Verkauft und am Kopfzerbrechen.
so habe mein bme e36 316 heute Verkauft bin jetz voll am grümmeln,da das händler waren,habe nur ne anzahlung bekommen,das auto steht noch im parkplatz,wollte es natürlich nicht einfach so mit geben,er meinte ich soll auto bei ihn abstellen,kenzeichnen mitnehmen und denn vollen betrag erhalten.Wollte ich aber nicht da ich mir nicht sicher war ob da nicht was passiert da das fahrzeug ja noch angemeldet war.will morgen fahrzeug abmelden und ihm übergeben nur überlege ich ob ich fahrzeug doch bei ihm abstellen soll und dann abmelden gehe mit kenzeichen,er meint er braucht die kenzeichen nach der abmeldung,um damit das fahrzeug zu überführen.Kann da was schief gehen wenn ich die kenzeichen ihm nach der abmeldung übergebe.Eigentlich ist doch damit nicht mehr erlaubt zu fahren oder nicht.
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14 Antworten
Hi,
bei Abmeldung darf das Auto noch bis 0 Uhr mit den Kennzeichen bewegt werden, da dieser Tag noch voll bezahlt ist.
Steuern werden ab nächsten Tag erstattet und Versicherung berechnet nicht Stundenweise sondern Monatsbeiträge.
Es könnte natürlich zum anhalten kommen, aber dafür hat man ja die Abmeldebescheinigung.
Passiert ein Unfall, so tritt Deine Versicherung bis 0 Uhr noch in kraft.
MfG und bye
Zitat:
Original geschrieben von BMW-RacerMH
... Passiert ein Unfall, so tritt Deine Versicherung bis 0 Uhr noch in kraft.
Geht dann auch sein Schadensfreiheitsrabatt in die Höhe?
Zitat:
Original geschrieben von ti_comp
Zitat:
Original geschrieben von BMW-RacerMH
... Passiert ein Unfall, so tritt Deine Versicherung bis 0 Uhr noch in kraft.
Geht dann auch sein Schadensfreiheitsrabatt in die Höhe?
Davon ist dann ja wohl auszugehen.
Wenn das 'n halbwegs anständiger Händler ist, dann soll der gefälligst seine eigenen, roten Kennzeichen hernehmen.
Hallo Alimati, da solltest aber sicherheitshalber mal schnell deinen Versicherungsfritzen anrufen. Diese Übergangsregelungen sind dazu da das der Besitzer ohne Plakette sein Auto nach hause, oder der neue Besitzer das Auto zur Zulassungsstelle, fahren kann. Dann aber mit neuer Doppelkarte. Ein Unfall geht dann auf den neuen Besitzer und seine Versicherung. Ich würde den nicht mit meinen Kennzeichen fahren lassen. Schreib halt die genaue Uhrzeit in den KV und nimm die Schilder mit.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Hiro
Zitat:
Original geschrieben von ti_comp
Geht dann auch sein Schadensfreiheitsrabatt in die Höhe?
Davon ist dann ja wohl auszugehen.
so ein Quatsch ...
... generell auf dem Kaufvertrag die Datum und ZEIT der Übergabe vermerken und vom Käufer unterschreiben lassen.
... gut ist es, wenn Du Deiner Versicherung eine Kopie davon zuschickst, nötig aber nicht.
ich hab da schonmal einen Vectra an einen Arzt(!) verkauft und der hat damit einen Unfall gebaut und ist damit auch geblitzt worden BEVOR er ihn dann (wegen dem Unfall) nicht um, sondern gleich abgemeldet hatte.
In beiden Fällen hat der Kaufvertrag als Beweismittel gereicht, mir sind durch das ganze keine Unkosten entstanden.
Ciao, Ralf
Habe heute fahrzeug vor seine haustür abgestellt,mein geld bekommen,kenzeichen mitgenommen,er ist mit mir zur abmeldung,habe fahrzeug abmelden lassen,er hat aber die kenzeichen trotzdem mitgenommen,da er das auto ins ausland bringt,habe im momment nur die quitung von der abmeldung zur hand,und kaufvertrag.Habe sicherheitshalber meiner Versicherung bescheid gegeben,wegen verkauf.Weis nicht, mehr kann ich ja nicht mehr machen oder,was mir halt noch durch denn kopf geht fahrzeug steht auf parkplatz ohne kenzeichen,bzw er hat jetz die alten abgemeldeten kenzeichen drauf.Kann mir denn noch was passieren weil auto so da auf strasse steht er meint,fahrzeug kann 3tage ohne kenzeichen stehen ohne das was passiert,und wenn er damit jetz fährt und etwas passiert bin ich da immer noch schuld.
nein, so oder so ... Dir wird nichts passieren.
es kann trotzdem Ärger geben,wenn der Wagen abgemeldet an der Strasse steht. Dann wird der letzte Halter ermittelt und alimati erhält erstmal Post von der Stadt.
was ich nicht verstehe:
wozu braucht er denn die alten entwerteten kennzeichen?
auch fürs ausland brauche ich diese nicht - warum auch!
Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
es kann trotzdem Ärger geben,wenn der Wagen abgemeldet an der Strasse steht. Dann wird der letzte Halter ermittelt und alimati erhält erstmal Post von der Stadt.
Und, was soll dann passieren????
Er hat einen Kaufvertrag, sprich er hat (hoffentlich) Datum und Uhrzeit der Übergabe im Kaufvertrag drinstehen.
Warum der Händler allerdings die entwerteten Kennzeichen haben wollte, geht mir auch nicht in den Schädel.
Die Kennzeichen sind, sofern der Händler den Wagen im selben Kreis zulässt, nur dann Nutzbar.
Für eine Überführung absolut nicht geeignet, dafür gibt es Ausfuhrkennzeichen.
naya uhrzeit habe ich jetz nicht mehr drin stehen im kaufvertrag,nur halt das ich an den Tag das fahrzeug abgemeldet übergebe,vertrag war eh so ein ausdruck von adac,kann man ja eh als ändern wenn man wollte.Naya bis heute ist nichts passiert,fahrzeug steht auch nicht mehr vor seiner haustür.Stimmt das eigentlich das man 3Tage das fahrzeug einfach auf dem Parkplatz stehen lassen kann ohne Kenzeichen, ohne das man irgendwie eine strafe bekommt.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
was ich nicht verstehe:
wozu braucht er denn die alten entwerteten kennzeichen?
auch fürs ausland brauche ich diese nicht - warum auch!
Warum wohl?!?! Weil er den Wagen hier in D. wieder zuläßt, zumindest zieht er es in betracht.
für Ausland gibt es Zoll kennzeichen, aber es gibt noch zwei gründe warum die entwerteten kennzeichen benutzt werden:
1. wider anmeldung braucht er keine neuen schilder kaufen
2. keine zoll kosten mit originalen D kennzeichen