaufvertrag nicht abzutreten und das Fahrzeug nicht innerhalb von 4 Monaten ab Erhalt des Fahrzeugs weiterzuverkaufen" sonst?
Zitat:
@freivonzusatzstoffen schrieb am 1. September 2016 um 15:35:30 Uhr:
Ja, AGB tiptop. Gewerblicher Zwischenverkauf kann ausgeschlossen werden. Du kaufst offiziell als Privatperson und nicht als Händler. Das benachteiligt dich nicht unangemessen und ist auch nicht überraschend.
Also Extremfall, ich fahre vom Hof, zerlege das Auto, Totalschaden, egal ob verschuldet und unverschuldet und muss den Blechhaufen 4 Monate auf meinen Hof stellen?
"Der Käufer verpflichtet sich, die Ansprüche aus dem Kaufvertrag nicht abzutreten und das Fahrzeug nicht innerhalb von 4 Monaten ab Erhalt des Fahrzeugs weiterzuverkaufen"
Dort steht nämlich nichts von gewerblich.
Poste doch mal die gesamte AGB. Ein Satz ist mir da zu dünn.
Selbst wenn die Klausel AGB-rechtlich in Ordnung ist, stellt sich ja immer die Frage der Rechtsfolge bei Verstoß. Solange keine Vertragsstrafe vereinbart ist, wäre ich da entspannt. Dann kann der Händler lediglich Schadensersatz fordern. Dafür muss er aber nachweisen, dass er durch den Weiterverkauf einen Schaden erlitten hat. Das dürfte kaum denkbar sein ;-)
Zitat:
@conqueror333 schrieb am 31. August 2016 um 16:45:14 Uhr:
Zitat:
@andy1080 schrieb am 31. August 2016 um 16:42:27 Uhr:
Wer hat dir denn sowas Erzählt? Du kannst das Auto sofort weiterverkaufen, wenn dir danach ist. Dass das finanziell Irrsinn wäre, wenn du keine gigantischen Rabatte bekommen hast, steht auf einem ganz anderen Blatt
Bei limitierten Sondermodellen wäre es sicherlich kein Irsinn. So manch einer 2 Jährigen Porsche , FErarri und CO kostet das doppelte vom Einführungspreis.
Wobei man das je Hersteller aber auch nur einmal macht. Ein weiteres Angebot für eines der begehrten Sammlerobjekte gibt es dann nicht mehr. Die Wissen genau wer gerade welche Seriennummer in der Garage stehen hat.
Das Spielchen gibt es auch in anderen Bereichen wie z.B. Armbanduhren.
Mit dieser Klausel will der Verkäufer verhindern, dass die über ihn verkauften Fahrzeuge auf dem grauen Markt von nicht autorisierten Händlern gehandelt werden.
O.
Zitat:
@4nonym schrieb am 1. September 2016 um 20:47:43 Uhr:
Zitat:
@freivonzusatzstoffen schrieb am 1. September 2016 um 15:35:30 Uhr:
Ja, AGB tiptop. Gewerblicher Zwischenverkauf kann ausgeschlossen werden. Du kaufst offiziell als Privatperson und nicht als Händler. Das benachteiligt dich nicht unangemessen und ist auch nicht überraschend.
Also Extremfall, ich fahre vom Hof, zerlege das Auto, Totalschaden, egal ob verschuldet und unverschuldet und muss den Blechhaufen 4 Monate auf meinen Hof stellen?
"Der Käufer verpflichtet sich, die Ansprüche aus dem Kaufvertrag nicht abzutreten und das Fahrzeug nicht innerhalb von 4 Monaten ab Erhalt des Fahrzeugs weiterzuverkaufen"
Dort steht nämlich nichts von gewerblich.
Nein, darum geht es ja nicht. Dann kannst du sofort verkaufen. Die Klausel soll doch nur ausschließen, dass gewerbliche Händler unter dem Deckmantel "Privatperson" einkaufen und Wagen direkt weiter verkaufen.
Wie Jupp schon schrieb:
Die Klausel besagt eigentlich nur eines, dass es untersagt ist, zu gewerblichen Zwecken das Fahrzeug zu erwerben.
Dabei stellt ein zügiger Weiterverkauf ein Indiz dafür dar, mehr aber auch nicht. Kann man gut begründen, warum man dieses Auto nun wieder verkaufen möchte, dann steht einem Verkauf nichts im Weg.